Bausparvertrag als Altersvorsorge: Tipps & Infos
- Eigenkapital mit dem Bausparvertrag bilden
- So wird die Altersvorsorge mit dem Bausparvertrag gefördert
- Wohn-Riester als Sonderform der Altersvorsorge
Die eigene Immobilie ist eine der besten finanziellen Vorsorgemaßnahmen im Alter. Ein Bausparvertrag hilft Ihnen, dieses Ziel zu erreichen, um für das Alter vorgesorgt zu haben.
Eine der beliebtesten und lukrativsten Formen der Altersvorsorge ist die eigene Immobilie. Doch nur die wenigsten Käufer können die geforderte Kaufsumme für ein Haus oder eine Wohnung auch selbst aufbringen.
Über einen Bausparvertrag sparen Sie mittels einer festen monatlichen Summe zunächst einmal Eigenkapital an. Haben Sie eine bestimmte Summe an Eigenkapital aufgebaut, können Sie mittels des Bauspar-Darlehens einen großen Teil oder auch die komplette Kaufsumme aufbringen.
Ziel sollte es dann sein, das Darlehen bis zum Renteneintritt zurückzuzahlen. Dann sind die Wohnkosten im Vergleich zur Miete oftmals geringer, was direkt der Altersvorsorge zugutekommt.
Hier finden Sie alle Infos zum Thema Bausparvertrag.
Beim erwähnten Aufbau des Eigenkapitals greift der Staat Bausparern unter die Arme. Insofern können folgende Fördermaßnahmen auch als Altersvorsorge gelten:
WICHTIG: Um Anspruch auf die jeweilige Förderung zu haben, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Details zu den Bedingungen finden Sie im jeweiligen Artikel.
Wie sehen Ihre Wohnwünsche für die Zukunft aus? Sind Sie Mieter und wollen in einigen Jahren in die eigenen vier Wände ziehen? Oder Bausparen als Geldanlage nutzen und sich dabei die Chance auf staatliche Förderung sichern?
Wie auch immer Ihre Pläne aussehen, unsere Heimatexperten vor Ort beraten Sie dazu ausführlich, informieren Sie über die Vorzüge des Bausparens und prüfen, ob Sie für die Prämien vom Staat förderberechtigt sind. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.
Unter dem Oberbegriff Riester-Rente gibt es eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Produktangebote, zum Beispiel Versicherungsverträge oder auch Investmentfondsverträge. Seit 2008 ist es auch möglich, die Riester-Förderung in die Finanzierung der eigenen, selbstgenutzten Immobilie mit einzubinden, der sogenannte "Wohn-Riester".
Beim Wohn-Riester erhalten Sie Förderungen und Zulagen bei Ihrer Baufinanzierung. Wohn-Riester gibt es daher meist in Kombination mit einem Immobilienkredit oder mit einem Bausparvertrag. Das sind die vier übliche Formen bei Wohn-Riester:
Sofern Sie Ihren Wohn-Riester-Bausparvertrag nicht für eine Finanzierung verwendet haben, wird Ihnen die Bausparkasse das Guthaben verrenten. Bitte beachten Sie, dass der Abschluss eines Wohn-Riester-Bausparvertrags vorrangig für den Bedarf Finanzierung der eigenen, selbstgenutzten Wohnimmobilie geeignet ist. Bei Wunsch nach einer privaten Zusatzrente bietet sich z. B. ein Riester-Fondssparplan unseres Verbundpartners Union Investment an.
Übrigens: Dass Wohn-Riester gern als Altersvorsorge genutzt wird, lässt sich auch statistisch belegen. So gehörte laut Bundesfinanzministerium im Jahr 2020 der größte Teil der geförderten Personen den Jahrgängen 1966 bis 1970 an. Und nach den Versicherungsverträgen ist die Riester-Förderung in Kombination mit einem Bausparvertrag die meistgewählte Form der Altersvorsorge.
Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.
Ist Bausparen sinnvoll? Für wen lohnt sich der Abschluss eines Bausparvertrages? Diese und viele weitere Fragen klären wir in unseren Bauspar-Artikeln.
Schwäbisch Hall erneut Testsieger
Das Finanzmagazin "€uro" hat 2024 die "Beste Bausparkasse" gesucht – und gefunden: Schwäbisch Hall wurde erneut Testsieger. Und das zum zehnten Mal in Folge.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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