KfW-40-Förderung: So profitieren Sie vom Förderprogramm
- Anforderungen an ein KfW-40-Effizienzhaus
- KfW 40, KfW 40 Plus – die Unterschiede
- So beantragen Sie die Förderung für ein Effizienzhaus 40
Wer beim Neubau gefördert werden möchte, dessen Haus muss den KfW-40-Effizienzstandard erfüllen. Wie der definiert wird, welche baulichen Anforderungen es gibt und wie Sie dafür Fördergeld erhalten – ein Überblick.
Das KfW-Effizienzhaus-System ordnet energieeffiziente Gebäude in Stufen ein. Als Vergleichsbasis dient ein im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiertes Referenzgebäude. Jedes Effizienzhaus hat einen höheren energetischen Standard, als das Gesetz vorgibt. Die Ziffer in der Bezeichnung des Effizienzhauses beschreibt, wie viel besser das Effizienzhaus im Vergleich zum Referenzgebäude ist: Je niedriger die Ziffer ist, umso höher ist der energetische Standard des Gebäudes.
Entscheidend für die Bewertung sind zwei Kenngrößen:
Ein Effizienzhaus 40 darf nur 40 Prozent der Energie des Referenzgebäudes verbrauchen. Der Wärmeverlust darf höchstens 55 Prozent des Referenzgebäudes betragen.
Der Standard KfW 40 Plus war lange der höchste Effizienzhaus-Standard der bundeseigenen Förderbank KfW. Ein Effizienzhaus 40 Plus verbraucht – genau wie ein Effizienzhaus 40 – nur 40 Prozent der Energie, die ein im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiertes Referenzgebäude benötigt.
Um aber das „Plus“ zu erreichen, mussten KfW 40 Plus-Häuser ein ganzes Paket an weiteren technischen Anforderungen erfüllen. Dazu zählten vor allem:
Dafür gab es seinerzeit erhöhte Fördermittel. Aber: Seit April 2022 sind die Fördermittel für KfW 40 Plus Standard ausgeschöpft und auch die nachfolgende Effizienzhaus-Kategorie – das EH 40 NH (NH = Nachhaltigkeit) – wird nicht mehr gefördert. Kurz gesagt: Der Standard KfW 40 Plus ist nicht mehr gültig.
Damit ein Neubau die erforderlichen Messwerte für ein Effizienzhaus 40 erfüllt, müssen die Anlagentechnik und die verbauten Materialien besondere Anforderungen erfüllen. Wichtig ist vor allem:
Außerdem müssen erneuerbare Energien für die Warmwasserversorgung und die Heizung eingebunden werden. Wärmeerzeuger auf der Basis von fossilen Brennstoffen (Heizöl oder Erdgas) sind genauso wenig förderfähig wie Hybridlösungen.
Da jede Immobilie anders ist, muss jeweils individuell geplant und gerechnet werden, mit welchen Maßnahmen die Vorgaben eines Effizienzhaus-40 erfüllt werden können. Um die KfW-Neubauförderung zu erhalten, reicht es jedoch seit März 2023 nicht mehr, alleine den EH40-Standard zu erreichen. Darüber hinaus muss das Gebäude u. a. den Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Bauen Plus an die Treibhausgasemissionen im gesamten Lebenszyklus entsprechen.
Für die Beantragung der Förderung müssen Bauherren einen dafür zugelassenen Energieberater einbinden. Der ist auf der Energieffizienz-Experten-Liste des Bundes zu finden. Grundlage der KfW-40-Neubauförderung ist die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) einschließlich „technischer Mindestanforderungen“.
Welche Förderbedingungen gelten aktuell bei der KfW? Und gibt es eventuell noch andere Fördermöglichkeiten für Bauherren? Welche Förderung ergibt für Sie am meisten Sinn, wie profitieren Sie am besten von einer staatlichen Förderung?
Unsere Heimatexperten beraten Sie gerne zu den Fördermöglichkeiten im Rahmen einer Baufinanzierung. Sie wissen auch, mit welchen Nebenkosten Sie rechnen müssen und besprechen gerne mit Ihnen Ihre Wünsche und Vorstellungen. Schließlich legen Sie sich mit einem Immobilienkredit für viele Jahre auf gewisse Raten fest, um den Kredit abzuzahlen. Es ist daher wichtig, alle Konditionen sorgfältig abzuwägen. Vereinbaren Sie jetzt ganz unverbindlich eine Beratung, um gemeinsam Ihre persönliche Finanzierung zu erarbeiten.
Das eine Effizienzhaus 40 gibt es nicht. Schließlich ist jedes Haus anders. Die EH 40 Stufe wird jeweils durch die Kombination von verschiedenen Baumaterialien und technischen Lösungen erreicht. Dabei sind die unterschiedlichsten Kombinationen denkbar.
Eine Liste von Materialien oder Techniken, die eingesetzt werden müssen, gibt es nicht. Hauptsache, die beiden Kennwerte – 40 Prozent des Primärenergieverbrauchs und 55 Prozent des Transmissionswärmeverlustes im Vergleich zum Referenzgebäude aus dem Gebäudeenergiegesetz – werden nicht überschritten. Wie das erreicht wird, ist Bauherren und Planern überlassen.
Einschränkungen gibt es allerdings bei der Wahl der Energieträger: Wer die KfW-40-Neubauförderung haben möchte, darf keine fossilen Brennstoffe einsetzen, auch nicht anteilig.
Die Kennzeichnung EE steht für Erneuerbare Energien. In einem Effizienzhaus 40 EE erbringen erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme mindestens 65 Prozent der für die Wärme- und Kälteversorgung des Hauses erforderlichen Energie. Außerdem muss eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut sein. Die EE-Klasse spielt für die Neubauförderung keine Rolle (mehr). Sie ist jedoch relevant in der Sanierung. Dort richtet sich die Höhe der Förderung nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe. In jeder Stufe gibt es eine EE-Klasse, für die die Förderung dann nochmal höher ausfällt.
Die NH-Klasse gab es von der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude bis zur Umorganisation der Neubauförderung im März 2023. Sie galt ausschließlich für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 40. Um die NH-Klasse zu erreichen, mussten Gebäude zusätzlich zu den Anforderungen an die Energieeffizienz zahlreiche Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen. Das musste mit einem Zertifikat – dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) – nachgewiesen werden.
In der NH-Klasse wurde zusätzlich zum Basis-Fördersatz ein Bonus gewährt. Die EE-Klasse und die NH-Klasse waren nicht kumulierbar. Ähnlich wie bei der EE-Klasse gilt die NH-Klasse nur noch bei der Sanierung zum Effizienzhaus, nicht mehr beim Neubau.
Der Neubau oder Kauf von neu errichteten Gebäuden wird über das Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau" mit zinsverbilligten Krediten (ohne Tilgungs- oder Investitionszuschuss) in Höhe von bis zu 150.000 Euro gefördert. Nachhaltigkeitsaspekte – wie die CO2-Emissionen im Lebenszyklus – werden dabei noch stärker berücksichtigt. In den Gesamtförderbetrag einbezogen sind auch die Kosten für die Energieberatung und Nachhaltigkeitszertifizierung.
Übrigens: Der KfW-40-Effizienzhausstandard gilt nicht nur beim Neubau, sondern auch bei der energetischen Sanierung. Wer eine ältere Immobilie entsprechend modernisiert, kann dafür ein Darlehen mit Tilgungszuschuss beantragen. Dieser Zuschuss reduziert die eigentliche Darlehenssumme (höchstens 120.000 Euro, für EH40 EE höchstens 150.000 Euro). Bei der Sanierung zum KfW-40-Effizienzhaus beträgt der maximal mögliche Tilgungszuschuss 67.500 Euro inklusive aller Boni.
Die Förderanträge für ein KfW 40-Haus werden nach dem bis dato bereits üblichen Verfahren gestellt: Die Baufamilie sucht sich zunächst auf der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes einen Berater, der für die Beantragung von Fördermitteln für Neubau-Effizienzhäuser zugelassen ist und die erforderlichen Zertifikate erbringen kann. Je nach Stufe 1 oder 2 der Förderung muss ein Nachhaltigkeitsberater einbezogen werden. Mit den erforderlichen Unterlagen geht die Baufamilie zu einem Finanzierungspartner, der KfW-Kredite durchleitet. Das ist meist die Hausbank. Mit diesem Finanzierungspartner schließt die Baufamilie einen Darlehensvertrag ab, die Bank kümmert sich dann um die Beantragung der KfW-Förderung.
KfW-Effizienzhäuser sind bei vielen Bauträgern und Fertighausbauern Standard oder werden gegen relativ geringen Aufpreis angeboten. Je nach Bauweise kostet ein KfW 40-Energiehaus zwischen 20.000 Euro und 100.000 Euro mehr.
Die bundeseigene Förderbank KfW ordnet energieeffiziente Gebäude in Förderstufen. Dazu setzt sie Gebäude ins Verhältnis zu einem im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definierten Referenzgebäude. Je weniger Energie das zu fördernde Gebäude im Vergleich zum Referenzgebäude verbraucht, umso mehr Fördermittel gibt es.
Die Begriffe Nullenergiehaus und Plusenergiehaus haben mit der Förderung nichts zu tun. Sie kennzeichnen den Energiestandard des Gebäudes. Ein Nullenergiehaus ist ein Gebäude, das rechnerisch genau so viel Energie verbraucht, wie am oder im Gebäude beispielsweise durch eine Solarthermie- oder eine PV-Anlage erzeugt werden. Wird sogar ein Energieüberschuss produziert, spricht man von einem Plusenergiehaus.
Gemeinsam haben KfW 40 Plus, Nullenergiehaus und Plusenergiehaus somit, dass sie am oder im Gebäude Energie gewinnen und diese größtenteils selbst nutzen.
Das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" (QNG) ist Pflicht für alle Bauherren, die die aktuelle Förderung "Klimafreundlicher Neubau" in Anspruch nehmen wollen. Zur Erreichung der Stufe KFW-Q ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-PLUS) oder das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM) erforderlich. Diese staatlichen Gütesiegel werden von anerkannten Zertifizierungsstellen vergeben. Sie sind derzeit bei den Anbietern von Nachhaltigkeitszertifizierungen eingerichtet, deren Systeme die Anforderungen des Bundes erfüllen und die damit für die Vergabe des QNG zugelassen sind. Für private Wohngebäude bieten zurzeit diese Institute zugelassene Bewertungssysteme an:
Über eine Zertifizierungsstelle können Baufamilien mit dem Nachhaltigkeitsberater eines dieser Anbieter Kontakt aufnehmen. Er betreut sie von der Planungsphase bis zum Einzug, bewertet das Gebäude und reicht alle notwendigen Dokumente bei der Zertifizierungsstelle ein.
Auch wenn der Staat Ihnen beim Hausbau unter die Arme greift, muss Ihre Finanzierung natürlich auf sicheren Beinen stehen. Wie viel Eigenkapital brauche ich, wie viel Haus kann ich mir leisten? Unsere Heimatexperten beantworten gerne Ihre Fragen und erarbeiten mit Ihnen einen Finanzierungsplan, der alle wichtigen Faktoren berücksichtigt. Damit Sie Ihren Wohntraum ohne Risiko verwirklichen können.
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