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Jung kauft Alt: alle Infos zum KfW-Förderprogramm Altbau

  • Wann junge Familien profitieren
  • Höhe und Art der "Jung kauft Alt"-Förderung
  • Erforderliche Unterlagen

Mit dem KfW-Programm "Jung kauft Alt" will die Bundesregierung den Kauf von älteren Immobilien durch junge Familien unterstützen. Die neue Förderung zur Altbausanierung startet am 3. September 2024. Wir zeigen den aktuellen Stand.

  

Jung kauft Alt: Wer kommt in den Genuss der Förderung?

Das neue Förderprogramm "Jung kauft Alt“ soll einkommensschwächeren Familien mit minderjährigen Kindern zugutekommen und ihnen den Einstieg ins Wohneigentum erleichtern. Denn Bestandsimmobilien sind oft günstiger als Neubauten. Die Preise von Bestandsimmobilien sind zuletzt etwas gefallen.  

Vater und Sohn streichen Hauswand
Das Programm "Jung kauft Alt" richtet sich an junge Familien, die eine ältere Immobilie kaufen möchten. (Quelle: stock.adobe.com/Halfpoint)

„Jung kauft Alt“ (JkA) richtet sich an dieselbe Zielgruppe wie die Neubau-Förderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF). Inhaltlich ergänzen sich die beiden Programme: WEF erhalten Familien für den Bau oder Erstkauf einer Immobilie; JkA gibt es für den Erwerb von älteren Wohngebäuden. 

Um die „Jung kauft Alt“-Förderung in Anspruch nehmen zu können, darf das

  • Haushaltseinkommen* für eine Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind 90.000 Euro nicht übersteigen
  • Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro. 

Dabei werden nur Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Weitere Voraussetzungen:

  • Der erworbene Altbau (Energieeffizienzklassen F, G oder H) muss energetisch saniert und mindestens fünf Jahre selbst genutzt werden. 
  • Bei Antragstellung darf noch kein Wohneigentum vorhanden sein. 
  • Außerdem dürfen Haushalte zum Zeitpunkt der Antragstellung keine weiteren Fördermittel für Familien, wie beispielsweise das "Baukindergeld" oder "Wohneigentum für Familien", in Anspruch genommen haben. 
  • Die antragstellende Familie muss einen Eigentumsanteil von mindestens 50 Prozent an der Immobilie besitzen.

Wichtig: Die Förderung muss vor Abschluss des Kaufvertrages beantragt werden!

  • Fußnoten

    *Das Einkommen Ihres Haushalts darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind betragen – plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Als Haushalts­einkommen gilt:

    - das zu versteuernde Einkommen der Antrag­stellerin bzw. des Antrag­stellers und ggf. der Ehe­-, Lebens- oder Partnerin bzw. des Partners aus ehe­ähnlicher Gemeinschaft oder deren im Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebens­partner­innen bzw. Ehe- oder Lebenspartner

    - das durchschnittliche Einkommen des vorletzten und vor­vorletzten Jahres (für Anträge im Jahr 2024 also der Durch­schnitt von 2022 und 2021)

    - das Einkommen, das als zu versteuerndes Ein­kommen im Einkommen­steuer­bescheid steht

    

Wie hoch fällt die "Jung kauft Alt"-Förderung aus?

Die neue Förderung wird in Form eines zinsverbilligten Kredites gewährt und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Die Kredithöhe richtet sich dabei nach der Anzahl der minderjährigen Kinder, die zum Zeitpunkt des Antrags im Haushalt leben. Für das Programm "Jung kauft Alt" sind insgesamt 350 Millionen Euro an Fördermittel vorgesehen. Den Kredit beantragen Sie über Ihre Hausbank.

Anzahl U18-Kinder Maximale Kredithöhe
1 Kind 100.000 €
2 Kinder   125.000 €
ab 3 Kinder 150.000 €

Aktuell beträgt der Zinssatz für ein Darlehen mit beispielsweise 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung 1,51 Prozent effektiv (Stand: 03.09.2024). Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW.

Für Ihre energetische Sanierung können Sie weitere zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen. Fördermittel gibt es zum Beispiel für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung oder für die Sanierung zum Effizienzhaus.
 

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Jung kauft Alt: Anforderungen an die Energieeffizienz

Energieausweis Einfamilienhaus
Die neue Förderung für den Kauf eines Altbaus ist an energetische Vorgaben geknüpft. (Quelle: dena)

Im Neubauprogramm "Wohneigentum für Familien" (WEF) gibt es nur Fördermittel für Gebäude, die entweder als Klimafreundliches Wohngebäude – also als EH 40 – oder als Klimafreundliches Wohngebäude mit dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (also EH 40 QNG) errichtet werden.

Die Bestandsimmobilien, deren Erwerb mit dem Programm "Jung kauft Alt" unterstützt wird, weisen einen weit schlechteren energetischen Standard auf. Gefördert wird der Kauf einer Bestandsimmobilie mit der Energieeffizienzklasse F, G oder H (zum Zeitpunkt der Antragstellung). Zudem muss das erworbene Wohneigentum innerhalb von 4 1/2 Jahren mindestens zum Effizienzhaus 70 EE saniert werden. Dafür können Sie zum Beispiel die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" nutzen. Förderfähig ist der Kaufpreis für eine Wohneinheit inklusive der Grundstückskosten.


Welche Unterlagen sind für das Programm erforderlich?

Folgende Unterlagen sind bei der Beantragung der "Jung kauft Alt"-Fördermittel mit einzureichen:  

  • Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung
  • Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder
  • Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) der Klassen F, G oder H

Förderung & Finanzierung – Bausteine fürs Eigenheim

Der Staat unterstützt die Sanierung von Altbauten mit weiteren Förderungen im Rahmen einer Baufinanzierung. Prüfen Sie diese Zuschüsse im Vorfeld, um die benötigte Kreditsumme möglichst gering zu halten. Ob Wohn-Riester, BAFA-, KfW- oder eine andere staatliche Förderung für Sie infrage kommen, erläutern Ihnen die Schwäbisch Hall-Heimatexperten.

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Was sind die Ziele des Programms "Jung kauft Alt"?

Der Bund verfolgt mit der Altbauförderung "Jung kauft Alt" gleich mehrere Ziele: Neu errichtete Einfamilienhäuser haben mittlerweile nahezu Seltenheitswert. Nicht nur, aber auch deshalb ist die Nachfrage nach der bereits bestehenden Neubauförderung "Wohneigentum für Familien" (WEF) bislang gering.

Der Bedarf an Wohnraum ist jedoch gerade bei jungen Familien ungebrochen. Gerade einkommensschwache Haushalte brauchen hier Unterstützung. Das neue Förderprogramm erleichtert Familien den Eigentumserwerb.

Zugleich ist das Programm ein Beitrag dazu, Immobilien zu erhalten und nachhaltig zu nutzen. Es erhöht die Attraktivität von Gebäuden, die bereits leer stehen oder von Leerstand bedroht sind, für Kaufinteressenten. Wenn solche Häuser neue Eigentümer finden, spart das Material und Flächen.

Durch die Bedingung, dass die Altbauten saniert werden müssen, treibt der Bund die Energiewende im Bestand voran. Der Energieverbrauch der Gebäude und damit ihr CO2-Fußabdruck werden erheblich reduziert. Die Baumaßnahmen kurbeln darüber hinaus die Wirtschaft an und sichern Arbeitsplätze. Zugleich verschönern die sanierten Gebäude das Stadtbild und werten das Wohnumfeld auf.

Welche Sanierungsmaßnahmen in welchem Umfang gefördert werden, regelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).


Gibt es auch regionale Förderprogramme für Familien?

Frau renoviert Bad
Bei regionalen Förderprogrammen unterscheiden sich die Förderbedingungen teils erheblich voneinander. (Quelle: Getty Images/Guido Mieth)

Es gibt heute schon diverse regionale Förderprogramme mit dem Titel „Jung kauft Alt“. Diese haben aber mit der KfW-Förderung nichts zu tun und unterscheiden sich teils erheblich voneinander.

Das Forschungsinstitut empirica hat für das 2022 veröffentlichte Denkpapier „Jung kauft Alt“ 119 regionale Programme recherchiert. Dabei variiert deren Definition eines Altbaus zwischen 25 und 80 Jahren. Gefördert werden vorrangig junge Haushalte, sowohl Alleinerziehende und Paare mit Kindern, manchmal auch Paare ohne Kinder.

Primäres Ziel der Kommunen ist zwar, Leerstände zu vermeiden. Doch nur ein sehr geringer Anteil der Förderprogramme macht den Leerstand zum Zeitpunkt des Erwerbs zur Bedingung. Anders als im neuen Bundesprogramm vorgesehen, ist in den meisten Kommunen eine Sanierung des Altbaus nicht relevant für die Förderung. Zwei Drittel der Kommunen unterstützen auch den Abriss des erworbenen Hauses und die Errichtung eines Neubaus. Außerdem fördern vier von fünf Kommunen ein Altbaugutachten.

Die Förderung in den regionalen „Jung kauft Alt“-Programmen besteht meist aus einem Grundbetrag plus Kinderzuschüssen und wird als Zuschuss ausgezahlt, entweder einmalig oder verteilt über mehrere Jahre. Laut der erwähnten empirica-Studie trägt die regionale Förderung im Durchschnitt mit fünf bis sieben Prozent zu den Modernisierungskosten bei.

Mit der regionalen Förderung begegnen die Kommunen vor allem dem Leerstand innerhalb kleinerer Gemeinden. So gibt es einen besonders hohen innerörtlichen Leerstand in den Kleingemeinden von Sachsen-Anhalt (8,4 Prozent) und Sachsen (7,8 Prozent). In Schleswig-Holstein liegt die Leerstandsquote in zentralen Lagen von Kleingemeinden mit 1,5 Prozent dagegen deutlich unter dem Durchschnitt.

Überblick: Leerstände (innerörtlich) in den Bundesländern

Bundesland Anteil Leerstand (innerörtlich)
Baden-Württemberg 5,0 %
Bayern 4,5 %
Brandenburg 6,4 %
Hessen 6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,8 %
Niedersachsen 3,3 %
Nordrhein-Westfalen 2,7 %
Rheinland-Pfalz 4,3 %
Sachsen 7,8 %
Sachsen-Anhalt 8,4 %
Schleswig-Holstein 1,5 %
Thüringen 5,2 %

Quelle: empirica-Studie "Denkpapier Jung kauft Alt"


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