Der Bebauungsplan
- Was ist ein B-Plan?
- Qualifiziert vs. einfach
- Worauf Sie achten sollten
Was ist ein Bebauungsplan? Er legt detailliert fest, was Sie auf einem Grundstück baulich umsetzen dürfen und was nicht. Ihn vor Grundstückskauf kritisch zu prüfen, ist kein Luxus, sondern zeigt Ihnen, ob Sie Ihre Wunschimmobilie verwirklichen können. Wie Sie dabei vorgehen und was Sie beachten sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Das richtige Baugrundstück ist endlich gefunden. Sie haben lange gesucht und nun ein Fleckchen in guter Lage und zu einem erschwinglichen Grundstückspreis entdeckt. Bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen, werfen Sie unbedingt einen gründlichen Blick in den Bebauungsplan, den sogenannten B-Plan. Kurz gesagt verrät er Ihnen, ob Sie Ihr Traumhaus nach Ihren Vorstellungen umsetzen dürfen.
Sie sind auf der Suche nach einer guten Finanzierung für Ihr Bauvorhaben? Die Schwäbisch Hall-Heimatexperten vor Ort erarbeiten gerne mit Ihnen gemeinsam einen für Sie passenden Finanzierungsplan und prüfen zudem, ob Sie in den Genuss staatlicher Förderungen kommen können. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin.
Einen ersten Eindruck davon, wie sich Ihre Finanzierung gestalten könnte, gibt Ihnen unser Baufinanzierungsrechner, der aber in keinem Fall die persönliche Beratung ersetzt.
Der B-Plan ist keine amtliche Gängelung, vielmehr gibt er allen Bauherren eines Baugebietes Planungssicherheit und damit den Rahmen vor, in dem sie ihr Traumhaus bauen können. Wie detailliert die Vorgaben sind, ist je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich. Damit es sich um einen qualifizierten Bebauungsplan handelt, müssen mindestens folgende Punkte festgeschrieben worden sein:
Fehlt einer der genannten Punkte, handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. Um die Regelungslücke gegebenenfalls zu schließen, werden die Gebäude in der näheren Umgebung herangezogen: Von ihnen leitet die Baubehörde dann zum Beispiel ab, wie viele Stockwerke Ihr Haus haben darf.
Wie der Name schon sagt, ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan auf ein ganz bestimmtes Vorhaben abgestimmt. Voraussetzung hierfür sind ein Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Vertrag über die geplante Durchführung mit einem Investor. Oftmals findet diese Art beim Bau größerer Projekte Anwendung, wie z. B. dem Bau einer Unternehmens-Zentrale oder bei der Schaffung von Gewerbeflächen. Weniger bei privaten Bauvorhaben.
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, den Gemeinden oder Kommunen als Planungstool nutzen. Er definiert die städtebaulichen Planungs- und Entwicklungsziele der nächsten 10 – 15 Jahre und legt fest, welche Flächen für welchen Zweck verwendet werden. Er unterscheidet sich zum Bebauungsplan in folgenden Punkten:
Ein Blick in den Flächennutzungsplan lohnt immer. So sind Sie umfassend informiert, wie sich Ihre weitere Nachbarschaft entwickeln kann.
Viele Vorgaben des Bebauungsplans können es erforderlich machen, dass Sie Ihr Traumhaus anpassen: etwa die Dachform, die Farbe der Fassade oder die Position auf dem Grundstück. Eine der entscheidenden Vorgaben ist, ob auf dem Grundstück nach offener oder geschlossener Bauweise gebaut werden muss.
Gehen wir davon aus, Sie haben Ihr Haus gebaut. Sie haben im Bauantrag alles berücksichtigt, was Ihnen der Bebauungsplan vorgab. Und Sie haben problemlos Ihre Genehmigung dafür erhalten. Einige Jahre später denken Sie über einen Anbau nach. Vielleicht sollen Ihre Eltern zu Ihnen ziehen. Oder Ihre Kinder wünschen sich einen Hobby- und Fitnessraum. Eventuell kommt es Ihnen auch in den Sinn, einen Wintergarten oder ein Carport zu bauen.
Ungünstig, wenn Sie die laut Bebauungsplan bebaubare Grundfläche schon vollständig ausgenutzt haben. Darum sollten Sie bauliche Veränderungen möglichst von Anfang an einkalkulieren – egal, ob es sich um einen Anbau oder ein Nebengebäude wie etwa eine Garage handelt. Falls Sie das versäumt haben? Machen Sie es wie beim Neubau: Stellen Sie eine Bauvoranfrage beim Bauamt. So erfahren Sie, ob die Behörde Ihrem Vorhaben zustimmen wird – bevor Sie in Aktion treten.
Sie planen, Ihr Traumhaus zu bauen. Mit dem richtigen Finanzierungsplan kann das wahr werden. Unsere Heimatexperten vor Ort beantworten gerne Ihre Fragen und unterbreiten Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Finanzierungsangebot. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
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8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
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Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
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Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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