Persönliche Beratung
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Im Laufe eines Jahres treten häufig neue Gesetze und Regelungen in Kraft, die finanzielle Auswirkungen oder bauliche Maßnahmen für Immobilienbesitzer und Bauherren bedeuten. Damit Sie aktuell informiert sind, sammeln wir die wichtigsten Änderungen für Sie.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im September den Leitzins zum zweiten Mal in diesem Jahr gesenkt: um 0,25 Prozentpunkte auf jetzt 3,5 Prozent.
Was passiert bei der Bauzinsentwicklung? Wir beobachten das aktuelle Zinsniveau und erklären die Auswirkungen auf die Baufinanzierung in unserem Artikel "Bauzinsen aktuell".
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat in ihrer Pressemitteilung den Start des Förderprogramms „Jung kauft Alt“ zum 3. September 2024 bekanntgegeben. Das Programm richtet sich an junge Familien, um sie beim Erwerb von älteren, oft sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden zu unterstützen. Die neue Förderung wird in Form eines zinsverbilligten Kredites gewährt. Lesen Sie dazu mehr in unserem Artikel "Jung kauft Alt: alle Infos zum KfW-Förderprogramm Altbau".
Was Sie zur Heizungsförderung Neues wissen sollten:
Weitere Neuerungen:
August 2024: Seit dem 07. August 2024 sind die Fördersätze bei der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gekürzt.
August 2024: Studierende profitieren von Änderungen aus der bewilligten Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Der Grundbedarf steigt ab dem 1. August 2024 um 5 Prozent von 452 Euro auf 475 Euro monatlich. Auch der Einkommensfreibetrag der Eltern oder des Partners steigt um 5,25 Prozent. Angepasst werden für Berechtigte die Wohnkostenpauschale von 360 Euro auf 380 Euro im Monat sowie die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge. Junge Menschen aus finanzschwachen Familien werden mit einer Studienstarthilfe von 1.000 Euro unterstützt. Viele Studierende arbeiten in Mini-Jobs. Durch die Anhebung des Einkommensfreibetrags müssen sie keine Anrechnung mehr beim BAföG befürchten. Im Gesetz verankert ist ein Bürokratie-Abbau, der die Beantragung vereinfachen und beschleunigen soll.
Im August starteten viele junge Menschen in die Berufsausbildung. Diejenigen, die trotz umfassender Bewerbungen oder mangels Ausbildungsplätzen zum Beispiel in strukturschwachen Gebieten, keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben, erhalten seit dem 1. August eine Ausbildungsgarantie. Hier können Arbeitsagenturen und Jobcenter jungen Menschen eine außerbetriebliche Ausbildung anbieten mit dem Ziel, sie später in einen Ausbildungsbetrieb zu vermitteln. Was Sie bei Ausbildungsbeginn rund um das Finanzielle wissen müssen, haben wir im Artikel "Erstes Gehalt: 10 Fragen zum Berufsstart" zusammengefasst.
Sie fragen sich, wie Sie Ihr Eigenheim gezielt zukunftssicher machen können? Auf dem Weg zu einem sanierten Eigenheim gibt es viele Dinge zu beachten und wichtige Entscheidungen zu treffen. Der kostenlose Leitfaden von Schwäbisch Hall begleitet Sie auf diesem Weg und gibt wertvolle Tipps und Hilfestellungen zu Pflichten, Chancen, Kosten und Fördermöglichkeiten. Außerdem enthalten: eine Checkliste für Ihre Sanierung.
Zum PDF-DownloadJuli 2024: Wer Mieter ist, dem ist es (noch) ein Begriff: das Nebenkostenprivileg fürs Kabelfernsehen. Dadurch konnten Hauseigentümer den gemeinschaftlichen Anschluss für Kabel-TV auf die Mieter umlegen und über die Nebenkosten abrechnen. Der Wegfall wurde bereits 2021 beschlossen, zum 30. Juni 2024 ist die Übergangsfrist ausgelaufen. Was bedeutet das für die Gebührenerhebung?
Mai 2024: Eigentümer von Einfamilienhäusern können seit Ende Februar die neue Heizungsförderung beantragen. Laut Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind zur Heizungsförderung planmäßig seit Mai 2024 auch antragsberechtigt: "Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden."
April 2024: Nach Bewilligung im Bundestag und Bundesrat ist das Solarpaket 1, das im August 2023 von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde, seit 27. April 2024 in Kraft. Der Betrieb von Solar-Balkon-Kraftwerken für Mieter und Eigentümer wird einfacher:
April 2024: Am 22. März 2023 wurde im Bundesrat die Änderung der degressiven AfA für Wohngebäude beschlossen. AfA steht für "Absetzung für Abnutzung" oder umgangssprachlich "Abschreibung" und ist in §7 Absatz 5 EStG geregelt. Personen, die zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 eine Immobilie erwerben oder mit dem Bau beginnen, können die Investitionskosten degressiv mit einem Abschreibungssatz von 5 Prozent (bisher 3 Prozent) geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Immobilienkauf oder Baubeginn im Jahr der Fertigstellung der Immobilie erfolgt. Der abschreibungsfähige Restwert der Immobilie verringert sich dabei von Jahr zu Jahr degressiv um den Prozentsatz von 5 %. Der Wechsel zur linearen Abschreibung ist möglich. Damit will der Gesetzgeber einen steuerlichen Anreiz für den Mietwohnungsbau setzen. Selbst genutztes Wohneigentum kann nicht abgeschrieben werden.
März 2024: Schon wenige Tage vor dem 1. März war das Beantragen der neu aufgestellten Heizungsförderung bei der KfW möglich. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie im nächsten Abschnitt. Im Förderprogramm "Wohneigentum für Familien (300)" bietet die KfW seit März 2024 eine 20-jährige Zinsbindung an.
Februar 2024: Für Photovoltaik-Anlagen, die nach dem 31. Januar 2024 neu in Betrieb genommen werden, sinkt die Einspeisevergütung seit Februar 2024 halbjährlich um 1 Prozent. Bei Anlagen bis 10 kWp erfolgt die Senkung zunächst auf 8,11 Cent pro kWh bei teilweiser und auf 12,86 Cent pro kWh bei voller Einspeisung. Ab August 2024 sinkt sie auf 8,03 Cent bei Teil- und auf 12,73 Cent pro kWh bei Volleinspeisung. Anspruch auf eine Einspeisevergütung besteht für einen Zeitraum von 20 Jahren. Die Übersicht Vergütung für PV-Anlagen nach EEG 2023 des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. zeigt die Neu-Regelung nach Größe der Anlage auf. Was die Einspeisevergütung ist und wie Photovoltaik gefördert wird, erfahren Sie in unserem Artikel "Photovoltaik-Förderung".
Egal, wie Ihre Wohnwünsche aussehen. Unser Heimatexperte vor Ort ist jederzeit für Sie da und berät Sie gerne zu Finanzierungsmöglichkeiten. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise vor Ort und der individuellen Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
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3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
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8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
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Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
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Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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