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Schalldämmung für mehr Ruhe im Haus

Laute Nachbarn und Straßenlärm, aber auch die eigenen Kinder, die auf schlecht verlegtem Laminat toben, können den Stresspegel der Bewohner deutlich anheben. Hier finden Sie Tipps für eine sinnvolle Schalldämmung in Ihrem Zuhause und erfahren, welche Relevanz die DIN 4109 für Ihren Neubau hat.


Schallschutz ist auch Gesundheitsschutz

Schall verbreitet sich in Haus und Wohnung nicht nur durch die Luft, sondern auch durch Bauteile und das Mauerwerk. Wann Schall stört und zu Lärm wird, ist allerdings eine individuelle Angelegenheit.

Generell sollten Sie die Belastung durch Lärm bei fehlender Schalldämmung aber nicht unterschätzen: Dauerbelastungen von mehr als 65 Dezibel (dB) am Tag können zu einem erhöhten Gesundheitsrisiko führen, so das Bundesumweltministerium. 60 bis 80 db entsprechen ungefähr einem Lärmpegel, wie er bei lauten Unterhaltungen oder durch den Verkehr einer viel befahrenen Straße entsteht.

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Mit einer guten Schalldämmung bleibt Verkehrslärm draußen. (Quelle: Fotolia-103541764-kichigin19)

Vorsatzschalen für bessere Schalldämmung

Schalldämmung Fugendämmung
Eine Fugendämmung zwischen zwei Mauerabschnitten reduziert die Geräusche, die durch die Wände dringen. (Quelle: Deutsche Rockwool)

Schall lässt sich verhindern, ablenken und verringern. Im Idealfall geschehen die Maßnahmen gleich an der verursachenden Stelle, etwa an wasserführenden Rohren. Achten Sie darauf, dass Ihr Planer das bei der Schalldämmung im Blick hat.

Massive, schwere Wände schlucken Schall am besten. Ihr Übriges tut dann die Schalldämmung. Als Dämmstoff eignen sich besonders gut Zellulose- und Holzfaserdämmplatten. Styropor dagegen kann dem Schall kaum etwas entgegensetzen. Als noch wichtiger bei der Schalldämmung gilt, eine Vorsatzschale zu integrieren. Also eine Art zweite Wand, die höhere Anforderungen in Bezug auf Schallschutz und auch Wärmeschutz erfüllt, als das Mauerwerk allein.


Fenster mit Schalldämmung

Fenster mit der niedrigsten Klasse SK 1 dämmen bis zu 29 db. Das reicht für Wohnstraßen. Die höchste Klasse SK 6 ist für Lärm von mehr als 50 db ausgelegt und bietet sich damit für die Schalldämmung von Häusern an Bundesstraßen oder in Flughafennähe an. Enorm wichtig in Sachen Schallschutz ist die fachgerechte Montage. Ein fehlerhafter Einbau mindert die Schalldämmung deutlich.

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Vorsicht vor Schallbrücken

Auch im Innenbereich hat der Schall zahlreiche Möglichkeiten, sich einen Weg zu suchen. Als besonders problematisch gelten beim Schallschutz immer die sogenannten Schallbrücken. Das bedeutet, dass die Funktion einer dämmenden Zwischenschicht durch eine starre Verbindung gestört wird, durch die der Schall die Dämmung überbrücken kann. Was dagegen hilft:

  • Estrich. Ein bewährtes Instrument, um Lärm, der sich über den Boden verbreitet, zu reduzieren, ist der schwimmende Estrich für die Trittschalldämmung. Er wird von der tragenden Geschossdecke und den Wänden mithilfe einer Schicht Dämmstoff und mit Randstreifen vollständig entkoppelt. Auch hier gilt: Nur richtig verlegt, erfüllt der schwimmende Estrich den Zweck der Schalldämmung. 
  • Rohre. Auch Wasserleitungen und Heizungsrohre müssen von den übrigen Bauteilen des Hauses entkoppelt sein. Schon kleinste Kontakte zwischen Rohr und Mauerwerk reichen, um das Fließgeräusch zu übertragen und im Haus zu verteilen. Um das zu verhindern, empfehlen sich Rohrschellen mit Dämmeinlage.
Schalldämmung schwimmender Estrich
Schwimmender Estrich wird verlegt. So werden Trittgeräusche vermindert. (Quelle: Deutsche Rockwool)

DIN 4109: Mindestanforderungen an die Schalldämmung

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Die Mindestanforderungen, die der Schallschutz im Haus- und Wohnungsbau aktuell erfüllen muss, sind in der DIN 4109 festgeschrieben (Merkblatt „Schallschutz nach DIN 4109“ der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerksbau, DGfM: http://www.dgfm.de/fileadmin/downloads/04_Merkblaetter/Schallschutz.pdf). Der Bauherren-Schutzbund (BSB) weist allerdings darauf hin, dass sich die DIN-Norm nur auf den Schutz vor Schallübertragung aus fremden Wohnbereichen bezieht.

Wenn Sie als Bauherr einen besseren Schallschutz wünschen, müssen Sie dies vorab mit Ihrem Planer vertraglich vereinbaren. Um die heutigen Erwartungen an ein komfortables Wohnumfeld zu erfüllen, sind laut BSB die Kennwerte der Schallschutzstufe II nach der Richtlinie VDI 4100, Ausgabe 2007, empfehlenswert.

Übrigens: Auch wer eine Bestandsimmobilie kauft, ist gut beraten, Details und konkrete Zahlen zur Schalldämmung mit dem Verkäufer vertraglich zu vereinbaren. Unpräzise Angaben wie „gehobener Schallschutz“ können zu jahrelangem Rechtsstreit führen, warnt der BSB.

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