Bauherrenhaftpflicht ist ein Muss
- Schutz in der Bau- und Umbauphase
- Leistungsmerkmale
- Deckungssumme und Beitrag
Eine Bauherrenhaftpflicht ist für alle, die bauen, anbauen oder umfassend sanieren wollen unerlässlich. Denn auf einer Baustelle kann schnell etwas passieren und große finanzielle Folgen für Sie als Bauherr oder Hauseigentümer haben. Erfahren Sie mehr über diese Versicherungsart.
Ein geeignetes Grundstück ist gefunden, die Finanzierung gesichert, der Plan mit dem Architekten konkretisiert und die Baugenehmigung da – dann kann es eigentlich losgehen. Aber noch vor dem ersten Spatenstich sollten alle Risiken, die während der Bauphase auftauchen können, bedacht und abgesichert sein.
Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung für mögliche Unfälle und Schäden rund um die Baustelle und haften mit Ihrem Vermögen. Daher ist der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht zur finanziellen Absicherung ein Muss. Am besten vereinbaren Sie bereits den Versicherungsschutz, wenn Sie den Bauplatz erworben haben. Denn auch auf dem noch unbebauten Gelände können Personen zu Schaden kommen.
Für Wohneigentümer, die einen Hausanbau planen oder ihre Immobilie umfangreich modernisieren bzw. energetisch sanieren möchten, ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ebenfalls unverzichtbar. Nur bei kleineren Bauvorhaben wie etwa einem Wintergarten sind die Bauherren-Risiken oftmals durch die private Haftpflicht abgedeckt. Laut Stiftung Warentest geht das bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro. Genaueres hierzu entnehmen Sie Ihren Versicherungsbedingungen.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Schäden Dritter ab, die im Laufe der Bauphase im Gebäude, auf dem Grundstück und den angrenzenden Wegen entstehen. Das umfasst Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden.
Ein guter Versicherungsschutz für Ihr Bauprojekt ist so wichtig, wie eine gute Finanzierung und deren Absicherung. Auch Ihr Immobilienkredit sollte vor Baubeginn fix sein und genau auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen unsere Heimexperten vor Ort gerne zur Verfügung. Sie unterbreiten Ihnen auch – gemeinsam mit unserem Partner R+V Versicherung – ein Angebot zur Bauherrenversicherung.
Vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin.
Neben der eigentlichen Aufgabe der Bauherrenhaftpflichtversicherung, Sie als Bauherrn im Schadensfall vor finanziellen Schwierigkeiten zu bewahren, kann sie noch mit weiteren Vorteilen punkten:
Neben den Vorteilen gibt es auch Nachteile: Die Bauherrenversicherung greift nicht in jedem Fall und deckt auch nicht alle möglichen Risken in der Bauphase ab.
Insbesondere ein Personenschaden mit langwierigen Krankheitsfolgen kann einen sehr hohen Schadenersatzanspruch nach sich ziehen, der Privatleute überfordert. Daher sollten Sie beim Abschluss der Bauherrenhaftpflicht darauf achten, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist. Fachleute empfehlen eine Deckungssumme von mehreren Millionen Euro, die auch medizinische Behandlungen und eventuelle Rentenzahlungen abdeckt. Wichtig: Alle oben genannten Schadensarten sollten versichert sein.
Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich nach der Bausumme und dem Anteil an Eigenleistungen. Bei einer Bausumme von 250.000 Euro beispielsweise, liegt der Einmalbeitrag für alle wichtigen Leistungen – je nach Anbieter – zwischen 90 und 210 Euro. Ein Vergleich der verschiedenen Versicherungsangebote lohnt hier auf jeden Fall. Die Eigenleistungen wirken sich aufgrund eines höheren Schadenrisikos auf den Beitrag aus – dieser wird dann teurer. Übrigens: Ein Bauprojekt, dass ausschließlich in Eigenleistung entsteht, können Sie nicht über die Bauherrenhaftpflicht versichern. Es müssen immer ein Architekt und eine Baufirma beauftragt sein.
Die Bauherrenversicherung endet mit der Bauabnahme, in der Regel aber spätestens nach zwei Jahren. Sollte sich Ihr Bauprojekt ungeplant in die Länge ziehen, müssen Sie die Versicherung rechtzeitig verlängern.
Bauwillige beschäftigen sich mit einer Vielzahl an Themen rund um die Realisierung ihres Wohntraums. Da wird der Gedanke an die zwingend notwendigen Absicherungen leicht übersehen. Oftmals wähnt man sich über die eigene Privathaftpflicht genügend abgesichert oder man glaubt, dass ein Bauträger für alle Risiken einsteht.
Schwäbisch Hall-Versicherungsexperte Robert Plett empfiehlt: "Nehmen Sie die Absicherung in die eigene Hand, sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Finanzierungsexperten auch die notwendigen Versicherungen an. Denn neben der Bauherrenhaftpflicht sind weitere Absicherungen abzuklären. Beispielsweise
Beim 'Lebensprojekt Immobilie', mit seinen hohen Investitionen, erscheinen die Versicherungsprämien überschaubar, die Folgen fehlender Absicherung können dagegen fatal sein."
Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung schützen sich Bauherren gegen finanzielle Forderungen aus Schäden Dritter, die diesen durch Baumaßnahmen entstehen.
Dabei wird in drei Schadensarten unterteilt: Personen-, Sach und Vermögensschäden. Vor allem wenn Menschen verletzt werden, stehen schnell hohe Summen im Raum, die Privatleute schnell an den Rand des Ruins führen können. Der Abschluss einer Bauherrenversicherung ist daher ein absolutes Muss.
Räumlich betroffen sind das künftige Gebäude, der Bauplatz sowie die angrenzenden Wege und Nachbargrundstücke.
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung empfiehlt sich bereits mit dem Erwerb des Bauplatzes abzuschließen. Denn auch für ein unbebautes Grundstück haften Sie als Eigentümer.
Die Versicherung endet mit Abschluss der Bauarbeiten automatisch – in der Regel spätestens aber nach zwei Jahren.
Die Einmalzahlung für die Bauherrenversicherung ist abhängig von der Bausumme und der Summe für die Eigenleistungen.
Bei einer Bausumme von 250.000 Euro zum Beispiel, liegt der Beitrag – je nach Anbieter und Leistungen – etwa zwischen 90 und 210 Euro. Die Eigenleistungen verringern die Bausumme, erhöhen aber aufgrund des größeren Schadenrisikos den Versicherungsbeitrag.
Teilweise bieten Versicherungsunternehmen auch Selbstbeteiligungen an, die den Beitrag reduzieren.
Sie planen in naher Zukunft ein größeres Bauvorhaben? Denken Sie neben dem Versicherungsschutz auch an die passende Finanzierung. Unsere Heimatexperten vor Ort beantworten gerne Ihre Fragen und unterbreiten Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Finanzierungs- und Versicherungsangebot. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
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Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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