KfW 55: Anforderungen & Förderung
- Neubau-Förderung wurde eingestellt
- KfW 55-Förderung bei der Sanierung
- KfW 55 EE: Was der Standard bedeutet, wie er erreicht wird
Inhaltsverzeichnis
KfW 55 ist die Abkürzung für KfW-Effizienzhaus 55. KfW wiederum ist das Kürzel für Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die Förderbank, die im Besitz des Bundes und der Bundesländer ist, hat die Aufgabe, wirtschaftliche, soziale und ökologische Lebensbedingungen in Deutschland zu verbessern. Dazu gehört die Förderung energiesparender Techniken.
Die KfW hat Standards festgelegt, nach denen entschieden wird, welche Unterstützung Sie als Sanierer für den Umbau Ihrer Immobilie erhalten können. Ein KfW 55-Effizienzhaus ist deutlich effizienter als ein Neubau nach gesetzlichem Standard: Es verbraucht nur 55 Prozent der Primärenergie eines im Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschriebenen Referenzgebäudes. Außerdem beträgt der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust) nicht mehr als 70 Prozent des Neubau-Grenzwertes. Dieses „Mehr“ an Energieeffizienz wird vom Staat gefördert.
Zum 01.01.2023 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und damit auch die Förderbedingungen für die Sanierung zum Effizienzhaus angepasst. Danach sind bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 Fördermittel in Höhe von bis zu 60.000 Euro möglich. Allerdings ist diese Summe an diverse Vorgaben gekoppelt. So muss es sich bei dem Gebäude unter anderem zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehören. Darüber hinaus ist der Einsatz vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente verpflichtend. Hier finden Sie alle Details zu den neuen KfW-Förderbestimmungen bei der Sanierung zum Effizienhaus.
Ein Primärenergiebedarf von 55 Prozent entspricht in absoluten Zahlen einem Heizwärmebedarf von höchstens 35 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr. „Primärenergie“ heißt es, weil in die Berechnung nicht nur der tatsächliche Energieverbrauch Ihrer Immobilie eingeht, sondern über einen speziellen Berechnungsfaktor auch der Verbrauch durch Gewinnung und Verteilung der Energie.
Parallel dazu darf wie beschrieben der Wärmeverlust des Hauses nicht zu groß sein. Der Transmissionswärmeverlust beschreibt, wie viel Energie ein Gebäude beim Heizen an die Umwelt abgibt.
Um die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 zu erfüllen, muss eine unsanierte Bestandsimmobilie in aller Regel energetisch saniert werden. Welche Sanierungsmaßnahmen Sie dafür durchführen, ist Ihnen überlassen, konkrete Gewerke sind nicht vorgeschrieben. Am Ende muss nur der Effizienzhaus 55-Standard erfüllt sein.
In aller Regel erreichen Sie den KfW 55-Standard durch folgende Sanierungsmaßnahmen:
Tipp: Umfassende Sanierungen sollten Sie immer individuell auf das Gebäude abstimmen. Die eine, richtige Sanierung gibt es nicht. Welche Maßnahmen bei Ihrer Sanierung am sinnvollsten kombiniert werden, kann ein Energieberater am besten beurteilen.
Die Effizienzhaus 55 EE-Klasse ist eine ambitioniertere Förderklasse: Wenn Sie bei der Sanierung zum Effizienzhaus eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und diese mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs deckt oder wenn mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs ganz oder teilweise durch unvermeidbare Abwärme erbracht wird, erhalten Sie einen Bonus in Höhe von 5 Prozentpunkten. Die Förderung für Ihr Haus erhöht sich damit auf 45 Prozent. Außerdem betragen die förderfähigen Kosten für ein KfW Effizienzhaus 55 EE maximal 150.000 Euro.
Die Erneuerbare-Energien-Klasse kann mit unterschiedlichen Heizungsanlagen erreicht werden:
Denkbar ist auch, einzelne dieser Systeme miteinander zu kombinieren.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert die KfW die Sanierung gebäudebezogen immer nur einmal. Wenn der Verkäufer für die Sanierung keine Förderung in Anspruch genommen hat, können Sie als Käufer zum Zuge kommen. Allerdings fördert die KfW dann natürlich nicht den gesamten Kaufpreis, sondern nur die energetischen Maßnahmen, die der Verkäufer durchgeführt hat. Die Kosten dafür müssen also gesondert ausgewiesen sein, beispielsweise im Kaufvertrag. Darin sollte auch eine Schutzklausel für Sie enthalten sein. Mit ihr haftet der Verkäufer dafür, dass das Haus die angegebene Effizienzhaus-Stufe erfüllt. Die KfW stellt eine unverbindliche Musterformulierung für eine solche Schutzklausel zur Verfügung.
In den allermeisten Fällen wird der Voreigentümer jedoch selbst eine KfW-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus 55 erhalten haben. Dann können Sie als Käufer keine zweite BEG-Förderung beantragen. Dies käme einer Doppelförderung gleich. Hat der Verkäufer seine Förderung jedoch in Form eines Kredits mit Tilgungszuschuss erhalten, so darf dieser Kreditvertrag laut Programmbedingungen auf Sie übertragen werden – wenn der durchleitende Finanzierungspartner zustimmt.
In allen anderen Fällen gehen Sie als Käufer dennoch nicht leer aus: Sie können das personengebundene KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124) nutzen. Mit diesem zinsgünstigen Kredit unterstützt der Staat den Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen mit bis zu 100.000 Euro. Diese Förderung ist nur an wenige Bedingungen geknüpft und umfasst unter anderem den Kaufpreis, Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung sowie Nebenkosten wie Notar- und Maklergebühren und Grunderwerbsteuer.
Nicht jeder Eigentümer kann oder will eine Komplettsanierung stemmen. Dann ist schrittweises Vorgehen eine gute Alternative, beispielsweise auf Grundlage eines individuellen Sanierungsfahrplanes.
Unabhängig davon, welcher Effizienzstandard Sie mit den einzelnen Schritten erreichen, gibt es für die Einzelmaßnahmen ebenfalls zwei Varianten von Förderung: Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Zuschüsse beantragt werden, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Bei der KfW gibt es Kredite mit Tilgungszuschüssen (Kredit 262).
Wie bei der Komplettsanierung sind auch bei den Einzelmaßnahmen technische Anforderungen und Konditionen der beiden Fördervarianten vergleichbar: Förderfähig sind bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit und Jahr. Der Zuschuss beziehungsweise der Tilgungszuschuss beträgt 20 Prozent für Dämmung, Austausch von Fenstern und Türen, sommerlichen Wärmeschutz, Einbau einer Lüftungsanlage und Einbau von digitalen Systemen zur Optimierung des Energieverbrauchs oder der smarten Steuerung von technischen Anlagen.
Die Fördersätze für die Erneuerung der Heizung sind höher. Mithilfe diverser Boni sind Förderungen in Höhe von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten möglich. Vor allem beim Austausch einer alten Ölheizung oder Gasheizung lohnt sich die Förderung.
Um die KfW 55-Förderung zu beantragen, müssen Sie einen für die Antragsstellung zugelassenen Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes einbinden. Er entwickelt ein Gesamtkonzept und bescheinigt, dass mit der geplanten Sanierung die Anforderungen an die KfW 55-Effizienzhausstufe erfüllt werden, mit der „Bestätigung zum Antrag“.
Wenn Sie einen Zuschuss in Anspruch nehmen wollen, können Sie diesen im KfW-Zuschussportal beantragen. Dazu schätzen Sie die förderfähigen Kosten auf Grundlage der Angebote der Baufirmen ein. Planen Sie sicherheitshalber Mehrkosten ein. Wenn die Kosten geringer ausfallen, wird der Zuschuss automatisch angepasst.
Kredite gewährt die KfW nur über Finanzierungspartner. Ihrer Bank legen Sie die Bescheinigung des Energieberaters vor und schließen mit ihm einen Darlehensvertrag. Die Bank beantragt dann mit der Bescheinigung des Energieberaters den Förderkredit bei der KfW.
Falls Unterlagen oder Angaben fehlen und nachgefordert werden müssen, gibt die KfW üblicherweise eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand an die Bank.
Sobald Sie eine Förderzusage von der KfW für die Sanierung zum KfW-Effizienhaus 55 haben, können Sie Aufträge an Fachunternehmer vergeben und Lieferverträge unterschreiben. Sie haben jetzt 24 Monate Zeit für Ihre Sanierung. Nach Abschluss der Baumaßnahmen prüft Ihr Energieeffizienz-Experte die Umsetzung und bescheinigt die fachgerechte Ausführung in der „Bestätigung nach Durchführung“.
Haben Sie die Förderung als Zuschuss beantragt, dann müssen Sie die Bestätigung des Energieexperten im KfW-Zuschussportal übermitteln. Anschließend wird der Zuschuss auf das von Ihnen benannte Konto ausgezahlt.
Wenn Sie die Kreditvariante gewählt haben, reichen Sie die Bestätigung bei Ihrer Bank ein. Nach der Prüfung schreibt die KfW den Tilgungszuschuss gut. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich.
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KfW 55 ist ein von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entwickelter Standard für energieeffiziente Häuser. Das KfW-Effizienzhaus 55 benötigt nur 55 Prozent der Energie eines konventionellen Neubaus und ist daher besonders umweltfreundlich.
Der energetische Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 wird durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht. Dazu gehören zum Beispiel Verbesserungen an Gebäudehülle, Dach und der Einbau moderner Heiztechnologie.
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Die Energieeffizienz Ihres Hauses lässt sich durch viele Faktoren steigern, das beginnt bereits mit der Wahl der richtigen Baustoffe. Wissenswertes zu nachhaltigen Aspekten und weiteren Fördermöglichkeiten finden Sie hier:
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