Bauabnahme: Alles Wichtige im Blick
- Konsequenzen für Sie als Bauherrn
- Checkliste Bauabnahme
- Häufige Baumängel
Fast geschafft! Die Bauabnahme steht am Ende jedes Bauprozesses und sollte nicht unterschätzt werden. Damit Sie als Bauherr wissen, wann sie erfolgt, was Sie beachten sollten und was im Abnahmeprotokoll stehen muss, haben wir eine Checkliste für Ihre Bauabnahme mit allen wichtigen Informationen rund um die Hausabnahme für Sie zusammengestellt.
Die Bauabnahme ist ein zentraler Schritt auf Ihrem Weg zum Eigenheim. Für Sie als Bauherr ist sie die letzte Möglichkeit, fehlerhafte Ausführungen unproblematisch zu reklamieren. Eine Bauabnahme sollte niemals leichtfertig erfolgen, da Sie zahlreiche Rechtsfolgen mit sich bringt, von denen vor allem der Bauunternehmer profitiert:
Sobald Sie den Bau angenommen haben, kehrt sich die Beweislast zugunsten des Bauunternehmers um: Muss vorher der Bauunternehmer nachweisen, dass seine Arbeit keine Mängel hat, muss nun der Bauherr belegen, dass es Baumängel gibt. Außerdem endet mit der Bauabnahme das Stadium der Vertragserfüllung und die fünfjährige Gewährleistungsfrist beginnt. Der Bauunternehmer darf seine Schlussabrechnung stellen. Das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung der Bauleistung geht auf den Bauherren über.
Zusammengefasst hat die Bauabnahme folgende rechtliche Konsequenzen:
Um später für die Bauabnahme gut vorbereitet zu sein, sollten Sie bereits während der Bauphase auf diese Punkte achten:
Eine förmliche Bauabnahme, die vor Ort durchgeführt wird, ist keine Selbstverständlichkeit. Gerade Schlüsselfertiganbieter – mit denen heute neun von zehn Bauherren bauen – versuchen oft, ihre Kunden zu einer schriftlichen formlosen Bauabnahme zu überreden, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Darauf sollten Sie sich keinesfalls einlassen! Bestehen Sie auf ein offizielles Treffen direkt auf der Baustelle.
Da die wenigsten privaten Bauherren vom Fach sind, empfiehlt sich für die Bauabnahme unbedingt die Beauftragung eines unabhängigen Bausachverständigen, der auch verdeckte Mängel erkennt. Die Kosten für einen Bausachverständigen liegen zwischen 2000 und 3000 Euro.
Zur Vorbereitung der Bauabnahme begutachten Sie etwa acht Tage vor dem Termin alle Details des Bauobjekts gemeinsam mit Ihrem Sachverständigen. Dabei sollten keine Vertreter der beteiligten Firmen anwesend sein.
Ihr Sachverständiger sollte Sie auch bei der eigentlichen Bauabnahme begleiten.
Besonders kritische Bereiche, auf die Sie achten sollten, sind:
Beachten Sie folgende Checkliste für das mehrseitige Bauabnahmeprotokoll:
Einwände des Bauunternehmers auf Ihre Beanstandungen gehören nicht in Ihr Abnahmeprotokoll der Bauleistungen. Der Unternehmer kann sie separat dokumentieren.
Bevor Sie ein Bauwerk abnehmen, sollten Sie sicherstellen, dass keine Mängel vorliegen und dass das Bauunternehmen alle vereinbarten Arbeiten sauber und ordnungsgemäß durchgeführt hat.
Die häufigsten Baumängel bei einer Hausabnahme sind:
Sie möchten ein Haus bauen? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung für Ihr Vorhaben suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Wenn Sie planen, ein Haus zu bauen, kommen womöglich weitere Fragen zum Bauprozess auf. Hier einige Themen, die für Sie relevant sein können:
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
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2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
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7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
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