Vorteile eines Bausparvertrages:
Ist Bausparen sinnvoll?
- Vorteile eines Bausparvertrages nutzen
- Für spätere Wohnwünsche vorsorgen
- Staatliche Förderung sichern
Wer einen Bausparvertrag abschließt, der tut das aus guten Gründen. So unterschiedlich diese sein können, haben alle etwas gemeinsam: den Traum vom Eigenheim. Doch ist Bausparen überhaupt für jeden sinnvoll? Und welche Vorteile hat ein Bausparvertrag eigentlich? Wir geben Antworten.
Inhaltsverzeichnis
Mit einem Bausparvertrag verfolgen Sie den gezielten Aufbau von Eigenkapital – ein Grundstein für spätere Wohnwünsche.
Bei Vertragsabschluss können Sie sich die Zinsen für das spätere Bauspardarlehen sichern. Das schafft langfristige Planungssicherheit.
Sie sparen nicht allein: Bei Berechtigung erhalten sie mithilfe der Bausparförderung diverse staatliche Unterstützung.
Ob zum Kauf und Bau, zur Modernisierung und Sanierung oder Umschuldung – ein Bausparvertrag ist vielseitig einsetzbar.
Eigenkapital gehört zu den Grundsteinen einer soliden Baufinanzierung. Denn je mehr Sie davon haben, desto weniger Fremdmittel müssen Sie aufnehmen – und das spart Kosten.
Ein Mittel zur Bildung von Eigenkapital ist der Bausparvertrag. Sobald dieser zuteilungsreif ist, können Sie das angesparte Bausparguthaben als Eigenkapital für Ihre Immobilienfinanzierung verwenden.
Hier gibt es weitere Infos zum Thema Eigenkapital.
In den Zeiten der Niedrigzinsen fragten sich viele: Warum einen Bausparvertrag abschließen, wenn ich auch so von den günstigen Bauzinsen profitieren kann? Das hat sich radikal geändert. Seit 2022 sind die Bauzinsen stark angestiegen.
Dazu erklärt Schwäbisch Hall-Bausparexperte Matthias Zott: "Dies ist auch der Grund, warum Bausparen wieder an Attraktivität gewonnen hat. Denn mit unseren aktuellen Bauspartarifen kann man sich - je nach Laufzeit – einen effektiven Darlehenszinsen ab 1,95 %* pro Jahr sichern. Das Zinsniveau liegt momentan zwischen 3,52 % und 4 % bei Kreditlaufzeiten von 10 Jahren und dies wird vermutlich auch in der nächsten Zeit tendenziell so bleiben. Mit einem Bauspardarlehen kann man also im Vergleich zum aktuellen Marktzins viele tausend Euro sparen."
Vor diesem Hintergrund bietet ein Bausparvertrag vor allem den Vorteil, sich jetzt die günstigen Bauzinsen für die Zukunft zu sichern. Denn darum geht es im Kern beim Bausparen: Mithilfe des jetzt festgelegten Darlehenszinses können Bauherren langfristig planen und sich angesichts steigender Zinsen entspannt zurücklehnen. Und genau diese Planbarkeit mit günstigen Zinsen ist Immobilienkäufern besonders wichtig.
Übrigens: Falls sich Ihre Pläne ändern, können Sie an einen Angehörigen den Bausparvertrag übertragen.
Private Wohnungsbaukredite
* Repräsentatives Beispiel nach § 17 Abs. 4 PAngV: Tarif XS 06 (Standardzuteilung); Bausparsumme 50.000 €; angespartes Guthaben ca. 22.500 €; Netto-Darlehensbetrag von ca. 27.500 €; 73 monatliche Zins- und Tilgungsraten für das Bauspar-Darlehen zu je 395 €; Tilgungsdauer 6 Jahre u. 1 Monat; jährlicher Sollzinssatz (gebunden) 1,40 %; effektiver Jahreszins (ab Zuteilung des Bausparvertrags) 1,95 %; zu zahlender Gesamtbetrag 29.138 €, davon 1.638 € Gesamtkosten (inkl. anteiliger Abschlussgebühr von einmalig 800 € und die Sollzinsen für das Bauspar-Darlehen). Die Sicherung durch eine Grundschuld setzen wir voraus, dafür anfallende Kosten sind nicht bekannt und hier nicht berücksichtigt.
Stand: 10.10.2024
Ein großer Vorteil, den Bausparer haben: Sie sparen nicht allein. Der Staat spart mit und unterstützt Bausparer beim Aufbau des Eigenkapitals mit diversen Fördermitteln:
Um die jeweilige Förderung zu bekommen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die detaillierten Bedingungen finden Sie im jeweiligen Artikel (einfach die infrage kommende Förderung anklicken).
Die Vorteile beim Bausparen beziehungsweise eines Bausparvertrages zeigen sich auch in seiner vielfältigen Verwendung. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:
Wie sehen Ihre Wohnwünsche für die Zukunft aus? Sind Sie Mieter und wollen in einigen Jahren in die eigenen vier Wände ziehen oder als Hauseigentümer Rücklagen für eine energetische Modernisierung bilden? Und dabei die Chancen auf staatliche Förderung nutzen?
Wie auch immer Ihre Pläne aussehen, unsere Heimatexperten vor Ort beraten Sie dazu ausführlich, informieren Sie über die Vorzüge des Bausparens und prüfen, ob Sie für die Prämien vom Staat förderberechtigt sind. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.
Nun muss es nicht immer zwingend der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung sein, wofür sich der Bausparvertrag einsetzen lässt. Auch für spätere Modernisierungen ist Bausparen sinnvoll und bietet Vorteile.
Denn für die Immobilie braucht es eine Instandhaltungsrücklage. Wer als Eigenheimbesitzer schlau in die Zukunft denkt, der legt monatlich ein bisschen Geld zurück. Und das geht sehr einfach mit einem Bausparvertrag, für den es ja auch noch staatliche Prämien geben kann.
Bei einem Bausparvertrag als Instandhaltungsrücklage für energetische Maßnahmen oder zum Klimaschutz kann der Bausparer in der Tarifvariante FuchsEco8 sowohl von einem Zinsplus5 in der Sparphase als auch einem Zinsvorteil beim Bauspardarlehen profitieren. Ein Bausparvertrag für spätere Modernisierungen abzuschließen, ist also durchaus sinnvoll.
Wer zum Beispiel 30.000 Euro für eine neue Heizung einplant, der muss dafür in der Ansparphase nur rund 15.000 Euro einzahlen – und sichert sich damit in der Darlehensphase wie oben beschrieben den günstigen Zinssatz. Haben Sie als Hauseigentümer beispielsweise Ihre Immobilie bereits schuldenfrei, bieten wir die Option, das Bauspardarlehen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro ohne Eintragung einer Grundschuld zu gewähren. Dafür gelten bestimmte Bedingungen.
Wer dafür zu spät dran ist, für den gibt es dann immer noch die Möglichkeit eines fairen Modernisierungskredits.
Einen Bausparvertrag für Kinder oder Enkelkinder einrichten? Vielleicht sogar als Geschenk? Auch heute gilt noch: Was die achtjährige Lena vielleicht noch gar nicht registriert, über das freut sich die 18-jährige umso mehr. So legen Eltern oder Großeltern jetzt schon den finanziellen Grundstein für die Zukunft von Tochter oder Enkelin.
Als Bausparerin profitiert Sie dabei von folgenden Vorteilen:
Und wenn es später dann doch lieber ein längerer Auslandsaufenthalt oder der E-Roller sein soll und kein Investment in eine Immobilie? Ist das Geld dann weg? Nein, bei einem Bausparvertrag für Kinder können junge Leute unter 25 Jahren selbst entscheiden, wofür sie das Ersparte verwenden möchten7.
Gerade für junge Menschen, die sich zum Beispiel in der Ausbildung befinden, ist eine Vermögensbildung wichtig. Wer frühzeitig plant, der kann sich seinen Wohntraum auch schneller erfüllen. Zumal ihm der Staat und auch der Arbeitgeber dabei kräftig unter die Arme greifen. Folgende Optionen gibt es dabei, die Bausparen für junge Leute sinnvoll macht:
Nun will man sich als junger Mensch nicht so gern festlegen. Muss man aber auch nicht. Ein Vorteil des Bausparvertrages für junge Leute: Bis zum 25. Lebensjahr gibt es keine Zweckgebundenheit des Bausparguthabens an eine Immobilie. Heißt konkret: Nach einer Sparphase von etwa sieben Jahren steht das angesparte Geld zur freien Verfügung. Das macht auch Bausparen für junge Leute dann sinnvoll, wenn sie später vielleicht gar nicht bauen wollen7.
Wer das Geld von Chef und Staat, den Junge-Leute-Bonus1 und eigene Einzahlungen auf den Bausparvertrag anlegt, baut Eigenkapital auf und sichert sich die Option auf ein günstiges Darlehen.
Bausparvertrag über 25.000 Euro im Tarif FuchsStart für Junge Leute |
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Eigener Sparbeitrag (122,50 Euro3 monatlich, Sparzeit ca. 6 Jahre, 10 Monate4) | 9.678 Euro |
Extra von Schwäbisch Hall: Junge-Leute-Bonus1 (einmalig) |
200 Euro |
Von Schwäbisch Hall: Guthabenzins inkl. Zinsplus5 |
192 Euro |
Extra vom Staat2: Arbeitnehmersparzulage |
284 Euro |
Extra vom Staat2: Wohnungsbauprämie | 534 Euro |
Extra vom Chef: Vermögenswirksame Leistungen (40 Euro monatlich) | 3.160 Euro |
Bausparguthaben6 am Ende der Sparphase ca. |
13.603 Euro |
+ Darlehensanspruch ca. | 11.397 Euro |
Manchmal muss es schnell gehen. Ein Bausparsofortdarlehen (auch Tilgungsaussetzungsdarlehen genannt) ist eine Kombination von Sofortkredit und Bausparvertrag. Den Sofortkredit sowie den Bausparvertrag schließt der Bausparer dabei in Höhe der Darlehenssumme ab. Der Sofortkredit lässt sich direkt zum Immobilienkauf nutzen, anfangs fallen nur die Zinsen an. Parallel wird der Bausparvertrag bespart. Ist dieser zuteilungsreif, wird er direkt zur Tilgung des Vorausdarlehens eingesetzt. Im Anschluss erfolgt dann die Tilgung des Bauspardarlehens.
Diese Variante des Bausparens kann dann sinnvoll sein, wenn recht kurzfristig ein Immobiliendarlehen benötigt wird. Vorteil: Die Kreditrate bleibt über die gesamte Laufzeit identisch. Nachteil: In den Anfangsjahren erfolgt keine Tilgung der Restschuld. Das muss kein Manko sein, ist aber oft vom „Bauchgefühl“ her nicht so angenehm.
Alternativ lässt sich ein FuchsBauDarlehen, also Annuitätendarlehen, nutzen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn eine lange Zinsbindung gewünscht ist.
Für Millionen Menschen in Deutschland sind die eigenen vier Wände die beste Altersvorsorge. Ein Haus oder eine Wohnung schützt vor Inflation, ist wertbeständig und Sie haben sogar die Chance auf eine Wertsteigerung. Und wer im Alter in der eigenen, abbezahlten Immobilie wohnt, muss aus seiner Rente nicht die Miete bestreiten und ist zudem unabhängig von Mieterhöhungen.
Der Staat fördert mit dem Wohn-Riester auf Bausparen die private Altersvorsorge und damit die Investition in Wohneigentum. Wohn-Riester können Bausparer für Neubau und Kauf, für den barrierefreien Umbau, zur Umschuldung oder Entschuldung einsetzen. Sie wohnen bereits in Ihrer Altersvorsorge, bevor Sie überhaupt im Rentenalter sind. Für die Riester-Förderung gibt es attraktive Zulagen und es gelten keine Einkommensgrenzen.
Hier unterstützen unsere Heimatexperten mit einer ausführlichen Beratung.
1Einmalig nur für unter 28-Jährige in der Tarifvariante FuchsStart. Die Höhe des Bonus wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Weitere Voraussetzungen § 3 ABB.
2Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
3Monatliche Sparrate vor Zuteilung des Bausparvertrages.
4Geschätzte Sparzeit unter der Annahme, dass die Abschlussgebühr mit dem Regelsparbeitrag verrechnet wird. Die Zuteilung des Bausparvertrags richtet sich nach den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB). Bausparkassen dürfen sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die genannten Sparzeiten sind deshalb stets unverbindlich.
5Weitere Voraussetzungen § 3 ABB. Die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens 5 Jahre betragen. Das Zinsplus wird bei der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme fällig und dem Bausparguthaben gutgeschrieben.
6Das Bausparguthaben beinhaltet eigene Einzahlungen, Junge-Leute-Bonus, Zinsplus, WoP, ASZ, Guthabenzins abzgl. Abschlussgebühr. 44 Euro der Wohnungsbauprämie gehen nach Sparende auf das Bausparkonto ein. 4 Euro der Arbeitnehmersparzulage werden nach Zuteilung oder Ablauf der prämienrechtlichen Bindungsfrist im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung vom Finanzamt ausgezahlt.
7Unter 25-Jährige können einmalig nach 7 Jahren über ihr Wohnungsbauprämien-gefördertes Bausparguthaben frei verfügen. Bei nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung ist die Förderung auf die 7 letzten Sparjahre begrenzt.
8FuchsEco (XE) kann nur für Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur energetischen Sanierung verwendet werden (siehe Vereinbarung „Energetische Verwendungen gemäß § 1 Abs. 4 ABB“).
Ob auch für Sie ein Bausparvertrag sinnvoll ist und was die Vorteile eines Bausparvertrages sind: Fragen Sie dazu einen unserer Heimatexperten und lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten.
Schwäbisch Hall erneut Testsieger
Das Finanzmagazin "€uro" hat 2024 die "Beste Bausparkasse" gesucht – und gefunden: Schwäbisch Hall wurde erneut Testsieger. Und das zum zehnten Mal in Folge.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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