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Bauherrenhaftpflicht ist ein Muss

  • Schutz in der Bau- und Umbauphase
  • Leistungsmerkmale
  • Deckungssumme und Beitrag

Eine Bauherrenhaftpflicht ist für alle, die bauen, anbauen oder umfassend sanieren wollen unerlässlich. Denn auf einer Baustelle kann schnell etwas passieren und große finanzielle Folgen für Sie als Bauherr oder Hauseigentümer haben. Erfahren Sie mehr über diese Versicherungsart.

Bauherrenhaftpflicht – sinnvoller Schutz

Ein geeignetes Grundstück ist gefunden, die Finanzierung gesichert, der Plan mit dem Architekten konkretisiert und die Baugenehmigung da – dann kann es eigentlich losgehen. Aber noch vor dem ersten Spatenstich sollten alle Risiken, die während der Bauphase auftauchen können, bedacht und abgesichert sein.

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung für mögliche Unfälle und Schäden rund um die Baustelle und haften mit Ihrem Vermögen. Daher ist der Abschluss einer Bauherrenhaft­pflicht zur finanziellen Absicherung ein Muss. Am besten vereinbaren Sie bereits den Versicherungsschutz, wenn Sie den Bauplatz erworben haben. Denn auch auf dem noch unbebauten Gelände können Personen zu Schaden kommen.

Für Wohneigentümer, die einen Hausanbau planen oder ihre Immobilie umfangreich modernisieren bzw. energetisch sanieren möchten, ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ebenfalls unverzichtbar. Nur bei kleineren Bauvorhaben wie etwa einem Wintergarten sind die Bauherren-Risiken oftmals durch die private Haftpflicht abgedeckt. Laut Stiftung Warentest geht das bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro. Genaueres hierzu entnehmen Sie Ihren Versicherungsbedingungen.

Unbebauter Bauplatz vor Baubeginn
Frühzeitig abschließen: die Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte spätestens zum Baubeginn greifen. (Quelle: schulzie)

Leistungen der Bauherrenhaftpflicht

Sitzendes Kind mit eingegipstem linken Arm
Vor allem wenn Menschen zu Schaden kommen, können die finanziellen Forderungen sehr hoch sein. (Quelle: Adobe Stock nuzza11)

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Schäden Dritter ab, die im Laufe der Bauphase im Gebäude, auf dem Grundstück und den angrenzenden Wegen entstehen. Das umfasst Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden.

  • Personenschäden können sehr hohe Kosten verursachen. Diese entstehen aufgrund von Verletzungen oder Invalidität des Geschädigten für beispielsweise medizinische Behandlungen, Therapie- und Reha-Maßnahmen, Umschulungen oder Rentenzahlungen.
  • Sachschäden: Darunter fallen Beschädigungen von Gegenständen und Objekten Dritter. Bei einem Komplettschaden ersetzt die Bauherrenhaftpflicht in der Regel den Zeitwert des Gegenstandes.
  • Vermögensschäden: Hierzu zählen Folgeschäden und Zahlungen wegen Verdienst- oder Nutzungsausfalls. Beispiel: Das Fahrzeug eines Dritten wird durch ein umfallendes Gerüst beschädigt, so kann er neben den Kosten für die Reparatur, auch die für einen Mietwagen einfordern.

    

Hier einige Beispiele, in denen die Bauherrenhaftpflichtversicherung greift:

  • Baumaterialien für das Dachgeschoss ragen auf die Straße und verursachen einen Unfall
  • Ein Passant rutscht auf dem verschmutzten Gehweg aus, bricht sich ein Bein und muss ins Krankenhaus
  • Während der Dachdeckerarbeiten fallen Ziegel auf parkende Autos herab
  • Ein Baugerüst ist nicht richtig gesichert, kippt um und verletzt einen Besucher schwer
  • Das Nachbarhaus zeigt Risse, weil das Ausheben der Baugrube zu Absenkungen führt
  • Anlieger erleiden gesundheitliche Schäden wegen starker Staubentwicklung
  • Kinder gelangen auf das Baugrundstück, eines fällt in die Baugrube und bricht sich dabei einen Arm
  • Ein Nachbar hilft beim Mauern, dabei fällt ihm ein Stein auf den Fuß und quetscht seine Zehen

Versicherung & Finanzierung

Ein guter Versicherungsschutz für Ihr Bauprojekt ist so wichtig, wie eine gute Finanzierung und deren Absicherung. Auch Ihr Immobilienkredit sollte vor Baubeginn fix sein und genau auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen unsere Heimexperten vor Ort gerne zur Verfügung. Sie unterbreiten Ihnen auch – gemeinsam mit unserem Partner R+V Versicherung – ein Angebot zur Bauherrenversicherung.

Vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin.

Lassen Sie sich zum Thema Bausparen und Finanzieren beraten – Ihr Heimatexperte vor Ort freut sich auf Sie.

Abbildung Bausparfuchs Beratung vereinbaren

Vor- und Nachteile der Bauherrenhaftpflicht

Rohbau Einfamilienhaus
Bei Neubau und größerem Umbau ist die Bauherrenhaftpflicht ein absolutes Muss. (Quelle: ThomBal - Fotolia)

Neben der eigentlichen Aufgabe der Bauherrenhaftpflichtversicherung, Sie als Bauherrn im Schadensfall vor finanziellen Schwierigkeiten zu bewahren, kann sie noch mit weiteren Vorteilen punkten:

  • Erweiterte Schadensregulierung: Das Versicherungsunternehmen Ihrer Bauherrenhaftpflicht schaut sich vor Regulierung des Schadens den jeweiligen Fall genau an. Bei unklarer Lage zieht es eventuell Sachverständige hinzu.
  • „Passiver" Rechtschutz: Die Versicherung hilft Ihnen auch, wenn unberechtigte Ansprüche an Sie gestellt werden. Bei Streitfällen kann es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, wodurch Kosten entstehen. Für einen "aktiven" Rechtschutz (eigene Ansprüche an Dritte), bedarf es zusätzlich einer Rechtschutzversicherung.  
  • Steuervorteil: Wie bei jeder andere Haftpflichtversicherung auch, sind die Beiträge zur Bauherrenhaftpflicht steuerlich absetzbar.

    

Das ist nicht über die Bauherrenhaftpflicht versichert:

Neben den Vorteilen gibt es auch Nachteile: Die Bauherrenversicherung greift nicht in jedem Fall und deckt auch nicht alle möglichen Risken in der Bauphase ab.

  • Schäden, die Personen aus dem engsten Familienkreis entstehen, sind nicht versichert. Fällt beispielsweise Baumaterial auf das Auto der Schwiegermutter, die mit im eigenen Haushalt lebt oder das eigene Kind in die Baugrube, zahlt die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht.
  • Sollten bestimmte Pflichten – zum Beispiel bei der Absicherung der Baugrube – vorsätzlich missachtet werden, besteht kein Versicherungsschutz.
  • Schäden am Rohbau, die durch Brand, Explosion oder Blitzschlag hervorgerufen werden, sind nicht mit abgedeckt. Gleiches gilt für die Folgeschäden durch Löschwasser, Ruß oder Rauch. Diese Risiken lassen sich mit einer Feuerrohbauversicherung absichern. Ebenfalls eine eigene Versicherung braucht es zum Schutz vor den finanziellen Folgen durch Wetterextreme wie Sturm und Überschwemmung sowie Erdbeben oder Vandalismus: die Bauleistungsversicherung. Und zum Schutz vor den Kosten, die bei einem Konkurs der Baufirma auf Sie zukommen können, braucht es eine Baufertigstellungsversicherung und/oder eine Baugewährleistungsversicherung.
  • Wenn die Versicherungsumme nicht ausreichend hoch gewählt ist, besteht die Gefahr der Unterversicherung. Die Kosten die nicht über die Bauherrenhaftpflicht abgedeckt werden, sind in voller Höhe selbst zu tragen.
  • In Sachen Diebstahl gilt folgendes: Nur die Kosten für festeingebaute Teile und Gegenstände fallen unter den Versicherungsschutz. Bewegliche Objekte sind davon ausgenommen. 

Bauherrenhaftpflichtversicherung: Summe, Beitrag und Laufzeit

Insbesondere ein Personenschaden mit langwierigen Krankheitsfolgen kann einen sehr hohen Schadenersatzanspruch nach sich ziehen, der Privatleute überfordert. Daher sollten Sie beim Abschluss der Bauherrenhaftpflicht darauf achten, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist. Fachleute empfehlen eine Deckungssumme von mehreren Millionen Euro, die auch medizinische Behandlungen und eventuelle Rentenzahlungen abdeckt. Wichtig: Alle oben genannten Schadensarten sollten versichert sein.

Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich nach der Bausumme und dem Anteil an Eigenleistungen. Bei einer Bausumme von 250.000 Euro beispielsweise, liegt der Einmalbeitrag für alle wichtigen Leistungen – je nach Anbieter – zwischen 90 und 210 Euro. Ein Vergleich der verschiedenen Versicherungsangebote lohnt hier auf jeden Fall. Die Eigenleistungen wirken sich aufgrund eines höheren Schadenrisikos auf den Beitrag aus – dieser wird dann teurer. Übrigens: Ein Bauprojekt, dass ausschließlich in Eigenleistung entsteht, können Sie nicht über die Bauherrenhaftpflicht versichern. Es müssen immer ein Architekt und eine Baufirma beauftragt sein.

Die Bauherrenversicherung endet mit der Bauabnahme, in der Regel aber spätestens nach zwei Jahren. Sollte sich Ihr Bauprojekt ungeplant in die Länge ziehen, müssen Sie die Versicherung rechtzeitig verlängern.

Zwei Arbeiter werfen sich auf dem zu deckendem Dach einen Ziegel zu
Bei Eigenleistungen ist das Risiko eines Schadens größer – dieses erhöhte Risiko wird in den Versicherungsbeitrag eingepreist. (Quelle: Adobe Stock @ Ingo Bartussek )

Expertentipp: Versicherungsschutz ist wichtig

Schwäbisch Hall-Versicherungsexperte Robert Plett
Versicherungsexperte Robert Plett rät dazu, bereits im Beratungstermin zur Finanzierung über den Versicherungsschutz für die Bauphase zu sprechen. (Quelle: Schwäbisch Hall)

Bauwillige beschäftigen sich mit einer Vielzahl an Themen rund um die Realisierung ihres Wohntraums. Da wird der Gedanke an die zwingend notwendigen Absicherungen leicht übersehen. Oftmals wähnt man sich über die eigene Privathaftpflicht genügend abgesichert oder man glaubt, dass ein Bauträger für alle Risiken einsteht.

Schwäbisch Hall-Versicherungsexperte Robert Plett empfiehlt: "Nehmen Sie die Absicherung in die eigene Hand, sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Finanzierungsexperten auch die notwendigen Versicherungen an. Denn neben der Bauherrenhaftpflicht sind weitere Absicherungen abzuklären. Beispielsweise  

  • die Feuerrohbau- bzw. Wohngebäudeversicherung – je nach Lage des Objekts inklusive Elementarschäden,
  • die Bauleistungsversicherung
  • oder auch Bauhelferversicherung, wenn Sie mit Eigenleistung und Hilfe von Bekannten selber Hand anlegen.

Beim 'Lebensprojekt Immobilie', mit seinen hohen Investitionen, erscheinen die Versicherungsprämien überschaubar, die Folgen fehlender Absicherung können dagegen fatal sein."

    

Häufige Fragen zur Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht: Was ist versichert?

Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung schützen sich Bauherren gegen finanzielle Forderungen aus Schäden Dritter, die diesen durch Baumaßnahmen entstehen.

Dabei wird in drei Schadensarten unterteilt: Personen-, Sach und Vermögensschäden. Vor allem wenn Menschen verletzt werden, stehen schnell hohe Summen im Raum, die Privatleute schnell an den Rand des Ruins führen können. Der Abschluss einer Bauherrenversicherung ist daher ein absolutes Muss.

Räumlich betroffen sind das künftige Gebäude, der Bauplatz sowie die angrenzenden Wege und Nachbargrundstücke.

  • Beispiel: Bei Dacharbeiten fällt Baumaterial auf ein neben dem Baugrundstück parkendes Auto und verursacht an diesem einen Schaden.
Dachziegel auf kaputter Autoscheibe
Fahrzeug durch Dachziegel beschädigt: Auch bei Sachschäden springt die Bauherrenhaftpflicht ein. (Quelle: Adobe Stock @ MHP )

Bauherrenhaftpflicht: Ab wann?

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung empfiehlt sich bereits mit dem Erwerb des Bauplatzes abzuschließen. Denn auch für ein unbebautes Grundstück haften Sie als Eigentümer.

Die Versicherung endet mit Abschluss der Bauarbeiten automatisch – in der Regel spätestens aber nach zwei Jahren.

 

 

Was kostet eine Bauherrenhaftpflicht?

Die Einmalzahlung für die Bauherrenversicherung ist abhängig von der Bausumme und der Summe für die Eigenleistungen.

Bei einer Bausumme von 250.000 Euro zum Beispiel, liegt der Beitrag – je nach Anbieter und Leistungen – etwa zwischen 90 und 210 Euro. Die Eigenleistungen verringern die Bausumme, erhöhen aber aufgrund des größeren Schadenrisikos den Versicherungsbeitrag.

Teilweise bieten Versicherungsunternehmen auch Selbstbeteiligungen an, die den Beitrag reduzieren.

 

    

Gute Beratung ist unverzichtbar

Sie planen in naher Zukunft ein größeres Bauvorhaben? Denken Sie neben dem Versicherungsschutz auch an die passende Finanzierung. Unsere Heimatexperten vor Ort beantworten gerne Ihre Fragen und unterbreiten Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Finanzierungs- und Versicherungsangebot. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.


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