Kommunale Wärmeplanung:
Das sollten Wohneigentümer wissen
- Das neue Wärmeplanungsgesetz
- Inhalte und Zielrichtung
- Auswirkungen für Hausbesitzer
Alle Städte und Gemeinden in Deutschland müssen in den kommenden Jahren kommunale Wärmepläne erstellen. Hier erfahren Sie, was die Wärmeplanung für Hauseigentümer bedeutet.
Bei der kommunalen Wärmeplanung entwickelt die Kommune ein nicht verbindliches und nicht verpflichtendes Konzept zur Umstellung der Wärmeversorgung vor Ort bis zum Jahr 2045. Basis dafür ist das "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" (Wärmeplanungsgesetz – WPG).
Der Gesetzestext definiert die kommunale Wärmeplanung als „eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung. Diese soll Möglichkeiten für den Ausbau und die Weiterentwicklung leitungsgebundener Energieinfrastrukturen aufzeigen (Wärmeversorgung, Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien, Reduzierung unvermeidbarer Abwärme) und die langfristige Gestaltung der Wärmeversorgung für das beplante Gebiet beschreiben (§3 Nr. 6 WPG).
Die Ergebnisse der Wärmeplanung werden als Wärmeplan veröffentlicht und dann beispielsweise vom Gemeindeparlament beschlossen. Damit hat die Kommune eine fundierte Grundlage, um die Energieinfrastrukturen und vor allem die leitungsgebundene Wärmeversorgung effizient und koordiniert auszubauen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Sie kann Gebiete zum Neu- und Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiete ausweisen und dies dann rechtsverbindlich in der Bauleitplanung, der Flächennutzungsplanung und kommunalen Richtlinien verankern.
Der kommunale Wärmeplan ist damit nicht nur ein informelles strategisches Instrument der Kommune. Er gibt darüber hinaus den Betreibern von Wärmenetzen sowie Gas- und Stromverteilnetzen, den Gewerbetreibenden, der Industrie und den Gebäudeeigentümern Planungs- und Investitionssicherheit.
Das WPG ist die rechtliche Basis dafür, dass flächendeckend und systematisch Wärmepläne nach bundesweit einheitlichen Vorgaben erstellt werden.
Das Gesetz schreibt die Schritte des Planungsprozesses vor. Dazu gehören unter anderem die Analyse des Bestandes und des Wärmebedarfs vor Ort sowie die Ermittlung von erneuerbaren Energiequellen und die Beschreibung von Zielszenarios. Das beplante Gebiet muss in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt und eine Umsetzungsstrategie entwickelt werden.
Den Wärmenetzen weist das WPG eine besondere Bedeutung zu. Sie sollen klimaneutral ausgebaut und die Zahl der angeschlossenen Gebäude soll „deutlich und dynamisch gesteigert werden“ (§ 2 Nr. 2 WPG). Für die Klimaneutralität formuliert das Gesetz konkrete Etappenziele: Ab 1. Januar 2030 muss der Anteil aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme in jedem Wärmenetz mindestens 30 Prozent betragen, ab 1. Januar 2040 mindestens 80 Prozent. Bis 2045 sollen die Netze vollständig klimaneutral sein.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist eng mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verzahnt. Die beiden Gesetze schaffen den Rahmen dafür, dass die Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 klimaneutral ist.
Für Hauseigentümer ist der entscheidende Punkt: Zunächst müssen die Kommunen ihre Konzepte erstellen. Damit wissen die Gebäudeeigentümer dann, welche Möglichkeiten sie in der Heizungserneuerung haben.
Erst, wenn der Wärmeplan vorliegt, tritt deshalb für die Eigentümer von Bestandsimmobilien und für alle, die außerhalb von Neubaugebieten neu bauen, das Gebäudeenergiegesetz mit allen darin enthaltenen Vorgaben und Fristen für die Heizungserneuerung in Kraft.
Im Frühjahr und Sommer 2023 wurden die ursprünglichen Pläne der Bundesregierung intensiv diskutiert, nach denen möglichst ab 2024 jede neu installierte Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollte. Durch die Koppelung des Gebäudeenergiegesetzes mit dem Wärmeplanungsgesetz hat sich der Handlungsdruck deutlich verringert. Eigentümer haben mehr Zeit und eine fundierte Entscheidungsgrundlage für den Heizungstausch.
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Im kommunalen Wärmeplan wird die gesamte Fläche einer Kommune in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt. Dabei gibt es vier Kategorien:
Gebäudeeigentümer bekommen mit dieser Einteilung Hinweise, welche Versorgung für ihr Haus geplant ist. Sieht der kommunale Wärmeplan zum Beispiel den baldigen Anschluss an ein Fernwärmenetz vor, ist die Anschaffung einer Wärmepumpe nicht mehr nötig. Nur: Eine rechtssichere Grundlage für eigene Investitionsentscheidungen haben Hauseigentümer erst, wenn der Wärmeplan nicht nur beschlossen, sondern auch im kommunalen Baurecht – beispielsweise dem Flächennutzungsplan – verankert ist. Bis es soweit ist, wird es vielerorts noch einige Jahre dauern.
Liegt allerdings ein Gebäude laut Wärmeplan in einem Gebiet für die dezentrale Wärmeversorgung, dann wird es voraussichtlich nicht an ein Wärmenetz angeschlossen. Wenn Eigentümer das wissen, können sie also gezielt eine Individuallösung für ihr Haus planen.
Das WPG beinhaltet zwei Fristen, bis wann die kommunalen Wärmepläne vorliegen sollen. Sie richten sich nach der Größe der Kommune:
Bereits bestehende Wärmepläne, die landesrechtliche Vorgaben erfüllen, genießen laut WPG Bestandsschutz. Der erste Ansprechpartner vor Ort ist das Bauamt. Hier können sich Eigentümer nach dem aktuellen Stand, aber auch nach dem zeitlichen Ablauf des Wärmeplanungsprozesses erkundigen.
Der Ausbau des Fernwärmenetzes ist ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung. Diese Technologie soll vor allem in eng besiedelten Gebieten zum Einsatz kommen. Allerdings wird auch Fernwärme häufig noch aus fossilen Energieträgern gewonnen. Auch hier soll schnellstmöglich eine Umstellung auf erneuerbare Energien erfolgen.
Welche Gebiete an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden, hängt auch vom Bedarf ab. Um diesen einordnen zu können, müssen die Kommunen den Energieverbrauch ihrer Haushalte und das Alter der Heizungen kennen.
Die kommunale Wärmeplanung ist zunächst nur eine Vorplanung. Sie soll den einzelnen Kommunen dazu dienen, daraus detaillierte Umsetzungsplanungen zu erstellen.
Das Wärmeplanungsgesetz behandelt nicht nur den Ausbau erneuerbarer Wärme. Es beinhaltet auch die Potenziale zur Verringerung des Wärmebedarfs, zum Beispiel durch Effizienzsteigerungen der Gebäudehülle und / oder der Heiztechnik.
Die Wärmenetzplanung ist nur ein Teil der kommunalen Wärmeplanung. Zur zentralen Lösung über Wärmenetze kommen noch dezentrale, individuelle Konzepte für einzelne Gebäude oder dünn besiedelte Gebiete hinzu.
Auf Youtube gibt es eine sechsteilige Video-Reihe zu kommunalen Wärmeplanung, verfasst von Dr. Georg Schuchardt von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen.
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