Förderung der Lüftungsanlage:
Zuschuss, Kredit, Steuervorteile
- Grundlagen der Wohnraumbelüftung
- So viel Förderung für Lüftungsanlagen gibt es
- Fördergeld richtig beantragen
Für den Einbau einer kontrollierten Wohnraumbelüftung gibt es Fördergelder vom Staat. Wie hoch diese ausfallen, wie und wo Sie diese beantragen können, das erfahren Sie hier.
Eine Lüftungsanlage ist eine technische Einrichtung zur Belüftung von Räumen, die den Luftaustausch in einem Gebäude kontrolliert regelt. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, verbrauchte und verunreinigte Luft abzuführen und frische Luft ins Gebäude zuzuführen. Das erfolgt über Ventilatoren, die Luft ansaugen und transportieren.
Eine Lüftungsanlage kann so die Luft filtern, erwärmen, kühlen, entfeuchten und sogar desinfizieren. Es gibt zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen (dazu später mehr). Viele von uns kennen Lüftungsanlagen aus einzelnen Räumen, zum Beispiel dem Bad oder dem WC.
Eine Förderung für den Einbau einer (de)zentralen Lüftungsanlage gibt es in drei Formen: als direkten Zuschuss, als Kredit oder als Steuervorteil. Hier die einzelnen Fördermöglichkeiten für die Wohnraumbelüftung im Überblick. Im Anschluss gehen wir auf alle Fördermöglichkeiten näher ein.
Förderung | Fördermittel/Förderhöhe | Zuständigkeit |
---|---|---|
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) | Zuschuss von bis zu 20 %, maximal 12.000 Euro | BAFA |
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude | Zinsgünstiger Förderkredit bis zu 120.000 Euro | KfW |
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus | Kredit von maximal 150.000 Euro, Tilgungszuschuss bis zu 67.500 Euro | KfW |
Steuerliche Vergünstigung | Steuernachlass bis maximal 40.000 Euro | Finanzamt |
Lüftungsanlage: BAFA-Förderung als direkter Zuschuss bei der Sanierung
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es im Rahmen der "Bundesförderung effiziente Gebäude" Gelder für sogenannte Einzelmaßnahmen. Das läuft dann unter dem Kürzel BEG EM. Gefördert wird so unter anderem der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes. Dazu zählen auch sogenannte "raumlufttechnische Anlagen", also Anlagen zur Wohnraumbelüftung. Das sind die Rahmenbedingungen:
Zusätzlich zu dem Einzelmaßnahmen-Zuschuss des BAFA gibt es zusätzlich noch die Möglichkeit, einen Ergänzungskredit zu beantragen. Dieser Ergänzungskredit wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben und läuft unter der Programmnummer 358/359. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro. Weitere Infos finden Sie bei der KfW.
Neben der Förderung mittels eines Zuschusses gibt es auch die Möglichkeit, Fördermittel im Zuge eines Kaufes oder einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus zu erhalten. Hier wäre die Lüftungsanlage dann Teil einer umfassenden energetischen Sanierung des gesamten Gebäudes (Wohngebäude Kredit Nr. 261). Das sind die Rahmenbedingungen:
Keine Lust, Anträge beim BAFA oder bei der KfW zu stellen? Dann haben Sie die Möglichkeit, eine indirekte Förderung über eine Steuerrückerstattung zu erhalten. Eine solche Rückerstattung gibt es nach § 35c des Einkommensteuergesetzes bei einer energetischen Sanierung. Über einen Zeitraum von drei Jahren können Sie bei selbst genutztem Wohnraum 20 Prozent an Steuerabzug geltend machen (maximal 40.000 Euro).
Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.
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Dieser ersetzt allerdings nicht die persönliche Beratung. Unser Heimatexperte in Ihrer Nähe entwickelt mit Ihnen einen zinssicheren Finanzierungsplan und bespricht mit Ihnen die einzelnen Schritte der Finanzierung. So haben Sie von Anfang an Transparenz über Ihren Modernisierungskredit.
Um die Förderung für die Lüftungsanlage zu erhalten, müssen Sie bei den zuständigen Stellen einen Förderantrag beziehungsweise Kreditantrag stellen. Dabei gibt es unterschiedliche Voraussetzungen und Antragswege.
Beim direkten Zuschuss zum Beispiel muss die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Um den Kredit zu erlangen, müssen Sie den Antrag stellen, bevor Sie Aufträge an Bauunternehmen und Handwerksbetriebe vergeben.
Wie Sie erfolgreich einen Förderantrag stellen, was Sie dabei beachten müssen, das finden Sie in diesem Artikel: Energetische Sanierung: Förderung richtig beantragen
Aufgrund der energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes müssen moderne Häuser möglichst energieeffizient gebaut werden. Das ist sinnvoll, bringt manchmal aber auch Probleme mit sich.
Denn die Vorgabe, möglichst wenig Energie nach Außen abzugeben, behindert in einigen Fällen auch den Luftaustausch. Gleichzeitig reichert sich die Luft mit Feuchtigkeit an und kann so zu Schimmelbildung führen – ein Problem, das es häufig auch bei Bestandsimmobilien gibt, trotz Stoßlüftung.
Eine Lüftungsanlage schafft hier Abhilfe und verbessert darüber hinaus das Raumklima. Denn wie eine österreichische Studie gezeigt hat, verringerte eine Anlage zur Wohnraumbelüftung die Schadstoffbelastung in der Luft deutlich, was gerade Allergiker zu schätzen wissen.
Es gibt zwei Hauptarten von Lüftungsanlagen: zentrale und dezentrale Systeme. Zentrale Lüftungsanlagen versorgen mehrere Räume, Gebäudeteile oder ganze Gebäude mit frischer Luft über ein Kanalnetz. Sie eignen sich besonders für größere Immobilien, Neubauten und Industrie- oder Gewerbeanlagen.
Dezentrale Lüftungsanlagen sind dagegen eher für einzelne Räume konzipiert und arbeiten unabhängig voneinander. Sie werden direkt in die Außenwand einzelner Räume eingebaut und bieten so eine flexible und individuelle Kontrolle über Luftzirkulation und Temperatur.
Beide Arten von Lüftungsanlagen können mit Wärmerückgewinnungssystemen ausgestattet sein, um die Energieeffizienz zu erhöhen. Die Funktionsweise einer Lüftungsanlage zeigt unsere Grafik.
Die Kosten für eine Lüftungsanlage variieren je nach Art und Größe des Systems. Dezentrale Lüftungsanlagen sind günstiger als zentrale, Geräte mit Wärmerückgewinnung teurer als Modelle ohne, der Einbau im Altbau naturgemäß aufwändiger als beim Neubau. Nicht zu vergessen: Neben den reinen Investitionskosten fallen jährlich noch Betriebskosen für den Strom und den Filtertausch an.
Hier die durchschnittlichen Kosten für Lüftungsanlagen, ermittelt vom Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammer:
Einzelraumlüftung einschließlich Wanddurchführung | Neubau | Altbau |
---|---|---|
Lüftungsgerät, dezentral, Abluft, pro Stück | 400 Euro | 545 Euro |
Lüftungsgerät, dezentral, mit Wärmerückgewinnung, pro Stück | 1.400 Euro | 1.565 Euro |
Lüftungsanlage, zentral, Wärmerückgewinnung, ca. 150 m2 Wohnfläche | 14.000 Euro | nach Aufwand |
Quelle: BKI GmbH, Mittelpreise, Netto, Kostenstand 4. Quartal 2024
Sie planen den Einbau einer Lüftungsanlage oder wollen Ihr Heim in anderen Bereichen umfangreich energetisch sanieren? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung für Ihr Vorhaben suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Die Erstellung eines Lüftungskonzepts ist nicht nur bei jedem Neubau von Wohngebäuden vorgeschrieben. Auch bei der Modernisierung von Bestandsimmobilien muss das Lüftungskonzept vorliegen, wenn:
Das Lüftungskonzept muss von Fachleuten erstellt werden, die auf Lüftungstechnik oder auf Gebäudemodernisierungen spezialisiert sind.
Unter Punkt 2.1.1 der Richtlinie für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) heißt es: Gefördert wird die Umsetzung folgender Maßnahmen:
Die Einhaltung der Anforderungen an Lüftungsanlagen ist durch eine Fachunternehmererklärung zusammen mit einer Herstellerbescheinigung für die Gerätekomponenten auf Grundlage der DIN V 4701-10/12, DIN V 18599-6 und DIN 1946-6 zu dokumentieren.
Nein, die Förderung für die Lüftungsanlage können Sie nicht allein beantragen. Sowohl bei der Einzelmaßnahme als auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus benötigen Sie die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten.
Für dieselbe Maßnahme (in diesem Fall der Einbau einer Lüftungsanlage) darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden; eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen. Möglich ist dagegen eine Kombination der Zuschussförderung mit dem Ergänzungskredit der KfW.
Für ein Gebäude können auch mehrere Anträge für unterschiedliche Einzelmaßnahmen und gegebenenfalls von unterschiedlichen Antragstellern gestellt werden. Wichtig dabei ist, dass die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben eingehalten werden.
Eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist dagegen ausgeschlossen. Hier gilt: ENTWEDER Förderung ODER steuerliche Vorteile.
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