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Immobilienwert ermitteln –
anonym, schnell & kostenlos 

  • Mit dem Schwäbisch Hall Immobilienwert-Rechner
  • Informationen zum Objektwert sofort online
  • Keine persönlichen Angaben nötig

Haben Sie ein Haus besichtigt und wollen Sie herausfinden, ob es tatsächlich so viel kosten darf, wie der Makler vorgibt? Oder denken Sie darüber nach, eine Immobilie zu verkaufen und wollen wissen, wie viel Ihr Haus wert ist? Mithilfe unseres Immobilienwert-Rechners können Sie den Marktwert einer Wohnung oder eines Hauses ganz einfach ermitteln.

Immobilienwert ermitteln in 4 Schritten

  1. Schritt 1: Haus oder Wohnung?

    Wählen Sie zunächst, welchen Immobilientyp Sie bewerten lassen wollen – Sie können zwischen Haus und Wohnung entscheiden. 

  2. Schritt 2: Immobilienart definieren

    Grenzen Sie im zweiten Schritt die Immobilienart genauer ein. Handelt es sich bei Ihrem Objekt zum Beispiel um ein Einfamilienhaus oder eine Dachgeschosswohnung? Wählen Sie das jeweilige aus.

  3. Schritt 3: Eckdaten eingeben

    Geben Sie jetzt die Eckdaten zu Ihrer Immobilie in das Formular ein. Die vollständige Adresse ist deshalb wichtig, weil selbst in einer Straße Immobilienpreise stark schwanken können. 

  4. Schritt 4: Immobilienwert erhalten

    Nachdem Sie die Informationen gesendet haben, ermittelt unser Immobilienrechner den Wert Ihrer Immobilie kostenlos. Innerhalb von wenigen Sekunden haben Sie das Ergebnis.

    Und jetzt starten Sie in Ihre persönliche Immobilienwert-Berechnung. Lassen Sie mithilfe unseres Wertrechners für Immobilien Ihren Immobilienwert ermitteln und klicken Sie sich durch.

Unser kostenloser Immobilienwert-Rechner


Diese fünf Faktoren beeinflussen den Immobilienwert

Egal ob Erbschaft, Scheidung oder Hausverkauf – es gibt viele Fälle, in denen Eigentümer den Hausert berechnen wollen. Die gleiche Frage stellen sich aber auch Käufer, die auf der Suche nach einem Haus sind und den Wert des avisierten Objektes in Erfahrung bringen möchten. Doch welche Faktoren beeinflussen eigentlich den Immobilienwert? Wir haben fünf Kriterien für Sie zusammengefasst, die wichtig sind, um den Hauswert zu berechnen:

  • 1. Lage: Es macht einen Unterschied, ob Ihre Immobilie samt Grundstück an einer stark befahrenen Straße oder in einer ruhigen Idylle am Waldrand liegt. Nicht zu vernachlässigen ist die vorhandene Infrastruktur. Gibt es eine Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel, Schulen, Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten? Ein wichtiger Faktor ist zudem das Wohnumfeld. Nachbarschaft und Aussicht können den Immobilienwert beeinflussen.
  • 2. Alter: Je nach Baujahr kann der Immobilienwert sehr unterschiedlich ausfallen. Klassische Gründerzeitbauten oder Jugend- und Bauhausstil sind gefragter als Plattenbauten aus den 1960er Jahren. 
  • 3. Zustand: Aber nicht nur das Alter der Immobilie spielt eine Rolle, sondern auch der Zustand. Wurde das Haus erst saniert oder befindet es sich in einer problematischen Verfassung? Immer wichtiger wird der energetische Zustand des Gebäudes. Die Wärmedämmung des Hauses, die Art der Heizungsanlage oder der Zustand der Fenster und Türen können eine entscheidende Rolle bei der Objektwertermittlung spielen.
Lupe vorgehalten vor einem älteren Mehrfamilienhaus
Wie viel eine Wohnung wert ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. (Quelle: bluedesign - adobe.stock.com)
  • 4. Größe und Fläche: Wohnfläche und Grundstücksgröße sind weitere wertbeeinflussende Faktoren bei der Immobilienbewertung. Zusätzlich zur Fläche kommt es auch auf die Raumaufteilung an. Wie viele Zimmer gibt es, wie groß sind diese? Wie sieht es mit Terrasse oder Garten aus?
  • 5. Ausstattung: Hat die Immobilie einen Marmorboden, einen Whirlpool und eine Sauna? Oder wurde größtenteils Parkett verlegt und im Badezimmer befindet sich eine barrierefreie Dusche? Von den Bodenbelägen bis zur Sanitäreinrichtung und besonderen Ausstattungsmerkmalen geht alles in die Objektbewertung mit ein.   

Immobilienwert berechnen: mehrere Möglichkeiten

Was ist meine Immobilie wert? Der Wertrechner für Immobilien von Schwäbisch Hall bietet Ihnen eine erste und schnelle Orientierung. Da die Bewertung einer Immobilie eine komplexe Angelegenheit sein kann, ist es unter bestimmten Voraussetzungen ratsam, einen Sachverständigen, also einen professionellen Gutachter oder Makler, hinzuzuziehen, der das Objekt vor Ort bewertet. Um den Verkehrswert einer Immobilie zu berechnen, stehen den Experten drei Verfahren zur Verfügung. Die gesetzliche Basis für die Ermittlung stellt die sogenannte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) dar.

  • Vergleichswertverfahren: Wie der Name schon sagt, eignet sich das Vergleichswertverfahren besonders für vergleichbare Objekte. Hierbei schaut sich der Gutachter die Preise der Immobilien an, die in jüngerer Vergangenheit in einer entsprechenden Lage und mit einem ähnlichen Gebäudezustand verkauft wurden. Die genauen Zahlen liegen in der Regel dem Gutachterausschuss einer Gemeinde vor. Wenn aber kein vergleichbares Objekt vorliegt, ziehen Gutachter dann das Sachwertverfahren heran.
  • Sachwertverfahren: Bei diesem Verfahren bestimmt der Gutachter zunächst den Gebäudesachwert. Dazu muss er von den Kosten für einen vergleichbaren Neubau eine altersbedingte Wertminderung abziehen. In Summe mit dem Bodenwert ergibt sich dann das Ergebnis. 
  • Ertragswertverfahren: Diese Berechnungsmethode nutzt der Gutachter in der Regel bei vermieteten oder verpachteten Immobilien. Hier wird der sogenannte Gebäudeertragswert ermittelt. Dieser errechnet sich wiederum über die Mieteinnahmen und die nötigen Ausgaben für die Instandhaltung. Beim Ertragswertverfahren sind Erfahrung und fachliche Expertise unabdingbar.
Ein Gutachter hilft bei der Berechnung.
Um den Objektwert zu berechnen, gibt es mehrere Möglichkeiten. (Quelle: Adobe Stock Photo)

Immobilienwert ermitteln versus Immobilienbewertung

Die Immobilienbewertung von Schwäbisch Hall ist das ideale Instrument, um schnell und unkompliziert einen ersten, groben Verkaufspreis für die Wohnung oder das Haus zu berechnen. Allerdings reicht die Wertermittlung einer Immobilie online nicht immer aus.

Wer es genau wissen will, der greift auf die professionelle Immobilienbewertung eines Gutachters zurück. Aber wer darf so ein Immobiliengutachten erstellen? Welche Unterschiede gibt es und was kostet so ein Gutachten? Die Antworten finden Sie in unserem Artikel „Immobilienbewertung: Einfach zur Wertermittlung“.


Gute Beratung ist unverzichtbar

Sie wollen eine genauere Einschätzung? Unsere Heimatexperten kennen Ihre Region genau und wissen, worauf es neben einer guten Baufinanzierung noch ankommt. Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten über Ihre Vorstellungen und Wünsche. Klären Sie mit ihm offene Fragen. Profitieren Sie jetzt von unserer umfassenden Beratung.


Fragen rund um die Immobilienwert-Ermittlung

Warum sollten Sie den Immobilienwert ermitteln lassen?

Der Immobilienwert wird aus verschiedenen Gründen benötigt. Zum Beispiel bei einer Zwangsversteigerung, einer Scheidung, bei der Steuererhebung durch das Finanzamt oder dem Verkauf eines Hauses.

Wer ermittelt den Immobilienwert?

Mithilfe des Schwäbisch Hall Immobilienwert-Rechners können Sie in nur wenigen Schritten ganz einfach und schnell den Wohnungs- oder Hauswert berechnen. Weil die Bewertung eines Objekts aber eine ziemlich komplexe Angelegenheit ist, sollten Sie für eine professionelle Einschätzung einen Fachmann hinzuziehen. Den Immobilienwert ermitteln normalerweise Gutachter oder Makler. Bei Darlehensanfragen wird zudem ein Beleihungswert ermittelt. Dieser durch die Bank ermittelte Wert weicht dabei in der Regel vom Marktwert ab, da für diese Wertermittlung weitere Faktoren und detailliertere Angaben eine Rolle spielen. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Berater. 

Worauf sollten Sie bei einem Gutachter achten?

Je nach Anlass ist eine andere Art von Immobiliengutachter sinnvoll:

  • Freie Sachverständige erstellen einfache Gutachten. Diese können als Grundlage beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie dienen. Sie geben zwar Aufschluss über den aktuellen Marktwert, werden aber nicht von Gerichten oder Behörden anerkannt. 
  • Staatlich anerkannte Immobiliengutachter dürfen Immobilien im öffentlichen Auftrag, also für Behörden begutachten. 
  • Tipp: Neben den Qualifikationen ist ebenfalls wichtig, dass der Gutachter über genügend Erfahrung verfügt. Wählen Sie am besten jemanden, der von einem Interessenverband empfohlen wird. Hierzu zählen etwa der Bauherren-Schutzbund (BSB) oder der Verband Privater Bauherren (VPB). Auch TÜV, Dekra und die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) führen Listen mit zertifizierten Gutachtern fürs Haus.
Ein Makler erklärt den Bauplan.
Ein Gutachter hilft Ihnen bei der Haussuche weiter. (Quelle: Adobe Stock Photo)

Was sagt der Verkehrswert aus?

Der Begriff des Verkehrswertes ist in Paragraph 194 des Baugesetzbuches (BauGB) definiert. Darin heißt es: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ Kurz gesagt: Der Begriff Verkehrswert bezeichnet den derzeit am Markt erzielbaren Preis einer Immobilie.

Was bedeutet der Kaufpreis?

Während der Verkehrswert dem aktuellen Wert der Immobilie entspricht, spiegelt der Kaufpreis den Preis wider, den Käufer am freien Markt bereit sind zu zahlen. Wenn also Kaufpreis und Verkehrswert eng beieinanderliegen, machen Sie als Käufer ein gutes Geschäft.

Welche Faktoren mindern den Wert eines Hauses?

Bevor Sie ein Haus verkaufen, sollten Sie es genau auf Mängel untersuchen. Winzige Schäden in der Bausubstanz können oft kostengünstig behoben werden, während sie unbehandelt eine Minderung des Immobilienwertes zur Folge haben. Achten Sie außerdem auf die Instandhaltung Ihrer Heizung. Es gibt Anlagen, die nicht mehr zeitgemäß und auch nicht mehr erlaubt sind. Damit mindert sich nicht nur der Verkehrswert des Hauses, sondern Sie machen sich auch strafbar. Ungepflegte Gärten, marode Dächer, schimmelige Keller oder schlechte Internetverbindung sind weitere Beispiele für eine Wertminderung.

                     

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