Checkliste: Ihr erfolgreicher Hauskauf eines Altbaus
- Auf was es wirklich ankommt
- Finanzierung und Förderung
- Zum Download: Checkliste für Hauskauf eines Altbaus
Ihr Herz schlägt für ein altes Haus? Verständlich, denn diese Gebäude haben Geschichte und Flair, können aber durch ihr Alter zur Kostenfalle werden. Unsere Checkliste fasst zusammen, auf was Sie beim Hauskauf eines Altbaus achten müssen und wie eine gelungene Finanzierung mit staatlichen Förderungen aussehen kann.
Eine alte Villa, ein Industrie-Loft oder ein Reihenhaus aus den 60er-Jahren – Altbauten sind nicht nur schön, sondern herausfordernd. Entscheiden Sie sich für den Kauf einer älteren Immobilie, wollen Sie sicher deren Charakter erhalten und gleichzeitig modern und energieeffizient wohnen. Planen Sie ein denkmalgeschütztes Haus zu sanieren, stehen Sie vor zusätzlichen Herausforderungen.
Damit aus einem möglichen "Schnäppchenhaus" keine Kostenfalle wird, haben wir für Sie eine Checkliste entwickelt. Dabei haben wir nicht nach Baujahr oder Besonderheiten von Altbauten unterschieden, sondern Schwachstellen beschrieben, auf die Sie bei einer Hausbesichtigung grundsätzlich achten sollten.
Mehr zu typischen Mängeln einer Bauepoche finden Sie auf wohnglück.de.
Wollen Sie einen Altbau zu Ihrem neuen Zuhause machen, sollten Sie das Haus oder die Wohnung vor dem Kauf gemeinsam mit einem Gutachter auf Herz und Nieren prüfen. Mit unserer kostenfreien Checkliste erkennen Sie die arbeits- und kostenintensiven Renovierungsarbeiten leichter, die den Kaufpreis im Nachgang zusätzlich erhöhen.
Wichtig: Jedes alte Gebäude ist ein Einzelfall: Zustand, Alter und persönliche Wünsche entscheiden letztendlich, welche Kosten auf Sie zukommen werden. Bei Fragen rund um die Finanzierung und mögliche staatliche Förderungen Ihres Wunschobjekts unterstützen Sie die Schwäbisch Hall-Heimatexperten.
Kaufen Sie eine Bestandsimmobilie gilt "Gekauft, wie gesehen". Das bedeutet für Sie als Käufer, dass Sie nach dem Erwerb Ihrer Wunschimmobilie keine Mängel mehr geltend machen können. Besonders Laien ist oft nicht bewusst, was das im Nachgang zum Immobilienkauf noch bedeuten kann. Diese Fehler sollten Sie beim Kauf eines Altbaus unbedingt vermeiden:
Sie haben genau das Haus gefunden, das Ihr Herz höher schlagen lässt. Nun steht der erste Besichtigungstermin an. Trotz aller Begeisterung sollten Sie überlegt handeln und das Objekt, seine Lage und auch die Außenanlagen genau unter die Lupe nehmen. Denn der Hauskauf einer Bestandsimmobilie verlangt oft mehr Arbeit von Ihnen als ein Neubau.
Gerade beim Kauf von gebrauchten Häusern ist es von Vorteil, einen Sachverständigen für Altbauten zurate zu ziehen und bei der Besichtigung mitzunehmen. Ein Hauskauf ist eine der größten Investitionen im Leben und Substanzschäden können die Kaufkosten massiv erhöhen. Worauf Sie beim Kauf eines Altbaus grundsätzlich achten müssen, haben wir für Sie zusammengefasst:
Die Immobilienpreise unterscheiden sich stark von Region zu Region und sind abhängig von der dortigen Nachfrage. Mit etwas Glück finden Sie aber ein Objekt, das zu Ihren Vorstellungen und Ihren finanziellen Möglichkeiten passt. Für die Wahl Ihres zukünftigen Zuhauses spielen auch diese Faktoren eine Rolle:
Bei einem Spaziergang im Vorfeld der Besichtigung verschaffen Sie sich oft einen guten Eindruck der Gegebenheiten vor Ort. Auch Gespräche mit zukünftigen Nachbarn können weiterhelfen.
Ein Exposé bietet im Normalfall viele wichtige Angaben, die für Ihre Kaufentscheidung relevant sein können:
Eventuell müssen Sie diese beim Makler oder Verkäufer nachfordern.
Ihr Vorteil: Haben Sie bereits viele Dokumente zur Hand, haben Sie für Ihre Baufinanzierung schon einen wesentlichen Teil erledigt und kommen schneller in Ihr gewähltes Traumhaus.
Wasser im und am Haus schädigt nicht nur die Bausubstanz nachhaltig, sondern auch Ihre Gesundheit, wenn durch feuchte Wände beispielsweise Schimmel entsteht. Auch ein undichtes Dach oder aufsteigendes Grundwasser sind schwerwiegende Probleme, die Sanierungsmaßnahmen nach sich ziehen.
30 bis 50 Jahre – so lange ist die ungefähre Lebensdauer von Elektroleitungen und Sicherungskästen. Bewegliche Teile wie Schalter bleiben 20 bis 40 Jahre intakt. Ist ein Gebäude in die Jahre gekommen, muss oft auch die Elektroinstallation komplett erneuert werden. Mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, lesen Sie auf wohnglück.de.
Setzen Sie beim "E-Check" unbedingt auf einen Elektro-Fachbetrieb. Dieser prüft Stromkreisläufe und sieht mögliche Gefahrenquellen, wie zum Beispiel marode Kabel. Sind Mängel erkennbar, haben Sie gute Argumente bei den Kaufpreisverhandlungen. Denn der Austausch veralteter Stromleitungen, das Setzen zusätzlicher Steckdosen oder der Einbau eines fehlenden FI-Schalters belasten Ihr Budget zusätzlich. Bedenken Sie: Die Ausstattung eines Altbaus an Steckdosen oder Lichtschalter genügt modernen Ansprüchen oft nicht mehr. Ein Smart-Home-System, die Ladestation für das E-Auto oder die Nutzung erneuerbarer Energien haben zusätzliche Anforderungen an eine Installation.
Heizung und Heizungsrohre: Neben alten Heizsystemen sind verkalkte und verrostete Rohre in Altbauten häufig zu finden. Verlegt sind sie teilweise noch oberhalb der Fußleisten, im Keller auch unter der Decke. Sehen Sie Heizkörper mit Rippenstruktur, die bereits Rost an Rippen oder Verschraubungen zeigen, haben diese ihre besten Tage hinter sich und sollten erneuert werden. Geringe Heizleistungen oder ein sehr langsames Erwärmen der Heizkörper sollten Sie ebenfalls hellhörig machen, da sie auf eine Verkalkung der Rohre hindeuten.
Entscheiden Sie sich beim Kauf eines älteren Gebäudes dafür, die Heizung zu tauschen, fragen Sie am besten einen Heizungsbauer um Rat, welches Heizsystem zu Ihrem Vorhaben passt. Müssen Räumlichkeiten, die Abgasanlage, der Schornstein oder auch die Wärmedämmung saniert werden? Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten in Bestandsgebäuden für Ölheizungen, welche für Gasheizungen? Möglicherweise planen Sie auch den zusätzlichen Einbau einer Solarthermie oder einer Wärmepumpe? Je nach Baualter des Gebäudes und den räumlichen Voraussetzungen schwanken die Modernisierungsarbeiten und -kosten stark.
Die durchschnittliche Lebensdauer von Fenstern und Türen beträgt ungefähr 40 Jahre.
Balkone an Altbauen sind oft eine große energetische Schwachstelle, denn oft läuft für den Balkonanschluss die Deckenplatte nach außen. An dieser sogenannten Wärmebrücke geht deutlich mehr Energie verloren als am Rest der Wand. Bei einer Fassadendämmung sollte daher eine thermische Trennung von Balkon und Wand immer mitgedacht werden.
Auch den baulichen Zustand eines älteren "Austritts" gilt es zu überprüfen. Gegebenenfalls kann eine komplette Balkonsanierung erforderlich sein.
Ein gut und richtig gedämmtes Haus spart Energie, schont damit Ihren Geldbeutel und mindert das Risiko von Schimmelbildung durch Wärmebrücken. Vielleicht haben Sie Glück, und Ihr favorisierter Altbau hat bereits durch die Vorbesitzer eine effiziente Wärmedämmung erhalten. In der Praxis trifft man leider oft auf Bestandsbauten, bei denen Sanierungsmaßnahmen dringend erforderlich und zum Teil gesetzlich vorgeschrieben sind. Geregelt sind diese im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Entscheiden Sie sich für den Kauf eines Altbaus, haben Sie als neuer Eigentümer innerhalb der nächsten zwei Jahre eine Sanierungspflicht für bestimmte Gebäudeteile. Achten Sie bei Ihrer Hausbesichtigung besonders auf die Dämmung von:
Bitte beachten Sie: Bei denkmalgeschützten Häusern gelten besondere Bestimmungen. Beispielsweise darf die Fassade eines Fachwerkhauses in vielen Fällen durch eine Dämmung nicht verdeckt werden. Dadurch können unter Umständen beachtliche Mehrkosten entstehen.
Ein Energieberater kann den aktuellen Dämmstatus des Hauses aufzeigen und sinnvolle Maßnahmen zur Sanierung empfehlen. So können Sie einschätzen, ob das besichtigte Objekt zu Ihren Vorstellungen und Ihrem Budget passt.
Stellen Sie sicher, dass sowohl die Dacheindeckung als auch der Dachstuhl in Ordnung sind.
Kleinere Mängel können Sie sicher in Eigenleistung ausbessern, für größere Maßnahmen beauftragen Sie eine Fachfirma.
Jetzt sind Sie stolzer Eigentümer einer eigenen Immobilie. Aber wie geht's weiter? Unsere Checkliste zur Sanierung eines Altbaus unterstützt Sie mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung und ergänzenden Informationen. Unser Tipp: Halten Sie unbedingt die richtige Reihenfolge bei Ihrer Sanierung ein:
Sie haben sich mit dem Noch-Eigentümer auf einen Kaufpreis geeinigt. Für anstehende Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten sollten Sie einen ordentlichen Puffer einplanen. Die Faustformel dafür lautet:
Sie haben sich entschieden? Dann kümmern Sie sich zeitgleich um Ihre Baufinanzierung. Denn ist es tatsächlich Ihr Traumhaus, sollten Sie den Verkäufer oder Makler auch finanziell überzeugen können. Achten Sie auf folgende Punkte:
Welche Finanzierungsvariante für Sie infrage kommt, besprechen Sie am besten mit dem Schwäbisch Hall-Heimatexperten.
Entscheiden Sie sich für eine Eigentumswohnung im Altbau, sind grundsätzlich dieselben Dinge zu beachten wie beim Kauf eines ganzen Hauses. Da Sie Ihr neues Zuhause aber in der Regel mit weiteren Wohnungseigentümern oder -mietern in der Wohneigentumsgemeinschaft teilen, sollten Sie auf diese Punkte besonders achten:
Unsere Checklisten greifen unterschiedliche Themenbereiche zum Bauen, Kaufen, Renovieren und Sanieren auf. Ob Bauplatz, Kaufvertrag oder die Modernisierung Ihres Eigenheims: Profitieren Sie von kompakten Informationen, so können Sie Ihre To-dos einfach und schnell abhaken. Hier geht's zur Checklisten-Übersicht.
Haben Sie Ihr Traumhaus gefunden, sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung für Ihr Eigenheim suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Als potenzieller Hauseigentümer eines Altbaus haben Sie sicher viele Fragen rund um die eigene Immobilie. Hier ein kleiner Überblick über Themen, die für Sie wichtig sein können:
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
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Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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