Förderung Einbruchschutz:
So gibt's Zuschüsse vom Staat
- Förderfähige Maßnahmen beim Einbruchschutz
- Fördermittel, Konditionen & Beantragung
- Tipps für ein sicheres Zuhause
Welche Förderung gibt es vom Staat für den Einbruchschutz? Ob Sie neu bauen oder Ihre Immobilie nachrüsten wollen – wir verraten Ihnen, mit welchen Zuschüssen Sie rechnen können und was Sie unbedingt beachten sollten, um Einbrüche zu verhindern.
Inhaltsverzeichnis
Die zentrale Anlaufstelle für die Förderung beim Einbruchschutz ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Über das Programm mit der Bezeichnung "Kredit 159" vergibt die KfW an Interessierte einen Kredit von bis zu 50.000 Euro, unabhängig vom Alter.
Als Antragsteller müssen Sie entweder Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses (mit höchstens zwei Wohneinheiten) sein oder eine umgebaute Immobilie kaufen. Darüber hinaus können auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter die Förderung in Anspruch nehmen.
ACHTUNG: Das Programm "Kredit 159" läuft auch unter dem Namen "Altersgerecht umbauen". Lassen Sie sich nicht davon irritieren, sowohl Maßnahmen zum altersgerechten Umbau als auch der Einbruchschutz werden darüber gefördert.
Hinweis zur Grafik: Wenn Sie mit der Computer-Maus bzw. dem Finger auf die gelben Markierungen klicken, erhalten Sie Informationen zu den Einbruchschutzmaßnahmen, die gefördert werden. (Motiv: Thomas Kochhan/Dirc Kalweit, erstellt mit DALL-E)
Wichtig ist, dass bei der Umsetzung bestimmte technische Standards eingehalten werden. Das können DIN-Normen sein, aber auch Widerstandsklassen und sogar U-Werte. Hier finden Sie das Merkblatt der KfW zu den technischen Mindestanforderungen und förderfähigen Maßnahmen.
Wie beschrieben, vergibt die KfW als Fördermittel für den Einbruchschutz einen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Das geschieht entweder in Form eines Annuitätendarlehens (also einem Darlehen, das regelmäßig mit Zins und Tilgung zurückgezahlt wird), oder in Form eines endfälligen Darlehens. Hier zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.
Die Zinskonditionen des Kfw-Programms 159 (Stand: Oktober 2024)
Annuitätendarlehen
Laufzeit in Jahren | tilgungsfreie Anlaufzeit in Jahren1 | Zinsbindung in Jahren2 | Sollzins pro Jahr | Effektivzins pro Jahr3 |
---|---|---|---|---|
4 bis 10 | 1 bis 2 Jahre | 5 | 2,19 % | 2,21 % |
4 bis 10 | 1 bis 2 Jahre | 10 | 2,54 % | 2,57 % |
11 bis 20 | 1 bis 3 Jahre | 5 | 2,28 % | 2,30 % |
11 bis 20 | 1 bis 3 Jahre | 10 | 2,85 % | 2,89 % |
21 bis 30 | 1 bis 5 Jahre | 5 | 2,30 % | 2,32 % |
21 bis 30 | 1 bis 5 Jahre | 10 | 2,93 % | 2,97 % |
Endfälliges Darlehen
Laufzeit und Zinsbindung in Jahren | Sollzins pro Jahr | Effektivzins pro Jahr3 |
---|---|---|
4 bis 10 | 2,97 % | 3,01 % |
1Während der tilgungsfreien Anlaufzeit zahlen Sie nur Zinsen, aber keine Tilgung. Dadurch ist Ihre monatliche Belastung zunächst kleiner. Aber: Je länger die tilgungsfreie Anlaufzeit ist, umso größer ist Ihre spätere monatliche Belastung und Ihre Restschuld zum Ende der Zinsbindung.
2Zeit, in der sich der Zins nicht verändert. Wenn Sie Ihren Kredit zum Ablauf der Zinsbindung noch nicht abbezahlt haben, erhalten Sie rechtzeitig ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung.
3Der effektive Jahreszins berücksichtigt neben dem Sollzins auch eventuelle sonstige Kosten. Der hier ausgewiesene effektive Jahreszins bezieht jedoch keine von der Hausbank im Einzelfall nach der Preisangabenverordnung zu berücksichtigenden Kosten ein, z. B. im Zusammenhang mit einer grundpfandrechtlichen Besicherung. Daher kann der für Sie maßgebliche effektive Jahreszins von dem hier ausgewiesenen effektiven Jahreszins abweichen.
Quelle: KfW
Darüber hinaus sollten Sie noch beachten, dass bei diesem Kredit keine Sondertilgungen möglich sind. Sollten Sie den Kredit vorzeitig ablösen wollen, wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben.
Den Kredit 159 können Sie nicht direkt bei der KfW beantragen, sondern nur über einen Finanzierungspartner. Das kann eine Bank sein, aber auch ein Finanzierungsvermittler oder eine Bausparkasse.
Folgende 4 Schritte empfiehlt die KfW, um den Förderkredit für den Einbruchschutz zu erhalten und auch die dafür erforderlichen Vorgaben zu erfüllen:
1. Maßnahmen zum Einbruchschutz planen: Informieren Sie sich bei einer polizeilichen Beratungsstelle, wie Sie Ihren Einbruchschutz verbessern können. Empfehlungen dazu gibt es auch unter www.k-einbruch.de. Käufer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sollten im Kaufvertrag eine Schutzklausel vereinbaren. Damit haftet die Verkäuferin oder der Verkäufer dafür, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Das gilt in erster Linie beim Neubau. Da aber auch der Kauf von umgebautem Wohnraum gefördert wird, sollten Sie auch in diesem Fall prüfen, ob die Aufnahme der Schutzklausel in den Kaufvertrag eventuell möglich ist.
2. Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Fördermitteln prüfen: Gegebenenfalls gibt es die Möglichkeit, den Einbruchschutz mit anderen Fördermitteln zu kombinieren. Denkbar wäre zum Beispiel bei einer energetischen Sanierung der Umbau zu einem KfW-Effizienzhaus. Oder Sie beantragen eine Förderung für Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht der Förderung bei der Haussanierung.
3. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen: Über Ihren Finanzierungspartner erstellen Sie den Kreditantrag an die KfW. Das sollte noch vor dem Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages oder eines Kaufvertrages geschehen.
4. Kreditvertrag abschließen, Maßnahme umsetzen: Mit Ihrem Finanzierungspartner schließen Sie den Kreditvertrag ab. Sobald Sie von der KfW die Zusage für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie mit den Arbeiten starten.
WICHTIG: Sind die Arbeiten zum Einbruchschutz abgeschlossen, müssen Sie der KfW gegenüber nachweisen, dass die technischen Anforderungen auch eingehalten wurden. Das erfolgt über die Fachunternehmerbescheinigung zum Einbruchschutz.
Alle Details, von den förderfähigen Maßnahmen bis zur Antragstellung, finden Sie in diesem Merkblatt Kredit 159 der KfW.
Neben der oben beschriebenen Kreditvariante gab es lange Jahre auch einen direkten Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz. Dieses Programm lief unter dem Kürzel 455-E und ist teils heute noch in den Informationsunterlagen der KfW zu finden.
Der Investitionszuschuss für den Einbruchschutz wurde allerdings 2023 eingestellt. Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass die Zuschussvariante noch einmal neu aufgelegt wird, im Bundeshaushalt 2025 sind dafür jedenfalls keine Mittel vorgesehen.
Ein Eigenheim bietet viele Möglichkeiten für unerwünschten Zutritt. Wir zeigen Ihnen, wo Schwachstellen im Sicherheitskonzept bestehen können und mit welchen Maßnahmen zum Einbruchschutz Sie Ihr Haus sicherer machen.
Mögliche Schwachstelle | Maßnahmen und empfohlene Verhaltensweisen |
---|---|
Türen | Für die Haustür empfehlen sich neben dem herkömmlichen Türschloss zusätzliche Vorkehrungen. Erhöhten Schutz bieten Querriegel, Stangen- und Kastenschlösser. Ein Türspion und Brandsicherungen an den Türangeln sind zudem ratsam. Beim Verlassen des Hauses sollte die Haustür immer zweifach abgeschlossen werden. Geht der Schlüssel verloren, muss der Schließzylinder kurzfristig getauscht werden. |
Fenster | Fenster sollten abschließbar und mit Scharnierseitensicherungen ausgestattet sein. Selbst bei kurzer Abwesenheit sollten Fenster immer komplett geschlossen werden. Gekippt sind sie für Einbrecher eine Einladung, einzusteigen. Rollläden dürfen nicht hochschiebbar sein. Fenstergitter bieten ebenfalls einen guten Einbruchschutz und wirken abschreckend. Wer vorhandene Fenster nachrüstet, kann dies mit außen- oder innenliegenden Gittern oder Querriegelschlössern umsetzen. |
Terrassen |
Neben der Haustür sollten auch alle anderen ebenerdigen Ein- und Ausgänge gesichert sein. Besonders sogenannte Fenstertüren auf Terrassen. Sie sollten über ein Schloss und Scharnierseitensicherungen verfügen – auch die Rollläden dürfen sich nicht hochschieben lassen. |
Balkone | Balkone bieten sich für Einbrecher an, wenn sie leicht erreichbar sind. Daher sollten "Einstiegshilfen" wie zum Beispiel Mülltonne, Gartenmöbel oder Leiter nicht direkt daneben stehen. Die Balkontüren und -fenster sollten wie im übrigen Haus abschließbar und durch Scharnierseitensicherungen gesichert sein. Auch Rollläden bieten hier Schutz. |
Garagen |
Das Garagentor sollte mit einer Aufschiebesicherung gegen Aufhebeln geschützt sein und automatisch betrieben werden. Falls es eine Verbindungstür zwischen Garage und Haus gibt, sollte diese immer abgeschlossen werden. Grundsätzlich ist kritisch zu prüfen, ob Garagenfenster wirklich erforderlich sind, da auch sie eine einfache Einstiegsmöglichkeit darstellen. |
Keller | Ein ungesicherter Lichtschacht macht es Einbrechern leicht. Erschwert wird der Zugang durch engmaschige und stabile Gitterroste, die zusätzlich mit verschweißten oder verdübelten Flacheisen gesichert sind. Auch Rollstangengitter leisten gute Dienste, denn diese werden unter dem eigentlichen Rost mit dem Mauerwerk verbunden. Wer neu baut, profitiert von Spezialfenstern, die einbruchhemmend sind und gleichzeitig eine Schutzfunktion gegen Hochwasser haben. Werden vorhandene Fenster nachgerüstet, wird dies mit außen- oder innenliegenden Gittern oder Querriegelschlössern umgesetzt. |
Sie möchten Ihr komplettes Haus nachträglich aufrüsten oder planen weitere Modernisierungsmaßnahmen? Verschaffen Sie sich mit unserem Finanzierungsrechner einen ersten Überblick über die Raten und Konditionen eines Modernisierungskredits.
Sprechen Sie anschließend mit einem unserer Heimatexperten vor Ort und lassen Sie sich eine individuelle und zinsgünstige Finanzierung ausarbeiten, die zu Ihnen passt. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.
Zusatzschlösser, Fensterstangenverriegelungen oder Brandsicherungen erschweren den Zugang ins Haus. Viele Einbrecher geben auf, wenn sie nicht binnen fünf Minuten ins Haus gekommen sind. Deshalb hinterlassen mehr als ein Drittel der Täter eingeschlagene Scheiben. Hier können Sicherheitsglas oder spezielle Fensterfolien Ihr Haus sichern.
Auch Rollläden eignen sich zur nachträglichen Sicherung von Terrassentüren und Fenstern. Sie sollten besser innenseitig montiert sein und sich nicht manuell hochschieben lassen.
Sind sie automatisch steuerbar, haben sie neben der Einbruchhemmung noch einen weiteren Vorteil. Über Zeitschaltuhren oder intelligente Haustechnik gesteuerte Rollläden gaukeln zum Beispiel während des Urlaubs die Anwesenheit der Bewohner vor und schrecken Diebe ab. Die neuesten Modelle sind mit Alarmanlagen gekoppelt und fahren dank eines Sensors sogar automatisch herunter, wenn sich der Einbrecher an ihnen zu schaffen macht.
Sind im Erdgeschoss alle Einstiegsmöglichkeiten mechanisch gut gesichert, steigen Einbrecher nicht selten aufs Dach. Terrassenmöbel, Mülltonnen, dicht am Haus wachsende Bäume oder stabile Rankhilfen für Pflanzen können Kletterhilfen sein. Falls Dachfenster so erreichbar sind, müssen sie ebenfalls gesichert sein.
Kalkulieren Sie etwa 200 Euro pro Fenster für die nachgerüstete Sicherheit ein. Denn verlässlichen Einbruchschutz bieten nur qualitativ hochwertige Produkte. Sie unterliegen einer Fremdüberwachung mit regelmäßigen Kontrollprüfungen, erkennbar sind sie am VdS- und/oder dem DIN-Prüfsiegel. Vor Billigware warnt die Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“, ein Zusammenschluss von den Verbänden der Sicherheitswirtschaft und der Polizei.
Inzwischen können Sie Fenster auch mit batteriebetriebenen Funkmeldern ausrüsten. An einer zentralen Anzeigetafel sieht man dann auf einen Blick, welche Fenster geöffnet oder geschlossen sind. Auch als Kombination von Fenstersicherungen und Meldeanlagen bietet sich der Einbruchschutz an: Glasbruchmelder oder Verschluss- und Öffnungsmelder im Rahmen lösen Alarm aus, wenn das Fenster gewaltsam geöffnet wird.
Zwar zählt die Haustür laut Kripo schon seit einigen Jahren nicht mehr zu den bevorzugten Einstiegsorten von Dieben, dennoch sollte der Haupteingang in Sachen Einbruchschutz keineswegs vernachlässigt werden. Gerade in Geschosswohnungen haben Einbrecher oft leichtes Spiel, weil die Türen aus Pappwaben bestehen oder einfache Schlösser aufweisen. Am sinnvollsten ist hier häufig ein Austausch. Schließlich ist jeder Eingang nur so sicher wie sein schwächstes Bauteil. Zu berücksichtigen sind neben der Tür selbst auch ihre Wandverankerungen, ihre Bänder oder ihr Scharnierseitenschutz und nicht zuletzt die Schlösser.
Was bei Türen im Argen liegt, lässt sich meistens gut erkennen: Sind die Beschläge bei Türen von außen angeschraubt, können sie schnell demontiert werden. Gleiches gilt für überstehende Türzylinder. Ragen sie drei Millimeter heraus, lassen sie sich einfach abschlagen. Qualitätsschließzylinder mit Mehrpunktverriegelung gelten dagegen als beste Abwehr gegen gemeine Einbruchstechniken wie das sogenannte Nadel-Picking oder die Schlüsselschlagtechnik, die kaum sichtbare Spuren hinterlässt.
Zusatzschlösser erhöhen den Widerstandswert der Türen. Mit einem Sperrbügel ausgestattet, verhindern sie zudem den direkten Zutritt zur Wohnung, auch wenn die Haustür einen Spalt breit offensteht. Querriegel sichern die Schloss- und Bandseite, stärken das Türblatt und wirken zudem noch abschreckend.
Eine komfortable und besonders sichere Alternative zu Schlüssel und Schloss bietet die elektronische Zutrittskontrolle. Codekarten, Electronic Keys und Fingerabdruckleser gelten als bester Einbruchschutz – und sind einfach zu handhaben. Wer seinen modernen Türöffner verliert, nimmt einfach einen neuen und ändert den Code. Ein Austausch des Schlosses ist so nicht mehr notwendig.
Ebenso komfortabel: ein elektrischer Antrieb für Garagentore. Durch die Selbsthemmung der Antriebe wird das Tor fest verriegelt. Das ist gerade bei Garagen mit direktem Zugang zum Haus wichtig. Auch Nebeneingänge wie Kellertüren dürfen beim Sicherheits-Check nicht vergessen werden, schließlich sind sie häufig schlecht einsehbar und werden deshalb als Einstiegsorte geschätzt.
Sie möchten Ihr Haus einbruchsicher machen und planen weitere Modernisierungsmaßnahmen? Wenden Sie sich an einen unserer Heimatexperten, wenn Sie hierfür nach einer passenden Finanzierungsmöglichkeit suchen. Er geht auf Ihre Fragen und Wünsche ein und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Plan für Ihre Finanzierung. Vereinbaren Sie einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.