Kinderzimmer: Ideen für Gestaltung und Modernisierung
- Mehr Raum für die Familie
- Kinderzimmer altersgerecht einrichten
- Wohngesundheit für die Kleinen
Spielen, Schlafen, Lernen und Entspannen: Ein Kinderzimmer hat je nach Alter des Kindes unterschiedliche Funktionen. Mit unseren Kinderzimmer-Ideen erfahren Sie, wie Sie neuen Wohnraum schaffen, nachhaltig renovieren und das Kinderzimmer altersgerecht gestalten.
Inhaltsverzeichnis
Wächst die Familie, wächst auch der Platzbedarf. Jedes Kind sollte ein eigenes Kinderzimmer haben. Was tun, wenn die räumlichen Kapazitäten des Hauses begrenzt sind?
Um richtig Platz zu schaffen, eignet sich ein Anbau. Als günstigere Alternative für ein zusätzliches Kinderzimmer sollte auch der Ausbau von Dachgeschoss oder Keller in Betracht gezogen werden.
Für ältere Jugendliche ist zudem eine Einliegerwohnung eine mögliche Option. Diese hat als Extra zum eigenen Zimmer noch eine Küche und ein eigenes Badezimmer und bietet jungen Erwachsenen einen guten Start in eine selbstständige Lebensführung.
Sie möchten ein Kinderzimmer renovieren, sanieren oder ausbauen? Finanzieren Sie Ihre Kinderzimmer-Ideen mit einem günstigen Modernisierungskredit von Schwäbisch Hall.
Bei Umbaumaßnahmen profitieren Sie beim FuchsBauDarlehen von unserem attraktiven Zinssatz. Mit unserem Finanzierungsrechner verschaffen Sie sich einen ersten Überblick. Besprechen Sie individuelle Wünsche am besten mit einem unserer Heimatexperten vor Ort. Vereinbaren Sie doch gleich einen Beratungstermin.
Eine wachsende Familie braucht viel Platz und das bedeutet höhere Ausgaben für eine passende Immobilie. Eine vorausschauende Finanzplanung ist daher notwendig. Nicht nur für das Eigenheim und die Umsetzung der Kinderzimmer-Ideen, auch für die Zukunft Ihrer Kinder. Bis es 18 Jahre alt ist, belaufen sich nach Berechnung des Statistischen Bundesamtes die Ausgaben für ein Kind auf knapp 150.000 Euro. Eine Ausbildung oder ein Studium sind hier noch nicht eingerechnet.
Planen Sie deshalb eine finanzielle Absicherung lieber frühzeitig. Mit einem Bausparvertrag für Kinder können Sie für die ersten eigenen Schritte eine Starthilfe leisten. Ihr Heimatexperte berät Sie gerne.
Schadstoff | Betroffenes Baumaterial | Mögliche gesundheitliche Auswirkungen bei mittel- bis langfristiger Belastung |
Verwendung/Baujahr der Immobilie |
---|---|---|---|
Asbest | Zement, Platten, Fugen, Deckenverkleidung, Rohre |
Asbestose, krebserregend | zwischen 1950 und 1995 |
Formaldehyd | Spanplatten, Möbel, Holzschutzmittel, Farben | Schleimhautreizungen, allergieauslösend, organschädigend |
bis heute |
(Alte) Mineralwolle | Wärmedämmung, Schallschutz | Schleimhautreizungen, allergieauslösend, organschädigend |
vor 2000 |
PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) | Abdichtmaterial für z. B. Dachpappe, Außenwände, Schornsteine, Kleber | krebserregend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend | bis 1980/bis 2000 |
PCB (Polychlorierte Biphenyle) | Fugenmasse, Wandfarben, Bodenbelagskleber, Holzschutzmittel |
krebserregend, organschädigend, fortpflanzungsgefährdend | vor 1978 |
Nicht jeder Schadstoff im Haus führt sofort zu Erkrankungen. Da das Immunsystem von Kindern jedoch noch im Aufbau ist, sollte jeglicher Kontakt vermieden werden. Die gesundheitlichen Folgen durch diese Belastungen hängen von mehreren Faktoren ab. Es kommt auf die Art des Kontakts an.
Ist es zu einem direkten Hautkontakt gekommen oder wurden die Schadstoffe über die Raumluft aufgenommen? Auch die Dauer und Intensität des Kontakts nimmt Einfluss auf die Auswirkungen auf den Körper. Zudem reagiert nicht jeder Mensch gleich. Da gerade in herkömmlichen Baumaterialien Schadstoffe enthalten sein können, lassen Sie sich vor dem Kauf beraten oder informieren Sie sich vor dem Kinderzimmer einrichten im Internet. Sentinel Haus Institut hat nach strengen Richtlinien eine Auswahl an emissionsarmen Baustoffen und Farben getroffen.
Um Ihre Familie zu schützen, kann eine Raumluftanalyse Aufschluss über die Schadstoffbelastung geben. Falls bei Ihnen verdächtiges Baumaterial gefunden wurde oder Sie Fragen haben, lassen Sie sich von einem Experten für Wohngesundheit beraten.
Bei der Wandgestaltung sollten Sie eher auf dezente Farben zurückgreifen. Grelle Farben und zu viele Muster können auf Kinder anregend wirken und damit einen negativen Einfluss auf den Schlaf der Kleinen haben. Gezielte Farbtupfer können Sie auch mit Accessoires wie Bilder oder Kissen setzen.
Jedes Zimmer kann zu einem Paradies werden, wenn die Gestaltung an die Wünsche und Bedürfnisse des Kindes angepasst ist. Die Grundeinrichtung ist in jedem Zimmer gleich: Bett, Kleiderschrank, Stauraum, Spielfläche und bei größeren Kindern ein in der Höhe verstellbarer Schreibtisch. Je nach Alter sollte das Kind ein Mitspracherecht beim Gestalten seines Kinder- oder Jugendzimmers erhalten und eigene Ideen mit einbringen dürfen.
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für die Größe eines Kinderzimmers. Im Durchschnitt sind sie bei Neubauten 14 Quadratmeter groß. Im Vergleich dazu erscheint die DIN-Empfehlung von 1967 mit 8,5 Quadratmeter winzig.
Sie haben bereits Pläne für das neue Kinderzimmer oder den Ausbau des Daches zum modernen Jugendzimmer? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung für das neue Reich Ihres Nachwuchses suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
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Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
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