Mehrgenerationenhaus:
Förderung und Finanzierung
- Tipps für die richtige Planung
- So finanzieren Sie ein Mehrgenerationenhaus
- Das gibt es an Förderung dazu
Mehrgenerationenhäuser stärken den Zusammenhalt von Familien. Erfahren Sie, was der Bau eines Mehrgenerationenhauses für weitere Vorteile hat und welche Förderung es dafür gibt.
Das Wichtigste im Überblick
Von einem Mehrgenerationenhaus kann man schon sprechen, wenn nur zwei Parteien in getrennten Wohnungen in einem Haus zusammenleben – etwa die junge Familie und eines der Großelternpaare. Dabei ist es egal, ob sich die Wohnparteien über zwei oder mehrere Etagen verteilen oder eine Partei zum Beispiel eine Einliegerwohnung bewohnt.
Mehrgenerationenhäuser mit zahlreichen Parteien werden oft in Form einer Baugemeinschaft realisiert. Hier hat dann jede „Generation" meist eine eigene, abgeschlossene Wohneinheit. Es gibt aber auch Modelle, in denen Jung und Alt eine Wohngemeinschaft bilden. Und natürlich bietet auch ein Doppelhaus die Möglichkeit des Mehrgenerationen-Wohnens.
Wichtig zu unterscheiden: Der Begriff Mehrgenerationenhaus wird auch in einem anderen Zusammenhang verwendet, nämlich als „Begegnungsorte, an denen das Miteinander und Zusammentreffen der Generationen aktiv gelebt wird". So formuliert es das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Seite mehrgenerationenhaeuser.de. Bundesweit gibt es rund 530 solcher Begegnungsstätten.
In diesem Artikel beschäftigen wir uns aber ausschließlich mit Generationenhäusern im Sinne von "Jung und Alt wohnen und leben unter einem Dach".
Jung und Alt gemeinsam unter einem Dach – das bringt viele Vorteile mit sich. Ein gemeinsames Leben in einem Haus kann aber auch Nachteile mit sich bringen:
Vorteile eines Mehrgenerationenhauses | Nachteile eines Mehrgenerationenhauses |
---|---|
Soziale Integration: Das Zusammenleben verschiedener Generationen stärkt soziale Bindungen. | Privatsphäre und Autonomie: Sich Räume und Ressourcen zu teilen, kann zu Konflikten bezüglich der Privatsphäre und individuellen Autonomie führen. |
Effiziente Nutzung von Ressourcen: Durch das Teilen von Wohnraum und anderen Ressourcen (Heizung, Dämmung, Hausinstallation, Garten) lassen sich Kosten reduzieren. | Raumbedarf: Mehrgenerationenhäuser erfordern oft größere Wohnflächen, um den Bedürfnissen aller Bewohner gerecht zu werden. |
Gegenseitige Unterstützung/Aufgabenteilung: Ältere Menschen unterstützen bei der Betreuung von Kindern, im Gegenzug erhalten sie Hilfe bei der Bewältigung von alltäglichen Aufgaben oder der Pflege im Alter. | Rechtliche und finanzielle Komplexität: Mehrere Haushalte unter einem Dach können rechtliche und finanzielle Herausforderungen mit sich bringen, insbesondere im Hinblick auf Eigentumsverhältnisse und Erbangelegenheiten. |
In einem Mehrgenerationenhaus zu leben, bringt zuerst einmal finanzielle Vorteile mit sich. Sind die Verhältnisse klar geregelt, so verteilen sich die Kosten auf mehrere Schultern. Darüber hinaus sind aber auch die sozialen und gesellschaftlichen Vorteile nicht zu unterschätzen. Sie reichen von der gesicherten Kinderbetreuung über den Erfahrungsaustausch bis hin zum Altwerden in gewohnter Umgebung.
Die Planung eines Mehrgenerationenhauses ist komplexer als die eines "normalen" Hauses. Während beim Bau eines Einfamilienhauses die Beteiligten und ihre Aufgaben klar verteilt sind, ist das bei einem Mehrgenerationenhaus nicht zwangsläufig so. Deshalb ist es wichtig, noch vor Projektstart folgende fünf Fragen zu klären:
1. Baurechtliche Aspekte beachten: Darf ich hier ein Mehrgenerationenhaus bauen? Es ist wichtig, die geltenden Bauvorschriften und -gesetze auf kommunaler Ebene zu überprüfen. Eventuell lassen örtliche Bauvorschriften die Größe und Umfang des geplanten Bauvorhabens gar nicht zu. Erst mit der Baugenehmigung sind klare Verhältnisse geschaffen.
2. Wohnraumgestaltung planen: Die Wohnfläche muss so gestaltet werden, dass sie den Bedürfnissen aller Bewohner gerecht wird, indem beispielsweise separate Rückzugsorte für jede Generation eingeplant werden. Gleichzeitig sollten auch Gemeinschaftsräume in der Planung berücksichtigt werden. Wichtig ist, von vornherein barrierefreies Wohnen zu ermöglichen.
3. Eigentumsverhältnisse klären: Wem gehört was in welchem Umfang? Wenn mehrere Generationen gemeinsam in einem Haus leben, ist es wichtig, die Eigentumsverhältnisse klar zu regeln. Dies kann durch die Bildung einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder durch andere rechtliche Vereinbarungen erfolgen. Auch wichtig: Im Falle des Todes eines Bewohners oder bei anderen Erbangelegenheiten sollte die Erbfolge geregelt sein, um Streitigkeiten zu vermeiden.
4. Finanzierung des Bauprojekts sichern: Wer zahlt was in welchem Umfang? Es muss geklärt werden, wie die Baufinanzierung des Projektes aussieht, einschließlich des Eigenkapitals der Beteiligten, eventueller Immobilienkredite und staatlicher Förderungen. Auch die vorzeitige Aufteilung der Betriebs- und Unterhaltskosten des Hauses vermeidet spätere Streitigkeiten.
5. Klare Kommunikation vereinbaren: Eine offene und transparente Kommunikation zwischen allen beteiligten Parteien ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und gemeinsame Entscheidungen zu treffen. Deshalb sollten Sie wichtige Vereinbarungen und Regelungen schriftlich festhalten, um späteren Konflikten vorzubeugen. Dies kann beispielsweise durch einen gemeinsamen Vertrag oder auch eine Hausordnung erfolgen.
Bei der Finanzierung eines Mehrgenerationenhauses gelten erst einmal die gleichen Voraussetzungen wie bei einer herkömmlichen Baufinanzierung:
Die Besonderheit bei der Finanzierung eines Mehrgenerationenhauses: Hier gibt es häufig mehrere Beteiligte bei der Finanzierung. Das hat sowohl Vorteile als auch Nachteile. Grundsätzlich ist mehr Eigenkapital oder auch ein höheres Haushaltseinkommen eine gute Sache. Beides verschafft dem Darlehensnehmer eine gute Verhandlungsposition, wenn es um die Zinsen und Laufzeiten geht.
Allerdings können Sie nicht automatisch davon ausgehen, dass die Banken zum Beispiel Renten- oder Pensionszahlungen mit dem Gehalt des Hauptverdieners gleichsetzen. Und viele Banken haben strikte Vorgaben in Bezug auf das Alter des Kreditnehmers bei einer Baufinanzierung. So kann es passieren, dass die Großeltern gar nicht direkt in die Baufinanzierung mit einbezogen werden können, weil die Bank das aus Altersgründen ablehnt.
Ein weiterer Punkt, den Kreditinstitute bei der Baufinanzierung im Auge haben, ist die Möglichkeit des Zahlungsausfalls. Ein Beispiel: Familie B. zieht mit Großeltern, Eltern und zwei Enkelkindern in ein Mehrgenerationenhaus. Allerdings gibt es noch weiter erbberechtigte Kinder, die nicht mit im Haus wohnen. Aufgrund der Erbfolge und einer unübersichtlichen Rechtslage lehnt die Bank daher die Großeltern als Kreditnehmer ab. In der Folge stehen sie auch nicht als (Mit-)Eigentümer im Grundbuch.
Bei der passenden Baufinanzierung für ein Mehrgenerationenhaus ist es daher sehr wichtig zu klären, wen der Kreditgeber als Kreditnehmer mit berücksichtigt.
Auch wenn Sie sich eventuell die Kosten teilen, müssen Sie Ihren Teil des Mehrgenerationenhauses am Ende allein finanzieren. Mit unserem Baufinanzierungsrechner können Sie sich einen ersten Eindruck davon verschaffen, welche Summe realistisch ist und wie hoch die monatlichen Raten ausfallen würden. Für alle weiteren Fragen und Details nehmen sich unsere Heimatexperten gern Zeit für Sie. Vereinbaren Sie jetzt eine Beratung mit unseren Finanzierungsexperten.
Vom Einfamilienhaus über das Doppelhaus bis hin zum Mehrparteienhaus reicht die Bandbreite an Generationenhäusern. Dementsprechend schwer ist es, einen Preisrahmen abzubilden. In unserem Artikel Fertighaus als Mehrgenerationenhaus finden Sie elf konkrete Modelle von Generationenhäusern. Die Preise starten hier mit rund 510.000 Euro.
Der reine Hauspreis bestimmt allerdings noch längst nicht alle Kosten. Neben dem passenden Baugrundstück sind es vor allem die Nebenkosten beim Hauskauf, die Sie unbedingt beachten sollten.
Beim Neubau eines Mehrgenerationenhauses gibt es keine explizite Förderung. Hier gelten die allgemeinen Bestimmungen der Neubauförderung.
Bei der Sanierung sieht das anders aus. Hier gibt es zwei Förderprogramme, die speziell auf den Ausbau beziehungsweise die Sanierung zum Mehrgenerationenhaus ausgerichtet sind.
Bei diesem Programm erhalten Bauherren von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen zinsvergünstigten Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro, unabhängig vom Alter. Gefördert werden Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zur Verbesserung des Einbruchschutzes.
So beantragen Sie die Förderung "Altersgerecht Umbauen – Kredit 159":
Wichtig: Wenn Sie schon vor Antragstellung den Um- oder Ausbau beauftragen möchten, dann besprechen Sie Ihre Förderung zuerst mit Ihrem Finanzierungspartner. Dieser dokumentiert das Beratungsgespräch mit einem KfW-Formular. Im Anschluss können Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen.
Bei diesem Programm gewährt die KfW einen direkten Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 6.250 Euro für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen. Dazu gehören unter anderem der Badumbau, Verbreiterung von Wegen oder auch die Installation von Treppenliften.
So beantragen Sie die Förderung "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss 455-B":
Bereits der noch von der Koalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen verfasste Haushaltsentwurf für 2025 sah keine Fördermittel mehr für das Programm „Zuschuss Nr. 455-B/Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ vor. Experten gehen davon aus, dass angesichts der angespannten Haushaltslage auch die neue Bundesregierung wahrscheinlich keine finanziellen Mittel für den Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung zur Verfügung stellen wird.
Eine oft genutzte Variante beim Mehrgenerationenhaus ist die Einliegerwohnung. Neben der klaren räumlichen Abgrenzung ist das auch steuerrechtlich interessant. Denn sobald die Einliegerwohnung „abgeschlossen ist“, also einen eigenen Zugang bietet, sowie über eigene sanitäre Anlagen und eine feste Kochmöglichkeit verfügt, gilt das Haus als Zweifamilienhaus.
Wird einer der Teile (also die Einliegerwohnung) vermietet, zum Beispiel an die Kinder oder Großeltern, kann man Steuern sparen. So lassen sich zum Beispiel Kosten wie Schuldzinsen, Grundsteuer und Versicherungsbeiträge als Werbungskosten geltend machen. Das gilt auch für Mehrfamilienhäuser. Wichtig dabei ist: Sowohl die Bauverträge als auch die Finanzierung für die separate Wohneinheit müssen klar von den Bereichen getrennt sein, die Sie für sich selbst als Wohnraum nutzen. Und die Miete muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete betragen.
Ein weiterer steuerlicher Vorteil ist das Absetzen von laufenden Kosten wie Reparaturen oder Handwerkerkosten. Zur separaten Erfassung der Kosten der Einliegerwohnung ist es ratsam, ein separates Konto zu eröffnen.
Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.
Sie möchten ein Mehrgenerationenhaus bauen und suchen nach einer passenden Finanzierung? Unsere Heimatexperten beraten Sie umfassend und entwickeln den für Sie optimalen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
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Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
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2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
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