Vermögenswirksame Leistungen
beim Bausparen
- Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL)?
- So funktioniert VL-Sparen mit einem Bausparvertrag
- VL-Förderung vom Staat kassieren
Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VwL) sind freiwillige Zahlungen vom Arbeitgeber für Ihren Vermögensaufbau – bis zu 40 Euro im Monat! Wir zeigen Ihnen, wie einfach Sie VL anlegen können und welche Vorteile ein Schwäbisch Hall-Bausparvertrag dabei bietet.
Als freiwillige Geldleistung des Arbeitgebers unterstützen vermögenswirksame Leistungen Arbeitnehmer darin, Vermögen gezielt aufzubauen. Bis zu 40 Euro pro Monat, also 480 Euro im Jahr, sind dabei möglich. Arbeitgeber dürfen die VL nur auf ganz bestimmte Anlageprodukte, zum Beispiel einen Schwäbisch Hall-Bausparvertrag, einzahlen. Geregelt ist dazu alles im Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG).
Um von vermögenswirksamen Leistungen profitieren zu können, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Ihr Heimatexperte informiert Sie gerne, ob Sie durch die Einzahlungen der VL auf Ihren Bausparvertrag zusätzlich in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage kommen.
Vermögenswirksame Leistungen bekommen fast alle festangestellten Arbeitnehmer, Auszubildenden, Beamten, Richter und Soldaten. Möglicherweise auch Sie! Ihr Schwäbisch Hall-Heimatexperte berät Sie dazu gerne.
Wenn Sie vorhaben, in einigen Jahren zu bauen oder Ihr Eigenheim energetisch zu sanieren, ist ein Bausparvertrag nicht nur eine gute Anlage für vermögenswirksame Leistungen. Mit einem Vorsorge-Bausparvertrag sichern Sie sich schon heute die günstigen Darlehenszinsen für Ihre Wohnwünsche von morgen. Aber auch für junge Leute, die zunächst kleine Beträge sparen wollen oder ihrem ersten Gehalt entgegenfiebern, ist Schwäbisch Hall-Bausparen sinnvoll. Und so einfach geht's:
Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob er VL bezahlt. Bei einer Neuanstellung können Sie das Thema ansprechen, wenn Sie die Bedingungen des Arbeitsvertrags verhandeln. Dort sollte vermerkt werden, ob und in welcher Höhe Ihnen VL zustehen, denn die Leistung ist freiwillig.
Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, benötigen Sie dafür eine zertifizierte Anlageform. Der Bausparvertrag ist eine solche. Sollten Sie noch keinen Vertrag besitzen, berät Sie gerne Ihr Heimatexperte vor Ort.
Es gibt verschiedene Anlageformen für VL (dazu später mehr). Die freie Produktwahl ist sogar gesetzlich geregelt.
Sobald Sie sich für eine Anlageform entscheiden und Ihrem Arbeitgeber den VL-Antrag vorlegen, zahlt er den Beitrag auf Ihr Anlagekonto. Für alle, die bereits Bausparer bei Schwäbisch Hall sind: Laden Sie den VL-Antrag online herunter. So können Sie ihn bequem zu Hause ausfüllen und an Ihren Arbeitgeber schicken.
Unser Rechenbeispiel zeigt Ihnen auf, welche Leistungen und Prämien von Arbeitgeber und Staat beim VL-Bausparen insgesamt möglich sind.
Grundlage der Berechnung sind folgende Annahmen:
Nutzen Sie alternativ auch gerne unseren Bausparrechner.
Übrigens: Zur Bausparförderung zählt noch mehr als nur die Arbeitnehmersparzulage. Der Staat unterstützt Bausparer auch mit der Wohnungsbauprämie und den Wohn-Riester-Zulagen.
So viel ist beim VL-Bausparen möglich: |
|
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SPARPHASE | |
Monatlicher Sparbeitrag | 97,50 € |
Eigene Einzahlungen (gesamt) | 8.970 € |
VL-Zahlungen vom Arbeitgeber | 3.640 € |
Arbeitnehmersparzulage (ASZ) | 327,00 € |
Wohnungsbauprämie (WoP) | 611,90 € |
Guthabenzins inkl. Zinsplus2 | 525,90 € |
Bausparguthaben3 | 13.564,50 € |
DARLEHENSPHASE | |
Anspruch auf Darlehen ca. |
11.435,50 € |
So geht's ganz einfach:
Entscheiden Sie sich für einen Schwäbisch Hall-Bausparvertrag, nutzen Sie unser digitales VL-Formular, um zukünftig Ihre VL vom Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto überweisen zu lassen. Dieses können Sie runterladen, elektronisch ausfüllen und anschließend bei Ihrem Arbeitgeber abgeben.
Um Ihre VL anzulegen, gibt es verschiedene Alternativen. Für welche Anlage Sie sich entscheiden, steht Ihnen frei. Es muss allerdings ein VL-zertifiziertes Produkt sein, wie zum Beispiel ein Bausparvertrag. Weitere Einsatzmöglichkeiten oder Sparformen sind:
Zahlen Sie bereits eine Immobilie ab, können Sie die VL zur Tilgung des Immobilienkredits verwenden. So senken Sie die Zinskosten. Sprechen Sie mit Ihrer kreditgebenden Bank, ob, wann und in welchem Umfang vermögenswirksame Leistungen berücksichtigt werden können.
Sowohl beim Bausparen als auch bei der Tilgung eines bestehenden Baukredits wird das VL-Sparen vom Staat unter bestimmten Voraussetzungen mit der Arbeitnehmersparzulage (ASZ) belohnt.
Beim Banksparplan zahlt der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen auf ein Sparkonto bei einer Bank ein. In regelmäßigen Abständen werden für die angesparten Beträge Zinsen gutgeschrieben. Wichtig zu wissen: Für den Banksparplan gibt es keine staatliche Förderung auf die VL.
Durch Fondssparen können Sie vor allem in Zeiten niedriger Zinsen eine höhere Rendite erzielen als mit reinen Sparangeboten. Allerdings besteht das Risiko marktbedingter Kursschwankungen. Für Fondssparen gibt es die Arbeitnehmersparzulage mit eigenen Förderbedingungen.
Zusätzlich zum Arbeitgeber beteiligt sich auch der Staat an Ihrer Vermögensbildung. Besparen Sie einen Bausparvertrag oder einen Aktienfonds mit Ihren VL, erhalten Sie bei Berechtigung die Arbeitnehmersparzulage (ASZ):
ASZ beim Bausparen |
Alleinstehend, Arbeitnehmer | Verheiratet/ Verpartnert, 2 Arbeitnehmer |
---|---|---|
Jährlich geförderte Sparleistung | 470 € | 940 € |
Höhe der Prämie | 9 % | 9 % |
Maximale Prämie | 43 € |
86 € |
Einkommensgrenzen seit 2024 (zu versteuerndes Einkommen, Bruttolohn kann höher sein) |
40.000 € | 80.000 € |
Um vermögenswirksame Leistungen zu beantragen, fragen Sie am besten bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob er die freiwilligen Leistungen anbietet. Bei einer Neuanstellung können Sie das Thema ansprechen, wenn Sie die Bedingungen des Arbeitsvertrags verhandeln. Ein förmlicher Antrag ist nicht nötig.
Für die Anlage der VL stehen verschiedene Optionen zur Wahl. Je nach Sparziel und Lebenssituation eignet sich dafür eher ein Bausparvertrag, eine Darlehenstilgung oder ein Fondssparplan. Dass Sie Anlageform und -produkt frei wählen können, ist sogar gesetzlich geregelt. Dabei können Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen auf einen neuen oder bereits bestehenden Vertrag laufen lassen.
Sobald Sie sich für eine Anlageform entscheiden und Ihrem Arbeitgeber den VL-Antrag vorlegen, zahlt er den Beitrag auf Ihr Anlagekonto. Für alle, die bereits Bausparer bei Schwäbisch Hall sind: Laden Sie den VL-Antrag online herunter. So können Sie ihn bequem zu Hause ausfüllen und an Ihren Arbeitgeber schicken.
Die vermögenswirksamen Leistungen (VL/VwL) sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die Ihnen als Arbeitnehmer dabei helfen, Vermögen aufzubauen. Ihr Arbeitgeber zahlt dafür bis zu 40 Euro in eine von Ihnen gewählte Anlageform ein – und das Monat für Monat. Wenn der Arbeitgeber weniger oder nichts zahlt, können Sie den Betrag selbst aufstocken bzw. vollständig übernehmen. Mögliche Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen sind neben einem Bausparvertrag auch Aktienfonds und Banksparpläne.
Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben in der Regel alle festangestellten Arbeitnehmer, Beamten, Richter und Soldaten. Was nur wenigen bekannt ist: Auch Auszubildende können VL erhalten. Hier finden Sie mehr Infos zum ersten selbstverdienten Geld für Berufseinsteiger.
Die sogenannte Arbeitnehmersparzulage können wiederum alle Arbeitnehmer bekommen, die vermögenswirksame Leistungen beziehen – sofern sie die Einkommensgrenzen des zu versteuernden Jahreseinkommens nicht überschreiten. Beim Bausparen und Fondssparen sind das seit 1. Janar 2024 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete/ Lebenspartnerschaften.
Ihr Schwäbisch Hall-Heimatexperte hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.
Vermögenswirksame Leistungen erhalten Sie zusätzlich zum Arbeitslohn. Als Teil des Bruttolohns sind die VL laut Einkommensteuergesetz steuerpflichtige Einnahmen. Es gilt dabei Ihr aktueller Steuersatz. Auch vor der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung zählen sie als Einkommen und sind somit beitragspflichtig.
Nein, vermögenswirksame Leistungen beantragen Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber. In der Regel müssen Sie keinen förmlichen Antrag stellen, es genügt, wenn Sie bei Ihrer Personalabteilung oder Ihren Vorgesetzten nachfragen.
Sobald Sie sich für eine Anlageform entscheiden und sie Ihrem Chef vorlegen, zahlt er den Beitrag auf das Anlagekonto.
Die Arbeitnehmersparzulage (ASZ) hingegen beantragen Sie in der Einkommensteuererklärung. Die Anlageinstitute melden die angelegte Summe elektronisch, nach einer Wartezeit von sieben Jahren wird die ASZ automatisch auf Ihr Anlagekonto überwiesen. Sie können diesen staatlichen Zuschuss übrigens bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen.
In der Regel haben Produkte, die als Anlage für vermögenswirksame Leistungen in Frage kommen, eine Laufzeit von sieben Jahren. In den ersten sechs Jahren zahlen der Arbeitgeber oder Sie selbst über den Arbeitgeber Beiträge ein. Das letzte Jahr ist ein Ruhejahr. Erst danach steht Ihnen der Sparbetrag zur Verfügung.
Eine Besonderheit gilt beim VL-Bausparen: Hier gibt es sowohl längere als auch kürzere Lauf- bzw. Sparzeiten. Ein Ruhejahr gibt es nicht. Mit Zuteilung Ihres Bausparvertrags erhalten Sie auch die angesparten VL.
Während der Elternzeit erhalten Sie keine Gehaltszahlungen – und somit auch keine vermögenswirksamen Leistungen. Möglicherweise können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, selbst die monatlichen Zahlungen fortzuführen und/oder ihn bitten, während des Mutterschutzes einen Teil des Mutterschutzgeldes in den VL-Vertrag einzuzahlen. Nur Zahlungen, die direkt vom Arbeitgeber kommen, werden bei der Chance auf die Arbeitnehmersparzulage berücksichtigt. Beide Optionen sind für den Arbeitgeber freiwillig, es bedarf seiner Zustimmung.
Als Arbeitnehmer können Sie auch im Krankheitsfall weiterhin Zuschüsse vom Arbeitgeber, wie zum Beispiel die VL-Zahlungen, erhalten. Soweit die Zuschüsse zusammen mit dem ausgezahlten Krankengeld den Nettolohn nicht um mehr als 50 Euro im Monat übersteigen, sind diese beitragsfrei.
Wie viel Geld Sie nach sieben Jahren mit vermögenswirksamen Leistungen gespart haben, hängt von der gewählten Anlageform und der Verzinsung ab. Hier das Beispiel für Bausparen bei Schwäbisch Hall:
In 7 Jahren werden somit 8.400 € in den Bausparvertrag eingezahlt, dazu kommen noch die Zinsen für das Sparguthaben. Abgezogen werden muss noch die Abschlussgebühr, diese ist abhängig von der Bausparsumme.
Der Staat gibt – bei Einhaltung der Einkommensgrenzen – noch 302 € (gerundet) an Arbeitnehmer-Sparzulage dazu.
Bei einer wohnwirtschaftlichen Verwendung des Bausparvertrags kann zusätzlich die Wohnungsbauprämie von 490 € (für 7 Jahre) vom Staat auf den Bausparvertrag fließen (bei Einhaltung der Einkommensgrenzen).
Junge Leute, die den Bausparvertrag von ihrem 25. Lebensjahr abgeschlossen haben, können die Wohnungsbauprämie einmalig (für sieben Jahre) auch ohne eine wohnwirtschaftliche Verwendung erhalten.
Nein, ein Bausparvertrag ist keine vermögenswirksame Leistung an sich. Er ist eine mögliche Anlageform, auf die vermögenswirksame Leistungen (VL oder VwL) eingezahlt werden.
Während VL (vermögenswirksame Leistungen) dem Aufbau von Eigenkapital dienen, zielen AVWL (altersvorsorgewirksame Leistungen) auf eine private oder betriebliche Altersvorsorge ab. Diese Zahlungen kommen ebenfalls vom Arbeitgeber und münden in einer zusätzlichen Geldrente bzw. in Wohneigentum. AVWL lassen sich beispielsweise in einem Riester-Vertrag oder der Betriebsrente anlegen. Unternehmen zahlen entweder VL oder AVWL, aber nicht beides. Beschäftigte in der Metall-, Elektro-, Holz- und Kunststoffindustrie sowie aus der Textil-, IT- und Chemiebranche erhalten derzeit AVWL.
Sie möchten Ihre vermögenswirksamen Leistungen anlegen und Ihre Prämienchancen auf Bausparen nutzen? Unsere Heimatexperten vor Ort sind jederzeit für Sie da. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von den zahlreichen Bausparvorteilen.
1Geschätzte Sparzeit unter der Annahme, dass die Abschlussgebühr mit dem Regelsparbeitrag verrechnet wird. Die Zuteilung des Bausparvertrags richtet sich nach den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB). Bausparkassen dürfen sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die genannten Sparzeiten sind deshalb stets unverbindlich.
2Weitere Voraussetzungen § 3 ABB. Die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens 5 Jahre betragen.
3Das Bausparguthaben beinhaltet eigene Einzahlungen, Zinsplus, WoP, ASZ, Guthabenzins abzgl. Abschlussgebühr. 63,30 Euro der Wohnungsbauprämie gehen nach Sparende auf das Bausparkonto ein. 47,00 Euro der Arbeitnehmersparzulage werden nach Zuteilung oder Ablauf der prämienrechtlichen Bindungsfrist im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung vom Finanzamt ausgezahlt.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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