Nebenkosten beim Hauskauf:
Damit müssen Sie rechnen
- Was sind Nebenkosten der Baufinanzierung?
- Ein Überblick
- So können Sie sparen
Welche Kosten entstehen eigentlich beim Hauskauf? Neben dem Kaufpreis einer Immobilie fallen beim Erwerb auch Nebenkosten an. Dazu zählen alle Aufwendungen, die zusätzlich zum Kaufpreis entstehen können. Wir geben einen Überblick, was Sie einplanen sollten.
Inhaltsverzeichnis
In jeden guten Plan einer Baufinanzierung gehören neben dem Kaufpreis der Immobilie und den Finanzierungskosten auch Positionen wie Grunderwerbsteuer, Maklerprovision und Notarkosten. Behalten Sie diese Nebenkosten beim Hauskauf im Blick. Sie machen in der Regel zehn bis 15 Prozent des Kaufpreises aus und kommen zum Preis Ihres zukünftigen Eigenheims hinzu.
Die Checkliste zum Hauskauf fasst alles Wesentliche kompakt zusammen und bietet Ihnen auch einen groben Überblick, welche Kosten und Nebenkosten beim Kauf eines Eigenheims auf Sie zukommen können.
Kaufnebenkosten im Überblick | |
---|---|
Grunderwerbsteuer | 3,5 bis 6,5 % des Kaufpreises, je nach Bundesland |
Grundbucheintrag | ca. 0,5 % des Kaufpreises |
Notarkosten | ca. 1,5 bis 2 % des Kaufpreises |
Makler-Courtage (optional) | 5,95 bis 7,14 % des Kaufpreises, je nach Bundesland |
Immobiliengutachten | individuell |
Erschließungskosten | individuell |
Modernisierungskosten | individuell |
Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer, deren Satz je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent beträgt. Ihr Ausgangswert ist immer die im Kaufvertrag festgehaltene Kaufsumme.
Für Ihre Kalkulation gilt: Zum Grund und Boden gehört auch das Haus, das auf dem Grundstück steht. Daher wird die Grunderwerbsteuer bei Bestandsimmobilien auf den Kaufpreis für Grundstück und Haus inklusive der untrennbar damit verbundenen Inventarteile erhoben.
Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Artikel "Grunderwerbsteuer beim Hauskauf".
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke verzeichnet sind. Vermerkt sind darin die Lage und die Größe eines Grundstücks. Erst durch den vollständigen Eintrag im Grundbuch werden die Eigentumsverhältnisse sowie die mit dem jeweiligen Grundstück verbundenen Rechte und Pflichten geregelt. Damit wird der Verkaufsprozess rechtsgültig dokumentiert.
Nach Zahlung des Kaufpreises wird die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch veranlasst. Ein Notar nimmt die abschließende Prüfung vor und bestätigt den Grundbuchstand. Anschließend gilt die Immobilie als Ihr Eigentum. Der Notar rechnet die Kosten für die Grundbucheintragung mit ab. Die Höhe dieser Gebühr wird wiederum von den zuständigen Behörden bei Ihnen vor Ort festgelegt und beträgt ca. 0,5 % des Immobilienkaufpreises.
Ein Immobilienerwerb ist ein Rechtsgeschäft, bei dem die Beteiligung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben ist, insbesondere bei der Grundbucheintragung. Es ist auch zu Ihrem Vorteil, dass solch bedeutende Rechtsgeschäfte durch einen Notar beurkundet werden.
Erwerben Sie ein Haus oder eine Wohnung, nehmen Sie wahrscheinlich die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch, der für seine Arbeit Maklerkosten verlangt.
Je nach Bundesland berechnen Makler für ihre Dienste zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises. Seit 23. Dezember 2020 ist das anders. Nun gilt: Wer eine Immobilie kauft, muss künftig nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten übernehmen. Der Käufer muss laut Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz seinen Anteil erst dann überweisen, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat.
Weitere Infos finden Sie in diesem Artikel: Maklercourtage: So ist die Maklerprovision geregelt.
Gut zu wissen:
Sie haben Ihr Traumhaus gefunden? Aber es fehlt noch eine solide Baufinanzierung, um den Kaufpreis zu bezahlen? Mit Schwäbisch Hall haben Sie dafür den richtigen Partner an Ihrer Seite. Mit unserem Baufinanzierungsrechner erhalten Sie einen Überblick darüber, wie Ihre Finanzierung aussehen könnte.
Unsere Heimatexperten vor Ort erstellen gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Finanzierungsplan, der genau zu Ihnen passt. Lassen Sie sich jetzt beraten und vereinbaren Sie gleich einen Termin.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, um die Hausbau oder - kauf die Nebenkosten gering zu halten:
Wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie über einen Makler erwerben, fällt eine Maklerprovision an. Möglicherweise können Sie die Kosten durch Verhandlung reduzieren. Dabei helfen Ihnen folgende Argumente:
Alternativ können Sie versuchen, Ihr Grundstück oder Wunschobjekt ohne Makler zu finden. Beispielsweise über Angebotsportale, wo Verkäufer ihre Grundstücke und Immobilien direkt anbieten, ohne Makler.
Unter Umständen können Sie die Grunderwerbsteuer bei Bestandsimmobilien senken. Übernehmen Sie dazu einen Teil des Inventars in einen separaten Kaufvertrag. Wenn Sie vom Verkäufer also die Einbauküche, eine Sauna oder ein Gartenhaus übernehmen, weisen Sie diese Posten im Notarvertrag getrennt aus. Denn das Finanzamt berechnet die Grunderwerbsteuer allein aus dem Kaufpreis der Immobilie.
Für die notwendigen Versicherungen beim Hausbau sollten Sie einen Kostenvergleich durchführen. Des Weiteren können Sie überprüfen, ob Ihre bereits bestehenden Versicherungen die notwendigen Leistungen beinhalten oder mit geringem Aufwand erweitert werden können.
Wenn Sie sich für einen Neubau entschieden haben, sollten Sie mit prozentual höheren Nebenkosten als beim Kauf einer Bestandsimmobilie rechnen. Denn neben den Kosten für Grunderwerb, Maklerprovision und Notarkosten kommen die Erschließungskosten für das Grundstück sowie die Kosten für Baugenehmigung, Versicherungen und Bauüberwachung auf Sie zu. Arbeiten Sie mit einem Architekten zusammen? Auch das Architektenhonorar sollte in Ihren Kalkulationen für die Nebenkosten berücksichtigt werden. Gehen Sie auf Nummer sicher und kalkulieren Sie vorausschauend. Dann sind Sie und Ihr Finanzierungsplan für alle Eventualitäten gewappnet.
Planen Sie den Zeitpunkt Ihres Umzuges realistisch. So vermeiden Sie finanzielle Doppelbelastungen und können entspannt von der Mietimmobilie ins Eigenheim wechseln.
Gerade bei Bestandsimmobilien können Instandhaltungs- oder Modernisierungsausgaben anstehen. Auch dafür sollten Sie mit einem Finanzpolster planen, das Sie bereits jetzt ansparen können. Beispielsweise mit einer Instandhaltungsrücklage.
Hierzu gehören alle Kosten, die für die Bereitstellung oder Auszahlung des Kredites oder einzelner Raten anfallen. Oft lässt sich bei diesen Kaufnebenkosten bares Geld sparen. Sprechen Sie mit uns! Die Heimatexperten von Schwäbisch Hall stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite.
Die Nebenkosten sind ein wesentlicher Kostenfaktor, der zu dem reinen Kaufpreis der Immobilie hinzukommt. Wieviel Eigenkapital beim Hauskauf ratsam ist und was es sonst noch zu beachten gilt, klären Sie am besten in einem persönlichen Gespräch mit einem unserer Heimatexperten. Er kennt mögliche Kostenfallen und entwickelt mit Ihnen gemeinsam einen Finanzierungsplan, der genau zu Ihnen passt. Profitieren Sie jetzt von unserer umfassenden Beratung.
Dabei handelt es sich um sämtliche Kostenfaktoren, die jenseits des Grundstückspreises und des eigentlichen Hausbaus anfallen. Sie werden zu jeder Phase des Bauprojektes fällig, zum Teil auch schon bevor der eigentliche Bau startet. Dazu gehören unter anderem:
Bauexperten gehen davon aus, dass sich die Baunebenkosten (Neubau Einfamilienhaus) zwischen 15 und 20 % der Gesamtkosten bewegen. Es handelt sich also um einen immensen Kostenfaktor, der von Beginn an sorgfältig einzukalkulieren ist.
Wenn Sie ein Grundstück über einen Makler erwerben, fällt eine Maklerprovision an. Nutzen Sie deshalb auch Online-Portale, wo Verkäufer ihre Grundstücke und Immobilien direkt anbieten, ohne zwischengeschalteten Makler.
Sind Sie handwerklich begabt, können Sie zusätzlich durch Eigenleistung die Hausbau Nebenkosten reduzieren. Je mehr Eigenleistung Sie erbringen, desto niedriger werden die Nebenkosten sein.
Führen Sie bei notwendigen Versicherungen in Verbindung mit dem Hausbau einen Kostenvergleich durch. Überprüfen Sie, ob Ihre bereits bestehenden Versicherungen die notwendigen Leistungen beinhalten oder mit geringem Aufwand erweitert werden können.
In welchem Umfang Ihr Kreditinstitut die Baunebenkosten mitfinanziert, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Jede Bank definiert eigene Regeln, auch mit Blick auf das jeweilige Finanzprodukt. Denken Sie daran, dass Vollfinanzierungen grundsätzlich teurer sind als Finanzierungen, wo Sie mindestens 25 Prozent Eigenkapital einbringen.
Kosten für den Hausbau lassen sich über Werbungskosten absetzen, wobei pro Jahr 1.200 Euro möglich sind. Das erklärt, warum eine Geltendmachung über einen längeren Zeitraum sinnvoll sein kann. Darüber hinaus sind Handwerkerrechnungen absetzbar, aber nur die Lohnkosten. Sollten Aufwendungen für einen behindertengerechten Ausbau notwendig sein, können diese in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Die Steuermaterie ist mitunter sehr komplex, sodass das Hinzuziehen eines Steuerberaters sinnvoll sein kann.
Die Nebenkosten sind enorm hoch. Aus diesem Grund überlegen viele Bauherren, ob und in welchem Rahmen diese Kosten minimiert und eingespart werden können. Vor allem der Standort der Immobilie entscheidet über einen großen Teil der Nebenkosten. So variiert die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland, so dass hier ein wenig Einsparpotential vorhanden ist.
Für Makler können je nach Region bis zu 7,14 % Provision (inklusive Umsatzsteuer) für die Vermittlung eines Grundstücks oder einer Immobilie fällig werden. Hier besteht bei der Auswahl eines Grundstücks Einsparpotenzial, denn Bauherrn können nach provisionsfreien Angeboten Ausschau halten. So lassen sich diese Nebenkosten beim Hausbau ggf. einsparen und an anderer Stelle einsetzen.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.