Treppen renovieren – Stufe für Stufe
- Zustand und Sicherheit überprüfen
- Holztreppe renovieren
- Treppengeländer: Vorschriften und Arten
Knarrende Stufen, ausgeblichene Farben, ramponiertes Geländer? Dann ist es Zeit für eine Treppenrenovierung. Einiges können Sie dabei selbst erledigen, für andere Arbeiten sollten Sie Fachleute hinzuziehen. Schließlich kommt es nicht nur auf die Optik beim Treppen renovieren an.
Zunächst stellt sich beim Treppen renovieren die Frage nach dem Zustand des Objekts und damit verbunden nach der Sicherheit. Bevor Sie sich ästhetischen Fragen bei der Treppenrenovierung zuwenden, sollten Sie zunächst prüfen, wie es um die Sicherheit bestellt ist:
Ganz gleich, ob Sie eine Metall-, Stein- oder Holztreppe renovieren möchten: Fragen Sie im Zweifel besser einen Fachmann um Rat. Der Sicherheitszustand der Treppe ist entscheidend für das weitere Vorgehen: Sprich, sind die beim Treppen renovieren im Vordergrund stehenden Verschönerungsmaßnahmen ausreichend oder ist eine Komplettsanierung oder gar ein Austausch notwendig.
Eine neu renovierte Treppe ist auch immer mit Kosten verbunden. Je nach Situation kann dafür ein fünfstelliger Betrag anfallen. Berechnen Sie Fragen zur Finanzierung mit Ihrem Heimatexperten vor Ort. Er zeigt Ihnen die verschiedenen Optionen – vom Modernisierungskredit, über staatliche Förderungen bis zum Aufbau von Eigenkapital. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin.
Mit unserem Modernisierungskreditrechner erhalten Sie einen ersten Überblick über Raten und Konditionen.
Weißt Ihre Treppe stärkere Abnutzungsspuren auf, haben Sie auch die Möglichkeit der Treppenstufenverkleidung. Dies kann beispielsweise mit
Wichtig ist, alle Stufen zunächst einzeln auszumessen. Bei Treppen mit Wendelungen erweist sich dies schwieriger als bei geraden Treppen. Die genau zugeschnittenen Verkleidungen werden dann auf Tritt- und Setzstufen geklebt – dabei wird von oben nach unten gearbeitet. Für die Zwischenräume zwischen Auftritt und Aufstieg kommen Kantenprofile zum Einsatz. Bei offenen Treppen brauchen Sie nur die Stufen zu verkleiden, andererseits können Sie Setzstufen auch nachträglich einbauen und mit der passenden Verkleidung versehen.
Vor dem Verlegen ist es notwendig, für glatte und saubere Oberflächen zu sorgen. Denken Sie beim Treppen renovieren auch an eine Trittschalldämmung. Ein Vorteil dieser Art der Treppenrenovierung: Sie ist auf jedem Material möglich, sei es Holz, Stein, Beton, Metall oder Estrich.
Handwerkertipp: Wenn Sie bei alten Holztreppen das Holz an einigen Stellen anbohren, bevor Sie den Kleber auftragen, findet dieser besser Halt. Und: Warten Sie vor dem Verlegen zwei Tage, damit sich das Material „akklimatisieren“ kann. Ansonsten besteht die Gefahr, dass es sich verzieht. Grundsätzlich gilt auch beim Treppen renovieren: Im Zweifel lieber einen Fachmann beauftragen.
Ein Treppengeländer hat mehrere Funktionen. Die wichtigste davon: es schützt vor einem Sturz in die Tiefe. Deshalb sollten Sie diesem Teil beim Treppen renovieren sehr viel Aufmerksamkeit schenken. Genaueres zum Treppengeländer regelt die DIN 18065 – ergänzt um die jeweilige Landesbauordnung. So muss ein Geländer beispielsweise eine Mindesthöhe von 90 Zentimetern aufweisen, oder gar von 110 Zentimetern, wenn die Absturztiefe größer als zwölf Meter ist. Auch der Maximalabstand der Öffnungen, der verhindert, dass eine Person hindurchstürzen kann, ist vorgegeben.
Treppengeländer bestehen in der Regel aus Pfosten, Füllung und Handlauf. Neben dem Sicherheitsaspekt haben sie auch eine gestalterische Aufgabe und verleihen den betroffenen Räumlichkeiten einen besonderen Charakter. Folgende Arten von Treppengeländern gibt es:
Grundsätzlich ist eine Kombination von Stab-, Glas- und Relinggeländern denkbar. Hinsichtlich der Barrierefreiheit bietet sich ein zweiter Handlauf auf der Gegenseite zum Geländer an.
Normen sorgen dafür, dass eine Treppe gut, mit wenig Kraft und sicher zu begehen ist. Dies gilt auch beim Treppen renovieren. Dabei spielt die sogenannte Schrittmaßregel eine wesentliche Rolle. Sie legt das Steigungsverhältnis von Treppenstufen fest.
Grundlage für dieses Verhältnis ist das Schrittmaß eines durchschnittlich großen Erwachsenen: das sind 63 Zentimeter. Das Schrittmaß wird über die Höhe zweier Setzstufen (s) und die Tiefe einer Trittstufe (a) gemessen und findet sich in der Formel „2 x s + a = 63 cm“ wieder. Daraus abgeleitet ergeben sich die Maße von 18 Zentimeter pro Steigung und 27 Zentimeter pro Stufenbreite. Spielraum gibt es bei der Stufenbreite, sie darf minimal abweichen.
Weitere Vorschriften, die jede Treppe zu dauernd bewohnten Räumen laut DIN 18065 einhalten muss: Die nutzbare Breite muss wenigstens 80 Zentimeter betragen und die lichte Durchgangshöhe zwei Meter. Ab drei Treppenstufen müssen Sie ein Geländer anbringen.
Ohne DIN-Normen kommen Sie bei der Beleuchtung der Treppe (charmant sind kleine Stufenlampen) und der Nutzung der Freifläche unterhalb der Treppenkonstruktion aus – beispielsweise mit einem Einbauschrank für zusätzlichen Stauraum.
Sicherheit wird auf jeder Treppe besonders wichtig, wenn die Familie Nachwuchs bekommt. Auch wenn das Kinderzimmer im Erdgeschoss liegt, sollten Eltern beim Treppen renovieren auf folgendes achten:
Die Antwort auf die Frage nach den Kosten beim Treppen renovieren ist von mehreren Faktoren abhängig: Material, Größe, Grundrissart und Eigenleistung.
Sofern die Bausubstanz Ihrer Stein- oder Betontreppe in Ordnung ist, können Sie beim Treppen renovieren die Stufen streichen, verputzen oder mit verschiedenen Materialien verkleiden. Welches Material Sie wählen, hängt auch davon ab, ob sich die Steintreppe im Freien befindet oder im geschlossenen Raum.
Im Zuge der Treppenrenovierung einer offenen Treppe, haben Sie die Möglichkeit diese nachträglich zu schließen – zum Beispiel aus Gründen der Sicherheit, wenn Kinder im Haus sind. Zum Schließen der offenen Räume zwischen den Stufen, werden die sogenannten Setzstufen angebracht. Anschließend können Sie die Setz- und Trittstufen einheitlich verkleiden – wie etwa mit Laminat oder Vinyl.
Sie planen eine Treppenrenovierung oder andere weitreichende Modernisierungsmaßnahmen? Mit dem richtigen Finanzierungsplan können Sie Ihr Zuhause ganz nach Ihren Wünschen gestalten. Unsere Heimatexperten vor Ort beantworten gerne Ihre Fragen und unterbreiten Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Finanzierungsangebot. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.