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Ölheizung austauschen: Fristen, Kosten, Förderung

  • Wer muss seine Ölheizung austauschen?
  • Neue Ölheizung ab 2024: die Bestimmungen
  • Lohnt sich eine neue Ölheizung?

Viele Besitzer einer Ölheizung fragen sich: Wann muss ich meine Ölheizung austauschen? Welche Alternativen gibt es, wie hoch sind die Fördermittel? Wir haben für Sie die Antworten, was das Gebäudeenergiegesetz ab 2024 regelt.

    

Gibt es eine Ölheizungs-Austauschpflicht?

Eine Austauschpflicht für Ölheizungen gibt es nur im Rahmen der Sanierungspflicht, die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorschreibt. Das sogenannte "Heizungsgesetz" sieht keine Austauschpflicht für Ölheizungen vor. Bestehende Ölheizungen können weiterhin betrieben, defekte Anlagen repariert werden.


Welche Ölheizungen müssen ausgetauscht werden?

Laut Gebäudenergiegesetz müssen alte Ölheizungen nach spätestens 30 Jahren durch eine moderne Anlage ersetzt werden. Entscheidend ist das Alter des Heizkessels. Von dieser Austauschpflicht gibt es folgende Ausnahmen:

  • Sie bewohnen Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus seit dem 1. Februar 2002 selbst.
  • Ihre Heizung hat eine Nennleistung unter 4 Kilowatt oder über 400 Kilowatt.
  • Ihre Ölheizung hat einen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel.
Alte Öl-Heizung im Kellerraum Das Gebäudeenergiegesetz regelt den Austausch alter Ölheizungen. In bestimmten Fällen gelten auch Ausnahmen. (Quelle: stock.adobe.com - zenturio1st)

Wie lange noch kann ich meine Ölheizung erneuern?

Der Betrieb von reinen Ölheizungen ist nur noch bis zum 31.12.2044 erlaubt. Bis dahin gelten diverse Übergangsregelungen für folgende Fälle:

Reparatur einer alten Ölheizung

Kaputte Ölheizungen dürfen, so es technisch möglich ist, repariert werden.

Austausch einer defekten Ölheizung ("Heizungshavarie")

Geht die Ölheizung irreparabel kaputt (Havariefall), kann erst einmal eine gebrauchte Heizung eingebaut werden. Zusätzlich gibt es Übergangsfristen von fünf Jahren für den Umstieg auf eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbarer Energie. Ist ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich, beträgt die Frist maximal zehn Jahre.

Einbau einer neuen Ölheizung

Für Eigentümer von Bestandsbauten wird die angestrebte Umstellung auf klimafreundliche Heizungen an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Die soll bis 2026 beziehungsweise 2028 abgeschlossen sein. Bis zur Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung dürfen Hauseigentümer weiterhin eine Ölheizung einbauen. 

Allerdings gilt dann eine neu eingeführte Beratungspflicht. Heißt konkret: eine fachkundige Person (Energieberater, Heizunginstallateur, Schornsteinfeger) müssen vor dem Einbau die möglichen Auswirkungen der örtlichen Wärmeplanung sowie die wirtschaftlichen Risiken erläutern und alternative Heizungstechnologien vorstellen.

Außerdem ist eine schrittweise Nutzung von sogenanntem „grünem Heizöl“ vorgeschrieben. Darunter versteht man synthetisches Heizöl, das zum überwiegenden Teil aus pflanzlichen Reststoffen und tierischen Fetten gewonnen wird. Wenn nach der Wärmeplanung feststeht, dass das Gebäude weder an ein Wärme- noch an ein Wasserstoffnetz angeschlossen werden kann, muss der Eigentümer sicherstellen, dass ab 2029 stufenweise „grünes Heizöl“ verbrannt wird. Ölheizungen, die nach 2026 beziehungsweise nach 2028 eingebaut werden, müssen von Anfang an 65 Prozent grünes Heizöl nutzen.


Ist es sinnvoll, noch eine neue Ölheizung einzubauen?

Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, durch den Umstieg auf klimafreundliches Heizen bis 2045 die gewünschte Klimaneutralität zu erreichen. Das funktioniert nur durch die Reduzierung und letztlich Abschaffung von fossilen Energieträgern wie Öl. 

Im Hinblick auf die künftig geforderte Einbindung von 65 Prozent erneuerbarer Energien empfiehlt sich unter Umständen eine Hybridlösung, also zum Beispiel die Kombination einer neuen Ölheizung mit einer Wärmepumpe. Ob das sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab. Das wären zum Beispiel der energetische Zustand des Hauses, Alter und Zustand der bestehenden Ölheizung und die Preisentwicklung von Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern. Zu bedenken ist auch, das bei einer Hybridlösung zwei Systeme gewartet werden müssen. Und durch die steigene CO2-Steuer wird Öl auch in einer solchen Kombination sukzessive teurer.


Wann sollte ich meine Ölheizung austauschen?

Eine Ölheizung muss zwingend ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre ist und die Ausnahmen bei der oben beschriebenen Sanierungspflicht nicht greifen. 

Die Energieberatung der Verbraucherzentralen gibt – bei regelmäßiger Wartung – die durchschnittliche Lebensdauer von Ölheizungen mit 20 Jahren an. Und empfiehlt: "Wer eine Heizung hat, die älter als 15 Jahre ist, sollte daher auf einen Ausfall vorbereitet sein und sich rechtzeitig beraten lassen."

Ölheizung ersetzen: Kosten und Finanzierung

Sie möchten Ihre alte Ölheizung austauschen und durch ein klimafreundliches Heizsystem ersetzen? Die Kosten für eine neue Heizung können schnell im fünfstelligen Bereich liegen. 

Gerne unterstützt Sie Ihr Heimatexperte vor Ort, wenn Sie Fragen zur BAFA-Förderung haben. Zudem kann er Ihnen für Ihren geplanten Heizungstausch gleich ein konkretes Finanzierungsangebot erstellen. Mit einem Modernisierungskredit profitieren Sie bei der Finanzierung der energetischen Maßnahmen von besonders günstigen Zinsen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Im Beratungsgespräch können Sie dann alles in Ruhe besprechen.

Persönliche Beratung

Unsere Heimatexperten vor Ort sind jederzeit gerne für Sie da.

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Gegen welches Heizsystem die Ölheizung austauschen?

Wer beim Einbau einer neuen Heizung auf Nummer sicher gehen will, der sollte sich für eine Technik entscheiden, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien einbindet. Folgende Systeme sind dafür geeignet beziehungsweise werden gefördert:

Hier finden Sie eine Übersicht und den Vergleich einzelner Heizungssysteme.


Ölheizung austauschen: Wie hoch sind die Kosten?

Wer ein neues Heizungssystem einbauen lässt, muss seine alte Ölheizung samt Heizöltank fachgerecht entsorgen lassen. Dabei fallen folgende Arbeiten an:

  • Entfernung aller Rohrleitungen
  • Abpumpen und Entsorgung des restlichen Öls
  • Reinigung und Demontage des alten Öltanks
  • Übergabe aller Teile an einen Entsorgungsbetrieb

Die Kosten entstehen vor allem bei der Demontage und Entsorgung des alten Öltanks. Sie liegen – je nach Art des Tanks und seines Fassungsvermögens – zwischen 500 und 2.000 Euro. Spartipp: Ist noch altes Öl im Tank, lässt sich dieses gegebenenfalls in Absprache mit der Entsorgungsfirma noch verkaufen.

Dazu kommen noch die Kosten für die neue Heizung. Die belaufen sich – je nach Heizungstyp – zwischen 12.000 und 35.000 Euro.


Ölheizungstausch: Wie viel Förderung bekomme ich 2024?

Der Einbau einer Ölheizung wird nicht gefördert. Fördermittel können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihre alte Ölheizung gegen ein Heizsystem mit erneuerbaren Energien austauschen. In diesem Fall erhalten Sie unter Umständen einen zusätzlichen Austauschbonus. 

Hier finden Sie die gültigen Förderbestimmungen beim Heizungstausch.      


Wie funktioniert der Austausch einer Ölheizung konkret? 

Der 5-Punkte-Plan für den Austausch einer Ölheizung:
  1. Beratung: Welches (neue) Heizungssystem kommt infrage? Ein Fachbetrieb sollte gemeinsam mit Ihnen die Heizungsalternativen besprechen und Ihnen die Vor- und Nachteile erklären. 
  2. Check: Wie sind die örtlichen Gegebenheiten? Bei einer Pelletheizung benötigen Sie Platz für das Silo, bei der Installation einer Wärmepumpe müssen bestimmte Grenzabstände eingehalten werden.
  3. Planung: Die Dimensionierung der neuen Heizung wird geplant, die genauen Kosten ermittelt. Jetzt wäre auch der Zeitpunkt zur Beantragung der Fördermittel.
  4. Demontage der alten Ölheizung inklusive Öltank(s), fachgerechte Entsorgung der kompletten alten Ölheizung.
  5. Installation der neuen Heizung inklusive eventuell anderer Gewerke (zum Beispiel durch Fundamentlegung oder Elektrikerarbeiten). 

Gute Beratung ist unverzichtbar

Behalten Sie bei der Finanzierung eines alternativen Heizsystems alle Schritte im Blick. Ob Sie eine neue Pelletheizung oder eine energetische Dachsanierung finanzieren möchten – unsere Heimatexperten vor Ort sind jederzeit für Sie da, wenn Sie offene Fragen haben. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.


Ölheizung austauschen: Fragen und Antworten

Wann gilt ein Ölheizungsverbot?

Bei Neubauten in dafür ausgewiesenen Neubaugebieten ist der Einbau reiner Ölheizungen ab 01.01.2024 verboten. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem der Bauantrag gestellt wurde. Bei Bestandsbauten und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten dürfen Heizungen noch bis zum 31.12.2044 betrieben werden. Danach muss ein Brennstoffwechsel zu biogenen oder synthetischen Brennstoffen erfolgen.

Gibt es Ausnahmen von der Regel, mit 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen?

Eigentümer können sich von den Anforderungen des GEG befreien, wenn die Einhaltung von 65 Prozent erneuerbarer Energie bei der neuen Heizung im Einzelfall eine unzumutbare Härte bedeutet. Das gilt bei "unbilliger Härte":

  • aufgrund von Unwirtschaftlichkeit.
  • bei "besonderen persönlichen, baulichen oder sonstigen Umständen", zum Beispiel aufgrund des hohen Alters des Eigentümers, bei Finanzierungsschwierigkeiten oder aber auch bei einer Pflegebedürftigkeit.

In diesen Fällen können sich die Gebäudeeigentümer oder Bauverantwortlichen durch einen Antrag bei der zuständigen Behörde von den Anforderungen des Gesetzes befreien lassen.

Wie lange darf ich meine alte Ölheizung betreiben?

Ölheizungen, die vor 2024 eingebaut werden, können noch bis zum 31. Dezember 2044 betrieben werden. Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss jedoch ein Brennstoffwechsel zu biogenen oder synthetischen Brennstoffen erfolgen.

Mit was kann ich eine Ölheizung im Altbau ersetzen?

Welches Heizsystem sich für den Altbau eignet, hängt von den energetischen und baulichen Gegebenheiten vor Ort ab. So kann durchaus auch eine Wärmepumpe im Altbau zum Einsatz kommen. Ob sich das lohnt, sollte ein Energieberater klären. Dabei können Sie sich gegebenenfalls auch einen individuellen Sanierungfahrplan für die energetische Sanierung erstellen lassen.

Soll ich meine alte Ölheizung gegen eine neue Ölheizung tauschen?

Auch wenn die Kosten im Vergleich zu anderen Heizsystemen niedriger sind, empfiehlt es sich nicht, seine alte gegen eine neue Ölheizung zu tauschen. Denn erstens wird der Ölpreis aufgrund der sukzessive steigenden CO2-Steuer ebenfalls steigen. Und zweitens stellt das GEG ab 2024 erhöhte Anforderungen an den Einbau einer neue Ölheizung. Ab 2029 muss eine Ölheizung schrittweise einen immer höheren Anteil an „grünem Heizöl“ verwenden. Und liegt 2026 oder 2028 die kommunale Wärmeplanung vor, muss die neue Ölheizung von vornherein mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Das könnten auch Gründe sein, warum zum Beispiel thermondo, nach eigener Aussage Deutschlands größter Heizungsmonteur, inzwischen keine Ölheizungen mehr einbaut.

    

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