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Im Laufe eines Jahres treten häufig neue Gesetze und Regelungen in Kraft, die finanzielle Auswirkungen oder bauliche Maßnahmen für Immobilienbesitzer und Bauherren bedeuten. Damit Sie aktuell informiert sind, sammeln wir die wichtigsten Änderungen für Sie.

+++ Neuerungen ab Januar 2025 +++

Nach dem Aus der Ampel-Regierung wird am 23. Februar 2025 in Deutschland neu gewählt. Der Bundeshaushalt 2025 ist nicht verabschiedet. Auch einige geplante Gesetze, die ab Januar 2025 neu gelten sollten, sind bis dato nicht beschlossen beziehungsweise ihr Ausgang ist offen.

Aufgrund dieser Situation weisen wir darauf hin, dass wir hier die bisher geplanten Neuerungen und Zahlengrößen nach unserem Kenntnisstand vom 25. November 2024 wiedergeben.

 

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Geplante Neuerungen, die (noch) nicht verabschiedet sind

  • Rund um die Rente: Im Zuge einer Rentenreform sollen 1,8 Millionen Bezieher von Erwerbsminderungsrenten ab 2025 von einer höheren Hinzuverdienstgrenze profitieren. Diese soll auf 19.661,25 Euro im Jahr bei voller Erwerbsminderung und 39.322,50 Euro im Jahr bei teilweiser Erwerbsminderung angehoben werden. Unabhängig vom Ampel-Aus wird jährlich die gesetzliche Altersrente angepasst, in der Regel ab Juli eines Jahres. Die Anpassung richtet sich nach der durchschnittlichen Lohnentwicklung der Gesamtbevölkerung. Wie hoch diese 2025 ausfallen wird, muss das Bundeskabinett im Frühjahr beschließen. Mit einer Erhöhung wird gerechnet.
  • Ob die Kindergrundsicherung noch realisierbar ist, ist fraglich. Planungen der bisherigen Bundesregierung sahen zweigeteilt neben der Erhöhung des Kindergeldes um 5 Euro auf 255 Euro monatlich pro Kind ab Jahresbeginn 2025 für einkommensschwache Familien auch einen Kinderzusatzbetrag vor. 
  • Rund um die Steuer: Am 22. November 2024 wurde im Bundesrat der Grundfreibetrag rückwirkend ab 1. Januar 2024 auf 11.784 Euro festgesetzt. Das entlastet Geringverdienende und Rentner. Im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes, das ins Stocken geriet, sollte der Grundfreibetrag ab 2025 auf 12.084 Euro und ab 2026 auf 12.336 Euro steigen. Auch eine Steuerreform sollte nach Plänen der Ampel-Regierung für den Ausgleich der kalten Progression sorgen, damit die Steuerzahler vor allem mit niedrigem und mittlerem Einkommen mehr Netto vom Brutto im Geldbeutel haben. Wie es hier in beiden Fällen weitergeht, ist aktuell noch offen.

 


 

Neuerungen 2025

  • Der Bundesrat hat den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung am 22. November 2024 zugestimmt. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf jährlich 66.150 Euro beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird deutlich angehoben. Diese beläuft sich auf jährlich 73.800 Euro beziehungsweise monatlich 6.150 Euro. 2024 waren es noch 69.300 Euro beziehungsweise 5.775 Euro im Monat. Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wird Anfang des Jahres deutlich steigen - erstmals einheitlich in ganz Deutschland auf 8.050 Euro im Monat. Das sind 96.600 Euro im Jahr.
  • Der Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro in der Stunde. Die Verdienstgrenze für Mini-Jobs steigt auf 556 Euro im Monat. Das ist ein  jährlicher Höchstverdienst von 6.672 Euro. Die maximal geleistete Arbeitszeit bleibt bei 43 Stunden im Jahr.
  • Das Bürokratieentlastungsgesetz wurde bereits im Oktober 2024 im Bundesrat genehmigt. Es sieht u. a. digitale Arbeitsverträge und digitale Steuerbescheide vor. Auch die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wird reduziert. Eine weitere Auswirkung: Die Meldepflicht in Hotels entfällt.
  • Die CO2-Steuer steigt von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Die Erhöhung der Abgabe werden Verbraucher und Unternehmen bei den Kraftstoff- und Heizenergiepreisen spüren.
  • Das Deutschlandticket gibt es weiterhin. Es wird von bisher 49 Euro auf 58 Euro im Monat ab dem neuen Jahr erhöht.
  • Die Postlaufzeit wird ab Januar 2025 laut Deutsche Post angepasst: "95 Prozent der Briefsendungen müssen künftig drei Tage nach Einlieferung statt wie bisher nach zwei Tagen ankommen." Außerdem gibt es ab diesem Zeitpunkt eine Kennzeichnungspflicht für Pakete über 10 kg. Nach der letzten Portoerhöhung 2022 will die Deutsche Post ab 1. Januar 2025 für Standardbriefe und Postkarten ein Porto von jeweils 95 Cent erheben. Diese Anpassung greift nach Zustimmung der Bundesnetzagentur.
  • Seit Herbst 2024 sind die Kommunen angehalten, die Hebesätze für die Grundsteuer 2025 zu beschließen. Vom Jahr 2025 an darf die alte Grundsteuer nicht mehr erhoben werden und neue Bescheide müssen zugestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alten Einheitswerte als verfassungswidrig eingestuft. Die Einheitswerte sollen dem tatsächlichen Marktwert bzw. Verkehrswert der Immobilie möglichst nahekommen. Hier kann es durch die Grundsteuerreform zu Verlierern und Gewinnern kommen, denn für einzelne Eigentümer kann die Neubewertung des Grundbesitzes zu einer Mehr- oder Minderbelastung führen.
  • Ab 1. Januar 2025 sind bestimmte Kaminöfen verboten und dürfen nicht weiterbetrieben werden. Die nächste Stufe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes betrifft alle Holz- und Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Die Besitzer dieser Öfen müssen bis zum 31. Dezember 2024 ihre Öfen nachzurüsten oder stillzulegen. Ab 2025 sind alle Holzöfen verboten, welche die neuen Grenzwerte nicht einhalten. Bei Missachtung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
  • Wer noch einen Papierführerschein besitzt, der bis 1998 ausgestellt und 1971 oder später geboren wurde, muss Papier gegen die fälschungssichere Karte tauschen. Die Frist ist bis zum 19. Januar 2025 gesetzt. 
  • Ab dem neuen Jahr sind laut einer EU-Verordnung Plastikverpackungen für Lebensmittel mit dem Weichmacher Bisphenol A (BPA) verboten. Das betrifft zum Beispiel Getränkedosen aus Metall und Getränkeflaschen aus Kunststoff.
  • Die "Elektronische Patientenakte", kurz ePA, wird zum 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Krankenversicherten eingeführt. Lesen Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW das Wichtigste dazu.
     

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Unser News-Archiv zu Neuerungen

Förderprogramm "Jung kauft Alt" gestartet

September 2024: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat in ihrer Pressemitteilung den Start des Förderprogramms „Jung kauft Alt“ zum 3. September 2024 bekanntgegeben. Das Programm richtet sich an junge Familien, um sie beim Erwerb von älteren, oft sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden zu unterstützen. Die neue Förderung wird in Form eines zinsverbilligten Kredites gewährt. Lesen Sie dazu mehr in unserem Artikel "Jung kauft Alt: alle Infos zum KfW-Förderprogramm Altbau".
 

Was Sie zur Heizungsförderung Neues wissen sollten:

  • Nach Informationen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können seit Ende August auch Vermieter von Einfamilienhäusern die Heizungsförderung beantragen. 
  • Außerdem ist ab September die digitale Einreichung der Rechnungen möglich. 
  • Jetzt heißt es erst beantragen und dann mit der Maßnahme an der Heizung beginnen: Für alle ab September gestarteten Heizungsmaßnahmen gilt, dass die Beantragung der Förderung vor Beginn der Arbeiten zu stellen ist. Die Übergangsregelung bei Start der Heizungsförderung Ende 2023, die die Beantragung nach Beginn des Vorhabens ermöglichte, ist ausgelaufen.

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