Versicherungen
Wer Immmobilienbesitzer werden will, sollte gut vorsorgen. Nicht vor allen Risiken beim Hausbau können Sie sich schützen, dennoch sollten Sie abwägen, ob eine Versicherung sinnvoll ist. So können Sie beispielsweise Risiken wie Elementarschäden, Unfälle auf dem Bau oder Vandalismus schon während der Bauphase absichern.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Bei Hausbau oder anderen größeren Bauvorhaben haftet der Bauherr für Schäden, die anderen im Zusammenhang mit der Baustelle entstehen. Die sogenannte Bauherrenhaftpflichtversicherung sichert dieses Risiko ab.
Da die Haftung bereits bei Vertragsabschluss mit einem Architekten oder mit der Planung durch eine Baufirma beginnt, ist es sinnvoll, diese bereits vor Baubeginn abzuschließen.
Mehr zur BauherrenhaftpflichtversicherungElementarschadenversicherung
Die Elementarschadenversicherung tritt in der Regel bei Naturrisiken ein, wie zum Beispiel Starkregen, Überschwemmung und Rückstau, Lawinen oder Erdrutsch. Sie wird als optionale Ergänzung der Wohngebäude- bzw. der Hausratversicherung angeboten. Sie ist an diese Versicherungen gekoppelt, kann also nicht separat abgeschlossen werden. Viele Versicherer bieten ein Komplettpaket an, das die Elementarversicherung mit einschließt.
Mehr zur ElementarschadenversicherungBauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung dient dem Bauherrn und Bauunternehmer als Schutz vor nicht vorhersehbaren Schäden auf der Baustelle. Sie kommt im Schadensfall für die Kosten auf, die für die Aufräumarbeiten und das Wiederherstellen der Baustelle notwendig sind. Mit einer Bauleistungsversicherung sichern Sie sich z. B. gegen höhere Gewalt wie Sturm oder Hochwasser, Vandalismus, unbekannte Eigenheiten des Baugrundes, Material- und Konstruktionsfehler, Fahrlässigkeit und Ähnliches ab.
Mehr zur BauleistungsversicherungRestschuldversicherung
Die Restschuldversicherung übernimmt vorübergehend die Raten bzw. kommt für den gesamten Darlehensbetrag auf, wenn der Kreditnehmer der Tilgung des Immobilienkredites nicht mehr nachkommen kann. Abgedeckt ist z. B. unverschuldete Arbeitslosigkeit, schwere Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Darlehensnehmers.
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