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Im Laufe eines Jahres treten häufig neue Gesetze und Regelungen in Kraft, die finanzielle Auswirkungen oder bauliche Maßnahmen für Immobilienbesitzer und Bauherren bedeuten. Damit Sie aktuell informiert sind, sammeln wir die wichtigsten Änderungen für Sie.

+++ Bauen, wohnen, modernisieren: das plant die neue Bundesregierung +++

Der Koalitionsvertrag steht, die Partei-Gremien müssen noch zustimmen. Im Vertrag enthalten viele neue Pläne für den Bau- und Wohnsektor. Zwar handelt es sich hier um Absichtserklärungen. Diese müssen später noch in konkrete Verordnungen und Gesetze umgesetzt werden. 

Das Ziel laut Koalitionsvertrag: "Wohnen wollen wir für alle Menschen bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich gestalten." Dafür sind unter anderem die folgenden Maßnahmen geplant:

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Neue Bauverordnungen und Richtlinien

  • Das Baugesetzbuch wird in zwei Schritten überarbeitet. Innerhalb von 100 Tagen soll ein „Wohnungsbau-Turbo“ kommen. Ziel ist es, Genehmigungen schneller zu erteilen und Lärmschutzvorgaben zu vereinfachen. Bestehende Schutzregelungen, etwa beim Umwandlungsschutz oder in angespannten Wohnungsmärkten, werden um fünf Jahre verlängert. Später folgt eine grundlegende Reform, um Bauprozesse insgesamt zu beschleunigen.
  • Mehr Recyclingbaustoffe sollen verwendet werden. Dafür wird die Ersatzbaustoffverordnung angepasst.
  • Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) soll mit möglichst viel Spielraum umgesetzt werden. Außerdem wird versucht, die Fristen zu verlängern.
  • Baustandards werden vereinfacht und der Gebäudetyp E abgesichert. Um den Gebäudetyp E zivilrechtlich zu ermöglichen, wird eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen. Das Abweichen von anerkannten Regeln der Technik stellt künftig keinen Mangel mehr dar. Durch serielles, modulares und systemisches Bauen soll es Beschleunigungspotenziale geben.

Heizungsgesetz, GEG, Wärmeplanung

  • Das aktuelle „Heizungsgesetz“ wird abgeschafft. Stattdessen soll ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) kommen – technologieoffen, flexibel und einfacher. Der CO₂-Ausstoß soll dabei die wichtigste Steuerungsgröße sein.
  • Das GEG und die kommunale Wärmeplanung sollen besser aufeinander abgestimmt werden. Bei der Wärmeplanung sollen Kommunen und Energieversorger von Anfang an Planungssicherheit haben.
  • Die deutschen Effizienzklassen im GEG werden an die Nachbarländer angepasst.

Fördermaßnahmen und Steuererleichterungen

  • Heizungs- und Sanierungsförderungen laufen weiter.
  • Die EH55-Förderung wird vorübergehend wieder eingeführt, um Bauprojekte voranzubringen.
  • Sanierungskosten bei geerbten Immobilien sollen künftig steuerlich absetzbar sein.
  • Um Familien beim Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen, werden steuerliche Maßnahmen verbessert und neue Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen. Dazu gehören auch staatliche Bürgschaften für Hypotheken.
  • Die KfW-Programme werden vereinfacht: Es gibt ein Programm für Neubauten und eines für Modernisierungen.
  • In angespannten Märkten sollen Wohnungen zu Preisen unter 15 Euro pro Quadratmeter gebaut werden, indem die Wohnungswirtschaft eingebunden wird.
  • Investitionen im sozialen Wohnungsbau werden deutlich erhöht. Dazu gehören auch mehr Mittel für Junges Wohnen und barrierefreies Wohnen für ältere Menschen.
  • Die bisherige Riester-Rente soll in ein neues Vorsorgeprodukt überführt und dabei reformiert werden. Es wird zudem eine Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten geprüft. Die neue Riester-Rente soll mit einer möglichst einfachen staatlichen Förderung für Bezieherinnen und Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen unterstützt werden. Inwieweit das bisherige Wohn-Riester betroffen ist, wird im Koalitionsvertrag nicht erwähnt.

Neuerungen 2025

  • Der Bundesrat hat den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung am 22. November 2024 zugestimmt. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf jährlich 66.150 Euro beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist deutlich angehoben. Diese beläuft sich auf jährlich 73.800 Euro beziehungsweise monatlich 6.150 Euro. Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung ist Anfang des Jahres deutlich gestiegen - erstmals einheitlich in ganz Deutschland auf 8.050 Euro im Monat. Das sind 96.600 Euro im Jahr.
  • Der Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro in der Stunde. Die Verdienstgrenze für Mini-Jobs steigt auf 556 Euro im Monat. Das ist ein jährlicher Höchstverdienst von 6.672 Euro.
  • Das Kindergeld ist um 5 Euro auf 255 Euro monatlich pro Kind erhöht.
  • Der Grundfreibetrag ist für 2025 auf 12.096 Euro (ab 2026 auf 12.348 Euro) festgesetzt.
  • Das Bürokratieentlastungsgesetz wurde bereits im Oktober 2024 im Bundesrat genehmigt. Es sieht u.a. digitale Arbeitsverträge und digitale Steuerbescheide vor. Auch die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden reduziert. Eine weitere Auswirkung: Die Meldepflicht in Hotels entfällt.
  • Die CO2-Steuer steigt von 45 auf 55 Euro pro Tonne.
  • Das Deutschlandticket kostet 58 Euro im Monat.
  • Die Postlaufzeit ist seit Januar angepasst: "95 Prozent der Briefsendungen müssen künftig drei Tage nach Einlieferung statt wie bisher nach zwei Tagen ankommen." Außerdem gibt es eine Kennzeichnungspflicht für Pakete über 10 kg. Nach der letzten Portoerhöhung 2022 erhebt die Deutsche Post seit Januar für Standardbriefe und Postkarten ein Porto von jeweils 95 Cent.
  • Die nächste Stufe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes betrifft alle Holz- und Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Seit 2025 sind alle Holzöfen verboten, welche die neuen Grenzwerte nicht einhalten. Bei Missachtung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

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Unser News-Archiv zu Neuerungen

Förderprogramm "Jung kauft Alt" gestartet

September 2024: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat in ihrer Pressemitteilung den Start des Förderprogramms „Jung kauft Alt“ zum 3. September 2024 bekanntgegeben. Das Programm richtet sich an junge Familien, um sie beim Erwerb von älteren, oft sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden zu unterstützen. Die neue Förderung wird in Form eines zinsverbilligten Kredites gewährt. Lesen Sie dazu mehr in unserem Artikel "Jung kauft Alt: alle Infos zum KfW-Förderprogramm Altbau".
 

Was Sie zur Heizungsförderung Neues wissen sollten:

  • Nach Informationen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können seit Ende August auch Vermieter von Einfamilienhäusern die Heizungsförderung beantragen. 
  • Außerdem ist ab September die digitale Einreichung der Rechnungen möglich. 
  • Jetzt heißt es erst beantragen und dann mit der Maßnahme an der Heizung beginnen: Für alle ab September gestarteten Heizungsmaßnahmen gilt, dass die Beantragung der Förderung vor Beginn der Arbeiten zu stellen ist. Die Übergangsregelung bei Start der Heizungsförderung Ende 2023, die die Beantragung nach Beginn des Vorhabens ermöglichte, ist ausgelaufen.

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