Die passende Fassadendämmung:
Kosten und Methoden
- Tipps für die richtige Fassadendämmung
- Material, Methoden, Preise und Förderung
- Inklusive Kostenrechner
Geht es um die Senkung des Energieverbrauchs bei Wohnimmobilien, kommt immer wieder die Fassadendämmung ins Spiel. Tipps und Infos zu Kosten, Methoden und Materialien einer effektiven Außendämmung finden Sie hier.
Jede Fassadendämmung verringert den Energiebedarf eines Gebäudes und damit die künftigen Betriebskosten. Der Umfang der Energieeinsparung hängt vom vorherigen Zustand des Gebäudes und von der Energieeffizienz der künftigen Dämmung ab. Je schlechter der bisherige energetische Standard war und je höher die Dämmwirkung ist, umso niedriger ist der künftige Energiebedarf.
Wie sich das in der Haushaltskasse bemerkbar macht, kommt auf die Entwicklung der Energiepreise an. Pauschale Rechnungen lassen sich dafür leider nicht aufstellen.
Nach Angaben des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird eine Fassade im Schnitt nach etwa 40 Jahren saniert. In diesem Zeitraum, so eine Beispielrechnung der Verbraucherzentralen, amortisiert sich die Dämmung auf jeden Fall.
Bei der Überlegung, ob sich eine Fassadendämmung lohnt, spielt für viele Bauherren jedoch nicht nur die Wirtschaftlichkeitsberechnung eine Rolle. Schließlich ist jede Fassadendämmung ein wichtiger Beitrag zur CO2-Reduzierung und zum Umweltschutz. Zudem erhöht sie den Wohnkomfort und den Wert der Immobilie. Umweltschutz, Wohnkomfort und Wertsteigerung lassen sich jedoch nicht in Euro bemessen. Sie müssen nach der persönlichen Gewichtung in die Gesamtbetrachtung einfließen.
Wichtig zu wissen: Wer (auch außerhalb einer energetischen Sanierung) grundsätzlich mehr als zehn Prozent der Fassade ausbessert, der muss gleichzeitig auch die Fassade dämmen! Das gibt der § 48 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor. Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Sanierungspflicht.
Die Kosten für die Fassadendämmung setzen sich zusammen aus:
Wie umfangreich die Posten jeweils ausfallen, hängt stark von den baulichen Gegebenheiten ab. Je größer die Fläche der Fassade, umso mehr Material wird benötigt. Und je verwinkelter das Gebäude ist, umso aufwändiger gestaltet sich nicht nur der Gerüstaufbau, sondern auch der Zuschnitt des Dämmstoffs.
Wenn die Fassade ohnehin saniert werden muss, entsteht ein Großteil der oben genannten Posten auch ohne Dämmung. Der Mehraufwand für die Dämmung ist dann vergleichsweise gering, denn vor allem das kostspielige Gerüst muss sowieso aufgebaut werden.
Durch die Fassadendämmung können nach Angaben der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online bis zu 19 Prozent der Heizenergie und somit der Kosten eingespart werden. Für ein typisches, mit Erdgas beheiztem Einfamilienhaus aus dem Baujahr 1983 mit einer Wohnfläche von 125 m² und einem Verbrauch von 21.000 kWh im Jahr heißt das ...
Wann sich die Kosten einer Fassadendämmung amortisiert haben, hängt von der gewählten Form der Fassadendämmung und der daraus resultierenden Energieersparnis ab. Angenommen, ein Einfamilienhaus hat eine Fassadenfläche von 75 Quadratmetern und die Kosten für die Fassadendämmung belaufen sich auf 150 Euro pro Quadratmeter. Macht insgesamt 11.250 Euro. Wenn die neue Fassadendämmung pro Jahr 500 Euro an Energiekosten einspart, hat sich die Investition nach 22,5 Jahren bezahlt gemacht. Wohlgemerkt bei gleichbleibenden Energiepreisen. Steigen diese (und davon ist aufgrund der CO2-Steuer auszugehen), verkürzt sich automatisch die Amortisation.
Die Kosten für eine Fassadendämmung liegen zwischen 30 und 350 Euro pro Quadratmeter (Euro/m²). Diese große Spanne entsteht durch die unterschiedlichen Dämmverfahren und die dafür notwendigen Materialien:
Art der Fassadendämmung | ungefähre Kosten |
---|---|
Wärmedämmverbundsystem, Polystyrol, bis 200 mm | 175 Euro/m2 |
Wärmedämmverbundsystem, Mineralwolle, bis 200 mm | 195 Euro/m2 |
Holzbekleidung (hinterlüftete Fassade) | 290 Euro/m2 |
Verblendmauerwerk (Klinker, Dämmung) | 350 Euro/m2 |
Einblasdämmung (Zellulose) | 30 bis 85 Euro/m2 |
Quelle: Baukosteninformationszentrum GmbH (BKI) / Stand: 2 . Quartal 2024 / Nettopreise, regional bereinigte Mittelwerte; eigene Recherche
Wie viel kostet es, die Fassade zu dämmen? Rechnen Sie es ganz einfach selbst durch. Bei unserem Kostenrechner für die Fassadendämmung müssen Sie nur wenige Grunddaten eingeben und schon nennen wir Ihnen den ungefähren Kostenrahmen. Probieren Sie es doch gleich einmal aus.
x m² WDVS Hartschaum | 0 € | 0 € |
+ Arbeitslohn | 0 € | |
gesamt | 0 € | |
Preise sind Richtwerte, Stand 6/2022 |
Je nach Bauweise der vorhandenen Außenwand kommen folgende Verfahren für die Fassadendämmung in Frage:
Die am weitesten verbreitete Methode ist das Wärmedämmverbundsystem (WDVS): Der Dämmstoff wird in Form von Platten auf die Fassade geklebt, gedübelt oder mithilfe eines Schienensystems montiert. Darauf kommen ein stabilisierendes Gewebe, der Außenputz samt Fassadenfarbe oder auch eine Verblendung.
Eine hinterlüftete Vorhangfassade ist vom Aufbau her aufwändiger und die Kosten entsprechend höher. Bei diesem Verfahren wird eine Unterkonstruktion aus Holz oder Alu-Profilen auf der Fassade befestigt. In die Zwischenräume wird der Dämmstoff gefüllt. Den äußeren Abschluss bildet eine auf die Unterkonstruktion montierte Verkleidung aus Holz-, Schiefer-, Putz- oder Metallflächen. Ein Luftspalt zwischen Dämmung und Fassade sorgt dafür, dass anfallende Feuchtigkeit verdunsten kann.
Isolierklinker sind sozusagen "ausgeschnittene" Klinker-Steine oder Klinkerriemchen, die an der Rückseite mit Dämmplatten ausgestattet sind. Das ermöglicht neben der Dämmung der Fassade auch eine optische Neugestaltung. So wird – wenn gewollt – mithilfe des Verblendmauerwerks aus einer Putz- eine Klinkerfassade.
Die Installation erfolgt dabei üblicherweise in drei Schritten. Zuerst werden die Dämmplatten mit Spezialdübeln an der Außenwand montiert. Mithilfe eines Spezialmörtels werden dann die Klinker auf die Dämmung aufgebracht und im letzten Schritt verfugt.
Bei einer Kerndämmung wird die Dämmung zwischen einer zweischaligen Konstruktion installiert. Beim Neubau werden meist Dämmmatten zwischen Mauerwerk und Klinker gesetzt. Bei Altbauten erfolgt die Kerndämmung als Einblasdämmung. Voraussetzung dafür ist, dass der Hohlraum mindestens vier Zentimeter beträgt. Dieser Hohlraum wird dann über Bohrungen in der Außenwand mit Zellulose oder Kunststoff-Granulaten gefüllt. Da hier kein Gerüst erforderlich ist, sind die Kosten für die Einblasdämmung niedriger als für die anderen Dämmverfahren.
Für die Fassadendämmung gibt es eine große Auswahl an Dämmstoffen. Je nach persönlichen Wünschen, der gewählten Dämm-Methode, der Beschaffenheit der Außenwand und den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes bietet jeder Baustoff zur Fassadendämmung dabei unterschiedliche Vorteile.
Nicht jeder Dämmstoff lässt sich in gleicher Weise für die Fassadendämmung verwenden. Hier eine kurze Übersicht, welches Material sich für welches Dämmsystem am besten eignet:
Dämmsystem | geeignetes Material |
---|---|
Wärmedämmverbundsystem | Platten aus Polystyrol (EPS), Mineralwolle oder Holzfasern |
Kerndämmung | EPS-Kügelchen, Mineralwollflocken und Perlite |
Hinterlüftete Vorhangfassade | Matten aus Mineralwolle, Hanffasern und Holzfasern |
Auch haben die infrage kommenden Dämmstoffe für die Fassadendämmung verschiedene Vorteile, aber auch Nachteile:
Dämmstoff | Vorteile | Nachteile | Kosten |
---|---|---|---|
Polystyrol (EPS) | kostengünstig, einfache Verwendung, gute Wärmedämmung | Herstellung auf Erdölbasis, nicht UV-beständig, nicht diffusionsoffen | ca. 20 Euro/m2 |
Polyurethan | druckfest, leicht, wasserabweisend, gut zu verarbeiten | Herstellung auf Erdölbasis, energieintensive Produktion | ca. 10 bis 20 Euro/m2 |
Hanf | ökologischer Dämmstoff, reguliert die Luftfeuchtigkeit, schluckt Schall | eingeschränkter Brandschutz, Verbauung nur durch Fachunternehmen | ca. 30 bis 60 Euro/m2 |
Zellulose | günstig, wenig Aufwand, schluckt Schall | Einblasdämmung nur durch Fachunternehmen mit entsprechender Ausstattung | ca. 10 bis 20 Euro/m2 |
Mineralwolle | hohe Wärmedämmleistung, einfache Verarbeitung, feuchtigkeitsbeständig | etwas teurer, benötigt oft eine Mindestdicke, um ausreichend Wärmeschutz zu gewährleisten | ca. 10 bis 30 Euro/m2 |
Holzfaser | hoher Feuchteschutz, gutes Raumklima, vielseitig einsetzbar | höhere Kosten, geringerer Brandschutz | ca. 40 bis 50 Euro/m2 |
Perlite/Perlit | viele Einsatzmöglichkeiten, guter Schallschutz, einfache Entsorgung | nur mittlere Dämmeigenschaften | ca. 60 Euro/m2 |
Falls Sie für Ihr energetisches Sanierungsvorhaben einen Kredit aufnehmen möchten, profitieren Sie von zinsgünstigen Konditionen und einem möglichen zusätzlichen Zinsvorteil. Für einen ersten Überblick in puncto Raten und Konditionen können Sie unseren Finanzierungsrechner nutzen.
Dieser ersetzt allerdings nicht die persönliche Beratung. Unser Heimatexperte in Ihrer Nähe entwickelt mit Ihnen einen zinssicheren Finanzierungsplan und bespricht mit Ihnen die einzelnen Schritte der Finanzierung. So haben Sie von Anfang an Transparenz über Ihren Modernisierungskredit.
In puncto Dämmwirkung ist die beste Außendämmung die, die am meisten Energie einspart. Eine dicke Dämmschicht aus einem Material mit einer niedrigen Wärmeleitfähigkeit (WLG) leistet das am besten. Allerdings kann dieses Ziel mit allen Dämmverfahren und mit unterschiedlichen Materialien erreicht werden. Die Entscheidung ist in aller Regel ein Abwägungsprozess. Nehmen Sie dazu am besten die fachliche Hilfe eines Energieberaters in Anspruch. Mit ihm sollten Sie auch erörtern, wie sich die Dämmung auf die Optik des Hauses auswirkt.
Sie wollen mehr wissen zur Wärmeleitfähigkeit von Dämmstoffen? Lesen Sie dazu auch unseren Artikel "Wärmedämmung: Kosten, Nutzen, Förderung".
Für die nachträgliche Fassadendämmung gibt es Investitionszuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme (BEG EM). Sie werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt.
Der Basis-Fördersatz beträgt aktuell 15 Prozent der förderfähigen Kosten (Stand: März 2024). Dazu zählen auch die Kosten für Umfeldmaßnahmen wie die Baustelleneinrichtung, das Gerüst und Anschlussarbeiten an den Fenstern. Wenn die Fassadendämmung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) empfohlen wurde, kommt der iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent obendrauf.
Maximal sind Ausgaben in Höhe von 30.000 Euro pro Wohneinheit (ohne iSFP-Bonus) bzw. 60.000 Euro (mit iSFP-Bonus) förderfähig. Sie können also Zuschüsse bis zu 4.500 Euro, mit iSFP-Bonus sogar bis zu 12.000 Euro erhalten.
Die Voraussetzungen für die Förderung über das BAFA haben sich zum 01.01.2024 geändert. Galt bisher "Erst die Förderung beantragen, dann den Auftrag vergeben", so hat sich das System jetzt umgekehrt. Vor der Beantragung der Förderung muss zwingend ein (Vor-)Vertrag mit dem ausführenden Unternehmen vorliegen. Um das Risiko eines abgelehnten Förderantrages zu minimieren, sollten Bauherren in den Vertrag in Bezug auf die Förderung eine auflösende bzw. aufschiebende Bedingung als Klausel aufnehmen.
Weitere Infos und Details in unserem Artikel „Förderung der Fassadendämmung: So erhalten Sie das Fördergeld”.
Sie planen eine Fassadendämmung oder wollen Ihr Heim in anderen Bereichen umfangreich energetisch sanieren? Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, wenn Sie nach einer passenden Finanzierung für Ihr Vorhaben suchen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen zu den verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Eigentümer von Bestandsimmobilien müssen ihre Fassade dämmen, wenn sie größere Arbeiten daran vornehmen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest: Sind bei einer Instandsetzung – beispielsweise bei einer Putzerneuerung – mehr als 10 Prozent der Fläche eines Bauteils betroffen, dann muss das Bauteil die aktuellen gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen. Im Fall der Fassade heißt das: Der U-Wert der Fassade darf maximal 0,24 W/(m²K) betragen. Bei Bestandsgebäuden ist in aller Regel eine Fassadendämmung notwendig, um diesen Wert zu erreichen.
Eine vorgeschriebene Mindestdicke gibt es nicht. Entscheidend ist, dass durch die Dämmung der gesetzlich vorgegebene U-Wert der Fassade erreicht wird. Das muss berechnet werden.
Die Gebäudehülle ist ein Gesamtsystem aus Fassade, Dach, Fenstern und Türen. Die Übergänge der einzelnen Bauteile können zum Problem werden. Falls Ihre Fenster in die Jahre gekommen sind und Sie den Einbau neuer Fenster planen, sollten Sie erwägen, diese im Zusammenhang mit der Fassadendämmung auszutauschen. Dann können die Anschlüsse optimal gestaltet werden.
Außerdem wird die Außendämmung an diversen Stellen durchbrochen – durch die Verankerung des Vordaches oder des Balkons, die Kabel und Befestigung von Außenleuchten, Bewegungsmeldern etc. An all diesen Stellen können Wärmebrücken entstehen. Um das zu verhindern, bieten die Hersteller von Dämmsystemen spezielle Lösungen an. Achten Sie darauf, dass Ihre Fachfirma diese nutzt.
Eine Fassadendämmung in Eigenregie ist alles andere als ratsam. Fehler und Ungenauigkeiten in der Ausführung können gravierende Folgeschäden nach sich ziehen. Sie sollten auf jeden Fall ein Fachunternehmen beauftragen. Das ist übrigens nach aktuellem Gesetzesstand auch Bedingung, wenn Sie Fördermittel beantragen möchten.
Wenn Sie energetische Maßnahmen an Ihrer Immobilie planen, kommen womöglich weitere Fragen zur Umsetzung auf. Hier einige Themen, die für Sie relevant sein können:
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
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