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Bausparvertrag als Altersvorsorge: Tipps & Infos

  • Eigenkapital mit dem Bausparvertrag bilden
  • So wird die Altersvorsorge mit dem Bausparvertrag gefördert
  • Wohn-Riester als Sonderform der Altersvorsorge

Die eigene Immobilie ist eine der besten finanziellen Vorsorgemaßnahmen im Alter. Ein Bausparvertrag hilft Ihnen, dieses Ziel zu erreichen, um für das Alter vorgesorgt zu haben.

      

Überblick: der Bausparvertrag als Altersvorsorge

  • Ein Bausparvertrag dient der Bildung von Eigenkapital. In Kombination mit dem Bauspardarlehen lässt sich so der Wunsch nach der eigenen Immobilie realisieren.
  • Durch Bausparförderungen wie staatliche Zulagen oder Förderung vom Arbeitgeber lässt sich dieses Ziel noch schneller erreichen.
  • Eine besondere Form der staatlich geförderten Altersvorsorge ist Wohn-Riester. Sie lässt sich für verschiedene Zwecke rund um die Immobilie (zum Beispiel bei der Sanierung) einsetzen.

Eigenkapital mit dem Bausparvertrag bilden

Eine der beliebtesten und lukrativsten Formen der Altersvorsorge ist die eigene Immobilie. Doch nur die wenigsten Käufer können die geforderte Kaufsumme für ein Haus oder eine Wohnung auch selbst aufbringen.

Über einen Bausparvertrag sparen Sie mittels einer festen monatlichen Summe zunächst einmal Eigenkapital an. Haben Sie eine bestimmte Summe an Eigenkapital aufgebaut, können Sie mittels des Bauspar-Darlehens einen großen Teil oder auch die komplette Kaufsumme aufbringen.

Ziel sollte es dann sein, das Darlehen bis zum Renteneintritt zurückzuzahlen. Dann sind die Wohnkosten im Vergleich zur Miete oftmals geringer, was direkt der Altersvorsorge zugutekommt.

In zweieinhalb Minuten erklärt: So funktioniert ein Bausparvertrag.

Bausparvertrag: Geförderte Altersvorsorge

Beim erwähnten Aufbau des Eigenkapitals greift der Staat Bausparern unter die Arme. Insofern können folgende Fördermaßnahmen auch als Altersvorsorge gelten:

  • Wohnungsbauprämie: 70 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 140 Euro (Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz) beträgt die Wohnungsbauprämie maximal pro Jahr.
  • Arbeitnehmersparzulage: Wer die vermögenswirksamen Leistungen (vL) des Arbeitgebers auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält gegebenenfalls eine zusätzliche Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat. Diese beträgt bis zu 43 Euro jährlich für einen beziehungsweise 86 Euro für zwei miteinander verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  • Wohn-Riester-Förderung: Das ist eine besondere Form der staatlichen Unterstützung beim Bausparen als Altersvorsorge. Mehr Details dazu im nächsten Abschnitt.

WICHTIG: Um Anspruch auf die jeweilige Förderung zu haben, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Details zu den Bedingungen finden Sie im jeweiligen Artikel.

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Wohn-Riester: Altersvorsorge mit der eigenen Immobilie

Unter dem Oberbegriff Riester-Rente gibt es eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Produktangebote, zum Beispiel Versicherungsverträge oder auch Investmentfondsverträge. Seit 2008 ist es auch möglich, die Riester-Förderung in die Finanzierung der eigenen, selbstgenutzten Immobilie mit einzubinden, der sogenannte "Wohn-Riester".

Beim Wohn-Riester erhalten Sie Förderungen und Zulagen bei Ihrer Baufinanzierung. Wohn-Riester gibt es daher meist in Kombination mit einem Immobilienkredit oder mit einem Bausparvertrag. Das sind die vier übliche Formen bei Wohn-Riester:

  1. Guthaben entnehmen und für die eigene Wohnimmobilie einsetzen, z. B. für Bau oder Kauf, Anschlussfinanzierung. Eine Entnahme kann auch bei Riester-Versicherungen, Banksparverträgen und Investmentfondsverträgen erfolgen.
  2. Sofort finanzieren mit Wohn-Riester: Sie können in einer Wohn-Riester-Sofortfinanzierung die staatlichen Riester-Zuschüssen zur schnelleren Darlehensrückzahlung einsetzen und zahlen dadurch auch weniger Zinsen. Zusätzlich können - abhängig vom Einkommen - auch Steuervorteile als Sondertilgung eingesetzt werden. Weitere Infos finden Sie in diesem Artikel: Wohn-Riester: Wohnträume leichter erfüllen 
  3. Bausparen und Wohn-Riester: Sie wollen in absehbarer Zeit eine Immobilie bauen oder kaufen? Dann können Sie dieses Vorhaben teilweise über einen klassischen Wohn-Riester-Bausparvertrag und die Riester-Zulagen finanzieren. Mehr Infos hier: Bausparen mit Wohn-Riester
  4. Sanieren mit Wohn-Riester: Als Immobilieneigentümer können Sie seit dem 1. Januar 2024 angespartes Riester-Guthaben für energetische Maßnahmen an Ihrer Immobilie förderfähig einsetzen. Allerdings dürfen Sie das Altersvorsorgevermögen nur für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen verwenden, für die keine sonstigen Förderungen oder steuerlichen Vorteile gewährt wurden oder werden.

Sofern Sie Ihren Wohn-Riester-Bausparvertrag nicht für eine Finanzierung verwendet haben, wird Ihnen die Bausparkasse das Guthaben verrenten. Bitte beachten Sie, dass der Abschluss eines Wohn-Riester-Bausparvertrags vorrangig für den Bedarf Finanzierung der eigenen, selbstgenutzten Wohnimmobilie geeignet ist. Bei Wunsch nach einer privaten Zusatzrente bietet sich z. B. ein Riester-Fondssparplan unseres Verbundpartners Union Investment an.

Übrigens: Dass Wohn-Riester gern als Altersvorsorge genutzt wird, lässt sich auch statistisch belegen. So gehörte laut Bundesfinanzministerium im Jahr 2020 der größte Teil der geförderten Personen den Jahrgängen 1966 bis 1970 an. Und nach den Versicherungsverträgen ist die Riester-Förderung in Kombination mit einem Bausparvertrag die meistgewählte Form der Altersvorsorge.

Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.


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Mehr Infos zum Thema Bausparen

Ist Bausparen sinnvoll? Für wen lohnt sich der Abschluss eines Bausparvertrages? Diese und viele weitere Fragen klären wir in unseren Bauspar-Artikeln.

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