Dachterrasse bauen: Kosten und Ideen
- Bauliche Voraussetzungen: Darauf sollten Sie achten
- Mögliche Kosten und Förderungen
- Ideen für die Gestaltung
Eine Dachterrasse ist eine echte Oase, dabei sind Bau und Gestaltung des Schmuckstücks gar nicht so schwierig. Das Wichtigste: Die Statik muss stimmen. Hier erfahren Sie, welche Bauvorschriften zu beachten sind und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Die Dachterrasse ist ein Freisitz auf dem Dach eines Gebäudeteils. Das unterscheidet sie vom Balkon. Dieser befindet sich außerhalb der Fassade – als Anbau, abgestützte Plattform oder als Verlängerung der Bodenplatte.
Es gibt verschiedene Arten von Terrassen, deren Aufbau sich an der Form des Hausdaches orientiert. Neben der offenen Dachterrasse auf einem Flachdach bieten sich bei einem Steildach Dachfenster mit ausklappbarem Austritt, eine sogenannte Negativ-Gaube oder eine Freifläche an, die über große Dachfenster zugänglich ist.
Sie haben sich entschlossen, eine Dachterrasse zu bauen. Prinzipiell geht das auf jedem Haus. Zwar ist ein Flachdach ideal, doch selbst ein Satteldach trägt eine Dachterrasse. Dazu werden ein Teil des Dachfirsts und der Dachziegel abgetragen, das schafft den nötigen Platz. Und Sie ahnen schon: Ohne die richtigen Fachleute an Ihrer Seite wird das eine schwierige Aufgabe. An der Gartenterrasse hinterm Haus können Sie sich noch selbst ausprobieren. Wird sie uneben, ist das zwar ärgerlich – doch Sie richten damit keinen großen Schaden an. Wenn Sie eine Dachterrasse gestalten, sollten Sie unbedingt Experten hinzuziehen.
Vor allem geht es bei der Dachterrasse um die Statik. Das Dach Ihres Hauses muss stark genug sein, um die zusätzliche Last zu tragen. Ist das nicht der Fall, muss die Möglichkeit bestehen, verstärkende Streben einzubauen.
Eine weitere wichtige Frage: Wie steht es um den Zugang zum Dach? Idealerweise gibt es bereits ein größeres Fenster, das sich zu einer Tür umbauen lässt. Ist ein solches Fenster nicht vorhanden, können Sie per Treppe einen Zugang über ein darunterliegendes Zimmer schaffen.
Juristen bezeichnen eine Dachterrasse als „nicht unbedeutende bauliche Anlage“. Deswegen müssen Sie sich den Bau von Ihrer kommunalen Behörde genehmigen lassen. Wenn Sie neu bauen, geschieht das im Rahmen des dafür notwendigen Bauantrags. Wollen Sie die Dachterrasse nachträglich einbauen, müssen Sie die Genehmigung separat einholen. Bei der Planung der Dachterrasse ist unbedingt der für Ihr Wohngebiet geltende Bebauungsplan zu berücksichtigen.
Unter Umständen ist es sogar verboten, dort überhaupt eine Dachterrasse zu errichten. Einen Schwarzbau sollten Sie niemals riskieren: Ohne Genehmigung drohen Bußgeld und Baustopp. Außerdem müssen Sie den Umbau nachträglich genehmigen lassen. Ist das aufgrund der örtlichen Bauvorschriften nicht möglich, sind Sie eventuell sogar zum Abriss gezwungen.
Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt, sich vorab bei der örtlichen Baubehörde beraten zu lassen. Eine solche Beratung ist kostenfrei, und Sie bekommen schnell Gewissheit, ob Ihr Bauvorhaben Aussicht auf Genehmigung hat. Außerdem erfahren Sie dort genau, welche Unterlagen und Informationen Ihr Bauantrag enthalten muss. Darunter sind in der Regel:
Ob Sie eine Dachterrasse bauen wollen oder eine andere Modernisierungsmaßnahme planen: Unser Modernisierungskredit verschafft die Möglichkeit, sofort mit Ihren Plänen zu starten. Ihr Heimatexperte vor Ort steht Ihnen in allen Fragen zur Baufinanzierung und zur Förderung gerne zur Seite. Er entwickelt gemeinsam mit Ihnen einen Finanzierungsplan, der zu Ihnen passt und die verschiedenen Fördermöglichkeiten berücksichtigt.
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Wie teuer Ihre Dachterrasse sein wird, ist pauschal nicht zu sagen. In erster Linie sind die baulichen Gegebenheiten ausschlaggebend. Wie immer gilt: Je größer der Aufwand, umso höher die Kosten. Außerdem kommt es natürlich darauf an, wie groß der Austritt werden soll. Eine kleine Dachterrasse auf dem Flachdach fällt günstiger aus als ein großflächiger Bereich, für den das Satteldach umgestaltet werden muss.
Wenn Sie ohnehin Ihr Hausdach erneuern müssen, dann ist das ein guter Zeitpunkt, um eine Dachterrasse zu bauen. Ob im Neubau oder in der Bestandsimmobilie – auf Folgendes müssen Sie achten:
Sie wollen gleich das ganze Dach neu machen lassen? Mit diesen Kosten bei der Dachsanierung müssen Sie rechnen.
Sie haben Ihren Statiker alles prüfen lassen? Wenn sein Okay vorliegt, haben Sie freie Bahn, was die Gestaltung Ihrer Dachterrasse angeht.
Sie planen, eine Dachterrasse in luftiger Höhe zu bauen? Dann melden Sie sich für weitere Themen rund ums Bauen, Wohnen und Einrichten zu unserem kostenlosen Newsletter an. Sie profitieren von Tools, wie zum Beispiel den Renovierungskosten-Rechnern und bleiben stets auf dem Laufenden bei wichtigen Themen für Ihr persönliches Wohnprojekt.
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Eine Dachterrasse bietet viele Möglichkeiten, sich in Sachen Gestaltung und Möblierung auszutoben. Hier ein paar Ideen:
Sie möchten eine Dachterrasse in Ihre Bestandsimmobilie einbauen? Erste Anlaufstelle ist wie immer der Statiker. Er prüft, ob Sie Ihr Vorhaben weiterverfolgen können. Als nächstes wenden Sie sich mit Ihren Vorstellungen an einen Architekten oder Bauingenieur. Der erarbeitet einen Plan für Ihre Dachterrasse auf einem Flachdach oder Satteldach.
Beim nachträglichen Einbau einer Dachterrasse ist die Bauwerksabdichtung ein heikles Thema, warnt die Vermittlungsplattform dachdecker.com. Insbesondere gilt das für Dachterrassen auf dem Flachdach. „Bedenken Sie, dass der Bau einer Dachterrasse ein zusätzlicher Eingriff in die Dachstruktur ist und somit einen möglichen Schwachpunkt darstellt“, so die Experten. Beim Bau verwenden die Fachleute meistens eine Abdichtung aus Bitumen (einer Art Asphalt) in Kombination mit Bahnen aus Kunststoff.
Eine Alternative ist die Dachterrasse auf der Garage. Das Thema Wärmeisolierung können Sie dort vernachlässigen. Dafür ist die Frage der Statik umso wichtiger: Schließlich ist das Garagendach ursprünglich nicht für schwere Lasten gedacht. Natürlich brauchen Sie auch für die Dachterrasse auf der Garage eine entsprechende Baugenehmigung.
Das Bauen einer Dachterrasse erfordert grundsätzlich eine Baugenehmigung. Denn sie verändert das Aussehen eines Gebäudes, ermöglicht neu den Blick in den Garten des Nachbarn oder soll auf eine Garage, deren Statik dem Bauvorhaben nicht Stand hält. Die kostenfreie Beratung bei der Baubehörde verschafft Ihnen einen Überblick über den Bebauungsplan, zu nachbarschaftlichen Abstands- und Zustimmungspflichten sowie zum sogenannten Ensembleschutz, der vor allem bei der Sanierung von Altbauten eine Rolle spielt.
Die Bauweise entscheidet darüber. Ist die Dachterrasse räumlich begrenzt und so für weitere Personen nicht zugänglich, kann sie zum Sondereigentum des Wohnungseigentümers gehören. Sollte das nicht der Fall sein, kann sie mit der Teilungserklärung dazu bestimmt werden. Ist sie jedoch für alle Bewohner zugänglich und wird entsprechend genutzt, zählt sie zum Gemeinschaftseigentum. Bildet der Boden gleichzeitig das Dach der darunter liegenden Eigentumswohnung, ist dieser automatisch Gemeinschaftseigentum, der Rest Sondereigentum.
Bei der Planung einer (nachträglichen) Dachterrasse sollten Sie unbedingt einen Dachdecker zu Rate ziehen. Vor allem die sauberen Anschlüsse und Übergänge an die Fassade und an das Dach sind enorm wichtig. Hier können sonst schnell Schäden durch Feuchtigkeit entstehen. Für die statische Planung des Tragwerks müssen Sie in den meisten Fällen zwingend einen Bauingenieur oder Architekten beauftragen.
Die maximale Größe einer Dachterrasse richtet sich sowohl nach den Vorgaben des örtlichen Bebauungsplanes als auch nach den statischen und baulichen Gegebenheiten des Hauses. Eine seriöse Planung der Größe muss durch einen Bauingenieur oder einen Architekten erfolgen.
Die Dachterrasse ist undicht. Es stellt sich nun die Frage, ob alle Wohnungseigentümer einer Eigentümergemeinschaft die Sanierung der Terrasse bezahlen müssen. Dies hängt ganz allgemein davon ab, ob die Schäden an Gebäudeteilen entstanden sind, die zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum gehören. Die Teilungserklärung einer Eigentümergemeinschaft gibt darüber Auskunft. Ziehen Sie bitte für juristische Fragen einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl dazu.
Sie haben bereits Pläne für größere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im eigenen Zuhause? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung für Ihr Vorhaben suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
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