Grundbucheintrag: Eigentümer, wechsle dich!
- Grundbucheintrag genau verstehen
- Kosten und Ablauf eines Eintrags nachvollziehen
- Mit Schwäbisch Hall optimale Finanzierung wählen
Wird eine Immobilie verkauft, geht sie ins Eigentum des Käufers über. In Deutschland muss ein Notar den Immobilienkauf begleiten und beglaubigen, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar setzt den Kaufvertrag auf und sorgt dafür, dass die neuen Eigentumsverhältnisse offiziell registriert werden. Und zwar durch einen Grundbucheintrag.
Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das von den zuständigen Amtsgerichten im Bezirk des Grundstücks geführt wird. Im Grundbucheintrag werden Grundstücke einschließlich aller Rechte, Kaufverträge und Belastungen registriert. Nach § 3 Absatz 1 Satz 1 der Grundbuchordnung (GBO) muss jedes Grundstück ein eigenes Grundbuchblatt erhalten. Im Grundbucheintrag wird ebenso festgehalten, wenn sich Besitzverhältnisse, Grundschulden und eingetragene Wohnrechte ändern.
Ein Grundbuch besteht immer aus Grundbuchblättern, die wie folgt aufgebaut sind:
Abteilung 1: Hier werden die generellen Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie oder an einem Grundstück festgehalten. Zudem können Sie nachlesen, wann Eigentümerwechsel stattgefunden haben.
Abteilung 2: Hier werden alle Rechte und Belastungen mit Ausnahme der Grundpfandrechte notiert. Dazu zählen
Der Grundbucheintrag erfolgt nach dem Notartermin, bei dem der Kaufvertrag vom Notar beglaubigt wird. Ein Grundbucheintrag wird neben einem üblichen Hauskauf notwendig bei:
Bevor es bereits um den formellen Abschluss Ihres Kaufvertrags geht, stellt sich die Frage der Finanzierung der Traumimmobilie.
Wieviel Eigenkapital sollten Sie idealerweise aufbringen, wie hoch sind Ihre Einkünfte und Ausgaben? Vereinbaren Sie jetzt unverbindlich ein Beratungsgespräch, um mit einem unserer Finanzierungsexperten über Ihre Voraussetzungen und Wünsche zu sprechen. Gemeinsam erstellen wir einen Finanzierungsplan, der zu Ihnen passt und alle Optionen bestmöglich nutzt.
In der Regel belaufen sich die Gebühren für den Notar und die Grundbucheintragung auf etwa zwei Prozent des Kaufpreises. Beträgt der Kaufpreis der Immobilie zum Beispiel 250.000 Euro, fallen für den Grundbucheintrag Kosten in Höhe von 5.000 Euro an. Folgendermaßen läuft ein Grundbucheintrag für gewöhnlich ab:
Erst nachdem der Grundbucheintrag vorgenommen wurde, ist der Käufer auch ganz offiziell neuer Eigentümer der Immobilie. Gleichzeitig erhält die Bank, über die er ein Darlehen erhalten hat, bestimmte Rechte. Dabei kommt es vor allem auf die eingetragene Rangfolge an:
Wer das Grundbuch für ein Grundstück einsehen möchte, muss laut § 12 der Grundbuchordnung ein „berechtigtes Interesse“ haben. Kaufinteressenten benötigen hierfür meist eine Vollmacht des Eigentümers. Darüber hinaus haben auch Notare, Gläubiger, Gutachter und mitunter sogar die Presse ein solches berechtigtes Interesse. Die Entscheidung, wer den jeweiligen Grundbucheintrag einsehen darf, liegt im Ermessen des Rechtspflegers beim jeweiligen Grundbuchamt.
Wenn Sie ein Grundbuch einsehen und einen einfachen Auszug erhalten möchten, zahlen Sie dafür je nach Bundesland meist acht bis zehn Euro. Die meisten Grundbücher können inzwischen auch online eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist aber auch hierfür mit Kosten verbunden. Die jeweiligen Gebühren sind auf der entsprechenden Webseite der Landesportale einsehbar.
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Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
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