Baubeschreibung – darauf sollten Sie achten
- Wozu Sie eine Baubeschreibung benötigen
- Was in einer Baubeschreibung drinstehen sollte
- Für Sie zum Download: Checkliste "Baubeschreibung"
Eine detaillierte Baubeschreibung sichert Bauwillige gegen Unwägbarkeiten und Mehrkosten ab. Der gesamte Bauprozess – inklusive Materialien, Terminen und vielem mehr – wird darin festgelegt. Erfahren Sie, worauf Sie bei der Baubeschreibung alles achten und was Sie vermeiden sollten.
Inhaltsverzeichnis
Die Baubeschreibung oder auch Bauleistungsbeschreibung ist ein wesentlicher Bestandteil des Bauvertrags. Ihre Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Sie dient dazu, den Umfang und die Qualität der Leistungen des Bauträgers festzuhalten. Daher spricht man auch von einer Bauleistungsbeschreibung. Außerdem ist sie für den Bauantrag notwendig. Sie sollte möglichst genau und detailliert verfasst sein, damit Bauherren die Ausführungen kontrollieren können. Sie dient
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden die Kundenansprüche unter den Paragrafen 650a bis 650v bei unterschiedlichen Bauvorhaben sehr genau beschrieben:
Es gibt Vorgaben zu Architektenverträgen, zu Bauträgerverträgen bis hin zu Verbraucherbauverträgen. Letztere sind für private Bauherren am wichtigsten. Ein solcher Vertrag wird immer dann geschlossen, wenn ein Unternehmer ...
Mit dieser Regelung erhalten Bauherren das ausdrückliche Recht auf eine detaillierte Baubeschreibung in Textform. Auch zu deren Inhalt gibt es konkrete rechtliche Vorgaben.
Ebenfalls wichtig: Die Baubeschreibung muss „rechtzeitig vor Abgabe“ der Vertragserklärung übergeben werden. Dadurch ergibt sich ein weiterer Vorteil: Der künftige Bauherr kann mehrere Angebote besser miteinander vergleichen und so möglicherweise bei gleichen Leistungen Geld sparen. Wichtig: Der Unternehmer darf für eine Baubeschreibung keine Extravergütung in Rechnung stellen.
Je detailgenauer die Baubeschreibung ist, desto besser für den Bauherrn. Diese Detailgenauigkeit gilt übrigens auch für Häuser, die schlüsselfertig gebaut werden. Denn viele Einzelheiten – wie zum Beispiel die Wärmedämmung – lassen sich im fertig übernommenen Haus nicht mehr in Augenschein nehmen. Eventuelle Abweichungen von den Vereinbarungen würden also gar nicht auffallen. Umso wichtiger ist es, im Streitfall über die ausführliche Baubeschreibung zu verfügen.
Mit einer Baubeschreibung sichern Sie sich für den Fall der Fälle ab – daher ist es wichtig, alle Vereinbarungen und Schritte detailliert festzuhalten.
Nehmen Sie es auch bei Ihrer Baufinanzierung ganz genau. Wie viel Eigenkapital brauche ich? Gibt es staatliche Fördermöglichkeiten für Ihren geplanten Hausbau oder für die gewünschte Sanierung? Unsere Heimatexperten besprechen mit Ihnen gerne alle offenen Fragen und erarbeiten einen passenden Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt ganz unverbindlich einen Beratungstermin.
Bei allen Angaben in einer Baubeschreibung müssen laut Gesetz auch die Qualitätsmerkmale der jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen erläutert werden.
Prüfen Sie die Baubeschreibung ganz genau, denn es kommt dabei sehr stark auf Formulierungen an. Zur Veranschaulichung drei Beispiele:
Tipp: Eine Baubeschreibung ist ein Dokument, das im Zweifel Grundlage einer juristischen Auseinandersetzung werden kann. Deshalb ist es rein sprachlich von Laien in der Regel nur schwer zu verstehen. Sämtliche Beschreibungen sollten so klar und eindeutig wie möglich sein. Vor der Vertragsunterzeichnung sollte die Baubeschreibung deshalb unbedingt von einem unabhängigen Fachmann geprüft werden.
Während der Abnahmebegehung bei der Bauabnahme vergleichen Bauherr und Bauträger gemeinsam das fertige Gebäude mit den in der Baubeschreibung festgelegten Details. Dies ermöglicht eine gründliche und systematische Überprüfung aller Bauaspekte und stellt sicher, dass das Endergebnis den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
Ein Fachmann bei der Formulierung eventueller Änderungswünsche bei der Baubeschreibung helfen. Sie sollten zwingend schriftlich formuliert werden, zum Beispiel in einer separaten Liste, die dann dem Bauvertrag beigefügt wird.
Die Liste muss datiert und sowohl vom Bauherrn als auch vom Bauunternehmer unterzeichnet sein. Werden die Änderungen nicht schriftlich fixiert und es kommt später zum Streit darüber, gilt vor Gericht die ursprüngliche Baubeschreibung.
Die Gesetzeslage zum Baurecht bringt neben der Absicherung des Bauherren aber auch Nachteile mit sich. Das betrifft zum Beispiel die Abnahme des Baus. Hier sieht das Gesetz nun eine sogenannte Abnahmefiktion vor. Demnach kann das Bauunternehmen dem Bauherren eine Frist zur Abnahme stellen. Hält dieser die Frist nicht ein oder verweigert die Abnahme, dann sieht das Gesetz die Abnahme trotzdem als erfolgt an. Hintergrund: Damit soll verhindert werden, dass die Abnahme unnötig lange hinausgezögert wird, was natürlich nicht im Sinne der Baufirmen ist. Den Bauherrn setzt es dagegen unter zeitlichen Druck.
Verbraucherschützer raten dazu, bereits während des Baus regelmäßig mit einem Sachverständigen im Rahmen von Baubegehungen vor Ort zu überprüfen, ob die Inhalte der Baubeschreibung vereinbarungsgemäß umgesetzt werden. Kontrolliert man dies erst kurz vor der Fertigstellung, sind manche mögliche Mängel am und im Haus nicht mehr zu erkennen, weil sie zum Beispiel unter Putz oder Estrich verschwunden sind.
Viele (aber nicht alle) Bundesländer stellen Vordrucke für die Baubeschreibung zur Verfügung. In manchen Bundesländern ist in der Bauvorlagenverordnung Form und Inhalt der Baubeschreibung definiert. Oft gibt es die Vorlagen für die Baubeschreibung auch auf kommunaler Ebene.
Ob Sie einen Hausbau planen oder Ihr Eigentum umfassend sanieren - eine Baubeschreibung ist eine exakt definierte Anleitung für Ihr Bauvorhaben. Unsere Checkliste zeigt Ihnen die wichtigsten Bestandteile.
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Eine Baubeschreibung für Ihr Haus benötigen Sie für Folgendes:
Normalerweise erhalten Sie die Baubeschreibung direkt vom Bauträger. Organisationen und Verbraucherzentralen wie der Verband privater Bauherren (www.vpb.de) oder die Stiftung Warentest halten Musterbeschreibungen und ergänzende Informationen bereit, die Sie teils gratis, teils kostenpflichtig anfordern können. Ansonsten finden Sie die Formulare in diesem Artikel unter dem Punkt "Baubeschreibung erstellen: Vorlagen der Bundesländer"
Die Baubeschreibung wird in der Regel vom Bauunternehmen erstellt. Der Bauträger oder General-Bauunternehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Bauherrn eine ordnungsgemäße Baubeschreibung anzufertigen (§ 650j BGB). Bei der Erstellung der Baubeschreibung sind häufig auch Architekten und Ingenieure beteiligt, um sicherzustellen, dass alle technischen Details vollständig und korrekt dokumentiert werden.
Eine Baubeschreibung ist rechtlich verbindlich, sobald sie Bestandteil eines Bauvertrags wird. Sie wird in der Regel notariell beurkundet.
Ziehen Sie zur Prüfung der Bauleistungsbeschreibung gegebenenfalls einen Bausachverständigen hinzu. Ein Experte kann eine fachliche Prüfung vornehmen und sicherstellen, dass die Baubeschreibung den Mindestanforderungen entspricht. Bei der Suche nach einem Bausachverständigen können Sie sich Hilfe beim Bauherren-Schutzbund e.V., dem Verband Privater Bauherren e.V. oder den Verbraucherzentralen suchen.
Wer ein Haus bauen möchte, sollte auch bei der Finanzierung alle Details im Blick haben. Sprechen Sie mit einem unserer Heimatexperten, denn sie wissen, worauf es bei der Finanzierung ankommt. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
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