Baubeschreibung – darauf ist zu achten
- Vertrag mit klarem Inhalt
- Kompletter Umfang des Bauprojekts
- Zum Download: Checkliste "Baubeschreibung"
Eine detaillierte Baubeschreibung sichert Bauwillige gegen Unwägbarkeiten und Mehrkosten ab. Der gesamte Bauprozess – inklusive Materialien, Terminen und vielem mehr – wird darin festgelegt. Erfahren Sie, worauf Sie bei der Baubeschreibung alles achten und was Sie vermeiden sollten.
Die Baubeschreibung ist ein wesentlicher Bestandteil des Bauvertrags. Ihre Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Sie dient dazu, den Umfang und die Qualität der Leistungen des Bauträgers festzuhalten. Daher spricht man auch von einer Bauleistungsbeschreibung. Außerdem ist sie für den Bauantrag notwendig. Sie sollte möglichst genau und detailliert verfasst sein, damit Bauherren die Ausführungen kontrollieren können. Sie dient
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden die Kundenansprüche unter den Paragrafen 650a bis 650v bei unterschiedlichen Bauvorhaben sehr genau beschrieben:
Es gibt Vorgaben zu Architektenverträgen, zu Bauträgerverträgen bis hin zu Verbraucherbauverträgen. Letztere sind für private Bauherren am wichtigsten. Ein solcher Vertrag wird immer dann geschlossen, wenn
Mit dieser Regelung erhalten Bauherren das ausdrückliche Recht auf eine detaillierte Baubeschreibung in Textform. Auch zu deren Inhalt gibt es konkrete rechtliche Vorgaben. Ebenfalls wichtig: Die Baubeschreibung muss „rechtzeitig vor Abgabe“ der Vertragserklärung übergeben werden. Dadurch ergibt sich ein weiterer Vorteil: Der künftige Bauherr kann mehrere Angebote besser miteinander vergleichen und so möglicherweise bei gleichen Leistungen Geld sparen. Wichtig: Der Unternehmer darf für eine Baubeschreibung keine Extravergütung in Rechnung stellen.
Tipp: Organisationen und Verbraucherzentralen wie der Verband privater Bauherren (www.vpb.de) oder die Stiftung Warentest halten Musterbeschreibungen und ergänzende Informationen bereit, die Sie teils gratis, teils kostenpflichtig anfordern können.
Die entsprechende Gesetzespassage sieht folgende Mindeststandards vor:
Je detailgenauer die Baubeschreibung ist, desto besser für den Bauherrn.
Mit einer Baubeschreibung sichern Sie sich für den Fall der Fälle ab – daher ist es wichtig, alle Vereinbarungen und Schritte detailliert festzuhalten.
Nehmen Sie es auch bei Ihrer Baufinanzierung ganz genau. Wie viel Eigenkapital brauche ich? Gibt es staatliche Fördermöglichkeiten für Ihren geplanten Hausbau oder für die gewünschte Sanierung? Unsere Heimatexperten besprechen mit Ihnen gerne alle offenen Fragen und erarbeiten einen passenden Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt ganz unverbindlich einen Beratungstermin.
Die Baubeschreibung sollte den gesamten Umfang der Bauleistung abbilden. Prüfen Sie, ob folgende Punkte klar geregelt sind:
Diese Detailgenauigkeit gilt übrigens auch für Häuser, die schlüsselfertig gebaut werden. Denn viele Einzelheiten – wie zum Beispiel die Wärmedämmung – lassen sich im fertig übernommenen Haus nicht mehr in Augenschein nehmen. Eventuelle Abweichungen von den Vereinbarungen würden also gar nicht auffallen. Umso wichtiger ist es, im Streitfall über die ausführliche Baubeschreibung zu verfügen.
Unsere Checklisten greifen unterschiedliche Themenbereiche zum Bauen, Kaufen, Renovieren und Sanieren auf. Ob Bauplatz, Kaufvertrag oder die Modernisierung Ihres Eigenheims: Profitieren Sie von kompakten Informationen, so können Sie Ihre To-dos einfach und schnell abhaken. Hier geht's zur Checklisten-Übersicht.
Bei allen Angaben müssen laut Gesetz auch die Qualitätsmerkmale der jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen erläutert werden.
Prüfen Sie die Baubeschreibung ganz genau, denn es kommt dabei sehr stark auf Formulierungen an. Zur Veranschaulichung drei Beispiele:
Tipp: Eine Baubeschreibung ist ein Dokument, das im Zweifel Grundlage einer juristischen Auseinandersetzung werden kann. Deshalb ist es rein sprachlich von Laien in der Regel nur schwer zu verstehen. Sämtliche Beschreibungen sollten so klar und eindeutig wie möglich sein. Vor der Vertragsunterzeichnung sollte die Baubeschreibung deshalb unbedingt von einem unabhängigen Fachmann geprüft werden.
Verbraucherschützer raten dazu, bereits während des Baus regelmäßig mit einem Sachverständigen im Rahmen von Baubegehungen vor Ort zu überprüfen, ob die Inhalte der Baubeschreibung vereinbarungsgemäß umgesetzt werden. Kontrolliert man dies erst kurz vor der Fertigstellung, sind manche mögliche Mängel am und im Haus nicht mehr zu erkennen, weil sie zum Beispiel unter Putz oder Estrich verschwunden sind.
Wer ein Haus bauen möchte, sollte auch bei der Finanzierung alle Details im Blick haben. Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, denn sie wissen, worauf es bei der Finanzierung ankommt. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
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2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
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4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
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9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
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