Wohn-Riester-Guthaben auszahlen lassen
- Bildung einer privaten Altersvorsorge
- Verwendung für eigengenutzte Immobilie oder
- monatliche, lebenslange Rente
„Riestern“ ist eine staatliche Förderung, die Sie bei der Bildung einer privaten Altersvorsorge und der Verwirklichung Ihrer Wohnwünsche unterstützt. Die Riester-Förderung kann für Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden. Auch der Umbau zum barrierefreien Wohnen und die energetische Sanierung sind mit Wohn-Riester möglich.
Die Verwendung des Riester-Guthabens für die selbstgenutzte Immobilie wird als „Wohn-Riester“ bezeichnet. Dafür kann das Riester-Guthaben entnommen werden. Außerdem ist ein Riester-Darlehen (z. B. in Form eines Bauspardarlehen) oder eine Riester-Sofortfinanzierung möglich.
Auch bei Wohn-Riester gelten die allgemeinen Voraussetzungen der Riester-Förderung, z. B. zum förderberechtigten Personenkreis. Für die Auszahlung des Riester-Guthabens gibt es zwei Möglichkeiten: Verwendung für Ihre selbstgenutzte Immobilie oder eine lebenslange Rente.
Wenn Sie mit Wohn-Riester einen Hausbau oder -kauf finanzieren möchten, gelten diese allgemeinen Voraussetzungen: Sie wohnen selbst in der Immobilie und sind Eigentümer oder Miteigentümer der Wohnimmobilie. Die Wohnimmobilie befindet sich in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen).
Das Riester-Guthaben können Sie für die selbstgenutzte Wohnimmobilie für folgende Maßnahmen verwenden:
Wenn Sie mit Wohn-Riester bauen oder kaufen möchten, gelten diese allgemeinen Voraussetzungen: Sie wohnen selbst in der Immobilie und sind Eigentümer oder Miteigentümer der Wohnimmobilie. Die Wohnimmobilie befindet sich in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EU plus Island, Lichtenstein und Norwegen).
Wichtig: Darlehen für Aus- oder Anbauten sowie Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten können nicht mit Ihrem Riester-Guthaben getilgt werden. Es müssen nachweislich Kosten entstanden sein, belegt durch Rechnungen.
Zudem sind Mindestentnahmebeträge zu beachten. Dies sind 3.000 Euro bei Neubau, Kauf, Entschuldung. Bei barrierereduzierendem Umbau und energetischen Maßnahmen gelten Mindestentnahmebeträge innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung/Herstellung in Höhe von 6.000 Euro. Zu einem späteren Zeitpunkt oder bei Schenkung, Erbe, Übergabe sind es 20.000 Euro.
Wenn Sie beispielsweise einen Wohn-Riester-Bausparvertrag haben mit einer Bausparsumme kleiner 20.000 Euro, dann können Sie diesen nicht für eine energetische Maßnahme bei einer selbstgenutzten Bestandsimmobilie einsetzen, da der Mindestentnahmebetrag in Höhe von 20.000 Euro nicht erreicht wird.
Eine Tilgung von Darlehen, die für barrierereduzierenden Umbau oder energetische Maßnahmen aufgenommen wurden, ist mit Riester-Guthaben nicht möglich.
Sofern Sie Ihren Wohn-Riester-Bausparvertrag nicht für eine Finanzierung verwendet haben, wird Ihnen die Bausparkasse das Guthaben verrenten.
Der Beginn der Auszahlungsphase der Riester-Rente ist vertraglich festgelegt, bei Schwäbisch Hall ist dies lt. ABB das 67. Lebensjahr. Sie können einen früheren Beginn der Auszahlungsphase mit einer Frist von 12 Monaten beantragen. Frühester Beginn ist das 62. Lebensjahr, bei Verträgen mit Vertragsbeginn bis einschließlich 2011 das 60. Lebensjahr.
Die lebenslange Riester-Rente wird monatlich ausbezahlt. Alternativ können Sie sich für die Auszahlung eines Einmalbetrags von max. bis zu 30 % des Riester-Guthabens mit der ersten Rentenzahlung entscheiden. Sofern die monatliche Rente nur sehr gering ausfallen würde, kann der Anbieter das Riester-Guthaben auch in einem Betrag auszahlen (sogenannte „Kleinbetragsrentenabfindung“). Schwäbisch Hall informiert Sie über die Auszahlung als Kleinbetragsrentenabfindung vor Beginn der Auszahlungsphase.
Vor Beginn der Auszahlungsphase haben Sie die Wahl der wohnungswirtschaftlichen Verwendung des Altersvorsorgevermögens z. B. für Entschuldung oder energetische Maßnahmen (= Entnahme) oder der Verrentung des Altersvorsorgevermögens mit
Bitte beachten Sie, dass Schwäbisch Hall bei Verrentung verpflichtet ist, für die Zahlung der lebenslangen Rente, ca. ein Drittel des Altersvorsorgevermögens für den Abschluss einer Leibrentenversicherung an einen Versicherer zu übergeben. Damit wird die Zahlung der Rente ab dem 85. Lebensjahr sichergestellt.
Angespartes, gefördertes Kapital in einem zertifizierten Riester-Vertrag kann für selbstgenutztes Wohneigentum („Wohn-Riester“) eingesetzt werden, dieser Vorgang wird als Entnahme bezeichnet. Bei der Entnahme wird das Vertragsguthaben nach geförderten und ungeförderten Beträgen unterschieden. Geförderte Beträge sind
und werden als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag bezeichnet. Bei einer Entnahme aus einem Wohn-Riester-Bausparvertrag bei Schwäbisch Hall muss stets das komplette Altersvorsorge-Guthaben entnommen werden (Teilentnahmen sind nicht möglich).
Folgende Sanierungsarbeiten fallen nach § 35c Absatz 1 Satz 3 EStG unter den neuen Verwendungszweck der Eigenheimrente: |
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Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken |
Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie „Sommerlicher Wärmeschutz“ |
Erneuerung von Heizungs- und Lüftungsanlagen (bei letzterem auch der Einbau) |
Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung |
Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind |
Kosten für eine notwendigen Bescheinigung sowie für von der BAFA zugelassene Energieberater (zu 50 Prozent anrechenbar) |
Hinweise:
Auch wenn der Staat Ihnen beim Immobilienerwerb und -erhalt mit dem Wohn-Riester unter die Arme greift, muss Ihre Finanzierung natürlich auf sicheren Beinen stehen. Unsere Heimatexperten beantworten gerne Ihre Fragen und erarbeiten mit Ihnen einen Finanzierungsplan, der alle wichtigen Faktoren berücksichtigt. Damit Sie Ihren Wohntraum ohne Risiko verwirklichen können.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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