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Maklercourtage:
So ist die Maklerprovision geregelt

  • Wer den Makler bezahlen muss
  • Höhe und Fälligkeit der Maklercourtage
  • Bestellerprinzip einfach erklärt

Wenn ein Makler erfolgreich eine Immobilie vermittelt hat, verlangt er dafür eine Gebühr. In der Regel hat der Verkäufer den Makler beauftragt, doch auch der Käufer muss meist einen Teil der Maklerprovision übernehmen. Wir erklären, wie hoch die Maklercourtage ist und wer wann wie viel zahlen muss.

    

Was ist der Unterschied zwischen Maklerprovision, Maklercourtage und Maklergebühr? 

Im Alltag werden die Begriffe Maklercourtage, Maklerprovision und Maklergebühr synonym verwendet. Sie bezeichnen das Honorar, das der Makler für die erfolgreiche Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrages beanspruchen kann. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist übrigens weder von der Maklercourtage noch von Maklerprovision, sondern vom „Maklerlohn“ die Rede.


Wie ist die Provision für den Immobilienmakler geregelt?

Bei der Maklerprovision gibt es Unterschiede zwischen Miete und Kauf:

  • Für Mietobjekte gilt das Bestellerprinzip. Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Wenn der Vermieter den Makler beauftragt, zahlt er die Provision. Mieter zahlen nur dann eine Provision, wenn sie selbst einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragen.
  • Beim Immobilienkauf wird die Maklerprovision in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer zur Hälfte geteilt. Und noch ein Unterschied: Die Provisionshöhe ist bei Mietobjekten gedeckelt, beim Kauf gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Höchstsätze.

Wie hoch ist die Maklercourtage beim Immobilienverkauf?

Die Maklercourtage wird in der Regel als prozentualer Anteil des Kaufpreises beschrieben. Entscheidend ist dabei nicht der Angebotspreis, sondern der im Kaufvertrag vereinbarte und tatsächlich gezahlte Kaufpreis.

Grundsätzlich ist beim Kauf und Verkauf von Immobiien die Courtage frei verhandelbar. Deutschlandweit belief sich die durchschnittliche Gesamtprovision Ende 2023 nach Angaben des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) auf 5,19 Prozent netto. Statistiken zu regionalen Unterschieden hat der Branchenverband leider nicht.

Gleichwohl gibt es natürlich ortsgebundene Unterschiede. In Großstädten und Ballungsräumen fallen die Provisionen tendenziell höher aus als in ländlichen Gebieten. Auf Ebene der Bundesländer gibt es keine zwingend festgelegten, aber doch häufig zur Anwendung kommenden Provisionssätze für Makler. 

Paar mit Makler, Mann gibt dem Makler die Hand
Die Höhe der Maklercourtage ist Verhandlungssache. Es gibt aber allgemeingültige Richtwerte. (Quelle: stock.adobe.com/Gorodenkoff)

Das Immobilienportal immoscout24.de definiert die durchschnittliche Maklerprovision in den Bundesländern so:

  • 7,14 %: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
  • 6,25 %: Hamburg
  • 5,95 %: Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen

In Deutschland liegt die Maklercourtage beim Immobilienkauf im Mittel zwischen 5,95 und 7,14 Prozent.

Mit ihrer Provision decken die Makler nicht nur die Kosten ab, die für sie bei der erfolgreichen Vermittlung einer Immobilie entstehen. Sie müssen damit auch das Risiko eines Lohnausfalls ausgleichen. Immer dann, wenn kein Kaufvertrag abgeschlossen wird, hat der Makler umsonst gearbeitet.

Die Chance, über die Provisionshöhe zu verhandeln, ist also umso höher, je niedriger das Risiko für den Makler ist. Im Falle einer einfach zu vermittelnden Immobilie wird der Dienstleister eher zum Entgegenkommen bereit sein. 


Wer zahlt die Maklerprovision beim Immobilienverkauf?

In der Vergangenheit war die Provision für den Immobilienmakler oft ein Streitthema. Verkäufer haben sie regelmäßig in voller Höhe auf den Käufer abgewälzt, auch wenn dieser den Makler nicht beauftragt hat.

Seit Dezember 2020 geht das – zumindest beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses – nicht mehr. Das "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" regelt, dass ein alleiniger Auftraggeber eines Maklers – egal, ob Verkäufer oder Käufer – von der anderen Partei maximal die Erstattung von 50 Prozent der Maklercourtage verlangen kann.

Heißt konkret: In der Regel zahlt beim Haus(ver)kauf jede Partei die Hälfte der angegebenen Provision. Es sind aber auch andere Provisionsmodelle möglich, siehe dazu den nächsten Abschnitt.

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Welche Aufteilung der Courtage ist beim Verkauf möglich? 

Zur Gestaltung der Maklerprovision beim Hauskauf gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Vollständige Provisionsübernahme durch eine Partei: Ein Verkäufer oder Kaufinteressent beauftragt den Makler und einigt sich mit diesem auf eine Provision, ohne die andere Partei einzubeziehen. In diesem Fall übernimmt der Auftraggeber die komplette Maklerprovision.
  • Provisionsteilung: Der Makler schließt einen Vertrag mit dem Verkäufer und einen mit dem Käufer ab. Dabei darf er die Vergütung nur von beiden Parteien in gleicher Höhe verlangen, also 50:50. Dies ist beim Immobilienverkauf der Regelfall.
  • Überwälzungsvereinbarung: Eine Partei – in der Regel der Verkäufer – beauftragt einen Makler und verpflichtet sich vertraglich dazu, die volle Provision zu übernehmen. Er darf jedoch nach erfolgreicher Vermittlung bis zu 50 Prozent der Maklercourtage auf den Käufer abwälzen. Der muss erst zahlen, wenn der Verkäufer seine eigene Zahlung an den Makler belegt hat. 

Was bedeutet "Bestellerprinzip"?

Beim Mieten und Vermieten von Wohnungen oder Häusern greifen andere Regeln für die Maklerprovision als beim Verkauf. Hier gilt seit 2015 das sogenannte Bestellerprinzip: Die Partei, die den Makler beauftragt, zahlt die Maklercourtage.

Im Vermietungsfall ist in aller Regel der Vermieter der Auftraggeber des Maklers. Das Bestellerprinzip entlastet also den Mieter.


Wie hoch ist die Maklercourtage bei einer Vermietung? 

Die Höhe der Maklerprovision bei einer Vermietung richtet sich danach, wer den Makler beauftragt.

Wenn Sie als Eigentümer die Dienste eines Maklers in Anspruch nehmen möchten, um Ihr Haus zu vermieten, können Sie die Provision frei mit ihm verhandeln. Wie viel Spielraum es dabei gibt, bestimmt der Markt.

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten möchten und einen Makler mit der Suche beauftragen, dann darf dieser maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer – also 2,38 Kaltmieten – als Honorar verlangen. Das schreibt das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung vor. 


Welche formalen Vorschriften gibt es für Maklerverträge?

Seit Ende 2020 gilt für einen Maklervertrag beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung: Der Vertrag muss in Textform abgeschlossen werden. Auch für einen Maklervertrag im Zusammenhang mit der Vermittlung einer Mietwohnung ist die Textform gesetzlich vorgeschrieben.

Der Maklervertrag muss allerdings nicht zwingend in Form eines klassischen, handschriftlich unterzeichneten Dokumentes vorliegen. Eine E-Mail oder eine Textnachricht, beispielsweise SMS oder WhatsApp, ist ausreichend. Eine mündliche Absprache oder eine Vereinbarung per Handschlag reicht jedoch nicht aus.

Für andere Maklerverträge gibt es solche Formvorschriften nicht. Allerdings ist es immer ratsam, einen Vertrag schriftlich abzuschließen. Damit lassen sich spätere Unklarheiten oder gar Streitigkeiten vermeiden. 

Frau unterschreibt einen Maklervertrag
Ein gültiger Maklervertrag muss in Textform abgeschlossen werden. (Quelle: stock.adobe.com/Natee Meepian)

Wann ist die Maklercourtage fällig? 

Damit ein Makler Anspruch auf die vereinbarte Courtage bei der Vermittlung von Immobilien hat, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss ein wirksamer Maklervertrag vorliegen.
  • Der Makler muss nachweislich die vereinbarten Tätigkeiten erbracht haben.
  • Es muss ein wirksamer Miet- oder Kaufvertrag abgeschlossen worden sein.
  • Die Maklertätigkeit muss Ursache des Miet- oder Kaufvertrages sein.

Üblicherweise halten Makler in ihren Geschäftsbedingungen fest, wann der Auftraggeber die Provision zahlen muss. Gängig ist eine Frist von ein bis zwei Wochen nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags oder des Mietvertrags.


Wann entfällt die Maklerprovision?

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein Makler trotz Vertrag und erfolgreicher Vermittlung keinen Anspruch auf eine Provision hat. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Vertrag über den Hauskauf oder die Vermietung nach der Unterzeichnung von einer der Parteien angefochten und für nichtig erklärt wird. 


Gute Beratung ist unverzichtbar

Die Nebenkosten sind ein wesentlicher Kostenfaktor, der zu dem reinen Kaufpreis der Immobilie hinzukommt. Wie viel Eigenkapital beim Hauskauf ratsam ist und was es sonst noch zu beachten gilt, klären Sie am besten in einem persönlichen Gespräch mit einem unserer Heimatexperten. Er kennt mögliche Kostenfallen und entwickelt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan, der genau zu Ihnen passt. Profitieren Sie jetzt von unserer umfassenden Beratung.


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