Denkmalgeschütztes Haus:
Das müssen Sie beachten
- Herausforderungen & Vorschriften
- Fachleute einbinden
- Förderungen für denkmalgeschützte Häuser
Ob historisches Fachwerkhaus oder eine Wohnung in einer gründerzeitlichen Villa: Es ist etwas ganz Besonderes, in einem geschichtsträchtigen Gebäude mit einzigartigem Flair zu leben. Erfahren Sie hier, was ein denkmalgeschütztes Haus ausmacht, was Sie beim Kauf beachten sollten, von welchen staatlichen Förderungen Sie profitieren können.
Inhaltsverzeichnis
Die sogenannte Denkmalliste verrät Ihnen, welche Bereiche von denkmalgeschützten Häusern nicht verändert werden dürfen. Sie kann von jedem Bürger eingesehen werden. Diese Eintragung hat den Zweck, die Immobilie vor deren Abriss oder baulichen Veränderungen zu schützen. Viele Landesdenkmalämter stellen sie inzwischen ins Internet.
Tipp: Sollte Ihre Wunschimmobilie nicht in der Denkmalliste stehen, fragen Sie bitte vor dem Kauf bei der Behörde nach, ob eine Aufnahme in diese geplant ist oder bereits angestoßen wurde.
Etwa eine Million Immobilien stehen in Deutschland unter Denkmalschutz. Wer plant, eine solche zu erwerben, sollte gut überlegen, ob er finanziell und persönlich bereit ist, für die besonderen Herausforderungen, die dieser Kauf mit sich bringt:
"Denkmalschutz – Was darf man verändern?" Die Antwort auf diese Frage entscheidet oft darüber, ob sich angehende Bauherren für ein Objekt entscheiden. Veränderungen sind möglich und oft notwendig. Aber für viele Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen benötigen Sie eine Genehmigung des Bauamtes sowie des Landesdenkmalamtes. Als Faustregel gilt: Bleibt das Erscheinungsbild oder die Substanz eines denkmalgeschützten Hauses bewahrt, wird der Umbau vom Amt meist genehmigt.
Genehmigungspflichtige Veränderungen können sein:
Sie sollten in jedem Fall rechtzeitig bei der Denkmalschutzbehörde nachfragen. So sichern Sie sich ab und holen sich für Ihr Vorhaben Rückendeckung. Die erteilte Baugenehmigung gibt Auskunft darüber, was an Veränderung und Modernisierung erlaubt ist. Unterliegen denkmalgeschützte Häuser starken Einschränkungen, können Sie dadurch eventuell den Kaufpreis mindern.
Wichtig: Wer ohne Genehmigung Änderungen an einer Denkmalschutz-Immobilie vornimmt, riskiert hohe Strafen, wie Bußgelder oder sogar die Enteignung.
Die Denkmalbehörde prüft Ihren Antrag. Das kann etwas dauern. Planen Sie daher genügend Zeit ein und verhindern Sie, dass Sie Ihre Pläne eventuell hinausschieben müssen. Von Ihrem zuständigen Landesdenkmalamt erhalten Sie entweder
Veränderungen an Ihrer denkmalgeschützten Immobilie dürfen Sie nur im amtlich genehmigten Rahmen vornehmen. Bei der Entscheidung werden Zustand und Bedeutung des Baudenkmals berücksichtigt. Die Behörde bezieht ebenso ein, ob es Sie in der Nutzung der denkmalgeschützten Immobilie einschränkt, wenn der Umbau nicht genehmigt wird. Nicht zuletzt wird auch hinterfragt, ob die Erhaltung des Baudenkmals für Sie finanziell und organisatorisch zumutbar ist.
Nach der erfolgten Sanierung findet die Abnahme des Objektes durch die Denkmalbehörde statt. Wenn alles in Ordnung ist, stellt die Denkmalbehörde eine Bescheinigung aus, damit Sie steuerrechtliche Abschreibungsmöglichkeiten nutzen können.
Übrigens: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gesteht denkmalgeschützten Häusern eine Sonderstellung zu. Dadurch sind die Vorgaben zur energetischen Sanierung bei der denkmalgeschützten Immobilie lockerer, sie ist beispielsweise von der Pflicht zum Energieausweis ausgenommen.
Wenn Sie ein Baudenkmal sanieren müssen, ist das um einiges teurer als die Aufwendungen für ein neueres Gebäude. Diese Kosten werden leider oft unterschätzt und nach oben gibt es fast keine Grenzen.
Wenn Sie in Erhalt und Verbesserung des Gebäudezustands investieren, steht Ihnen staatliche Unterstützung zu. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert die Sanierung zum Effizienzhaus mit zinsverbilligten Krediten.
Wenn Sie einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen, erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss. Er reduziert den Gesamtbetrag, den Sie zurückzahlen müssen. Dadurch sparen Sie Geld und sind früher als geplant mit der Rückzahlung fertig.
Einzelmaßnahmen wie etwa den Austausch der Heizungsanlage werden über die BAFA gefördert. Der Staat unterstützt den nachträglichen Einbau von umweltfreundlichen Heizsystemen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) durch Zuschüsse.
Neben der energetischen Sanierung, die die KfW mit zinsgünstigen Krediten unterstützt, erhalten Immobilienbesitzer möglicherweise weitere Zuschüsse von verschiedenen Institutionen. Der Zuschuss variiert dabei von Bundesland zu Bundesland und ist kein allgemeines Förderprogramm. Es wird im Einzelfall entschieden, aber ein Versuch ist es immer wert.
Laut des Vereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe genießen Sie die Steuervorteile zum Beispiel für den Einbau einer Heizung oder neuer Fenster sowie für Dach- und Fassadensanierungen. Dagegen können Sie die Kosten für neue Gebäudeteile, Garagen oder Außenanlagen nicht absetzen.
Wichtig: Um die Steuervorteile geltend zu machen, benötigen Sie eine entsprechende Bescheinigung der Denkmalbehörde. Diese legen Sie dann dem Finanzamt vor.
Auf unvorhergesehene Probleme müssen Sie als Besitzer einer denkmalgeschützten Immobilie immer gefasst sein. Freigelegte Balken sind marode, der Putz bröckelt oder das Fundament ist nicht solide. Damit sind die Kosten oft nicht exakt zu kalkulieren. Sie sollten also einen ausreichenden finanziellen Spielraum einplanen.
Gehen Sie bei Ihrer Sanierung systematisch und umfassend vor. Erstellen Sie gemeinsam mit Ihrem Architekten einen Maßnahmen- und Finanzplan. Auf dieser Basis erarbeitet dann ein Heimatexperte der Schwäbisch Hall mit Ihnen Ihre ganz persönliche Baufinanzierung.
Sie möchten Ihr denkmalgeschütztes Wunschobjekt sanieren und dabei energetisch aufwerten? Sie suchen für Ihr Vorhaben nach einer sicheren Finanzierungsmöglichkeit? Unsere Heimatexperten erarbeiten mit Ihnen einen Finanzierungsplan, klären Fragen und gehen auf Ihre Wünsche ein. Vereinbaren Sie einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
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Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
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