Immobilienwert ermitteln
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Immobilienwert ermittelnIm Laufe eines Jahres treten häufig neue Gesetze und Regelungen in Kraft, die finanzielle Auswirkungen oder bauliche Maßnahmen für Immobilienbesitzer und Bauherren bedeuten. Damit Sie aktuell informiert sind, sammeln wir die wichtigsten Änderungen für Sie.
Auch ab Mai 2024 treten wieder neue Gesetze in Kraft. Achten Sie besonders auf zwei Neuigkeiten, die Sie für Ihre Urlaubspläne mit Flugzeug und Auto wissen sollten:
April 2024: Für Paare, die seit dem 1. April 2024 Nachwuchs bekommen haben, gilt eine neue Einkommensgrenze von 200.000 Euro im Jahr (ab April 2025 175.000 Euro) für das Elterngeld. Bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei 150.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Ebenfalls neu: Nur für maximal einen Monat, bis zum 12. Lebensmonat des Kindes, kann parallel Elterngeld bezogen werden. Eine Fragen- und Antwortenliste hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben.
Am 22. März 2023 wurde im Bundesrat die Änderung der degressiven AfA für Wohngebäude beschlossen. AfA steht für "Absetzung für Abnutzung" oder umgangssprachlich "Abschreibung" und ist in §7 Absatz 5 EStG geregelt. Personen, die zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 eine Immobilie erwerben oder mit dem Bau beginnen, können die Investitionskosten degressiv mit einem Abschreibungssatz von 5 Prozent (bisher 3 Prozent) geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Immobilienkauf oder Baubeginn im Jahr der Fertigstellung der Immobilie erfolgt. Der abschreibungsfähige Restwert der Immobilie verringert sich dabei von Jahr zu Jahr degressiv um den Prozentsatz von 5 %. Der Wechsel zur linearen Abschreibung ist möglich. Damit will der Gesetzgeber einen steuerlichen Anreiz für den Mietwohnungsbau setzen. Selbst genutztes Wohneigentum kann nicht abgeschrieben werden.
März 2024: Schon wenige Tage vor dem 1. März war das Beantragen der neu aufgestellten Heizungsförderung bei der KfW möglich. Weitere Informationen zur Förderung finden Sie im nächsten Abschnitt. Im Förderprogramm "Wohneigentum für Familien (300)" bietet die KfW ab März 2024 eine 20-jährige Zinsbindung an.
Sie ziehen 2024 berufsbedingt um? Steuerlich gelten für ab 1. März 2024 begonnenen Umzüge neue Umzugskostenpauschalen, wie im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) am 28. Dezember 2023 veröffentlicht. Ein Umzug will gut geplant sein. Unsere Checkliste: Umziehen leicht gemacht gibt Ihnen wichtige Tipps und steht zum Download zur Verfügung.
Februar 2024: Bis dato hatte der nicht genehmigte Bundeshaushalt auch den Stopp einiger Förderprogramme bedeutet. Seit dem 20. Februar 2024 ist die Beantragung für das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau-Wohngebäude (297, 298)" wieder möglich. Die Förderung für die Energieberatung für Wohngebäude über die BAFA kann bereits seit dem 19. Januar 2024 wieder beantragt werden. Vom Staat gibt es bis zu 1.300 Euro für das Aufstellen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
Februar 2024: Für Photovoltaik-Anlagen, die nach dem 31. Januar 2024 neu in Betrieb genommen werden, sinkt die Einspeisevergütung seit Februar 2024 halbjährlich um 1 Prozent. Bei Anlagen bis 10 kWp erfolgt die Senkung zunächst auf 8,11 Cent pro kWh bei teilweiser und auf 12,86 Cent pro kWh bei voller Einspeisung. Ab August 2024 sinkt sie auf 8,03 Cent bei Teil- und auf 12,73 Cent pro kWh bei Volleinspeisung. Anspruch auf eine Einspeisevergütung besteht für einen Zeitraum von 20 Jahren. Die Übersicht Vergütung für PV-Anlagen nach EEG 2023 des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. zeigt die Neu-Regelung nach Größe der Anlage auf. Was die Einspeisevergütung ist und wie Photovoltaik gefördert wird, erfahren Sie in unserem Artikel "Photovoltaik-Förderung".
Zum 1. Januar 2024 ist das sogenannte "Heizungsgesetz" in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), in der es vorrangig um Regelungen für den Heizungseinbau geht. Doch was heißt das konkret? Die Bundesregierung formuliert es so: "Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten."
Zeitgleich greift das neue Förderkonzept zur energetischen Sanierung. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitteilt, ist die Förderung mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger ab 29. Dezember 2023 gültig. Neben einer Grundförderung von 30 Prozent gibt es weitere, gestaffelte Fördermittel. Der maximale Investitionszuschuss für eine Heizungssanierung beträgt 70 Prozent. Allerdings sind die förderfähigen Kosten auf maximal 30.000 Euro begrenzt, der höchstmögliche Förderbetrag liegt demnach bei 21.000 Euro bzw. 23.500 Euro für Biomasseheizungen. Die Förderung in der Übersicht:
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November 2023: Die degressive Sonderabschreibung AfA (Absetzung für Abnutzung) für den Wohnungsbau ist im Rahmen des Wachstumschancengesetzes beschlossen. Das bedeutet: Sechs Jahre können sechs Prozent der Investitionskosten beim Wohnungsneubau abgeschrieben werden, ohne Baukostenobergrenze. Gültig ist diese Regelung für alle Bauprojekte ab einem Effizienzstandard 55 und Projektbeginn ab 1.10.2023 und vor dem 30.09.2029. "Angesichts des dramatischen Einbruchs bei den Baugenehmigungen und damit verbunden dem Rückgang der Bauinvestitionen dieses Jahr, brauchen Bau- und Immobilienwirtschaft dringend neue Investitionsanreize", so Klara Geywitz.
Oktober 2023: Die im Juni 2023 eingeführte Neubauförderung für Familien wurde kurzfristig angepasst. Seit 16. Oktober 2023 gelten für die KfW-Förderung "Wohneigentum für Familien (WEF)" höhere Einkommensgrenzen und neue Kredithöchstsätze:
September 2023: Mit "Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie" ist das neue Gesetzespaket der Bundesregierung vom 16. August 2023 überschrieben, das im September in den Bundestag eingebracht wurde. Ein Ziel ist, den Betrieb von Solar-Balkon-Kraftwerken für Mieter und Eigentümer zu vereinfachen, denn diese werden immer beliebter:
Am 8. September 2023 wurde das viel diskutierte "Heizungsgesetz", offiziell das Gebäudeenergiegesetz (GEG), im Bundestag beschlossen. Es ist vom Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Was sieht das Gesetz nun für mehr klimafreundliche Heizungen in Neubau- und Bestandsimmobilien im Einzelnen vor? Im Artikel "Gebäudeenergiegesetz 2024: GEG einfach erklärt?" haben wir die Regelungen für Sie zusammengefasst.
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