Checkliste: Ihr Fahrplan für eine energetische Sanierung
- Energiebilanz verbessern: die wichtigsten Etappen
- Planung, Umsetzung und Finanzierung
- Zum Download: Checkliste "Energetisch sanieren"
Wer ein Haus energetisch sanieren will, stellt sich einer komplexen Aufgabe. Wo fange ich an? Welche Kosten kommen auf mich zu? Besteht eine Sanierungspflicht? Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei, den Überblick zu bewahren.
Inhaltsverzeichnis
Die energetische Sanierung eines Hauses hat zum Ziel, durch bauliche und technische Veränderungen den Energieverbrauch und die Nebenkosten zu senken – genauso wie den Ausstoß von CO2. Zudem steigern Sie mit solch einer Maßnahme den Wohnkomfort als auch den Wert Ihrer Immobilie.
Die gesetzlich vorgeschriebene Sanierungspflicht oder auch persönliche Wünsche, wie barrierefreies Wohnen, nachhaltige Baustoffe oder moderne Technologien für ein Smart-Home beeinflussen Ihre Planungen.
Besonders bei Altbauten finden sich viele energetische Schwachstellen. Verbunden sind damit oft höhere Gesamtkosten. Deswegen sollten alle Maßnahmen gut geplant und aufeinander abgestimmt sein. Unsere Checkliste zur Sanierung eines Hauses unterstützt Sie dabei.
Wichtig: Ziehen Sie bei größeren Projekten auf jeden Fall einen Experten hinzu, beispielsweise einen Architekten oder Energieberater.
Wärmedämmung, Heizungssanierung oder neue Fenster? Einen guten Überblick zu den Möglichkeiten einer energetischen Haussanierung gibt Ihnen diese Checkliste. Nutzen Sie sie für eine erste Bestandsaufnahme des Gebäudezustands und als Grundlage für Gespräche mit einem Energieberater. Dieser stellt bei einer umfassenden Sanierung von Bestandsgebäuden einen individuellen Sanierungsfahrplan auf.
Für den einen ist eine neue Heizung mit staatlicher Förderung entscheidend. Der andere will durch gebäudeintegrierte Photovoltaik den eigenen Strom ins Haus holen. Möglicherweise entscheiden Sie sich für eine Komplettsanierung des Gebäudes oder nur für wenige Sanierungsaufgaben, zum Beispiel den Dachboden zu dämmen und anschließend neue Fenster einzubauen.
Dabei sind bei mehrstufigen Projekten zwei Dinge entscheidend:
Wir haben die fünf wichtigsten Schritte zusammengefasst, die auf Ihrer Checkliste nicht fehlen sollten, wenn Sie ein Haus renovieren. Von der energetischen Bestandsaufnahme bis zur finalen Abnahme Ihrer sanierten Immobilie:
Sie fragen sich, wie Sie Ihr Eigenheim gezielt zukunftssicher machen können? Auf dem Weg zu einem sanierten Eigenheim gibt es viele Dinge zu beachten und wichtige Entscheidungen zu treffen. Der kostenlose Leitfaden von Schwäbisch Hall begleitet Sie auf diesem Weg und gibt wertvolle Tipps und Hilfestellungen zu Pflichten, Chancen, Kosten und Fördermöglichkeiten. Außerdem enthalten: eine Checkliste für Ihre Sanierung.
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Ob Sie ein Objekt geerbt haben, erwägen, ein Haus zu kaufen und zu renovieren oder bereits im Eigenheim wohnen, schätzen Sie den energetischen Zustand des Hauses realistisch ein. Nehmen Sie dabei das Gebäude genau unter die Lupe. Füllen Sie Schritt für Schritt unsere Checkliste aus. Darin vermerken Sie energetische Defizite und erhalten einen ersten Überblick über mögliche Kosten.
Prüfen Sie bei Ihrer Begehung folgende Punkte:
Gebäudehülle:
Energieversorgung:
In einem gesonderten Artikel erfahren Sie, was bei der Sanierung einer Bestandsimmobilie ausgetauscht werden muss.
Unsere Tipps:
Den energetischen Ist-Zustand der Immobilie haben Sie erfasst. Jetzt zeigt sich, in welchem Umfang Sanierungsarbeiten notwendig sind. Von kleineren Maßnahmen bis hin zur Kernsanierung, bei der das komplette Haus auf den Kopf gestellt wird, ist alles möglich. Alle Punkte gehören auf Ihre Checkliste zur Haussanierung. Und wie geht's jetzt weiter?
Beziehen Sie bei der Maßnahmenplanung unbedingt Experten ein. Je nach Umfang der energetischen Sanierung sind das qualifizierte Handwerksbetriebe, Architekten, Fachingenieure oder ein Energieberater. Diese unterstützen und informieren Sie zu diesen Themen:
Es wird konkret. Angebote für die Umsetzung der verschiedenen Gewerke werden eingeholt und bereits Aufträge an Fachfirmen erteilt. Bei größeren Vorhaben plant und koordiniert der Architekt die einzelnen Schritte der Ausführung, was den beteiligten Gewerken als Grundlage dient. Stehen nur kleinere Maßnahmen an, können Sie das auch selbst übernehmen. Spätestens jetzt müssen Sie final entscheiden, ob und wie Sie sich mit Eigenleistung einbringen wollen.
Neu seit 2024: Spätestens mit der Antragstellung von Fördergeldern muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Darin muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein. Bisher galt: erst die Förderzusage, dann der Auftrag.
Die Schwäbisch Hall-Heimatexperten informieren Sie in einem Gespräch gerne, welche Förderungen Sie – bei Berechtigung – in Anspruch nehmen können und wie Sie diese in Ihre Finanzierung einbinden.
Übrigens: Auch ein Energieberater kann gefördert werden, für Fachplanung und Baubegleitung.
Mehr zur Finanzierung und staatlichen Förderungen bei Sanierungsvorhaben lesen Sie hier:
Hinweis: Das neue KfW-Förderprogramm "Jung kauft Alt" ist für Sommer 2024 angekündigt: Besonders junge Familien können sich den Neubau eines Hauses oft nicht mehr leisten. Die Entscheidung, eine Bestandsimmobilie zu sanieren, ist dann eine echte Alternative. Das geplante KfW-Programm soll einkommensschwache Familien mit minderjährigen Kindern finanziell beim Kauf und der energetischen Sanierung eines Altbaus unterstützen. Geplant ist die Förderung über einen zinsverbilligten Kredit.
Schritt für Schritt kommen Sie Ihrem Traumhaus näher. Die ordnungsgemäße Durchführung der energetischen Maßnahmen überwacht dabei ein Bauleiter oder der Architekt. Dabei kümmert er sich um die Koordination aller beteiligten Firmen, löst auftretende Probleme, kontrolliert und protokolliert die Qualität der erbrachten Leistungen.
Ist alles erledigt, erfolgt die Bauabnahme. Werden Mängel entdeckt, muss die beauftragte Firma nachbessern.
Wichtig: Haben Sie staatliche Förderungen beantragt, prüfen Sie gemeinsam mit dem Architekten oder einem anderen Experten, ob alle erforderlichen Nachweise dafür vorliegen. Dann können Sie den letzten Punkt auf der Checkliste zur Sanierung Ihres Hauses abhaken.
Um die Kosten für eine energetische Sanierung zu finanzieren, kann ein Sanierungskredit eine gute Wahl sein. Ergänzt um Eigenmittel, Bauspardarlehen aus Bausparverträgen, staatlicher Förderung sowie Eigenleistungen, erstellt Ihr Schwäbisch Hall-Heimatexperten gemeinsam mit Ihnen einen Finanzierungsplan, der aufgeht.
Tipp: Unter bestimmten Voraussetzungen profitieren Sie als Wohneigentümer zusätzlich von der neuen Wohn-Riester-Förderung.
Fassade, Dach und Heizung? Welche Kosten kommen auf Sie zu? Für die Kalkulation einzelner Gewerke bei energetischer Sanierung nutzen Sie unsere "Rechner für Kernsanierungs- und Renovierungskosten".
Wer sich im Rahmen der Sanierung einer guten Wärmedämmung widmet, für den gilt der Grundsatz "von außen nach innen".
Wer sich im Rahmen der Sanierung einer guten Wärmedämmung widmet, für den gilt der Grundsatz "von außen nach innen". Das bedeutet, zuerst wird die Gebäudehülle gedämmt und das Haus erhält energetisch eine zweite Haut. Anschließend folgen nach und nach weitere Maßnahmen.
Unsere Checklisten greifen unterschiedliche Themenbereiche zum Bauen, Kaufen, Renovieren und Sanieren auf. Ob Bauplatz, Kaufvertrag oder die Modernisierung Ihres Eigenheims: Profitieren Sie von kompakten Informationen, so können Sie Ihre To-dos einfach und schnell abhaken. Hier geht's zur Checklisten-Übersicht.
Energie sparen, Kosten minimieren und Wohnkomfort erhöhen – das soll eine energetische Sanierung bewirken. Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung für Ihr Bauvorhaben suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen plus Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
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1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
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4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
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Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
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Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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