Schutz vor Starkregen: Vorsorge fürs Eigenheim
- Hochwasserschutz für Haus und Grundstück
- Mit baulichen Maßnahmen vorsorgen
- Was tun im Ernstfall?
Durch den Klimawandel nehmen extreme Hochwasser und Starkregen weiter zu. Großflächige Überschwemmungen stellen existentielle Gefahren für Mensch und Eigentum dar. Wie Hauseigentümer sich und die eigenen vier Wände vorsorglich schützen können, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Sie haben Ihr Traumhaus oder ein attraktives Grundstück gefunden? Damit
Ihr Wohntraum nicht vom Wasser zerstört wird, sollten Sie kritisch
prüfen, ob das Bauland in der Vergangenheit von Überschwemmungen
betroffen war oder in einem hochwassersensiblen Gebiet liegt.
Eine Hanglage mit tollem Ausblick oder ein Grundstück direkt am Fluss sind sehr begehrt, erhöhen das Risiko bei Starkregen aber um ein Vielfaches. Das Gleiche gilt auch für Grundstücke und Gebäude in Mulden oder Senken.
„Generell sollte das Gelände vom Haus abfallen. Bei Neubauten empfiehlt es sich daher, eine geschickte Geländemodellierung einzuplanen", erklärt Architekt Sven Haustein von der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Ist die Entscheidung doch für ein Grundstück in Hanglage gefallen, lässt sich dieses an den gefährdeten Stellen mit Mauern oder stabilsierenden Erdwällen abschirmen. Sind diese richtig angelegt, versickert Starkregen an den Wassersperren und fließt ab.
Neben der richtigen Wahl des Grundstückes entscheiden die baulichen Gegebenheiten Ihres Hauses, wie gut es gegen starke Niederschläge und Hochwasser geschützt ist. Überprüfen Sie die Bausubstanz, mögliche Schwachstellen für das Eindringen von Wasser und treffen Sie ausreichende Vorsorge für den Ernstfall. Viele bauliche Maßnahmen – auch zum Nachrüsten – stehen zur Wahl.
Im Idealfall wirkt das eigene Grundstück wie ein Schwamm, der Regen- und Oberflächenwasser "aufsaugt" und so Ihr Haus schützt. Die Grundstücksoberfläche entscheidet dabei, wie gut Wasser im Boden versickert: Je mehr Fläche gepflastert oder zubetoniert wird, umso weniger Wasser fließt ab. Bewährt hat sich bei der Grundstückgestaltung die Faustfomel, zwei Drittel des Grundstückes wasserdurchlässig anzulegen. Und so kann es gelingen:
Eine Vielzahl durchlässiger Materialien steht Ihnen für die Befestigung Ihres Grundstückes zur Verfügung. So lassen sich auch bei Bestandsgrundstücken versiegelte Bereiche nachträglich in ansprechende Grünflächen verwandeln.
Abfließendes Regenwasser, zum Beispiel von Dachflächen, kann auch gezielt dem Boden zugeführt werden. Besonders dann, wenn eine Veränderung der Oberflächenbefestigung zu teuer oder zu aufwändig ist. Hier haben Sie folgende Möglichkeiten, um Ihr Grundstück – besonders bei Starkregen – zu entwässern.
Statt bei starken Niederschlägen das Wasser direkt im Boden versickern zu lassen oder in die Kanalisation zu leiten, kann es auch ökologisch sinnvoll eingesetzt werden. Zusätzlich schonen Sie Ihren Geldbeutel.
Der Keller ist bei Unwettern besonders anfällig für das Eindringen von Wasser. Neben Hochwasser kann auch Grundwasser ins Gebäude drücken. Eine Überschwemmung im Keller richtet meist großen Schaden an.
Bei Unwettern mit Starkregen stößt auch die Kanalisation schnell an ihre Grenzen. Durch Rückstau kann Abwasser in die Gebäude eindringen und Keller sowie tiefer liegende Wohnräume überfluten.
Klassische Sand- oder Hydrosäcke sind gut geeignet, wenn es schnell gehen muss. Bauliche Vorsorgetricks helfen dauerhaft dabei, sich vor unerwarteten Wassermassen zu schützen. Auch Bestandsbauten können im Nachgang eine Auffrischung bekommen:
Das Hausdach bietet eine große Angriffsfläche für Starkregen. Dächer mit zu geringer Neigung oder vielen Zwischenebenen erschweren den Wasserabfluss und erhöhen so die Gefahr von Feuchtigkeitsschäden am Haus.
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Starke Regenfälle oder heftige Überschwemmungen fördern die Gefahr des sogenannten "Auftriebs". Dabei drückt das ins Erdreich gesickerte Wasser mit enormer Kraft von unten gegen die Bodenplatte, bis das Haus förmlich aufschwimmt.
In dieser Situation hilft das Fluten des Kellers. „Durch die Flutung wird im Gebäudeinneren ein Gegendruck aufgebaut, der die Kräfte, die von außen auf den Keller einwirken, ausgleicht und das Haus insgesamt stabilisiert“, erklärt Architekt Sven Haustein.
Vor Auftrieb fürchten müssen sich aber die wenigsten Bauherren. In der Regel klärt das geologische Bodengutachten im Vorfeld der Planung, ob dieses Baugrundrisiko mitbedacht werden muss oder nicht.
Es ist passiert – ein sommerlicher Starkregen hat Ihr Wohngebiet unter Wasser gesetzt. Eine schreckliche Vorstellung für alle Hausbesitzer. Im Ernstfall bleibt kaum Zeit, Einrichtungen oder Gegenstände aus dem Keller zu holen. Folgende Tipps helfen Ihnen, grundsätzlich vorzubeugen und im Ernstfall die Nerven zu bewahren:
Starkregen tritt weltweit und auch in Deutschland immer häufiger auf. Innerhalb kürzester Zeit fallen – meist lokal und punktuell – große Niederschlagsmengen. Diese führen zu Überschwemmungen und Erdrutschen, die ihrerseits große Schäden an Gebäuden, Grundstücken und der ganzen Infrastruktur hinterlassen. Der deutsche Wetterdienst (DWD) spricht Warnungen zu Starkregen bereits bei Regenmengen von 15 bis 25 l/m2 in einer Stunde oder 20 bis 35 l/m2 in sechs Stunden aus.
Bei Naturrisiken wie Starkregen, Überschwemmung, Rückstau oder Hochwasser tritt die Elementarschadenversicherung ein. Diese kann meist nicht separat abgeschlossen werden, sie ist eine optionale Ergänzung der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung. Folgende Kosten werden in der Regel übernommen: Reparaturen am Haus, Abriss und Neubau sowie Trockenlegung. Je nach Versicherungspolice variieren Prämie, Höhe der Selbstbeteiligung und weitere Voraussetzungen für einen Versicherungsfall. Lesen Sie das "Kleingedruckte" ganz genau oder lassen Sie sich von den Schwäbisch Hall-Heimatexperten beraten.
Weder der Bund, die Länder noch die Gemeinden haften für Schäden an privaten Gebäuden oder Grundstücken durch Hochwasser, Starkregen oder Überschwemmung! Es besteht kein Rechtsanspruch für Eigentümer auf öffentliche Finanzmittel. Umso wichtiger ist die Vorsorge im Rahmen einer Versicherung sowie bauliche Maßnahmen, um das Schlimmste zu verhindern.
Hochwasserschutz spielt sowohl bei Neubauten aber auch bei Bestandsbauten ein wichtige Rolle. Viele Aspekte müssen berücksichtigt und die Finanzierung entsprechend angepasst werden. Unsere Heimatexperten vor Ort beantworten gerne Ihre Fragen und unterbreiten Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Finanzierungsangebot. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
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5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
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Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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