Fertighaus als Mehrgenerationenhaus:
Kosten, Planung & mehr
- Tipps für die richtige Planung
- Steuerliche Vorteile und Förderung
- 12 Hausbeispiele inklusive Preise
Ein Mehrgenerationenhaus lässt sich auch als Fertighaus bauen. Wissenswertes zu Kosten, Planung und Finanzierung finden Sie hier ebenso wie Hausbeispiele mit Preisangaben.
Das Wichtigste im Überblick
Jung und Alt unter einem Dach, zum Beispiel Großeltern und Kinder. Oder gleich drei Generationen, die zusammenleben, und das freiwillig und langfristig. Das ist eine Definition des Mehrgenerationenhauses.
Der Begriff wird allerdings auch für Gebäude genutzt, die dazu gedacht sind, dass sich Personen aus verschiedenen Generationen begegnen. Hier geht es nicht um das gemeinsame Wohnen und Leben, sondern den (kurzfristigen) Austausch.
Im Folgenden widmen wir uns dem Mehrgenerationenhaus als Wohnform und zeigen, welche Möglichkeiten die Fertighaus-Branche für Interessenten bietet, die generationenübergreifend unter einem Dach leben möchten.
Es gibt keine einheitliche Definition des Begriffes "Fertighaus". Im Allgemeinen versteht man darunter Häuser, deren einzelne Bauteile wie Wände oder das Dach in einem Werk vorgefertigt wurden und an der Baustelle dann zusammengefügt werden. Demgegenüber stehen die Stein-auf-Stein gebauten Massivhäuser.
Aber: Es gibt auch sogenannte Massiv-Fertighäuser. Der Unterschied: Während die meisten Fertighäuser in Holzbauweise erstellt werden, kommen bei einem Massivhaus als Fertighaus oft große, vorgefertigte Wandelemente aus Ziegeln, Beton oder Betonsteinen zum Einsatz. Hier finden Sie noch mehr Infos über Fertighäuser.
Die Stärke der Fertighaushersteller liegt in den unterschiedlichsten Varianten der angebotenen Modelle. Das gilt auch für Mehrgenerationenhäuser als Fertighäuser.
Manche integrieren eine Einliegerwohnung in ihr Hauskonzept, andere planen mit komplett getrennten Stockwerken. Und wieder andere bieten eine Ausbaureserve an, die der Bauherr selbst frei gestalten kann. Es gibt sogar Modellvarianten mit einem separaten Tiny House. Oder das klassische Doppelhaus wird gleich als Mehrgenerationenhaus geplant.
Hier eine (nicht repräsentative) Auswahl von 12 Mehrgenerationen-Häusern von verschiedenen Fertighaus-Anbietern:
Auch wenn Sie sich eventuell die Kosten teilen, müssen Sie Ihren Teil des Mehrgenerationenhauses am Ende allein finanzieren. Bedenken Sie bei Ihrer Baufinanzierung alle wichtigen Punkte: Wie viel Eigenkapital können Sie aufbringen? Wie hoch sind Ihre Einkünfte, wie hoch Ihre Ausgaben? Wie wirken sich Zinsen und Tilgung auf ein Annuitätendarlehen aus?
Mit unserem Baufinanzierungsrechner können Sie sich einen ersten Eindruck davon verschaffen, welche Summe realistisch ist und wie hoch die monatlichen Raten ausfallen würden. Um eine sichere Finanzierung auf die Beine zu stellen, sollten aber viele weitere Informationen berücksichtigt werden, die nur in einem Gespräch gemeinsam beurteilt werden können. Unsere Heimatexperten nehmen sich gerne Zeit für Sie. Vereinbaren Sie jetzt eine Beratung mit unseren Finanzierungsexperten.
Bei den Kosten für ein Mehrgenerationen-Fertighaus spielen neben dem reinen Kaufpreis noch die klassischen Faktoren eines Hauskaufs eine Rolle. Allerdings gilt es doch, einige besondere Punkte zu beachten:
Wie unsere Beispiele zeigen, gibt es verschiedene Formen von Mehrgenerationenhäusern. Ob Sie sich für ein Doppelhaus entscheiden, ein Haus mit getrennten Wohneinheiten oder eine Immobilie mit einem separaten Anbau – es stellt sich immer die Frage, ob sie das Ganze als eine Einheit oder getrennt betrachten.
Vorteile | Nachteile |
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mehr Rückzugsmöglichkeiten für die Bewohner | Kaufpreis und Nebenkosten aufgrund der Einzelbewertung höher |
klar geregelte Eigentumsverhältnisse | Finanzierung könnte aufgrund der Trennung schwieriger sein |
getrennte Wohneinheiten sind einfacher zu verkaufen | separate Verträge für Strom, Heizung etc. |
Aufteilung und Ausstattung müssen nicht abgestimmt werden | ggf. lässt sich die zweite Wohneinheit nicht oder nur schwer integrieren (z. B. im Todesfall der Bewohner) |
Vorteile | Nachteile |
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gemeinsamer Haushalt spart Kosten | Abstimmungsbedarf bei Auswahl der Anbieter (Strom Gas, TV etc.) |
Kostenersparnis beim Kaufpreis und den Nebenkosten | Aufteilung und Einrichtung müssen geplant und abgestimmt werden |
Finanzierung deutlich einfacher, da nur eine Immobilie finanziert werden muss | Teile der Immobilie sind nur sehr schwer oder gar nicht zu veräußern |
Ein Mehrgenerationenhaus an sich verhilft Ihnen nicht automatisch zu Steuervorteilen. Wohl aber, wenn Sie eine Einliegerwohnung planen. Die können Sie nämlich vermieten. In diesem Fall können Sie die Darlehenszinsen der Finanzierung, aber auch die Grundsteuer und Versicherungsbeiträge für die Einliegerwohnung als Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen. Allerdings müssen dafür sowohl die Bauverträge als auch die Finanzierung für die separate Wohneinheit klar von den Bereichen getrennt sein, die Sie für sich selbst als Wohnraum nutzen.
Im Sinne des Mehrgenerationen-Wohnens können Sie die Einliegerwohnung auch an ein Familienmitglied vermieten. In diesem Fall muss die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete betragen. Verlangen Sie weniger, können Sie nicht mehr die vollen Werbungskosten geltend machen.
Ein weiterer steuerlicher Vorteil ist das Absetzen von laufenden Kosten wie Reparaturen oder Handwerkerkosten. Um hier sauber zu trennen empfiehlt es sich, zur Erfassung der Kosten der Einliegerwohnung ein separates Konto zu eröffnen. Schlussendlich können Sie die Einliegerwohnung zudem pro Jahr abschreiben.
WICHTIG: Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, müssen Sie gegenüber dem Finanzamt belegen, dass die „Einliegerwohnung“ eine abgeschlossene Wohneinheit ist. Dafür benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauamtes. Um diese Bescheinigung zu bekommen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein.
Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.
Bei der Förderung für Mehrgenerationenhäuser müssen Sie unterscheiden. Beim Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus werden durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) lokale Einrichtungen als Begegnungsstätte der Generationen gefördert.
Wenn Sie Ihr geplantes Eigenheim als Mehrgenerationen-Fertighaus bauen oder Ihr bestehendes Objekt zum Mehrgenerationenhaus umbauen wollen, greifen ganz andere Förderprogramme. Die wichtigsten Programme bei der Haussanierung sind "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss 455-B" und der Kredit "Altersgerecht umbauen (159)". Damit unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren wie zum Beispiel den Einbau einer bodengleichen Dusche oder Treppenlifte. Der Investitionszuschuss beträgt bis zu 6.250 Euro, als Förderkredit gibt es eine maximale Summe von 50.000 Euro. Hier finden Sie noch mehr Infos zur Förderung bei der Haussanierung.
Die Förderprogramme beim Neubau sind nicht explizit auf Mehrgenerationen ausgelegt. Hier geht es eher um die Energieeffizienz. Aber natürlich spricht nichts dagegen, bei der Planung und Beantragung der Fördermittel auch den Mehrgenerationen-Aspekt zu berücksichtigen. Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Förderung beim Neubau.
Bereits der noch von der Koalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen verfasste Haushaltsentwurf für 2025 sah keine Fördermittel mehr für das Programm „Zuschuss Nr. 455-B/Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ vor. Experten gehen davon aus, dass angesichts der angespannten Haushaltslage auch die neue Bundesregierung wahrscheinlich keine finanziellen Mittel für den Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung zur Verfügung stellen wird.
Sie möchten ein Mehrgenerationenhaus als Fertighaus bauen und suchen nach einer passenden Finanzierung? Unsere Heimatexperten beraten Sie umfassend und entwickeln den für Sie optimalen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
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2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
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