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Feuerstättenschau

  • Definition
  • Feuerstättenbescheid
  • Nutzen und Kosten

Die regelmäßige Feuerstättenschau durch den Bezirksschornsteinfeger ist aus Brandschutzgründen gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt in erster Linie für Hauseigentümer – aber auch, wer eine Immobilie bauen oder kaufen will, sollte die Vorschriften kennen. Hier haben wir sie zusammengefasst.


Was ist eine Feuerstättenschau?

Die Feuerstättenschau ist eine gesetzlich vorgeschriebene Begutachtung von Feuerstätten in einem Haus oder Gebäude. Sie ist in § 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) geregelt und wird durch den Bezirksschornsteinfeger durchgeführt. Nach der Begutachtung erhalten Sie vom Bezirksschornsteinfeger einen sogenannten Feuerstättenbescheid. In diesem werden alle anstehenden Wartungstermine und anfallenden Arbeiten eingetragen.  


Feuerstättenschau: Wie oft und was wird geprüft?

Hausbesitzer sind seit 2013 in der Wahl ihres Schornsteinfegers bei normalen Kehr- und Messarbeiten frei. Die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau übernimmt aber nach wie vor der offiziell bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.
Die Feuerstättenschau muss zweimal innerhalb von sieben Jahren durchgeführt werden. Dabei werden alle Feuerungsanlagen des Gebäudes auf Funktionsfähigkeit und Sicherheit kontrolliert. Hierzu gehören

  • Kamine und Kachelöfen
  • Heizungsanlagen
  • Gas- und Ölanlagen
  • Schornsteine, Zuluftleitungen und Ofenrohre
  • Leitern, Ausstiegsluken, Laufbohlen
Bei der Feuerstättenschau werden diese geprüft auf:
  • die Abstände zu Bauteilen aus brennbaren Materialien
  • den Aufstellraum und die Brennstoffversorgung
  • Daten für das amtliche Kehrbuch wie z.B. Alter der Heizungsanlagen
Feuerstaettenschau-Bezirksschornsteinfeger
Der Feuerstättencheck dient der genauen Überprüfung der Heizungsanlage. (Quelle: Fotolia-92446575-Kzenon)

Was ist im Feuerstättenbescheid enthalten?

Feuerstättenbescheid als Nachweis
Bewahren Sie den Feuerstättenbescheid gut auf, er dient Ihnen als Nachweis (Quelle: iStock at Peopleimages)

Nach der Kontrolle im Rahmen der Feuerstättenschau fertigt der Bezirksschornsteinfeger einen
Feuerstättenbescheid an, den er dem Hauseigentümer aushändigt.
Darin aufgelistet sind:

  • alle vorhandenen Feuerstätten und die dazugehörigen Abgasanlagen
  • Reinigungs- und Messarbeiten
  • Fristen, in denen die genannten Arbeiten durchzuführen sind
  • die geltende Rechtsgrundlage
Der Hauseigentümer ist selbst in der Pflicht, sich darum zu kümmern, dass die notwendigen Aufgaben fristgerecht erledigt werden – und dass er dies auch dem Bezirksschornsteinfeger nachweisen kann.
 
Hinweis für Hauseigentümer in spe:
Auch für Käufer einer Bestandsimmobilie ist ein Feuerstättenbescheid wichtig. Fordern Sie mit den Hausunterlagen unbedingt den aktuellen Bescheid an, falls Sie sich für eine Bestandsimmobilie interessieren.

Was kostet die Feuerstättenschau?

Bei den Kosten muss zwischen Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid unterschieden werden. Beide werden relativ kompliziert nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) ermittelt.

Ausschlaggebend sind sogenannte Arbeitswerte, die je nach Bundesland knapp unter oder über einem Euro liegen. Diese Arbeitswerte werden dann je nach Tätigkeit multipliziert: Für die Ausstellung des Bescheids für bis zu drei Feuerstätten können Sie mit einem Betrag von zehn bis 15 Euro rechnen. Bei mehr Feuerstätten können Kosten von maximal 30 bis 45 Euro entstehen.

Hinzu kommen noch die Gebühren für die Feuerstättenschau selbst. Sie werden individuell berechnet und richten sich unter anderem nach der Gesamtlänge der begutachteten Abgasleitungen. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei der für Ihre Region zuständigen Schornsteinfegerinnung.

Die Kosten für die Feuerstättenschau halten sich im Rahmen.
Die Kosten für die Feuerstättenschau halten sich im Rahmen. Muss die Heizung erneuert werden, kommt auf Hausbesitzer aber eine nicht unerhebliche Summe zu. (Quelle: Kanizphoto at iStock)

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Wichtige Umwelt- und Sicherheitsfragen

Zwar erinnern manche Bezirksschornsteinfeger die Hausbesitzer rechtzeitig daran, welche Arbeiten anstehen – verpflichtet sind sie dazu nicht. Deshalb sollte man sich die Termine notieren oder von Zeit zu Zeit in den Bescheid schauen, um keine Frist zu versäumen. Wer auch nach nochmaliger Erinnerung nicht auf den Bescheid reagiert, muss damit rechnen, dass das Ordnungsamt von sich aus einen Schornsteinfeger beauftragt. Das ist dann mit zusätzlichen Gebühren verbunden.

Man sollte nicht vergessen, dass nicht nur die Durchführung der Feuerstättenschau, sondern auch die Ausführung der im Prüfbescheid niedergelegten Wartungs- oder gar Reparaturarbeiten gesetzlich vorgeschrieben sind. Da hiervon sowohl der Schutz der Umwelt als auch gegebenenfalls Sicherheitsaspekte berührt sind, sollte die Umsetzung der auferlegten Arbeiten möglichst rasch erfolgen.

Feuerstaettenschau-Feuerstaettenbescheid
Die Feuerstättenschau lässt gegebenenfalls bestehenden Wartungsstau erkennen. (Quelle: Fotolia-35065554-Claude-Calcagno)

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