Erstes Gehalt:
10 Fragen zum Berufsstart
- Finanzcheck
- Spartipps
- Tipps zu Versicherungen
Endlich ist das erste Gehalt auf deinem Konto. Du weißt aber nicht, wie du damit umgehen sollst: Auto kaufen, in den Urlaub fahren oder vielleicht doch sparen? Damit du den Durchblick behältst, findest du auf dieser Seite Antworten und unsere kostenlose Checkliste zum Berufsstart.
Inhaltsverzeichnis
Luftsprung, cool bleiben und erstmal die Finanzen checken. Du hast ja schließlich auch Ausgaben! Unser Tipp: Addiere in einer ruhigen Stunde erstmal deine Einnahmen, vorrangig dein Gehalt, deinen Lohn oder die Ausbildungsvergütung. Bekommst du Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, dann darfst du das natürlich auch berücksichtigen.
Anschließend ziehst du alle fixen und variablen Kosten ab, also beispielsweise Ausgaben für Miete und Nebenkosten oder Fahrtkosten. Außerdem solltest du nicht vergessen, wie viel du monatlich für Lebensmittel, Konsum, Versicherungsbeiträge, Freizeit und Sport ausgibst. Was dann unter dem Strich rauskommt, hat Potenzial fürs Sparen und deine Zukunftspläne.
In den folgenden Punkten erklären wir dir einige wichtige Begriffe, geben dir aber vor allem auch Tipps, was du mit deinem Geld machen kannst und wie du Hilfe vom Staat bekommst. Wenn du dir den Traum von einer eigenen Wohnung erfüllen willst, dann solltest du auf jeden Fall bis Punkt zehn lesen.
Unter den Begriffen Lohn und Gehalt verstehen viele ein und dasselbe. Doch das ist falsch, denn zwischen ihnen bestehen sehr wohl Unterschiede. Während sich der Lohn auf die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bezieht, ist das Gehalt ein fester Betrag, der Monat für Monat gleichbleibt. Azubis erhalten die sogenannte Ausbildungsvergütung. Das ist ähnlich wie beim Gehalt ein fixer Betrag im Monat.
Willkommen in einem neuen Lebensabschnitt: Du absolvierst gerade deinen Abschluss, hast die ersten Vorstellungsgespräche hinter dir oder schon deinen Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrag in der Tasche? Mit dem Berufseinstieg beginnt ein neuer Lebensabschnitt.
Plötzlich geht es ums Geldverdienen, um die Karriere und die Frage, wie man sein Leben gestalten will. Jede Menge Dinge zu erledigen, nur wo anfangen? Unsere Checkliste zum Berufsstart gibt dir Antworten.
Das Bruttogehalt kannst du auch als „reines Gehalt“ bezeichnen. „Rein“ deshalb, weil Steuern und Sozialversicherungsbeiträge noch nicht berücksichtigt wurden. Ziehst du sie von deinem Bruttogehalt ab, dann hast du dein Nettogehalt. Das ist dann auch die Summe, die am Monatsende auf deinem Konto landet. Kleine Eselsbrücke: In Netto kommt „nett“ vor, und es ist ja schließlich auch ganz nett, wenn man das Geld überwiesen bekommt.
Im ersten Ausbildungsjahr ist die Vergütung in den meisten Berufen nicht gerade üppig. Maler und Lackierer verdienen beispielsweise etwa 500 Euro brutto. Das reicht in manchen Regionen Deutschlands nicht einmal aus, um die Miete zu bezahlen. Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, Lohn oder Gehalt aufzustocken:
Mit der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt dich die Bundesagentur für Arbeit während deiner Ausbildung mit einem monatlichen Zuschuss. Der Höchstsatz beträgt derzeit 723 Euro monatlich (Stand August 2020). Grundsätzlich wird die Höhe aber individuell berechnet, sie richtet sich nach deinem Verdienst und dem Einkommen der Eltern. Allerdings ist nicht jeder berechtigt, die BAB zu erhalten. Genauere Informationen bekommst du bei der Bundesagentur für Arbeit.
Hat es mit der BAB nicht geklappt, bleibt immer noch die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Das ist aber nur möglich, wenn du auch tatsächlich in einer eigenen Wohnung lebst. Zuständig dafür sind die Kommunen.
Und dann gibt es ja auch noch das Kindergeld, das deine Eltern beantragen können. Das Geld bekommst du aber nur, solange du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast und du zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolvierst. In Ausnahmefällen kann das Kindergeld auch auf dein eigenes Konto überwiesen werden.
Verdienst du genug Geld, um etwas auf die Seite zu legen, ist das erst mal gut. Oft hört man mittlerweile, dass sich Sparen nicht mehr lohnt, weil die Banken kaum noch Zinsen zahlen. Dabei kannst du mit Unterstützung des Staates und deines Chefs noch mehr aus deinem Geld machen. Wie das geht, erklären wir in Punkt sechs und sieben.
Bevor du allerdings mit dem Sparen anfängst, solltest du erst deine Schulden wie zum Beispiel das BAföG abbezahlen, falls du denn welche hast. Außerdem raten Experten zunächst eine sogenannte „Not-Reserve“ von zwei bis drei Nettogehältern aufzubauen, die vor allem für „schlechte Zeiten“ gedacht ist.
Hast du beides erledigt, kannst du dir über weitere Sparziele Gedanken machen. Willst du später mal ein eigenes Haus bauen oder kaufen, empfiehlt sich ein Bausparvertrag. Auch etwas Geld für die Altersvorsorge zurückzulegen, ist enorm wichtig, weil bei den meisten Menschen die gesetzliche Rente nicht für ein entspanntes Leben im Alter ausreicht. Die eigenen vier Wände eignen sich übrigens perfekt als Altersvorsorge. Dann sparst du dir später mal die Miete. Du kannst auch Bausparen als Geldanlage nutzen. Für weitere Möglichkeiten hilft dir dein Bankberater weiter.
Berufsstart geschafft, aber kaum Ahnung von Finanzen? Unser Webinar hilft weiter! Hier geht's um Deine Must-Haves als Berufsstarter und den Durchblick in Finanzvorsorge.
Viele Arbeitgeber zahlen vermögenswirksamen Leistungen (VL) zusätzlich zum Gehalt: Das Unternehmen überweist die Summe dabei direkt auf deine Finanzanlage, zum Beispiel einen Bausparvertrag. Ob und in welcher Höhe VL fließen, ist vom jeweils geltenden Tarifvertrag abhängig. Pro Monat kann der Zuschuss zwischen 6 und 40 Euro betragen. Das Bank- und Versicherungsgewerbe, die Chemische Industrie sowie die Energiebranche unterstützen ihre Auszubildenden mit dem Höchstsatz. Wer sich nicht sicher ist, ob der Arbeitgeber VL zahlt, sollte unbedingt nachfragen.
Zur Registrierung
Auch mit kleinen Beiträgen kommen Sparer an lukrative staatliche Förderungen. Wir haben die wichtigsten Möglichkeiten zusammengestellt:
Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat die Anlage Deiner vermögenswirksamen Leistungen vom Chef beispielsweise auf einen Bausparvertrag. Seit 1. Januar 2024 ist die Einkommensgrenze deutlich angehoben. Singles mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 Euro können jährlich bis zu 43 Euro zusätzlich erhalten. Brutto liegt die Einkommensgrenze bei 51.200 Euro im Jahr.
Mit der Wohnungsbauprämie (WoP) kannst du Einzahlungen auf Bausparverträge in Höhe von bis zu 512 Euro im Jahr geltend machen. Für die WoP gelten Einkommensgrenzen: Für Singles ab 16 Jahren liegt die Höchstgrenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen bei 25.600 Euro. Das Bruttoeinkommen darf damit bei maximal 31.900 Euro liegen. Ab 2021 steigt die Wohnungsbauprämie für Bausparer auf 70 Euro. Die Höchstgrenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen wird für Singles auf 35.000 Euro angehoben, was einem Bruttojahreseinkommen von 43.400 Euro entspricht.
Die Riester-Förderung kann sich für dich besonders bezahlt machen. Alleinstehende Sparer erhalten eine Grundzulage von 175 Euro im Jahr. Bist du unter 25 Jahre, profitierst du zusätzlich von einem einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro. Unter Umständen können Steuervorteile hinzukommen. Wer vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr einzahlt, erhält die volle staatliche Förderung. Einkommensgrenzen gibt es bei der Riester-Förderung keine.
Als Auszubildender oder Student musstest du dir wahrscheinlich noch keine Gedanken über deinen Versicherungsschutz machen, schließlich warst du zum größten Teil bei deinen Eltern mitversichert. Mit dem Start ins Berufsleben ändert sich das aber und viele Vertreter wollen mit dir einen Vertrag abschließen. Doch nicht alle Versicherungen sind notwendig.
Was du auf jeden Fall brauchst, ist eine Krankenversicherung, die muss in Deutschland jeder haben. Von deinem Arbeitgeber wirst du deshalb auch zu Beginn deines Jobs gefragt, bei welcher Krankenversicherung du bist. Wo du dich letztendlich versichern lässt, bleibt dir selbst überlassen, entweder privat oder gesetzlich. Für die private Variante kannst Du dich aber erst entscheiden, wenn dein Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze von 62.550 Euro pro Jahr liegt.
Nicht verpflichtend, aber von der Verbraucherzentrale empfohlen, ist eine private Haftpflichtversicherung, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert.
Außerdem raten Experten schon früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Denn: Je älter du bist, desto höher sind die Konditionen. Das hängt damit zusammen, dass das Risiko ernsthaft krank zu werden im Alter höher ist als in jungen Jahren.
Bei Azubis schreibt das Berufsbildungsgesetz vor, dass sich die Vergütung während der Ausbildung einmal im Jahr erhöhen muss. Die Höhe richtet sich nach der Branche, in der man seinen Ausbildungsvertrag unterschrieben hat. Natürlich kann dein Arbeitgeber auch mehr bezahlen oder dir zusätzliche Leistungen zukommen lassen. Das liegt aber an deinem Verhandlungsgeschick.
Egal, ob du Azubi bist oder schon mehrere Jahre arbeitest, Gehaltsverhandlungen sind nie einfach. Überlege dir vorher also gut, warum dir deine Chefin oder dein Chef mehr Geld überweisen sollte. Vielleicht hast du mehr Verantwortung bekommen oder bist befördert worden, in jedem Fall solltest du zeigen, warum du unverzichtbar bist. Damit du bei deinen Gehaltsvorstellungen keine utopischen Summen einforderst, dich aber auch nicht unter Wert verkaufst, solltest du dich vorher schlau machen, welches Gehalt in deinem Beruf und deiner Branche üblich ist.
Das kommt drauf an, was dein Einnahmen-Ausgaben-Check ergeben hat. Hast du am Monatsende noch genug Geld übrig, um Miete für eine eigene Wohnung zu zahlen, kannst du ohne Bedenken aus deinem Elternhaus ausziehen. Gerade der Bezug der ersten eigenen Wohnung ist immer etwas Besonderes.
Neben dem Gefühl von Freiheit hat man auch mehr Verantwortung. Jetzt heißt es für dich, jeden Monat Miete und Nebenkosten zu zahlen, die Wohnung einzurichten und alles, was bislang die Eltern miterledigt haben, selbst zu übernehmen. Was du alles zum Start in Deine erste Wohnung beachten solltest, kannst du auf unserer Ratgeber-Seite zu diesem Thema nachlesen.
Über den Kauf einer eigenen Wohnung hast du wahrscheinlich noch nicht nachgedacht. Es lohnt sich aber, diesen Gedanken schon jetzt durchzuspielen. Denn: Selbst mit anfangs geringem Einkommen kannst du mit dem speziell geförderten Bausparen für junge Leute beginnen. Jeder Euro, den du in den Aufbau von Eigenkapital steckst, erleichtert dann später den Kauf. Die Heimatexperten von Schwäbisch Hall helfen dir im persönlichen Gespräch, aus dem vorhandenen Einkommen, familiärer Unterstützung, vermögenswirksamen Leistungen und staatlicher Förderung die optimale Finanzierung der ersten Wohnung zu erarbeiten – die dann wirklich die erste eigene Wohnung ist.
Du hast bereits eine gute Summe angespart und träumst schon von den eigenen vier Wänden? Ein Eigenheim bedeutet Freiheit und Unabhängigkeit vom Vermieter, aber ein Immobilienkauf will wohlüberlegt sein. Was du alles beachten musst klärst du am besten mit einem unserer Heimatexperten. Er erstellt mit dir einen Finanzierungsplan und rechnet verschiedene Szenarien durch. Vereinbare jetzt einen Termin und profitiere von unserer umfangreichen Erfahrung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.