Zum Hauptinhalt springen

Förderung der Lüftungsanlage:
Zuschuss, Kredit, Steuervorteile

  • Grundlagen der Wohnraumbelüftung
  • So viel Förderung für Lüftungsanlagen gibt es
  • Fördergeld richtig beantragen

Für den Einbau einer kontrollierten Wohnraumbelüftung gibt es Fördergelder vom Staat. Wie hoch diese ausfallen, wie und wo Sie diese beantragen können, das erfahren Sie hier.

                 

Das Wichtigste im Überblick

  • Lüftungsanlagen verbessern das Raumklima.
  • Es gibt Zuschüsse, Kredite und/oder Steuervergünstigungen für den Einbau.
  • In manchen Fällen ist ein Lüftungskonzept vorgeschrieben.

Was ist eine Lüftungsanlage?

Eine Lüftungsanlage ist eine technische Einrichtung zur Belüftung von Räumen, die den Luftaustausch in einem Gebäude kontrolliert regelt. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, verbrauchte und verunreinigte Luft abzuführen und frische Luft ins Gebäude zuzuführen. Das erfolgt über Ventilatoren, die Luft ansaugen und transportieren.

Eine Lüftungsanlage kann so die Luft filtern, erwärmen, kühlen, entfeuchten und sogar desinfizieren. Es gibt zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen (dazu später mehr). Viele von uns kennen Lüftungsanlagen aus einzelnen Räumen, zum Beispiel dem Bad oder dem WC. 


Welche Förderung gibt es für eine Lüftungsanlage?

Eine Förderung für den Einbau einer (de)zentralen Lüftungsanlage gibt es in drei Formen: als direkten Zuschuss, als Kredit oder als Steuervorteil. Hier die einzelnen Fördermöglichkeiten für die Wohnraumbelüftung im Überblick. Im Anschluss gehen wir auf alle Fördermöglichkeiten näher ein.

Förderung Fördermittel/Förderhöhe Zuständigkeit
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Zuschuss von bis zu 20 %, maximal 12.000 Euro BAFA
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
Zinsgünstiger Förderkredit bis zu 120.000 Euro KfW
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Kredit von maximal 150.000 Euro, Tilgungszuschuss bis zu 67.500 Euro KfW
Steuerliche Vergünstigung Steuernachlass bis maximal 40.000 Euro Finanzamt


Lüftungsanlage: BAFA-Förderung als direkter Zuschuss bei der Sanierung

Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es im Rahmen der "Bundesförderung effiziente Gebäude" Gelder für sogenannte Einzelmaßnahmen. Das läuft dann unter dem Kürzel BEG EM. Gefördert wird so unter anderem der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes. Dazu zählen auch sogenannte "raumlufttechnische Anlagen", also Anlagen zur Wohnraumbelüftung. Das sind die Rahmenbedingungen:

  • Basis-Fördersatz: Gefördert werden 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Dazu gehören unter anderem Wanddurchbrüche, Elektroarbeiten und andere bauliche Maßnahmen. Hier finden Sie die BAFA-Übersicht der förderfähigen Kosten.
  • iSFP-Bonus: Erfolgt die Installation der Lüftungsanlage als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), gibt es einen zusätzlichen Förderbonus von fünf Prozent obendrauf.
  • Maximale Förderung: Bei der Basisförderung werden maximal Kosten von 30.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Die Grenze erhöht sich auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn noch der iSFP-Bonus gewährt wird. Sie können also Zuschüsse von 4.500 Euro (15 Prozent von 30.000 Euro) oder – mit  iSFP-Bonus – sogar bis zu 12.000 Euro (20 Prozent von 60.000 Euro) erhalten.

Förderung einer Lüftungsanlage über den KfW-Ergänzungskredit

Zusätzlich zu dem Einzelmaßnahmen-Zuschuss des BAFA gibt es zusätzlich noch die Möglichkeit, einen Ergänzungskredit zu beantragen. Dieser Ergänzungskredit wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben und läuft unter der Programmnummer 358/359. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro. Weitere Infos finden Sie bei der KfW. 

Lüftungsanlage: Förderung über einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss bei Neubau und Sanierung

Neben der Förderung mittels eines Zuschusses gibt es auch die Möglichkeit, Fördermittel im Zuge eines Kaufes oder einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus zu erhalten. Hier wäre die Lüftungsanlage dann Teil einer umfassenden energetischen Sanierung des gesamten Gebäudes (Wohngebäude Kredit Nr. 261). Das sind die Rahmenbedingungen:

  • Maximale Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt Kredite in Höhe von bis zu 150.000 Euro Kredit für die Sanierung zum Effizienzhaus. Dafür gibt es einen Tilgungszuschuss, der die Kreditsumme verringert. Dieser Tilgungszuschuss liegt zwischen 5 und 45 Prozent (= maximal 67.500 Euro).
  • Effizienzhausstufe: Bei der Sanierung des Hauses müssen mindestens die Anforder­ungen an ein Effizienz­haus 85 erreicht werden.
  • Energieberater: Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie einen Energie-Effizienzexperten hinzuziehen. Für diese Baube­gleitung erhalten Sie zusätzliche Fördermittel.

Förderung der Lüftungsanlage über Steuervergünstigungen

Keine Lust, Anträge beim BAFA oder bei der KfW zu stellen? Dann haben Sie die Möglichkeit, eine indirekte Förderung über eine Steuerrückerstattung zu erhalten. Eine solche Rückerstattung gibt es nach § 35c des Einkommensteuergesetzes bei einer energetischen Sanierung. Über einen Zeitraum von drei Jahren können Sie bei selbst genutztem Wohnraum 20 Prozent an Steuerabzug geltend machen (maximal 40.000 Euro). 

Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.

Modernisierungskredit beantragen

Falls Sie für den Einbau einer Lüftungsanlage einen Kredit aufnehmen möchten, profitieren Sie bei Schwäbisch Hall von zinsgünstigen Konditionen und einem zusätzlichen Zinsvorteil. Für einen ersten Überblick in puncto Raten und Konditionen können Sie unseren Finanzierungsrechner nutzen.

Dieser ersetzt allerdings nicht die persönliche Beratung. Unser Heimatexperte in Ihrer Nähe entwickelt mit Ihnen einen zinssicheren Finanzierungsplan und bespricht mit Ihnen die einzelnen Schritte der Finanzierung. So haben Sie von Anfang an Transparenz über Ihren Modernisierungskredit.

Persönliche Beratung

Unsere Heimatexperten vor Ort sind jederzeit gerne für Sie da.

Abbildung Bausparfuchs Beratung vereinbaren

          

Förderung für die Lüftungsanlage beantragen

Um die Förderung für die Lüftungsanlage zu erhalten, müssen Sie bei den zuständigen Stellen einen Förderantrag beziehungsweise Kreditantrag stellen. Dabei gibt es unterschiedliche Voraussetzungen und Antragswege.

Beim direkten Zuschuss zum Beispiel muss die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Um den Kredit zu erlangen, müssen Sie den Antrag stellen, bevor Sie Auf­träge an Bau­unter­nehmen und Hand­werks­betriebe ver­geben.

Wie Sie erfolgreich einen Förderantrag stellen, was Sie dabei beachten müssen, das finden Sie in diesem Artikel: Energetische Sanierung: Förderung richtig beantragen


Warum benötige ich eine Lüftungsanlage?

Dezentrale Lüftungsanlage in einem Wohnzimmer
Unauffällig, aber effektiv: Eine dezentrale Lüftungsanlage versorgt einzelne Räume mit frischer Raumluft. (Quelle: © STIEBEL ELTRON)

Aufgrund der energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes müssen moderne Häuser möglichst energieeffizient gebaut werden. Das ist sinnvoll, bringt manchmal aber auch Probleme mit sich.

Denn die Vorgabe, möglichst wenig Energie nach Außen abzugeben, behindert in einigen Fällen auch den Luftaustausch. Gleichzeitig reichert sich die Luft mit Feuchtigkeit an und kann so zu Schimmelbildung führen – ein Problem, das es häufig auch bei Bestandsimmobilien gibt, trotz Stoßlüftung.

Eine Lüftungsanlage schafft hier Abhilfe und verbessert darüber hinaus das Raumklima. Denn wie eine österreichische Studie gezeigt hat, verringerte eine Anlage zur Wohnraumbelüftung die Schadstoffbelastung in der Luft deutlich, was gerade Allergiker zu schätzen wissen.


Welche Arten von Lüftungsanlagen gibt es?

Es gibt zwei Hauptarten von Lüftungsanlagen: zentrale und dezentrale Systeme. Zentrale Lüftungsanlagen versorgen mehrere Räume, Gebäudeteile oder ganze Gebäude mit frischer Luft über ein Kanalnetz. Sie eignen sich besonders für größere Immobilien, Neubauten und Industrie- oder Gewerbeanlagen.

Dezentrale Lüftungsanlagen sind dagegen eher für einzelne Räume konzipiert und arbeiten unabhängig voneinander. Sie werden direkt in die Außenwand einzelner Räume eingebaut und bieten so eine flexible und individuelle Kontrolle über Luftzirkulation und Temperatur.

Beide Arten von Lüftungsanlagen können mit Wärmerückgewinnungssystemen ausgestattet sein, um die Energieeffizienz zu erhöhen. Die Funktionsweise einer Lüftungsanlage zeigt unsere Grafik.


Was kostet eine Lüftungsanlage?

Die Kosten für eine Lüftungsanlage variieren je nach Art und Größe des Systems. Dezentrale Lüftungsanlagen sind günstiger als zentrale, Geräte mit Wärmerückgewinnung teurer als Modelle ohne, der Einbau im Altbau naturgemäß aufwändiger als beim Neubau. Nicht zu vergessen: Neben den reinen Investitionskosten fallen jährlich noch Betriebskosen für den Strom und den Filtertausch an.

Hier die durchschnittlichen Kosten für Lüftungsanlagen, ermittelt vom Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammer:

Einzelraumlüftung einschließlich Wanddurchführung Neubau Altbau
Lüftungsgerät, dezentral, Abluft, pro Stück 400 Euro 545 Euro
Lüftungsgerät, dezentral, mit Wärmerückgewinnung, pro Stück 1.400 Euro 1.565 Euro
Lüftungsanlage, zentral, Wärmerückgewinnung, ca. 150 m2 Wohnfläche 14.000 Euro nach Aufwand

Quelle: BKI GmbH, Mittelpreise, Netto, Kostenstand 4. Quartal 2024


Gute Beratung ist unverzichtbar

Sie planen den Einbau einer Lüftungsanlage oder wollen Ihr Heim in anderen Bereichen umfangreich energetisch sanieren? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung für Ihr Vorhaben suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.


Förderung Lüftungsanlage: häufige Fragen

Wann ist ein Lüftungskonzept vorgeschrieben?

Die Erstellung eines Lüftungskonzepts ist nicht nur bei jedem Neubau von Wohngebäuden vorgeschrieben. Auch bei der Modernisierung von Bestandsimmobilien muss das Lüftungskonzept vorliegen, wenn:

  • mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht wird
  • mehr als ein Drittel der Dachfläche gedämmt oder neu abgedichtet wird

Das Lüftungskonzept muss von Fachleuten erstellt werden, die auf Lüftungstechnik oder auf Gebäudemodernisierungen spezialisiert sind.

Welche technischen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Förderung für eine Lüftungsanlage zu erhalten?

Unter Punkt 2.1.1 der Richtlinie für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) heißt es: Gefördert wird die Umsetzung folgender Maßnahmen:

  • Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme, die Feuchte-, Kohlendioxid- oder Mischgasgeführt sind und eine spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent ≤ 0,20 W/(m3/h) aufweisen.
  • Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager, mit denen ein Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 80 Prozent bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,45 W/(m3/h) oder ein Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 75 Prozent bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von Pel,Vent ≤ 0,35 W/(m3/h) erreicht wird.
Handwerker baut eine dezentrale Lüftungsanlage ein
Um die Förderung für eine Lüftungsanlage zu erhalten, müssen diverse technische Voraussetzungen erfüllt werden. (Quelle: Zehnder Group Deutschland GmbH, Lahr)
  • Kompaktgeräte mit Luft-/Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe, mit denen ein Wärmebereitstellungsgrad von ηWBG ≥ 75 Prozent bei einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz von ηs (ETAs) ≥ 140 Prozent (bei 35 °C) und eine spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent ≤ 0,45 W/(m3/h) erreicht wird.
  • Kompaktgeräte ohne Luft-/Luft-Wärmeübertrager und mit Abluftwärmepumpe, mit denen eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz von ηs (ETAs) ≥ 140 Prozent (bei 35 °C) bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent ≤ 0,35 W/(m3/h) erreicht wird.

Die Einhaltung der Anforderungen an Lüftungsanlagen ist durch eine Fachunternehmererklärung zusammen mit einer Herstellerbescheinigung für die Gerätekomponenten auf Grundlage der DIN V 4701-10/12, DIN V 18599-6 und DIN 1946-6 zu dokumentieren.

Kann ich die Förderung für die Lüftungsanlage allein beantragen?

Nein, die Förderung für die Lüftungsanlage können Sie nicht allein beantragen. Sowohl bei der Einzelmaßnahme als auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus benötigen Sie die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten.

Kann ich einzelne Förderprogramme für die Installation einer Lüftungsanlage kombinieren?

Für dieselbe Maßnahme (in diesem Fall der Einbau einer Lüftungsanlage) darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden; eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen. Möglich ist dagegen eine Kombination der Zuschussförderung mit dem Ergänzungskredit der KfW. 

Für ein Gebäude können auch mehrere Anträge für unterschiedliche Einzelmaßnahmen und gegebenenfalls von unterschiedlichen Antragstellern gestellt werden. Wichtig dabei ist, dass die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben eingehalten werden.

Eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist dagegen ausgeschlossen. Hier gilt: ENTWEDER Förderung ODER steuerliche Vorteile.

    

Das könnte Sie auch interessieren

Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.