Grundstück kaufen: Was sollte ich beachten?
- Kriterien für die Suche
- Lage und Grundstückskosten
- Vom Bebauungsplan bis zum Notartermin
Wer bauen will, braucht dafür das passende Grundstück. Erfahren Sie hier, was Sie zur Lage, Auswahl, Finanzierung und Bebauung eines Grundstücks beachten sollten, bevor Sie ein solches kaufen.
Bevor Sie sich auf die Suche nach einem Baugrundstück machen, sollten Sie sich erst darüber klar werden, welche Kriterien das Grundstück für Sie erfüllen muss:
Haben Sie die grundsätzlichen Fragen geklärt, müssen Sie bei der Grundstückssuche nach folgenden Grundstücksarten unterscheiden:
Nutzflächen für Forst- und Landwirtschaft |
Bauerwartungsland | Rohbauland | baureifes Land |
---|---|---|---|
Landwirtschaftliche Nutzflächen wie Acker-, Grünland- und Waldflächen zur Holzproduktion werden eben genau dafür genutzt und sind nur in absoluten Ausnahmefällen für die Wohnbebauung geeignet oder überhaupt dafür zugelassen. | Bauerwartungsland ist eine Zwischenstufe zwischen Ackerland und Bauland, bei der die Gemeinde eine künftige Bebauung plant, diese aber noch nicht umgesetzt ist. Wann das geschieht, entscheidet die Gemeinde. | Rohbauland ist Land, das bereits offiziell für die Bebauung vorgesehen ist. Die Erschließung und Gestaltung der Grundstücke steht aber noch aus, bevor es zu baureifem Land wird. | Baureifes Land sind Grundstücksflächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten bebaut werden können. Die Grundstücke sind erschlossen, die Bebauung ist gesichert durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan. |
Längst nicht jedes Bauvorhaben lässt sich auf einem Grundstück auch wie geplant realisieren. Was, wo und wie gebaut werden darf, das steht im Flächennutzungsplan beziehungsweise Bebauungsplan (B-Plan).
Dabei ist der Flächennutzungsplan das übergeordnete städtebauliche Entwicklungskonzept einer Gemeinde, aus dem die konkreten Bebauungspläne abgeleitet werden. Der Bebauungsplan der Gemeinde gibt dann ganz konkret vor, wie das Grundstück bebaut werden darf.
Erkundigen Sie sich daher vor dem Grundstückskauf bei der Gemeinde über:
Ein Bebauungsplan regelt, was auf einem Baugrundstück errichtet werden darf. Ziel ist dabei, ein einheitliches Bild zu wahren. Dabei geht es nicht nur um Stilfragen, auch Einzelinteressen der Hausbesitzer sollen geschützt werden. Die Vorschriften gehen mitunter ins Detail. Besser also, Sie informieren sich vorab, was erlaubt ist und was nicht. Im Bebauungsplan sind zwei Größen maßgeblich:
Bebauungspläne sind übrigens oft auf den Internetportalen der Städte und Gemeinden einsehbar. Im Zweifelsfall stellen Sie bei der Gemeinde eine Bauvoranfrage, auch "Antrag auf Bauvorbescheid" genannt. Das ist eine Anfrage an die zuständige Baubehörde, mit der geklärt wird, ob ein geplantes Bauvorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar ist und grundsätzlich genehmigungsfähig wäre.
264,95 Euro kostet laut dem Statistischen Bundesamt der Quadratmeter baureifes Land im Bundesdurchschnitt (Stand: Juni 2024). Wenn Sie die Durchschnittswerte speziell in der Region wissen möchten, in der Sie bauen wollen, kontaktieren Sie am besten den örtlichen Gutachterausschuss für Grundstückswerte.
Der reine Grundstückspreis ist allerdings nur ein Teil der Kosten, die mit in die Kalkulation einfließen. Für eine solide Planung sind bei den Kosten noch folgende Punkte zu berücksichtigen:
Sie haben bereits ein Baugrundstück im Auge und suchen nun nach einer passenden Finanzierung?
Bei einer Baufinanzierung sollten Sie viele Faktoren berücksichtigen. Mit unserem Baufinanzierungsrechner verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck davon, wie hoch die Raten bei Ihrer Kreditsumme ausfallen würden.
Der Rechner ersetzt aber in keinem Fall eine persönliche Beratung. Unsere Heimatexperten wissen, worauf es ankommt, damit Ihre Finanzierung auf sicheren Beinen steht. Sie erarbeiten mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan, der zu Ihren Wünschen und Voraussetzungen passt.
Wie bei jeder Immobilie ist auch der Grundstückskauf eine Frage des Budgets. Bevor Sie sich auf die Suche nach einem Grundstück machen, sollten Sie Ihren finanziellen Rahmen festlegen. Dies umfasst:
Wenn Sie ein passendes Baugrundstück gefunden haben und sich mit dem Verkäufer über den Preis einig sind, übergeben Sie an den Notar. Er prüft alles, was relevant wird. Dazu nimmt er Einsicht ins Grundbuch und ins Baulastenverzeichnis. Ist alles in Ihrem Sinne, setzt der Notar den Kaufvertrag auf.
Vorbereitung: Prüfen Sie den Vorentwurf des Kaufvertrages und notieren Sie sich gegebenenfalls offene Fragen. Bringen Sie alle notwendigen Unterlagen zum Notartermin mit (Personalausweis oder Reisepass, Finanzierungszusage der Bank, eventuelle Vollmachten).
Beurkundung: Der Notar liest den Kaufvertrag vor und erklärt die Inhalte. Beide Parteien, Käufer und Verkäufer, unterschreiben den Vertrag.
Eintragung & Zahlung: Der Notar kümmert sich anschließend um den Eintrag des neuen Eigentümers ins Grundbuch. Falls vereinbart, erfolgt dann die Abwicklung der Zahlung über ein Notaranderkonto.
Die Umschreibung im Grundbuch erfolgt erst, nachdem Sie die Grunderwerbsteuer gezahlt haben. Die beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Dann erteilt Ihnen das Finanzamt die sogenannte steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie für den Eintrag im Grundbuch brauchen.
Hier noch einmal die fünf wichtigsten Punkte beim Grundstückskauf im Überblick. Auf diesen chronlogischen Ablauf sollten Sie achten:
1. Finanzierung klären
2. Kaufkriterien festlegen
3. Bebauungsplan prüfen
4. Kaufvertrag und Finanzierung
5. Notartermin
Bevor Sie ein Baugrundstück kaufen und mit dem Hausbau loslegen können, muss Ihre Finanzierung geregelt werden. Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, um gemeinsam zu entscheiden, wie Ihr Finanzierungsplan aussehen könnte. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
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