Barrierefreies Wohnen
- Vorteile im Überblick
- DIN-Norm 18040 für barrierefreies Wohnen
- Fördermöglichkeiten
Egal ob beim Umbau oder Neubau, barrierefreies Wohnen bedeutet Selbstständigkeit – und das nicht nur im Alter. Auch junge Bauherren sind gut beraten, ihr Haus vorausschauend barrierefrei zu planen. Hier finden Sie Tipps und Informationen rund ums barrierefreie Bauen und altersgerechte Umbauen.
Das Wichtigste im Überblick
Seniorengerecht oder altersgerecht? Barrierearm, schwellenfrei oder barrierereduziert? Mittlerweile kursieren viele verschiedene Begrifflichkeiten, wenn es um barrierefreies Wohnen geht. Was genau sich hinter diesen Bezeichnungen verbirgt, ist nicht allgemeingültig festgelegt und bleibt oft unklar.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert in § 4 den Begriff „barrierefrei“ so:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“
Für Senioren und Menschen mit körperlicher Einschränkung bedeutet eine barrierefreie Wohnung ein Stück Freiheit und Selbstständigkeit. Die Fähigkeit, sich im heimischen Umfeld eigenständig bewegen zu können, trägt zur Steigerung der Lebensqualität bei. Gleichzeitig werden pflegende Angehörige entlastet.
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen, sollten Sie bei der Planung langfristig denken. Barrierefreies Wohnen hat mehrere Vorteile:
Bei der Planung des Eigenheims wird das Thema barrierefreies Wohnen oftmals hintenangestellt oder aus Kostengründen nicht beachtet. Dabei macht barrierefreies Bauen durch intelligentes Planen nur ein Prozent der Baugesamtkosten aus. Das zeigt eine Studie der Terragon AG und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.
Beim nachträglichen barrierefreien Umbau einer Immobilie sind es die Vorschriften an DIN-Normen, die die Kosten je nach Alter der Immobilie und bestehender Raumgestaltung ganz unterschiedlich ausfallen lassen können. Die meisten Maßnahmen betreffen das Bad, die Küche und den Eingangsbereich. Laut einer Untersuchung des Instituts Prognos liegen die durchschnittlichen Kosten für einen altersgerechten Umbau bei ca. 19.000 Euro. Viele Eigentümer entscheiden sich daher oft lange gegen eine Modernisierung, obwohl der barrierefreie Umbau zum Beispiel von der KfW-Bank attraktiv gefördert wird.
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Für die Beantragung von Fördergeldern müssen bestimmte Vorschriften erfüllt werden. Welchen Anforderungen barrierefreies Bauen genügen muss und was Sie bei der Planung berücksichtigen sollten, hat das Deutsche Institut für Normung in der DIN-Norm 18040 festgelegt. In Teil 2 der Norm geht es speziell um den Bau und die Ausstattung von Wohnraum. Zu den Vorgaben gehört unter anderem:
Quelle: Innenministerium Bayern
Einige moderne Bautrends kommen diesen Überlegungen sehr entgegen – etwa bodentiefe Fenster und die Renaissance des klassischen Bungalows, der ebenerdig konstruiert wird.
Über die DIN-Norm zum barrierefreien Bauen hinaus sollten Sie stets Ihre persönlichen Anforderungen und Wünsche an eine barrierefreie Wohnung im Blick haben.
Das Bad ist im Hinblick auf barrierefreies Wohnen einer der wichtigsten Räume im Haus. Schließlich will man auch mit einem Handicap gerade bei der Körperpflege möglichst lange selbstständig bleiben.
Barrierefreies Wohnen heißt, dass in allen Räumen und auf Zufahrtswegen Stolperfallen und unnötige Hindernisse beseitigt werden.
In der Küche bedeutet dies beispielsweise:
Barrierefreies Wohnen heißt, dass in allen Räumen und auf Zufahrtswegen Stolperfallen und unnötige Hindernisse beseitigt werden.
In der Küche bedeutet dies beispielsweise:
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Fördermittel für barrierefreies Bauen. Wer sich unverbindlich informieren möchte, findet eine Anlaufstelle in den Wohnberatungsstellen, die es in jedem einzelnen Bundesland gibt. Eine Liste der Ansprechpartner stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung zur Verfügung (www.wohnungsanpassung-bag.de).
Es ist in jedem Fall empfehlenswert, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel von Architektenkammern.
Die Möglichkeiten, seinen barrierefreien Bau oder Umbau finanziell fördern zu lassen, sind für den privaten Bauherren schwer zu überblicken. So gibt es unter Umständen außer vom Land auch Geld von
Noch ein Tipp: Der Verein „Barrierefrei Leben e.V.“ gibt auf seiner Internetseite (www.online-wohn-beratung.de) Tipps, verlinkt zu Dienstleistern und bietet zudem eine kostenlose Online-Beratung zum Thema barrierefreies Bauen an.
Um eine barrierefreie Wohnung zu bauen, gibt es zahlreiche Maßnahmen, die entweder direkt beim Bau des Hauses oder bei einer nachträglichen Modernisierung umgesetzt werden können. Welche davon tatsächlich sinnvoll und notwendig sind, ist letztlich individuell zu entscheiden und von den Voraussetzungen und Bedürfnissen der künftigen Bewohner abhängig.
Dennoch gibt für jeden Bereich gewisse allgemeingültige Kriterien, die eine barrierefreie Wohnung gemäß DIN 18040-2 erfüllen sollte. Eine Einhaltung dieser Normen ist ebenfalls wichtig, wenn sie Fördergelder beantragen möchten.
Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht:
Wohnbereich: | Anforderungen: |
---|---|
Bad | Allgemein: Türen nach außen öffnend/von außen entriegelbar, Installation von senkrechten/waagrechten Haltegriffen, Spiegel mind. 100 cm Höhe WC-Becken: Bewegungsfläche mind. 120x120, seitlicher Abstand zwischen WC-Becken und Wand: mind. 20 cm Waschbecken: Einhebelarmatur/berührungslose Armatur, Verbrühungsschutz max. 45°, Beinfreiraum unter Waschbecken, Höhe max. 80 cm, unterfahrbar Dusche: Bewegungsfläche mind. 120x120, Absenkung von max. 2cm, rutschhemmender Bodenbelag, Einhebelarmatur |
Küche | Elektrogeräte im Sitzen erreichbar Unterfahrbare, höhenverstellbare Arbeitsfläche Schranklift Gute Beleuchtung Bewegungsfläche mind. 150x150 cm Anordnung von Herd, Arbeitsplatte und Spüle über Eck |
Wohn- und Schlafzimmer | Bewegungsfläche mind. 150x150 cm Bett: Tiefe der Bewegungsfläche mind. 150 cm entlang der einen Längsseite, mind. 120 cm entlang der anderen Längsseite Sonstige Möbel: Tiefe der Bewegungsfläche mind. 150 cm |
Treppen | Geradläufig mit zur Stufenkante rechtwinkliger Lauflinie Anbringung von seitlichen Handläufen Markierung der Kanten Sitzgelegenheit |
Türen und Fenster | Leichte Bedienbarkeit (Kraftaufwand max. 25 Newton) Fenster mind. 60 cm. Höhe Sicherheitsmarkierungen in Augenhöhe bei Glastüren Breite von Türöffnungen mind. 90 cm |
Bodenbeläge | Rutschhemmend und fest verlegt Rollstuhlgeeignet Visueller Kontrast zu umgebenden Bauteilen Vermeidung von Spiegelungen und Blendungen |
Quelle: Anforderungskatalog der DIN 18040-2:2011 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen - Wohnungen
Welche der Maßnahmen nötig sind, ist natürlich vom Einzelfall abhängig. Die staatliche Förderbank KfW bietet für den altersgerechten Umbau der eigenen vier Wände zinsverbilligte Darlehen an. Sprechen Sie am besten mit unseren Heimatexperten vor Ort. Der Modernisierungskredit von Schwäbisch Hall ist ein günstiger Finanzierungsbaustein für den barrierefreien Umbau. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
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7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
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