Bausparvertrag unter 25
- Jetzt mit Bausparen starten
- Staatliche Förderung nutzen
- 200 Euro Junge-Leute-Bonus sichern
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+++ Im aktuellen Tarifprogramm bekommst du den Junge-Leute-Bonus1 jetzt auch bis unter 28 Jahre. +++
Bausparen ist ein beliebtes Mittel, um finanziell vorzusorgen. Doch lohnt sich ein Bausparvertrag für junge Menschen unter 25? In diesem Artikel zeigen wir dir, warum es gerade jetzt sinnvoll sein kann, mit dem Bausparen zu beginnen und welche Möglichkeiten es bietet.
Als junger Mensch hast du einen entscheidenden Vorteil: Zeit. Je früher du anfängst zu sparen, desto länger kann dein Geld arbeiten – und du profitierst beim Bausparen von attraktiven staatlichen Förderungen wie der Wohnungsbauprämie2 unter 25. Ein Bausparvertrag hilft dir dabei, bereits in jungen Jahren eine solide finanzielle Basis für die Zukunft zu legen.
Attraktiv ist auch der Junge-Leute-Bonus1 von Schwäbisch Hall. Dafür kannst du sogar älter als 25 sein. Wer unter 28 Jahren ist, erhält zusätzlich zur regulären Verzinsung einen Bonus, der den Vermögensaufbau beschleunigt. Diese spezielle Förderung für junge Bausparer ist ein weiterer Anreiz, mit einem Bausparvertrag zur wohnwirtschaftlichen Verwendung zu beginnen.
Investiere mit Schwäbisch Hall-Bausparen in deine Wohnwünsche von morgen. Worauf noch warten? Los gehts!
Ob Urlaub im Van, das neue Smartphone oder ein eigenes Auto? Auch du hast sicherlich viele Ideen und Wünsche, was du mit deinem Geld machen möchtest. Um ein Gefühl dafür zu bekommen, womit du monatlich rechnen kannst, haben wir den Einnahmen-Ausgaben-Check für dich vorbereitet. Probiere ihn gleich mal aus.
So gehst Du vor:
Stelle deine Einnahmen (wie dein Gehalt) und deine festen monatlichen Ausgaben gegenüber. Dazu gehören Miete, Kosten fürs Auto, Lebenshaltung, Freizeit & Sport, Versicherungsbeiträge und einiges mehr. Kalkuliere dabei nicht zu knapp. Am Ende siehst du, wie viel Geld für deine Zukunftspläne übrig bleibt.
Bausparen – das klingt auch für dich gut? Du stellst dir aber die Frage, ob du dich wirklich schon so früh auf eine Immobilie festlegen sollst? Das musst du gar nicht: Bis zu deinem 25. Lebensjahr ist das Sparguthaben nicht an eine Immobilie zweckgebunden. Denn nach einer Sparphase von etwa sieben Jahren darfst du über das vermehrte Geld einmalig frei verfügen7. Mit dabei sind bei Berechtigung auch Extra-Euros vom Staat. Gleichzeitig handelst du finanziell clever und vorausschauend. Deine Top-Vorteile auf einen Blick:
Noch Fragen? Diese können unsere Experten gerne in einem unverbindlichen Infogespräch beantworten.
Beim Schwäbisch Hall-Bausparen gibt’s Geld von Chef und Staat2 sowie den Junge-Leute-Bonus1 in Höhe von 200 Euro. Damit schaffst du dir ein gutes Geldpolster und sicherst dir die Option auf ein Darlehen.
Rechenbeispiel: Bausparvertrag über 25.000 Euro im Tarif FuchsStart für Junge Leute |
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Eigener Sparbeitrag (122,50 Euro3 monatlich, Sparzeit ca. 6 Jahre, 10 Monate4) | 9.678 Euro |
Extra von Schwäbisch Hall: Junge-Leute-Bonus1 (einmalig) |
200 Euro |
Von Schwäbisch Hall: Guthabenzins inkl. Zinsplus5 |
192 Euro |
Extra vom Staat2: Arbeitnehmersparzulage |
284 Euro |
Extra vom Staat2: Wohnungsbauprämie für junge Leute ab 16 | 534 Euro |
Extra vom Chef: Vermögenswirksame Leistungen (40 Euro monatlich) | 3.160 Euro |
Bausparguthaben6 am Ende der Sparphase ca. | 13.603 Euro |
+ Darlehensanspruch ca. | 11.397 Euro |
(Beträge gerundet)
Ein Bausparvertrag unter 25 ist eine gute Möglichkeit, frühzeitig Kapital für den späteren Immobilienerwerb aufzubauen und von staatlichen Zuschüssen wie der Wohnungsbauprämie2 und dem Junge-Leute-Bonus1 von Schwäbisch Hall zu profitieren. Es ist besonders attraktiv, wenn du langfristig auf eine wohnwirtschaftliche Verwendung hin planst und Wert auf Sicherheit legst.
Hier findest Du noch mehr Infos zum Thema "Bausparen als Geldanlage".
Um ein Infogespräch anzufordern, fülle einfach das Formular aus, dann wissen wir, dass du Unterstützung brauchst.
Im nächsten Schritt rufen wir dich zurück und vereinbaren gemeinsam einen Termin für ein unverbindliches Infogespräch.
Unser Heimatexperte kann gut zuhören und deine Fragen beantworten. Er übernimmt auch den Papierkram für dich.
Sobald der Bausparvertrag fertig ist, beginnst du mit dem Sparen und hast einen großen Schritt in eine sichere Zukunft gemacht.
Auch Auszubildende können von der staatlichen Wohnungsbauprämie2 und dem Junge-Leute-Bonus1 von Schwäbisch Hall profitieren. Ein Bausparvertrag für Azubis bietet dir die Möglichkeit, schon während deiner Ausbildung deine vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber anzulegen, die Chance auf staatliche Zuschüsse zu sichern und Eigenkapital anzusparen.
Weitere Infos rund um die Ausbildung und das erste Gehalt findest du in unserem Artikel "10 Fragen zum Berufsstart".
Berufsstart geschafft, aber kaum Ahnung von Finanzen? Unser Webinar hilft weiter! Hier geht's um Deine Must-Haves als Berufsstarter und den Durchblick bei deiner Finanzvorsorge.
Sobald du volljährig bist, kannst du einen Bausparvertrag abschließen. Mit einem Bausparvertrag unter 25 Jahren ergeben sich sogar zusätzliche Vorteile: Bis zum 25. Lebensjahr kannst du nach einer Sparphase frei über das vermehrte Geld verfügen, weil es nicht zweckgebunden ist. Sogar bis unter 28-Jährige können sich zusätzlich über einen Junge-Leute-Bonus von 200 Euro1 freuen.
Ja, ähnlich wie beim Bausparen für Kinder können Geldgeschenke innerhalb der Familie oder ein Teil des Kindergeldes in die finanzielle Basis der Zukunft fließen. Zum Beispiel zum Geburtstag oder zur Volljährigkeit können sich Großeltern oder Paten mit Einzahlungen auf den Bausparvertrag an einer wertvollen Starthilfe für Deine Zukunft beteiligen.
Bist du unter 28 Jahre alt, erhältst du von Schwäbisch Hall einmalig den Junge-Leute-Bonus von aktuell 200 Euro (Abschluss eines Bausparvertrages in der Tarifvariante FuchsStart). Der Bonus wird bei der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme fällig und dem Bausparguthaben gutgeschrieben. Die Höhe des Junge-Leute-Bonus wird dir bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Weitere Voraussetzungen findest du in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB, § 3).
Wie jeder Bausparvertrag ist auch ein Bausparvertrag für junge Leute mit der Option auf ein Darlehen mit einem günstigen Zinssatz verknüpft. Besonders in Niedrigzinsphasen kannst du dich so gegen steigende Zinsen in der Zukunft absichern. Ob du das Darlehen dann tatsächlich in Anspruch nehmen möchtest, bleibt deine Entscheidung. Das gibt Sicherheit für die Zukunftsplanung und Flexibilität bei der Verwirklichung von Wohnträumen.
Auch während des Studiums kannst du von den Spielräumen und Möglichkeiten profitieren, die ein Bausparvertrag bietet. Insbesondere stellt ein Bausparvertrag in Verbindung mit den staatlichen Fördermöglichkeiten eine gute Option dar, um eine spätere Finanzierung zu stemmen. Genaueres erläutert dir der Heimatexperte von Schwäbisch Hall in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Ja, das ist möglich. Ein Bausparvertrag kann bereits für minderjährige Kinder abgeschlossen werden. Dieser dient dazu, frühzeitig Kapital aufzubauen und so für die finanzielle Zukunft des Kindes vorzusorgen.
So können beispielsweise die Eltern einen Bausparvertrag abschließen und ansparen, und das Kind übernimmt ihn später. Das Guthaben und das Bauspardarlehen können nach Zuteilung für den Immobilienerwerb oder eine andere wohnwirtschaftliche Verwendung zum Einsatz kommen.
Mehr zum Thema gibt's in unserem Artikel "Bausparvertrag für Kinder".
Auch bei einem Bausparvertrag für junge Leute wird eine einmalige Abschlussgebühr erhoben. Sie entspricht einer Art "Aufnahmegebühr" in die Bausparergemeinschaft, die eine Vielzahl an Leistungen bietet, wie zum Beispiel die günstigen und garantierten Konditionen des Bauspardarlehens. Die Abschlussgebühr liegt bei 1,6 Prozent (bezogen auf die Bausparsumme).
Das Infomaterial ist schon auf dem Weg in Dein E-Mail-Postfach.
Du hast bereits eine gute Summe angespart und träumst schon von den eigenen vier Wänden? Ein Eigenheim bedeutet Freiheit und Unabhängigkeit vom Vermieter, aber ein Hauskauf will wohlüberlegt sein. Was Du alles beachten musst, klärst Du am besten mit einem unserer Heimatexperten. Er erstellt mit Dir einen Finanzierungsplan und rechnet verschiedene Szenarien durch. Vereinbare jetzt einen Termin und profitiere von unserer umfangreichen Erfahrung.
1Einmalig nur für unter 28-Jährige in der Tarifvariante FuchsStart. Die Höhe des Bonus wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Weitere Voraussetzungen §3 ABB.
2Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
3Monatliche Sparrate vor Zuteilung des Bausparvertrages.
4Geschätzte Sparzeit unter der Annahme, dass die Abschlussgebühr mit dem Regelsparbeitrag verrechnet wird. Die Zuteilung des Bausparvertrags richtet sich nach den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB). Bausparkassen dürfen sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die genannten Sparzeiten sind deshalb stets unverbindlich.
5Weitere Voraussetzungen § 3 ABB. Die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens 5 Jahre betragen.
6Das Bausparguthaben beinhaltet eigene Einzahlungen, Junge-Leute-Bonus, Zinsplus, WoP, ASZ, Guthabenzins abzgl. Abschlussgebühr. 44 Euro der Wohnungsbauprämie gehen nach Sparende auf das Bausparkonto ein. 4 Euro der Arbeitnehmersparzulage werden nach Zuteilung oder Ablauf der prämienrechtlichen Bindungsfrist im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung vom Finanzamt ausgezahlt.
7Unter 25-Jährige können einmalig nach 7 Jahren über ihr Wohnungsbauprämien-gefördertes Bausparguthaben frei verfügen. Bei nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung ist die Förderung auf die 7 letzten Sparjahre begrenzt.
Schwäbisch Hall erneut Testsieger
Das Finanzmagazin "€uro" hat 2024 die "Beste Bausparkasse" gesucht – und gefunden: Schwäbisch Hall wurde erneut Testsieger. Und das zum zehnten Mal in Folge.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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