Generalunternehmer – Bauleistungen aus einer Hand
- Was ist ein Generalunternehmer?
- Abgrenzung zu anderen Baupartnern
- Vor- und Nachteile
Ein Generalunternehmer leistet in der Regel alle zu erbringenden Bauleistungen bei einem Bauvorhaben. So haben Sie einen festen Ansprechpartner, können unter Umständen jedoch weniger im Bauprozess mitentscheiden. Wie sich der Generalunternehmer von anderen Partnern unterscheidet, welche Vor- und Nachteile es gibt sowie wichtige Hinweise zum Generalunternehmervertrag lesen Sie hier.
Ein Generalunternehmer kann als ein Gesamtunternehmer verstanden werden. In der Regel vollbringt er alle Bauleistungen, die zur Errichtung eines Bauwerks nötig sind.
Als Auftraggeber vergeben Sie dem Generalunternehmer beim Hausbau die Bauaufträge. Die Immobilie wird von ihm in den meisten Fällen schlüsselfertig gebaut.
Im Gegensatz zum Alleinunternehmer kann der Generalunternehmer anteilige Leistungen am Bauvorhaben an Subunternehmer abtreten. Er bleibt jedoch auch in diesem Fall der alleinige Vertragspartner des Bauherrn und trägt die Gesamtverantwortung für die zu erbringende Bauleistung.
Der Generalunternehmer unterscheidet sich hinsichtlich seiner Aufgaben und Kapazitäten von anderen Einsatzformen eines Unternehmers:
Der Totalunternehmer übernimmt im Gegensatz zum Generalunternehmer neben der baulichen Ausführung auch planerische Leistungen. Der Umfang an Planungsleistungen kann dabei variieren. Er führt in jedem Fall die Werkplanung aus, in manchen Fällen ebenfalls die Entwurfs- oder Genehmigungsplanung. Der Totalunternehmer übernimmt demnach auch Aufgaben, die der Bauherr ansonsten anderen Planern wie Ingenieuren oder Architekten übertragen würde.
Dem Generalübernehmer bzw. Totalübernehmer kommen bei einem Bauvorhaben Ingenieurs- und Planungsleistungen als auch sämtliche Ausführungs- und Finanzierungsleistungen zu. Der Unterschied zum Generalunternehmer ist, dass es dem Totalübernehmer in der Regel offensteht, Bauaufträge an Subunternehmer weiterzugeben. Der Generalübernehmer hat demnach normalerweise keine eigenen angestellten Handwerker, sondern beauftragt in allen baulichen Bereichen Subunternehmer. Der Generalunternehmer hingegen kann mit seinen direkt beschäftigten Handwerkern die meisten Gewerke abdecken und benötigt nur in geringem Umfang Unterstützung von Subunternehmen.
Von einem Teil-Generalunternehmer wird gesprochen, wenn der Generalunternehmer beim Bau nur mit einigen Gewerken betraut wird und somit nicht für den gesamten schlüsselfertigen Bau zuständig ist. Typisch ist etwa die Verantwortung über die Baukonstruktion samt Fassade und Dach oder die Bündelung der Haustechnik in einen Teil-Generalunternehmervertrag.
Ob Sie mit einem General- oder Totalunternehmer bauen, die tragende Säule Ihres Bauvorhabens bildet stets eine geeignete Baufinanzierung. Wenn Sie Fragen zur finanziellen Umsetzung Ihres geplanten Bauprojekts haben, wenden Sie sich gerne an Ihren Heimatexperten vor Ort.
Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin.
Wenn Sie Ihr Immobilienprojekt mit einem Generalunternehmer umsetzen, ergeben sich einige Vor-, aber auch Nachteile.
Vorteilhaft ist:
Nachteilig ist:
Haben Sie sich für die Zusammenarbeit mit einem Generalunternehmer beim Hausbau entschieden, setzen Sie einen entsprechenden Vertrag mit ihm auf. Hierbei gibt es einige Punkte zu beachten. Grundsätzlich ist der zwischen Auftraggeber und Generalunternehmer geschlossene Werkvertrag auch ohne notarielle Beurkundung gültig. Dennoch sollten Sie den Bauvertrag rechtlich prüfen lassen, bevor Sie ihn unterschreiben, etwa durch einen Bausachverständigen oder Juristen:
Sie haben bereits Pläne für den eigenen Hausbau? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung für Ihr Vorhaben suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Wenn Sie planen, ein Haus zu bauen, kommen womöglich weitere Fragen zur Umsetzung und Finanzierung auf. Hier einige Themen, die für Sie relevant sein können:
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.