Regelsparbeitrag
Fragen & Antworten rund um den Regelsparbeitrag
Fragen & Antworten rund um den Regelsparbeitrag
Die monatliche Regelbesparung ist in unseren Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) geregelt. Die ABB sind die rechtliche Grundlage zwischen Bausparer und Bausparkasse und beinhalten die Vertragsbedingungen eines Bausparvertrags in einem Bauspartarif.
Der Regelsparbeitrag wird bei Abschluss des Bausparvertrages als monatlicher Sparbeitrag vereinbart und ist in § 2 Abs. 1 ABB geregelt.
Die Höhe des Betrages ist abhängig von der Bausparsumme und der Tarifvariante. Sie finden die Höhe Ihres Regelsparbeitrags auf dem Jahreskontoauszug, in der Bausparurkunde und in MEIN KONTO unter Vertragsübersicht/Vertragsdetails/Einzug. Darüber hinaus können Sie die Höhe Ihres Regelsparbeitrags auch selbst mit einem Blick in die ABB (§ 2 Abs. 1) und Ihrer Bausparsumme errechnen.
Bei der Überprüfung der Regelbesparung werden folgende Einzahlungen berücksichtigt:
Ja, trotz bisher abweichender Besparung ist (die Nachzahlung) der Regelsparbeitrag einzuzahlen. Eine abweichende Besparung oder ein vollständiges Aussetzen der Besparung ändert nicht den vertraglich vereinbarten monatlichen Regelsparbeitrag nach § 2 Abs. 1 ABB. Auch am Recht der Bausparkasse, die monatliche Regelbesparung nachzuhalten und ggf. nach § 2 Abs. 3 der ABB nachzufordern, bzw. zu kündigen, ändert sich dadurch nichts.
Auch durch einen abweichenden Einzugsauftrag wird der vereinbarte monatliche Regelsparbeitrag nicht abgeändert. Hierbei handelt es sich lediglich um einen möglichen Zahlungsweg. Damit Ihr Bausparvertrag weiter fortgeführt werden kann, ist der im Schreiben angeforderte Betrag vollständig und fristgerecht einzuzahlen und der monatliche Regelsparbeitrag weiter zu erbringen.
Die Regelbesparung muss bis zur ersten Auszahlung aus dem zugeteilten Bausparguthaben erfolgen.
Durch eine abweichende Besparung oder ein vollständiges Aussetzen der Besparung wird der vertraglich vereinbarte monatliche Regelsparbeitrag nach § 2 Abs. 1 ABB nicht geändert. Dies gilt auch bei einem Einzugsauftrag (im Bausparantrag oder gesondert), dessen Höhe vom vereinbarten Regelsparbeitrag abweicht. Denn hierbei handelt es sich nicht um eine Individualvereinbarung, sondern lediglich um einen Zahlungsweg.
Die Einhaltung der Regelsparbeitrags wird von der Bausparkasse Schwäbisch Hall aktuell in bestimmten Alttarifen überwacht.
Damit das Bausparsystem funktioniert, muss Schwäbisch Hall sicherstellen, dass zwischen Spareinlagen und Darlehensnahmen ein ausgewogenes Verhältnis besteht.
Hierzu überwachen wir unter anderem die Einhaltung der monatlichen Regelbesparung in bestimmten Alttarifen. Wenn die Regelbesparung nicht vollständig erbracht wird, können wir diese gem. § 2 Abs. 3 ABB (in neueren Tarifen unter § 15 Abs. 4 a ABB) nachfordern und bei Nichtleistung den Vertrag kündigen.
Der Regelsparbeitrag und dessen Höhe sind in § 2 Abs. 1 ABB geregelt. Der monatliche Regelsparbeitrag ist bis zur ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme zu erbringen. Eine geringere Besparung oder ein Aussetzen der Besparung sehen die ABB nicht vor.
Nach § 2 Abs. 3 ABB (in neueren Tarifen unter § 15 Abs. 4 a ABB) kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen, wenn der Bausparer 6 Regelsparbeiträge unter Anrechnung von Sonderzahlungen nicht geleistet hat und der schriftlichen Aufforderung zur Nachzahlung länger als 2 Monate nicht nachgekommen ist.
Um den Bausparvertag mit allen Rechten und Pflichten fortführen zu können, müssen Sie der Nachforderung fristgerecht auf die Vertrags-IBAN und im vollen Umfang nachkommen. Anderenfalls endet der Vertrag spätestens zu dem im Schreiben genannten Datum.
Gemäß § 2 Abs. 2 ABB ist die Bausparkasse berechtigt, Zahlungen, die den monatlichen Regelsparbeitrag übersteigen von unserer Zustimmung abhängig zu machen. Das bedeutet, die Bausparkasse muss diese Zahlungen nicht annehmen.
In bestimmten Alttarifen machen wir von diesem Zustimmungsvorbehalt Gebrauch, um das Bausparkollektiv zu stärken und zu stabilisieren.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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