Ölheizung austauschen: Fristen, Kosten, Förderung
- Wer muss seine Ölheizung austauschen?
- Neue Ölheizung ab 2024: die Bestimmungen
- Lohnt sich eine neue Ölheizung?
Viele Besitzer einer Ölheizung fragen sich: Wann muss ich meine Ölheizung austauschen? Welche Alternativen gibt es, wie hoch sind die Fördermittel? Wir haben für Sie die Antworten, was das Gebäudeenergiegesetz ab 2024 regelt.
Eine Austauschpflicht für Ölheizungen gibt es nur im Rahmen der Sanierungspflicht, die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorschreibt. Das sogenannte "Heizungsgesetz" sieht keine Austauschpflicht für Ölheizungen vor. Bestehende Ölheizungen können weiterhin betrieben, defekte Anlagen repariert werden.
Laut Gebäudenergiegesetz müssen alte Ölheizungen nach spätestens 30 Jahren durch eine moderne Anlage ersetzt werden. Entscheidend ist das Alter des Heizkessels. Von dieser Austauschpflicht gibt es folgende Ausnahmen:
Der Betrieb von reinen Ölheizungen ist nur noch bis zum 31.12.2044 erlaubt. Bis dahin gelten diverse Übergangsregelungen für folgende Fälle:
Reparatur einer alten Ölheizung
Kaputte Ölheizungen dürfen, so es technisch möglich ist, repariert werden.
Austausch einer defekten Ölheizung ("Heizungshavarie")
Geht die Ölheizung irreparabel kaputt (Havariefall), kann erst einmal eine gebrauchte Heizung eingebaut werden. Zusätzlich gibt es Übergangsfristen von fünf Jahren für den Umstieg auf eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbarer Energie. Ist ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich, beträgt die Frist maximal zehn Jahre.
Einbau einer neuen Ölheizung
Für Eigentümer von Bestandsbauten wird die angestrebte Umstellung auf klimafreundliche Heizungen an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Die soll bis 2026 beziehungsweise 2028 abgeschlossen sein. Bis zur Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung dürfen Hauseigentümer weiterhin eine Ölheizung einbauen.
Allerdings gilt dann eine neu eingeführte Beratungspflicht. Heißt konkret: eine fachkundige Person (Energieberater, Heizunginstallateur, Schornsteinfeger) müssen vor dem Einbau die möglichen Auswirkungen der örtlichen Wärmeplanung sowie die wirtschaftlichen Risiken erläutern und alternative Heizungstechnologien vorstellen.
Außerdem ist eine schrittweise Nutzung von sogenanntem „grünem Heizöl“ vorgeschrieben. Darunter versteht man synthetisches Heizöl, das zum überwiegenden Teil aus pflanzlichen Reststoffen und tierischen Fetten gewonnen wird. Wenn nach der Wärmeplanung feststeht, dass das Gebäude weder an ein Wärme- noch an ein Wasserstoffnetz angeschlossen werden kann, muss der Eigentümer sicherstellen, dass ab 2029 stufenweise „grünes Heizöl“ verbrannt wird. Ölheizungen, die nach 2026 beziehungsweise nach 2028 eingebaut werden, müssen von Anfang an 65 Prozent grünes Heizöl nutzen.
Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist es, durch den Umstieg auf klimafreundliches Heizen bis 2045 die gewünschte Klimaneutralität zu erreichen. Das funktioniert nur durch die Reduzierung und letztlich Abschaffung von fossilen Energieträgern wie Öl.
Im Hinblick auf die künftig geforderte Einbindung von 65 Prozent erneuerbarer Energien empfiehlt sich unter Umständen eine Hybridlösung, also zum Beispiel die Kombination einer neuen Ölheizung mit einer Wärmepumpe. Ob das sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab. Das wären zum Beispiel der energetische Zustand des Hauses, Alter und Zustand der bestehenden Ölheizung und die Preisentwicklung von Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern. Zu bedenken ist auch, das bei einer Hybridlösung zwei Systeme gewartet werden müssen. Und durch die steigene CO2-Steuer wird Öl auch in einer solchen Kombination sukzessive teurer.
Eine Ölheizung muss zwingend ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre ist und die Ausnahmen bei der oben beschriebenen Sanierungspflicht nicht greifen.
Die Energieberatung der Verbraucherzentralen gibt – bei regelmäßiger Wartung – die durchschnittliche Lebensdauer von Ölheizungen mit 20 Jahren an. Und empfiehlt: "Wer eine Heizung hat, die älter als 15 Jahre ist, sollte daher auf einen Ausfall vorbereitet sein und sich rechtzeitig beraten lassen."
Sie möchten Ihre alte Ölheizung austauschen und durch ein klimafreundliches Heizsystem ersetzen? Die Kosten für eine neue Heizung können schnell im fünfstelligen Bereich liegen.
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Wer beim Einbau einer neuen Heizung auf Nummer sicher gehen will, der sollte sich für eine Technik entscheiden, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien einbindet. Folgende Systeme sind dafür geeignet beziehungsweise werden gefördert:
Hier finden Sie eine Übersicht und den Vergleich einzelner Heizungssysteme.
Wer ein neues Heizungssystem einbauen lässt, muss seine alte Ölheizung samt Heizöltank fachgerecht entsorgen lassen. Dabei fallen folgende Arbeiten an:
Die Kosten entstehen vor allem bei der Demontage und Entsorgung des alten Öltanks. Sie liegen – je nach Art des Tanks und seines Fassungsvermögens – zwischen 500 und 2.000 Euro. Spartipp: Ist noch altes Öl im Tank, lässt sich dieses gegebenenfalls in Absprache mit der Entsorgungsfirma noch verkaufen.
Dazu kommen noch die Kosten für die neue Heizung. Die belaufen sich – je nach Heizungstyp – zwischen 12.000 und 35.000 Euro.
Der Einbau einer Ölheizung wird nicht gefördert. Fördermittel können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihre alte Ölheizung gegen ein Heizsystem mit erneuerbaren Energien austauschen. In diesem Fall erhalten Sie unter Umständen einen zusätzlichen Austauschbonus.
Hier finden Sie die gültigen Förderbestimmungen beim Heizungstausch.
Behalten Sie bei der Finanzierung eines alternativen Heizsystems alle Schritte im Blick. Ob Sie eine neue Pelletheizung oder eine energetische Dachsanierung finanzieren möchten – unsere Heimatexperten vor Ort sind jederzeit für Sie da, wenn Sie offene Fragen haben. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.
Bei Neubauten in dafür ausgewiesenen Neubaugebieten ist der Einbau reiner Ölheizungen ab 01.01.2024 verboten. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem der Bauantrag gestellt wurde. Bei Bestandsbauten und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten dürfen Heizungen noch bis zum 31.12.2044 betrieben werden. Danach muss ein Brennstoffwechsel zu biogenen oder synthetischen Brennstoffen erfolgen.
Eigentümer können sich von den Anforderungen des GEG befreien, wenn die Einhaltung von 65 Prozent erneuerbarer Energie bei der neuen Heizung im Einzelfall eine unzumutbare Härte bedeutet. Das gilt bei "unbilliger Härte":
In diesen Fällen können sich die Gebäudeeigentümer oder Bauverantwortlichen durch einen Antrag bei der zuständigen Behörde von den Anforderungen des Gesetzes befreien lassen.
Ölheizungen, die vor 2024 eingebaut werden, können noch bis zum 31. Dezember 2044 betrieben werden. Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss jedoch ein Brennstoffwechsel zu biogenen oder synthetischen Brennstoffen erfolgen.
Welches Heizsystem sich für den Altbau eignet, hängt von den energetischen und baulichen Gegebenheiten vor Ort ab. So kann durchaus auch eine Wärmepumpe im Altbau zum Einsatz kommen. Ob sich das lohnt, sollte ein Energieberater klären. Dabei können Sie sich gegebenenfalls auch einen individuellen Sanierungfahrplan für die energetische Sanierung erstellen lassen.
Auch wenn die Kosten im Vergleich zu anderen Heizsystemen niedriger sind, empfiehlt es sich nicht, seine alte gegen eine neue Ölheizung zu tauschen. Denn erstens wird der Ölpreis aufgrund der sukzessive steigenden CO2-Steuer ebenfalls steigen. Und zweitens stellt das GEG ab 2024 erhöhte Anforderungen an den Einbau einer neue Ölheizung. Ab 2029 muss eine Ölheizung schrittweise einen immer höheren Anteil an „grünem Heizöl“ verwenden. Und liegt 2026 oder 2028 die kommunale Wärmeplanung vor, muss die neue Ölheizung von vornherein mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Das könnten auch Gründe sein, warum zum Beispiel thermondo, nach eigener Aussage Deutschlands größter Heizungsmonteur, inzwischen keine Ölheizungen mehr einbaut.
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