Hauskredit
- Davon hängt die Höhe des Hauskredites ab
- Für den Hauskredit Zinsen sichern
- Berechnen Sie Ihren persönlichen Hauskredit
Wie viel Kredit bekomme ich? Das ist die entscheidende Frage aller, die eine Baufinanzierung planen. Anhand Rechenbeispielen und unserem Budget-Rechner erfahren Sie, wie viel Hauskredit Sie sich leisten können.
Hauskredit wird oft als Synonym für eine Baufinanzierung verwendet, also die Finanzierung eines Immobilienkaufs oder -baus zum Beispiel über ein Annuitätendarlehen oder mithilfe eines Bausparvertrages.
Welche Form der Baufinanzierung auch gewählt wird, in der Regel zahlt der Kreditnehmer nach dem Erhalt des Hauskredites regelmäßig eine bestimmte Rate an den Kreditgeber zurück. Die Rate besteht dann aus den Zinsen und der Tilgung. Dabei werden Zins- und Tilgungssatz vor Vertragsabschluss festgelegt.
Die Rückzahlung per Raten läuft über einen bestimmten, vorher vereinbarten Zeitraum. Ist der Hauskredit innerhalb dieses Zeitraumes nicht vollständig zurückgezahlt, benötigt der Kreditnehmer meist eine Anschlussfinanzierung.
Wie hoch der Hauskredit ist, den Sie von Ihrem Finanzierungspartner bekommen, hängt von mehreren Faktoren ab. Die wichtigsten Größen sind aber:
Zum Eigenkapital zählen die Finanzmittel, über die Sie selbst frei verfügen. Das wären zum Beispiel Barvermögen, Ersparnisse oder Wertpapiere. In unserem Artikel "Eigenkapital beim Hauskauf" gehen wir noch ausführlicher auf das Thema ein.
Im Allgemeinen gilt für die Erlangung eines Hauskredites ein notwendiges Eigenkapital von 20 Prozent des Kaufpreises plus die Erwerbsnebenkosten. Achtung: Gerade die Nebenkosten sollten Sie nicht unterschätzen! Diese können noch einmal rund zehn bis 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen. Empfohlen wird daher ein Eigenkapitalanteil von 30 bis 35 Prozent der gesamten Kaufkosten.
Mit unserer Checkliste Hauskauf und Nebenkosten (PDF) behalten Sie alle Kosten im Blick.
Eigentlich ist die Frage, wie viel Hauskredit Sie bekommen, nur individuell zu beantworten. Als Faustformel gilt aber: monatliches Nettoeinkommen x 110 = höchstmöglicher Darlehensbetrag. Bei einem Monats-Nettoeinkommen von 2.500 Euro ist also ein Hauskredit von maximal 275.000 Euro realistisch.
Dabei muss das Nettoeinkommen nicht nur aus dem Nettolohn oder -gehalt bestehen. Auch Mieteinnahmen, Hinterbliebenenrenten, Kindergeld oder Kapitalerträge zählen dazu.
Umgekehrt zur maximalen Darlehenshöhe sollten Sie sich bei einem Hauskredit die Frage stellen: Wie viel Geld sollte ich zur Rückzahlung des Hauskredites monatlich zur Verfügung haben? Auch hier gibt es eine Faustregel: Die Monatsrate für die Rückzahlung des Hauskredites sollte 35 % des monatlichen Nettohaushaltseinkommens nicht übersteigen.
Einnahmen, Ausgaben, Eigenkapital, Laufzeit, Kosten:
Wer mehr als nur einen Daumenwert für die Höhe seines Hauskredites haben möchte, der benötigt dafür folgende Angaben:
Daraus ergibt sich dann folgende Formel:
Monatsbetrag x 12 Monate x 100
------------------------------------ = Kredit
proz. Zinssatz x proz. Tilgung
Dazu ein konkretes Rechenbeispiel: Angenommen, Ihnen stehen im Monat 750 Euro zur Verfügung. Die Baufinanzierung wurde mit einem Sollzinssatz von 2,5 Prozent und einer Tilgung von 3 Prozent abgeschlossen. Daraus ergibt sich folgender Betrag:
750 Euro x 12 Monate x 100
----------------------------- = 120.000 Euro
2,5 Prozent x 3,0 Prozent
Welchen Kredit kann ich mir leisten? Geben Sie einige wenige Daten ein und wir berechen, wie viel Ihre Immobilie kosten kann beziehungsweise wie hoch der Hauskredit maximal sein sollte:
Die Beantragung eines Baudarlehens will gut überlegt sein. Hier zeigen wir Ihnen in fünf Schritten, worauf Sie bei einer soliden Hausfinanzierung achten sollten:
Einnahmen versus Ausgaben: Unser Budget-Rechner hilft Ihnen zu ermitteln, welche finanziellen Mittel Ihnen für einen Hauskredit zur Verfügung stehen:
Zum Kassensturz gehört wie oben beschrieben auch die Ermittlung des Eigenkapitals. Für Ihren persönlichen Finanz-Check stellen wir Ihnen hier ein PDF zur Verfügung.
Nach der Bestimmung des monatlichen Budgets und des Eigenkapitals können Sie die Höhe Ihrer persönlichen Hausfinanzierung ermitteln. Kalkulieren Sie realistisch und planen Sie auch einen Spielraum mit ein. Unvorhergesehenes wie eine kaputte Geschirrspülmaschine oder ein Defekt am Auto sollten Sie nicht gleich in finanzielle Schwierigkeiten stürzen.
Ob Neubau oder Gebrauchtimmobilie: Der Staat fördert energieeffiziente Maßnahmen mit Zuschüssen und vergünstigten Krediten, zum Beispiel über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft (BAFA). Mithilfe der Förderung können Sie die Kosten Ihrer Hausfinanzierung reduzieren.
Für die Bereitstellung zahlen Sie als Darlehensnehmer für Ihren Hauskredit Zinsen. Wie hoch diese Zinsen sind, wird über den Zinssatz geregelt. Gleich beim Abschluss des Baudarlehens wird dieser Zinssatz auf Basis der aktuellen Bauzinsen für eine fest vereinbarte Laufzeit festgelegt.
Die Höhe des Zinssatzes orientiert sich unter anderem an der allgemeinen Entwicklung der Bauzinsen. Ein weiterer, sehr wichtiger Faktor ist aber auch die Dauer der Zinsfestschreibung, also wie lange Sie den vereinbarten Zinssatz zahlen. Grundsätzlich gilt: Bei längeren Laufzeiten ist der Zinssatz meist höher, bei kürzeren oftmals niedriger.
Welche Laufzeit die richtige ist, hängt von der persönlichen Finanzplanung ab und der Frage, ob tendenziell mit steigenden oder fallenden Zinsen zu rechnen ist.
Wer auf Nummer sicher gehen will, der wählt ein Volltilgerdarlehen. Das bedeutet, dass am Ende der vereinbarten Laufzeit die Darlehenssumme inklusive Zinsen vollständig zurückbezahlt wurde.
Private Wohnungsbaukredite
Mit unserem Kreditrechner ermitteln Sie schnell und einfach die aktuellen Konditionen für Ihre Hausfinanzierung. Für die Berechnung geben Sie den Kauf- oder Baupreis an, wählen den Darlehensbetrag aus und legen die Dauer der Zinsbindung fest. Das Ergebnis: Ihr möglicher Hauskredit.
Nach diesem ersten Überblick vereinbaren Sie am besten einen persönlichen Beratungstermin. Ihr Heimatexperte vor Ort erstellt gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Finanzierungsplan.
Ob sich ein Paar trennt, scheiden lässt oder einer der Partner aus der gemeinsamen Immobilie auszieht, spielt beim Hauskredit keine Rolle. Denn wer den Kreditvertrag unterschrieben hat, bleibt Schuldner beim Darlehensgeber. Haben beide Ehepartner den Vertrag abgeschlossen, müssen auch beide weiterhin zahlen. In diesem Fall haften auch beide Ex-Partner für den Kredit.
Dabei muss sich der Darlehensgeber auf eine Aufteilung der Raten zwischen den Eheleuten nicht einlassen. Eine Bank hat zum Beispiel das Recht, den vollen Betrag von einem der Vertragspartner einzufordern. Hat dagegen nur eine Person für den Immobilienkredit unterschrieben, ist bei einer Scheidung auch nur diese Person verpflichtet, den Hauskredit zurückzuzahlen.
Eine Möglichkeit, um den Kredit abzulösen, wäre der Verkauf des Hauses. Doch dafür müsste man erst einmal den Wert der Immobilie ermitteln. Und dann gilt es, eventuell noch das Trennungsjahr oder eine Vorfälligkeitsentschädigung zu beachten. Alle Optionen in Sachen Hauskredit bei einer Scheidung lesen Sie in unserem Artikel "Scheidung und Immobilienkredit: Was tun?".
Schwäbisch Hall erhielt in der Online-Umfrage "Fairster Baufinanzierer" erneut die Note "sehr gut". Im Auftrag von FOKUS-MONEY wurden mehr als 2.500 Bauherren zu den Bewertungskategorien Angebot, Beratung, Service, Preis-Leistungs-Verhältnis und Kommunikation befragt.
Sie suchen den passenden Hauskredit? Einen, der gute Konditionen bietet und gleichzeitig auf Ihre individuelle Finanzplanung angepasst ist? Unsere Heimatexperten sind jederzeit für Sie da, um mit Ihnen gemeinsam alle Optionen zu besprechen, offene Fragen zu klären und einen Finanzierungsplan auszuarbeiten, der zu Ihnen passt.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
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Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
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Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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