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Vermögenswirksame Leistungen
beim Bausparen

  • Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL)?
  • So funktioniert VL-Sparen mit einem Bausparvertrag
  • VL-Förderung vom Staat kassieren

Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VwL) sind freiwillige Zahlungen vom Arbeitgeber für Ihren Vermögensaufbau – bis zu 40 Euro im Monat! Wir zeigen Ihnen, wie einfach Sie VL anlegen können und welche Vorteile ein Schwäbisch Hall-Bausparvertrag dabei bietet.

                     

Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL)?

Als freiwillige Geldleistung des Arbeitgebers unterstützen vermögenswirksame Leistungen Arbeitnehmer darin, Vermögen gezielt aufzubauen. Bis zu 40 Euro pro Monat, also 480 Euro im Jahr, sind dabei möglich. Arbeitgeber dürfen die VL nur auf ganz bestimmte Anlageprodukte, zum Beispiel einen Schwäbisch Hall-Bausparvertrag, einzahlen. Geregelt ist dazu alles im Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG).

Um von vermögenswirksamen Leistungen profitieren zu können, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Erhalten Sie VL vom Arbeitgeber, zahlt er diese zusätzlich zum Gehalt. Die Leistungen können im individuellen Arbeitsvertrag geregelt sein. Oft bilden auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen die Grundlage.
  • Wenn Ihr Arbeitgeber keine VL oder weniger als 40 Euro zahlt, können Sie den Betrag selbst zahlen oder aufstocken. Wichtig ist dabei, dass die Zahlung als "Vermögenswirksame Leistung" gekennzeichnet ist und über den Arbeitgeber auf die von Ihnen gewählte VL-Anlageform erfolgt.

Ihr Heimatexperte informiert Sie gerne, ob Sie durch die Einzahlungen der VL auf Ihren Bausparvertrag zusätzlich in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage kommen.

Automechaniker prüft ein Auto
Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers und dienen dem Vermögensaufbau. Auch Berufseinsteiger erhalten VL. (Quelle: sofiko14 - stock.adobe.com)

Wer bekommt vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen bekommen fast alle festangestellten Arbeitnehmer, Auszubildenden, Beamten, Richter und Soldaten. Möglicherweise auch Sie! Ihr Schwäbisch Hall-Heimatexperte berät Sie dazu gerne.  


3 Schritte zum VL-Bausparen mit Schwäbisch Hall

Wenn Sie vorhaben, in einigen Jahren zu bauen oder Ihr Eigenheim energetisch zu sanieren, ist ein Bausparvertrag nicht nur eine gute Anlage für vermögenswirksame Leistungen. Mit einem Vorsorge-Bausparvertrag sichern Sie sich schon heute die günstigen Darlehenszinsen für Ihre Wohnwünsche von morgen. Aber auch für junge Leute, die zunächst kleine Beträge sparen wollen oder ihrem ersten Gehalt entgegenfiebern, ist Schwäbisch Hall-Bausparen sinnvoll. Und so einfach geht's:

 

Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob er VL bezahlt. Bei einer Neuanstellung können Sie das Thema ansprechen, wenn Sie die Bedingungen des Arbeitsvertrags verhandeln. Dort sollte vermerkt werden, ob und in welcher Höhe Ihnen VL zustehen, denn die Leistung ist freiwillig.

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Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, benötigen Sie dafür eine zertifizierte Anlageform. Der Bausparvertrag ist eine solche. Sollten Sie noch keinen Vertrag besitzen, berät Sie gerne Ihr Heimatexperte vor Ort.

Es gibt verschiedene Anlageformen für VL (dazu später mehr). Die freie Produktwahl ist sogar gesetzlich geregelt.

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Sobald Sie sich für eine Anlageform entscheiden und Ihrem Arbeitgeber den VL-Antrag vorlegen, zahlt er den Beitrag auf Ihr Anlagekonto. Für alle, die bereits Bausparer bei Schwäbisch Hall sind: Laden Sie den VL-Antrag online herunter. So können Sie ihn bequem zu Hause ausfüllen und an Ihren Arbeitgeber schicken.

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Rechenbeispiel zum VL-Bausparen

Unser Rechenbeispiel zeigt Ihnen auf, welche Leistungen und Prämien von Arbeitgeber und Staat beim VL-Bausparen insgesamt möglich sind.  

Grundlage der Berechnung sind folgende Annahmen:

  • Bausparvertrag im Tarif FuchsSpar
  • Bausparsumme 25.000 Euro
  • Monatliche VL-Zahlungen vom Arbeitgeber in Höhe von 40 Euro in der Sparphase
  • Sparzeit1 ca. 7 Jahre und 11 Monate
  • Bausparer: alleinstehend, Arbeitnehmer, WoP- und ASZ-berechtigt (es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen)

Nutzen Sie alternativ auch gerne unseren Bausparrechner.

Übrigens: Zur Bausparförderung zählt noch mehr als nur die Arbeitnehmersparzulage. Der Staat unterstützt Bausparer auch mit der Wohnungsbauprämie und den Wohn-Riester-Zulagen.

So viel ist beim VL-Bausparen möglich:
 
SPARPHASE  
Monatlicher Sparbeitrag 97,50 €
Eigene Einzahlungen (gesamt) 8.970 €
VL-Zahlungen vom Arbeitgeber   3.640 €
Arbeitnehmersparzulage (ASZ) 327,00 €
Wohnungsbauprämie (WoP) 611,90 €
Guthabenzins inkl. Zinsplus2 525,90 €
Bausparguthaben3 13.564,50 €
DARLEHENSPHASE  
Anspruch auf Darlehen ca.
11.435,50 €

VL auf Bausparen: Das sollten Sie wissen

  • Für VL-zertifizierte Produkte gilt in der Regel eine Laufzeit von sieben Jahren. In den ersten sechs Jahren zahlen der Arbeitgeber oder Sie selbst über den Arbeitgeber Beiträge ein. Das letzte Jahr ist ein Ruhejahr. Erst danach steht Ihnen der Sparbetrag zur Verfügung. Beim Bausparvertrag gibt es eine Ausnahme: Hier gibt es sowohl längere als auch kürzere Lauf- bzw. Sparzeiten. Ein Ruhejahr gibt es nicht. Kommt Ihr Bausparvertrag in die Zuteilung, erhalten Sie die VL mit ausgezahlt.
  • Die mit dem Bausparvertrag erwirtschafteten Zinsen unterliegen der Abgeltungsteuer. Denken Sie daran, einen ausreichenden Freistellungsauftrag zu stellen. Über unser Kundenportal MEIN KONTO können Schwäbisch Hall-Bausparer das ganz einfach selbst online veranlassen.

So geht's ganz einfach:

Entscheiden Sie sich für einen Schwäbisch Hall-Bausparvertrag, nutzen Sie unser digitales VL-Formular, um zukünftig Ihre VL vom Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto überweisen zu lassen. Dieses können Sie runterladen, elektronisch ausfüllen und anschließend bei Ihrem Arbeitgeber abgeben.

    

Vermögenswirksame Leistungen: Weitere Anlageformen

Um Ihre VL anzulegen, gibt es verschiedene Alternativen. Für welche Anlage Sie sich entscheiden, steht Ihnen frei. Es muss allerdings ein VL-zertifiziertes Produkt sein, wie zum Beispiel ein Bausparvertrag. Weitere Einsatzmöglichkeiten oder Sparformen sind:

Baukredit tilgen

Zahlen Sie bereits eine Immobilie ab, können Sie die VL zur Tilgung des Immobilienkredits verwenden. So senken Sie die Zinskosten. Sprechen Sie mit Ihrer kreditgebenden Bank, ob, wann und in welchem Umfang vermögenswirksame Leistungen berücksichtigt werden können.

Sowohl beim Bausparen als auch bei der Tilgung eines bestehenden Baukredits wird das VL-Sparen vom Staat unter bestimmten Voraussetzungen mit der Arbeitnehmersparzulage (ASZ) belohnt.  

Banksparplan

Beim Banksparplan zahlt der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen auf ein Sparkonto bei einer Bank ein. In regelmäßigen Abständen werden für die angesparten Beträge Zinsen gutgeschrieben. Wichtig zu wissen: Für den Banksparplan gibt es keine staatliche Förderung auf die VL.

Fondssparplan

Durch Fondssparen können Sie vor allem in Zeiten niedriger Zinsen eine höhere Rendite erzielen als mit reinen Sparangeboten. Allerdings besteht das Risiko marktbedingter Kursschwankungen. Für Fondssparen gibt es die Arbeitnehmersparzulage mit eigenen Förderbedingungen.  

    

Arbeitnehmersparzulage: So wird VL-Sparen belohnt

Zusätzlich zum Arbeitgeber beteiligt sich auch der Staat an Ihrer Vermögensbildung. Besparen Sie einen Bausparvertrag oder einen Aktienfonds mit Ihren VL, erhalten Sie bei Berechtigung die Arbeitnehmersparzulage (ASZ):

  • Bausparen: Hier beläuft sich die Höhe der Förderung auf 9 Prozent. Bei einem Höchstbetrag von 470 Euro an VL entspricht das einer ASZ von maximal 43 Euro pro Jahr. Die Einkommensgrenze (= zu versteuerndes Einkommen) liegt seit Januar 2024 bei 40.000 Euro für Alleinstehende bzw. 80.000 Euro für Verheiratete/Verpartnerte. Hier die Förderbeträge im Überblick:  
ASZ beim Bausparen
Alleinstehend, Arbeitnehmer Verheiratet/ Verpartnert,
2 Arbeitnehmer
Jährlich geförderte Sparleistung 470 € 940 €
Höhe der Prämie 9 % 9 %
Maximale Prämie 43 €
86 €  
Einkommensgrenzen seit 2024
(zu versteuerndes Einkommen, Bruttolohn kann höher sein)
40.000 € 80.000 €
  • Fondssparen: Die Förderung beträgt 20 Prozent. Bei einem Höchstbetrag von 400 Euro an VL entspricht das einer ASZ von maximal 80 Euro pro Jahr. Die Einkommensgrenze des zu versteuernden Einkommens liegt ebenfalls neu bei 40.000 Euro für Alleinstehende.
  • Bausparen und Fondssparen: Wussten Sie, dass Sie die ASZ auch für beide Sparformen erhalten? Lassen Sie zum Beispiel die VL Ihres Arbeitgebers auf Ihren Bausparvertrag laufen, können Sie auch aus eigenen Gehaltsbestandteilen weitere vermögenswirksame Leistungen auf einen Aktienfonds anlegen. So kommen Sie in den Genuss, die Arbeitnehmersparzulage für beide Anlageformen zu erhalten. Vorausgesetzt, Sie sind förderberechtigt und liegen mit Ihrem zu versteuernden Einkommen unter den Einkommensgrenzen.

  1. 1. Antrag beim Arbeitgeber stellen

    Um vermögenswirksame Leistungen zu beantragen, fragen Sie am besten bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob er die freiwilligen Leistungen anbietet. Bei einer Neuanstellung können Sie das Thema ansprechen, wenn Sie die Bedingungen des Arbeitsvertrags verhandeln. Ein förmlicher Antrag ist nicht nötig.

  2. 2. Anlageform wählen

    Für die Anlage der VL stehen verschiedene Optionen zur Wahl. Je nach Sparziel und Lebenssituation eignet sich dafür eher ein Bausparvertrag, eine Darlehenstilgung oder ein Fondssparplan. Dass Sie Anlageform und -produkt frei wählen können, ist sogar gesetzlich geregelt. Dabei können Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen auf einen neuen oder bereits bestehenden Vertrag laufen lassen.

  3. 3. Überweisung veranlassen

    Sobald Sie sich für eine Anlageform entscheiden und Ihrem Arbeitgeber den VL-Antrag vorlegen, zahlt er den Beitrag auf Ihr Anlagekonto. Für alle, die bereits Bausparer bei Schwäbisch Hall sind: Laden Sie den VL-Antrag online herunter. So können Sie ihn bequem zu Hause ausfüllen und an Ihren Arbeitgeber schicken.


Vermögenswirksame Leistungen: Fragen & Antworten

Was bedeuten vermögenswirksame Leistungen?

Die vermögenswirksamen Leistungen (VL/VwL) sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die Ihnen als Arbeitnehmer dabei helfen, Vermögen aufzubauen. Ihr Arbeitgeber zahlt dafür bis zu 40 Euro in eine von Ihnen gewählte Anlageform ein – und das Monat für Monat. Wenn der Arbeitgeber weniger oder nichts zahlt, können Sie den Betrag selbst aufstocken bzw. vollständig übernehmen. Mögliche Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen sind neben einem Bausparvertrag auch Aktienfonds und Banksparpläne.  

Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?

Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben in der Regel alle festangestellten Arbeitnehmer, Beamten, Richter und Soldaten. Was nur wenigen bekannt ist: Auch Auszubildende können VL erhalten. Hier finden Sie mehr Infos zum ersten selbstverdienten Geld für Berufseinsteiger.

Die sogenannte Arbeitnehmersparzulage können wiederum alle Arbeitnehmer bekommen, die vermögenswirksame Leistungen beziehen – sofern sie die Einkommensgrenzen des zu versteuernden Jahreseinkommens nicht überschreiten. Beim Bausparen und Fondssparen sind das seit 1. Janar 2024 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete/ Lebenspartnerschaften.  

Ihr Schwäbisch Hall-Heimatexperte hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.

Werden vermögenswirksame Leistungen versteuert?

Vermögenswirksame Leistungen erhalten Sie zusätzlich zum Arbeitslohn. Als Teil des Bruttolohns sind die VL laut Einkommensteuergesetz steuerpflichtige Einnahmen. Es gilt dabei Ihr aktueller Steuersatz. Auch vor der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung zählen sie als Einkommen und sind somit beitragspflichtig.

Beantrage ich vermögenswirksame Leistungen über die Steuererklärung?

Nein, vermögenswirksame Leistungen beantragen Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber. In der Regel müssen Sie keinen förmlichen Antrag stellen, es genügt, wenn Sie bei Ihrer Personalabteilung oder Ihren Vorgesetzten nachfragen.

Sobald Sie sich für eine Anlageform entscheiden und sie Ihrem Chef vorlegen, zahlt er den Beitrag auf das Anlagekonto.

Die Arbeitnehmersparzulage (ASZ) hingegen beantragen Sie in der Einkommensteuererklärung. Die Anlageinstitute melden die angelegte Summe elektronisch, nach einer Wartezeit von sieben Jahren wird die ASZ automatisch auf Ihr Anlagekonto überwiesen. Sie können diesen staatlichen Zuschuss übrigens bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen.

Wann werden die vermögenswirksamen Leistungen ausgezahlt?

In der Regel haben Produkte, die als Anlage für vermögenswirksame Leistungen in Frage kommen, eine Laufzeit von sieben Jahren. In den ersten sechs Jahren zahlen der Arbeitgeber oder Sie selbst über den Arbeitgeber Beiträge ein. Das letzte Jahr ist ein Ruhejahr. Erst danach steht Ihnen der Sparbetrag zur Verfügung.

Eine Besonderheit gilt beim VL-Bausparen: Hier gibt es sowohl längere als auch kürzere Lauf- bzw. Sparzeiten. Ein Ruhejahr gibt es nicht. Mit Zuteilung Ihres Bausparvertrags erhalten Sie auch die angesparten VL.

Gibt es vermögenswirksame Leistungen in der Elternzeit?

Während der Elternzeit erhalten Sie keine Gehaltszahlungen – und somit auch keine vermögenswirksamen Leistungen. Möglicherweise können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, selbst die monatlichen Zahlungen fortzuführen und/oder ihn bitten, während des Mutterschutzes einen Teil des Mutterschutzgeldes in den VL-Vertrag einzuzahlen. Nur Zahlungen, die direkt vom Arbeitgeber kommen, werden bei der Chance auf die Arbeitnehmersparzulage berücksichtigt. Beide Optionen sind für den Arbeitgeber freiwillig, es bedarf seiner Zustimmung.

Erhalte ich vermögenswirksame Leistungen bei Krankengeld?

Als Arbeitnehmer können Sie auch im Krankheitsfall weiterhin Zuschüsse vom Arbeitgeber, wie zum Beispiel die VL-Zahlungen, erhalten. Soweit die Zuschüsse zusammen mit dem ausgezahlten Krankengeld den Nettolohn nicht um mehr als 50 Euro im Monat übersteigen, sind diese beitragsfrei.

Wie viel Geld habe ich nach sieben Jahren vermögenswirksamen Leistungen gespart?

Wie viel Geld Sie nach sieben Jahren mit vermögenswirksamen Leistungen gespart haben, hängt von der gewählten Anlageform und der Verzinsung ab. Hier das Beispiel für Bausparen bei Schwäbisch Hall:

  • 480 € im Jahr erhält ein Angestellter an vermögenswirksamen Leistungen von seinem Arbeitgeber (40 € monatlich, je nach Bauspartarif). In 7 Jahren erhält er somit 3.360 €. Hinzu kommen noch die Guthabenzinsen in Höhe von 0,2 % jährlich im aktuellen Tarifangebot.
  • 720 € im Jahr zahlt er selbst zusätzlich ein (entspricht 60 € monatlich), um dafür – unter bestimmten Voraussetzungen – die Wohnungsbauprämie zu erhalten.

In 7 Jahren werden somit 8.400 € in den Bausparvertrag eingezahlt, dazu kommen noch die Zinsen für das Sparguthaben. Abgezogen werden muss noch die Abschlussgebühr, diese ist abhängig von der Bausparsumme.

Der Staat gibt – bei Einhaltung der Einkommensgrenzen – noch 302 € (gerundet) an Arbeitnehmer-Sparzulage dazu.

Bei einer wohnwirtschaftlichen Verwendung des Bausparvertrags kann zusätzlich die Wohnungsbauprämie von 490 € (für 7 Jahre) vom Staat auf den Bausparvertrag fließen (bei Einhaltung der Einkommensgrenzen).

Junge Leute, die den Bausparvertrag von ihrem 25. Lebensjahr abgeschlossen haben, können die Wohnungsbauprämie einmalig (für sieben Jahre) auch ohne eine wohnwirtschaftliche Verwendung erhalten.

Ist ein Bausparvertrag eine vermögenswirksame Leistung?

Nein, ein Bausparvertrag ist keine vermögenswirksame Leistung an sich. Er ist eine mögliche Anlageform, auf die vermögenswirksame Leistungen (VL oder VwL) eingezahlt werden.

Was unterscheidet VL und AVWL?

Während VL (vermögenswirksame Leistungen) dem Aufbau von Eigenkapital dienen, zielen AVWL (altersvorsorgewirksame Leistungen) auf eine private oder betriebliche Altersvorsorge ab. Diese Zahlungen kommen ebenfalls vom Arbeitgeber und münden in einer zusätzlichen Geldrente bzw. in Wohneigentum. AVWL lassen sich beispielsweise in einem Riester-Vertrag oder der Betriebsrente anlegen. Unternehmen zahlen entweder VL oder AVWL, aber nicht beides. Beschäftigte in der Metall-, Elektro-, Holz- und Kunststoffindustrie sowie aus der Textil-, IT- und Chemiebranche erhalten derzeit AVWL.

    

Gute Beratung ist unverzichtbar

Sie möchten Ihre vermögenswirksamen Leistungen anlegen und Ihre Prämienchancen auf Bausparen nutzen? Unsere Heimatexperten vor Ort sind jederzeit für Sie da. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von den zahlreichen Bausparvorteilen.

    

  • Fußnoten

    1Geschätzte Sparzeit unter der Annahme, dass die Abschlussgebühr mit dem Regelsparbeitrag verrechnet wird. Die Zuteilung des Bausparvertrags richtet sich nach den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB). Bausparkassen dürfen sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die genannten Sparzeiten sind deshalb stets unverbindlich.

    2Weitere Voraussetzungen § 3 ABB. Die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens 5 Jahre betragen.

    3Das Bausparguthaben beinhaltet eigene Einzahlungen, Zinsplus, WoP, ASZ, Guthabenzins abzgl. Abschlussgebühr. 63,30 Euro der Wohnungsbauprämie gehen nach Sparende auf das Bausparkonto ein. 47,00 Euro der Arbeitnehmersparzulage werden nach Zuteilung oder Ablauf der prämienrechtlichen Bindungsfrist im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung vom Finanzamt ausgezahlt.

     

    

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