Altbausanierung: Kosten, Förderung, Kredit
- Kosten einer Altbausanierung
- Gebäudetypen und Denkmalschutz
- Maßnahmen planen & passende Finanzierung
Wenn Sie ein älteres Haus übernehmen, dann möchten Sie meistens Bewährtes erhalten und zugleich modern und komfortabel wohnen. Folglich steht eine Altbausanierung an. Warum diese sinnvoll ist und worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie hier.
Als Altbau wird ein Gebäude auch bezeichnet, wenn es mit anderen Baumaterialien und -verfahren erstellt und in einem deutlich anderen Stil erbaut wurde als ein Neubau – in Deutschland gilt meist das Jahr 1949 als Datumsgrenze. Aber auch ein Bau aus den 50er-, 60er- oder sogar den 70er-Jahren besitzt zeitbezogene Merkmale und hat oft einen altersbedingten Sanierungsbedarf.
Neben dem Baujahr sind es aber auch bestimmte Gebäudetypen, die als Altbau definiert werden – und die einen bauwerkstypischen Sanierungsbedarf haben, zum Beispiel:
Die Kosten für die Sanierung einer Immobilie können immer nur auf den Einzelfall bezogen beurteilt werden. Zustand, Alter und Ihre persönlichen Anforderungen sind maßgeblich dafür, welche Kosten entstehen. Über den Daumen lassen sich aber folgende Kosten für eine Altbausanierung veranschlagen:
Um valide Werte zu erhalten, haben wir einen Experten zu den Kosten befragt. Wolfgang Mandl ist "Leiter Datenbank Positionen-Baupreise" beim Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern. Hier seine aktuelle Kostenaufstellung zu den wichtigsten Maßnahmen bei der Altbausanierung:
Sanierungsmaßnahme | ungefähre Kosten |
---|---|
FASSADENDÄMMUNG (mit Putz und Beschichtung) | |
WDVS, Polystyrol, bis 200 mm | 175 Euro/m2 |
WDVS, Mineralwolle, bis 200 mm | 195 Euro/m2 |
Holzbekleidung (hinterlüftete Fassade) | 290 Euro/m2 |
Verblendmauerwerk (Klinker, Dämmung) | 350 Euro/m2 |
DACHERNEUERUNG | |
alten Dachbelag entfernen | 50 Euro/m2 |
neuer Dachstuhl | 50 Euro bis 250 Euro/m2 |
Dachdämmung und Unterbau | 135 Euro/m2 |
Dachdeckung und Lattung mit Dachziegel |
88 Euro/m2 |
Spenglerarbeiten für Dach |
60 Euro/m2 |
HEIZUNGSTAUSCH* | |
Gas-Brennwertkessel, bis 25 kW, mit Pufferspeicher, Ausdehnungsgefäß, Neutralisationsanlage |
11.800 Euro |
Pellet-Heizkessel, bis 50 kW, Fördersystem, Ausdehnungsgefäß, mit Pufferspeicher |
25.850 Euro |
Wärmepumpe, bis 20 kW, Luft, mit Speicher |
32.650 Euro |
Quelle: Baukosteninformationszentrum GmbH (BKI) / Stand: 2 . Quartal 2024 / Nettopreise; *Hinweis: Insbesondere bei einem Umbau auf ein anderes Heizsysstem muss projektbezogen mit weiteren Kosten gerechnet werden.
Wichtig: Bei vielen der oben angeführten Preise handelt es sich um reine Investitionskosten! Nicht berücksichtigt sind hier eventuell anfallende Kosten für den Abbau und die Entsorgung – beispielsweise bei einer alten Ölheizung. Apropos Heizung: Hier beantworten wir Ihre Frage "Was kostet eine neue Heizung?".
Sie wollen es noch genauer wissen? Für die Kalkulation einzelner Gewerke bei der Altbausanierung nutzen Sie unsere "Rechner für Kernsanierungs- und Renovierungskosten".
Für die Sanierung eines Altbaus können Sie – je nach Umfang der Sanierung – diverse Fördergelder in Anspruch nehmen. Die Förderung erfolgt dabei entweder über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Entweder in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit Tilgungszuschuss oder über direkte Zuschüsse:
Hier finden Sie die gültigen Bestimmungen bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus.
Welche Heizung, wie viel Förderung: alle Bedingungen bei der neuen Heizungsförderung
Zusätzlich gibt es noch weitere, indirekte Fördermöglichkeiten bei der Altbausanierung, wie zum Beispiel für Maßnahmen zum barrierefreien Wohnen oder den Einbruchschutz. Eine komplette Förder-Übersicht finden Sie in unserem Artikel "Förderung Haussanierung".
Wenn Sie einen Altbau grundlegend sanieren, planen Sie die Finanzierung nach ähnlichen Maßstäben wie jemand, der ein Eigenheim kauft. Ein Sanierungskredit kann da ein cleverer Zug sein. Wenn Sie künftig in Ihren eigenen vier Wänden wohnen, sparen Sie Miete. Wenn Sie die Immobilie vermieten, helfen diese Einnahmen bei der monatlichen Tilgung der Raten.
Erstellen Sie einen Projektplan für Ihre Altbausanierung und holen Sie Angebote ein. Ihre Finanzierung ruht dann auf diesen Säulen:
Die entscheidende Frage bei einer Altbausanierung ist: Lohnt sich das überhaupt? Die Frage lässt sich mit "Ja" beantworten, wenn die Einsparungen (vor allem bei der Energie) die Ausgaben mittelfristig decken. So amortisiert sich laut Angaben der Plattform Kesselheld eine Wärmepumpe nach rund 10 bis 12 Jahren.
Das ist natürlich nur ein Richtwert. Die Amortisation hängt vor allem auch vom energetischen Ist-Zustand des Gebäudes ab. Je schlechter dieser ist, desto mehr Energie lässt sich einsparen und desto eher hat sich die Sanierung rentiert.
Einen genauen Überblick über die zu erwartenden Kosten, aber auch die Einspareffekte gibt ein individueller Sanierungsfahrplan. Den erstellt ein Energie-Effizienz-Experten (EEE) ganz individuell auf Basis der baulichen Gegebenheiten.
Alles Wissenswerte zur energetischen Sanierung finden Sie hier.
Zuerst die neue Heizung oder besser die Fenster austauschen? Was ist mit der Fassade und dem Dach? Wer eine Altbausanierung plant, sollte dabei Schritt für Schritt vorgehen. Am besten orientieren Sie sich an dieser Reihenfolge:
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Schritten finden Sie in unserem Artikel "Checkliste: Sanierung eines Altbaus".
Sie fragen sich, wie Sie Ihr Eigenheim gezielt zukunftssicher machen können? Auf dem Weg zu einem sanierten Eigenheim gibt es viele Dinge zu beachten und wichtige Entscheidungen zu treffen. Der kostenlose Leitfaden von Schwäbisch Hall begleitet Sie auf diesem Weg und gibt wertvolle Tipps und Hilfestellungen zu Pflichten, Chancen, Kosten und Fördermöglichkeiten. Außerdem enthalten: eine Checkliste für Ihre Sanierung.
Zum PDF-Download
Alter und Zustand des Gebäudes und die persönlichen Anforderungen bestimmen die Kosten für eine Altbausanierung. Dabei kommt schnell eine fünfstellige, manchmal auch sechsstellige Summe zusammen. Auch die gestiegenen Baupreise wirken sich auf die Altbausanierung aus, haben sich doch viele Materialien drastisch verteuert. Hier finden Sie eine Übersicht zu den Kosten einer Altbausanierung plus Rechner für Kernsanierungs- und Renovierungskosten.
Der vielleicht wichtigste Ratschlag: die richtige Reihenfolge einhalten. Zuerst sollten alle relevanten Wände und das Dach neu gedämmt werden. Erst im Anschluss sollten die Fenster erneuert werden, da sonst durch Feuchtigkeit Schimmelbefall droht. Im Anschluss kann das neue Heizsystem verbaut werden.
Ob sich eine Altbausanierung lohnt, ist eine Kosten-Nutzen-Rechnung. Dabei stellen Sie die zu erwartenden Investitionskosten den potenziellen Einsparungen, vor allem im Energiebereich, gegenüber. Da sich gerade fossile Energie in den nächsten Jahren verteuern wird, lohnt sich die Altbausanierung auch in finanzieller Hinsicht immer häufiger. Vor allem dann, wenn Sie als Bauherr noch Fördermittel in Anspruch nehmen und damit nur noch einen Teil der Investitionskosten aus eigener Tasche zahlen.
Lieber sanieren oder abreißen und neu bauen? Auch hier gilt es, die Kosten gegenüberzustellen. Ist die geplante Sanierung teurer als ein vergleichbarer Neubau, dann sollte der Altbau abgerissen werden. Wichtig dafür sind eine sorgfältige Analyse des Zustands des Gebäudes und eine realistische Kalkulation der zu erwartenden Kosten. Angesichts der hohen Immobilienpreise und Grundstückspreise ist eine Sanierung häufig weniger kostenintensiv als ein Neubau.
Sollte Ihre Immobilie unter Denkmalschutz stehen, ist die Altbausanierung mit deutlich mehr Aufwand verbunden, denn Sie müssen alle Sanierungsvorhaben mit der zuständigen Behörde abstimmen. Erkundigen Sie sich frühzeitig, ob und in welchem Umfang Ihr Haus unter Denkmalschutz steht. Ist dies der Fall, sind Sie erstens zum Erhalt der historischen Bausubstanz verpflichtet, zweitens müssen Sie alle Sanierungen eng mit der Behörde abstimmen. Vielerorts gibt es Förderprogramme, die Bauherren bei der Altbausanierung von denkmalgeschützten Gebäuden unterstützen.
Für Alt- beziehungsweise Bestandsbauten gibt es eine Sanierungspflicht. Die gilt bei einem Eigentümerwechsel beziehungsweise dann, wenn die Immobilie nach dem Stichtag 1. Februar 2002 bezogen wurde. Die Sanierungspflicht ist Teil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Hier lesen Sie, welche Maßnahmen die Sanierungspflicht umfasst.
Als Laie ist es schwer zur beurteilen, welche Fachfirma für die Altbausanierung infrage kommt. Bei umfangreicheren Maßnahmen sollte ein Architekt in die Planung mit eingebunden werden. Der kann auch die Suche und Bewertung von Fachfirmen unterstützen. Ansonsten bleibt nur die (Internet-)Recherche nach spezialisierten Firmen. Die sollten möglichst in der Nähe liegen, um unnötige Anfahrtswege (und damit Zusatzkosten) zu vermeiden. Lassen Sie sich von den Firmen Referenzen zu anderen, bereits abgeschlossenen Projekten geben und sprechen Sie nach Möglichkeit mit den jeweiligen Bauherren.
Eine Altbausanierung umfasst meist mehrere Gewerke. Das reicht vom Heizungsbauer über den Maurer bis zum Fensterbauer. Es gibt Firmen, die bieten eine komplette Abwicklung der Altbausanierung an, inklusive Sanierungsfahrplan und Abwicklung der Förderung. Auch hier gilt: Lassen Sie sich Referenzen geben und eine möglichst genaue Aufstellung der Leistungen und damit verbundenen Kosten. Fragen Sie alternativ bei einem auf Altbauten spezialisierten Architekten an, ob er die Altbausanierung aus einer Hand leisten kann.
Sie planen die Sanierung Ihrer Immobilie? Unsere Heimatexperten sind jederzeit für Sie da, wenn Sie offene Fragen zur Finanzierung Ihrer Maßnahmen haben. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.