Elementarschaden-
versicherung
- Was sind Elementarschäden?
- Kosten und Pflichten
- Vorgehen im Schadensfall
Durch schwere Flutkatastrophen, häufigen Starkregen oder massive Schneeeinbrüche wächst bei Wohneigentümern das Bewusstsein für die Gefahren durch Unwetter. Eine Elementarschadenversicherung verspricht hier Schutz gegen finanzielle Risiken. Lesen Sie, für wen diese Versicherung sinnvoll ist und in welchen Fällen sie eintritt.
Die Frage welche Risiken eine Elementarschadenversicherung abdeckt, klärt sich mit der Antwort auf eine weitere Frage: Was sind Elementarschäden? Das sind Schäden, die durch die Natur verursacht werden. Hierzu zählen
Einige der abgedeckten Risiken – zum Beispiel Vulkanausbruch – dürften hierzulande eher selten zu Schäden führen. Bei anderen Schadensfall-Arten kommt es auf den speziellen Vorfall an: Stürzt ein Flachdach aufgrund hoher Schneelast ein, ist es ein Versicherungsfall – nicht aber, wenn der Schnee von einem Baum aufs Dach fällt und den Schaden verursacht.
Die Elementarschadenversicherung, auch Elementarversicherung genannt, tritt in der Regel bei den oben genannten Naturrisiken ein. Sie wird als optionale Ergänzung der Wohngebäude- bzw. der Hausratversicherung angeboten und ist an diese Versicherungen gekoppelt, kann also nicht separat abgeschlossen werden. Viele Versicherer bieten zwischenzeitlich ein Komplettpaket an, das die Elementarversicherung mit einschließt.
Die Haftung für unterschiedliche Schadensrisiken rund um die Immobilie ist auf verschiedene Versicherungsarten verteilt, und es sind nicht alle Risiken versicherbar.
Bei den häufig auftretenden Wasserschäden gibt es zumeist einen sehr ausgefeilten Regulierungsrahmen, der sich nach der Art des Schadens richtet:
"In Deutschland sind nur rund 46 Prozent aller Privathäuser gegen Schäden durch Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert." So beschreibt die Verbraucherzentrale die aktuelle Lage Ende 2021.
Mehr als der Hälfte aller privaten Hauseigentümer fehlt somit der Versicherungsschutz, der bei Wetterextremen wie Starkregen, Hochwasser oder Schneeschmelze im Schadensfalle greift. Der Abschluss einer Elementarschadenversicherung ist für Hauseigentümer in ausgewiesenen Hochwassergebieten ein Muss. Aber auch in weniger gefährdeten Bereichen kann sich ein kleiner Bach bei Starkregen zu einem reißenden Fluß verwandeln.
Grundsätzlich lohnt sich eine Elementarschadenversicherung daher für jeden Immobilienbesitzer.
"Was kostet eine Elementarschadenversicherung?" Diese Frage lässt sich nicht klar beantworten, denn die Versicherer haben unterschiedliche Konditionen. Die Elementarversicherungskosten richten sich nach der Höhe der versicherten Schadenssumme. Fast immer ist eine Selbstbeteiligung – auch Selbstbehalt genannt – Teil der Vereinbarung. Je größer das zu erwartende Risiko ist, desto höher sind Prämien und Selbstbehalt.
Ob ein Versicherer Ihren Antrag auf die gewünschte Elementarversicherung annimmt, beurteilt er nach dem Schadensverlauf der letzten Jahre. Zudem entscheiden vier Gefährdungsklassen (ZÜRS: Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen) über die Versicherbarkeit einzelner Gebäude. Die statistische Hochwasser-Häufigkeit spielt hierbei die zentrale Rolle.
Machen Sie einen schnellen "Naturgefahren-Check" auf der Website des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV). Dort erfahren Sie nach der Eingabe Ihrer Postleitzahl, wie schwerwiegend und teuer Naturgewalten in Ihrer Region sein können. Zudem schätzen Experten das Hochwasserrisiko für Ihr Wohnhaus und Grundstück ein.
Bei sehr hohem Gefahrenrisiko, z. B. in Hochrisikozonen von Hochwasser, lehnen manche Versicherungen die Risikoübernahme ab. Manchmal gibt es zusätzlich Auflagen, die zum Beispiel untersagen, Wertgegenstände im Keller auf Regalen zu lagern.
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Wie bei allen Versicherungsfällen gilt eine Schadensminderungspflicht. Kurz gesagt bedeutet das für den Versicherungsnehmer, dass man im Schadensfall dazu beitragen muss, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Einige Beispiele: Regnet es bei schwerem Wolkenbruch durch ein offenstehendes Fenster ins Haus, lehnt die Versicherung die Schadensübernahme ab. Grob fahrlässig handelt auch, wer trotz Frost einen Außenwasserhahn nicht leert. Und wer seelenruhig zuschaut, wie in seinem Haus das Wasser steigt, wird später kaum Schadensersatz bekommen, weil er gefährdete Gegenstände nicht vorausschauend in Sicherheit gebracht hat.
Sie haben bereits Pläne für Ihr persönliches Wohnglück und wollen Vorsorge gegen Elementarschäden treffen? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung für Ihr Vorhaben suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
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