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Wer mittels Baufinanzierung den Traum vom Eigenheim wahr machen will, wird womöglich mit vielen Begriffen konfrontiert, mit denen er zunächst wenig anfangen kann. Auflassung, Effektivzins oder Prolongation: Das sind für Sie Fremdwörter? Mit unserem ABC der Baufinanzierung geben wir einen Überblick über wichtige Begriffe – damit Sie bei Gesprächen und Verhandlungen den Durchblick behalten.
Unser ABC der Baufinanzierung beginnt mit der Auflassung. Der Begriff Auflassung bezeichnet die Aufgabe und Übertragung des Besitzrechts eines Grundstücks auf jemand anderen. Er ist ein technischer und juristischer Begriff aus dem Sachenrecht. Die Auflassung ist also eine formgebundene Einigungserklärung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Darin wird festgehalten, dass das Grundstück vom Vorbesitzer auf den neuen Besitzer übergeht. Die Auflassungserklärung kann zwar mündlich erfolgen, allerdings muss sie gemäß § 925 BGB vor einem Notar abgegeben werden. Die Auflassung wird notariell beurkundet und dient dem Grundbuchamt als Nachweis.
Möchten Sie als neuer Eigentümer verhindern, dass die Einigung vor dem Erwerb des Grundstücks widerrufen wird, sollten Sie die Auflassung zusammen mit einem Grundstückskaufvertrag notariell beurkunden lassen.
Das klingt zunächst simpel, allerdings sind die Gesamtkosten in viele einzelne Posten wie die Herstellungskosten, Notargebühren, Grunderwerbsteuer und viele mehr unterteilt. Und natürlich spielen auch die Einkünfte und sonstige Ausgaben eine große Rolle bei der Aufstellung eines sicheren Finanzierungsplans. Holen Sie sich hierfür die Hilfe von Profis und lassen Sie sich von Finanzierungsexperten beraten, worauf Sie achten müssen.
Schließlich soll der Finanzierungsplan für ein Eigenheim für mehrere Jahrzehnte geplant werden. Kalkulieren Sie also realistisch und bedenken Sie sämtliche Posten.
Wird die Grundschuld als Sicherheit für ein Baudarlehen eingesetzt, verhält es sich wesentlich einfacher. Anders als eine Hypothek bleibt die Grundschuld auch nach der Kredittilgung im Grundbuch bestehen. Umschuldungen, Abtretungen oder Nachbelastungen sind daher mit geringem Aufwand und weitgehend ohne Kosten möglich.
Die konkrete Ausgestaltung Ihres Darlehens hängt auch von Ihrer finanziellen Ausgangslage und Ihren eigenen Bedürfnissen ab. In jedem Fall ist es aber empfehlenswert, das Darlehen bis Eintritt ins Rentenalter abbezahlt zu haben. Überlegen Sie sich also gut, ob Sie dies mit der Höhe des Darlehens finanziell stemmen können.
Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, gibt es verschiedene Modelle der Zinsfestschreibung – oder Zinsbindung. Während bei kleineren Krediten die Zinsen oft über die komplette Laufzeit hinweg festgeschrieben werden, ist dies bei einer Baufinanzierung in der Regel nicht möglich. Hier wird fast immer eine Anschlussfinanzierung notwendig, da eine Zinsfestschreibung selten über 15 bis 20 Jahre hinausgeht.
Ob Sie eine Zinsfestschreibung für die maximale Dauer oder nur für die ersten fünf Jahre wählen, hängt auch von Ihrer Risikobereitschaft ab: Eine kürzere Zinsfestschreibung geht generell mit einem niedrigeren Zinssatz einher. Eine langfristige Zinsbindung ist vergleichsweise teuer, schützt aber vor steigenden Zinsen und dem damit verbundenem Zinsänderungsrisiko.
Sie möchten ein Haus bauen oder kaufen und suchen nach einer sicheren Finanzierungsmöglichkeit? Unsere Heimatexperten erklären Ihnen, worauf es ankommt und gehen auf Ihre Fragen und Wünsche ein. Vereinbaren Sie einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Bevor Sie Ihr Eigenheim mithilfe einer Baufinanzierung kaufen und abbezahlen, sollten Sie sich umfassend über sämtliche Kosten und Fördermöglichkeiten informieren. Hier finden Sie ein paar hilfreiche Informationen:
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
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Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
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