Bauspardarlehen – so funktioniert's
- Bausparvertrag-Kredit: Ihre Vorteile
- Gestaltung und Tilgung
- Mit staatlichen Zuschüssen finanzieren
Wer ein Haus bauen oder kaufen möchte, benötigt in den meisten Fällen eine Finanzierung. Viele Immobilienkäufer entscheiden sich für das Bauspardarlehen. Lesen Sie hier, was das Bauspardarlehen so besonders macht und wie es zu Ihrer Baufinanzierung passt!
Das Bauspardarlehen ist ein Kredit und Teil des Bausparvertrags. Auf dieses haben Bausparer einen vertraglichen Anspruch, wenn sie die vereinbarte Mindestsparleistung und die erforderliche Bewertungszahl erreicht haben (siehe unten). Dann kann die sogenannte Zuteilung erfolgen: Der Kunde erhält ein Darlehen in der beim Vertragsabschluss vereinbarten Höhe.
Das Bauspardarlehen ist ein Annuitätendarlehen, das für wohnungswirtschaftliche Zwecke gewährt wird. Ein Bausparvertrag unterscheidet sich von konventionellen Immobilienkrediten. Denn der Vertrag, den Sie mit der Bausparkasse schließen, bezieht sich nicht allein auf das Darlehen, sondern schließt das Bausparen mit ein.
Die einzelnen Phasen des Vertrags – vom Abschluss, über die Zuteilung bis zur Tilgung des Darlehens:
Sie wollen es genau wissen? Dann nutzen Sie gern unseren Bausparrechner.
Der Bausparvertrag-Kredit heißt Bauspardarlehen und ist so angelegt, dass die Tilgung vergleichsweise zügig erfolgt. Die meisten Bauspardarlehen werden innerhalb von zehn bis 15 Jahren abbezahlt. Durch den hohen Tilgungsanteil im Vertrag fallen die monatlichen Kreditraten höher aus als bei längerfristigen Krediten. Der Vorteil für den Bausparer: Die Immobilie ist schneller schuldenfrei.
In der Praxis bieten Bausparkassen für die Bauspardarlehen einen relativ günstigen Darlehenszins, der über die Laufzeit stabil bleibt. Es lohnt sich auf jeden Fall, verschiedene Angebote der Baufinanzierung im Detail zu vergleichen: Berücksichtigen Sie dabei die monatliche Rate, die Laufzeit und die Gesamtkosten des Darlehens. Unsere Heimatexperten vor Ort beraten Sie dazu ausführlich. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.
Schwäbisch Hall-Bauspar-Experte Matthias Zott erklärt:
"Erstens sind aktuell die Bauspardarlehen, ab 10.10.2024 sowohl bei unserem neuen Tarifangebot als auch bei vielen älteren Tarifen, günstiger als vergleichbare Darlehen im Markt. Bleibt das auch so in den kommenden Jahren, hat man für später ein günstiges Darlehen sicher und kann damit eine Menge Geld sparen.
Dann kommen zwei weitere Vorteile hinzu: einmal die Möglichkeit von kostenlosen Sonderzahlungen. Diese Sondertilgungen reduzieren die Restschuld schneller und senken so meine Zinskosten. Zudem kann ich die meisten staatlichen Förderungen fürs Bausparen weiter nutzen: vermögenswirksame Leistungen plus Arbeitnehmer-Sparzulage oder Wohn-Riester-Förderung senken meine Kreditlast."
Die Zuteilung des Bauspardarlehens erfolgt, wenn die erforderliche Ansparsumme und Bewertungszahl erreicht sind. Dieses Ziel ist in den meisten Verträgen erfüllt, sobald die Sparer 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme erreicht haben.
Die Bausparsumme ist dabei die Gesamtsumme aus Sparguthaben und Bauspardarlehen, dem Bausparvertrag-Kredit.
Beim Bauspardarlehen lässt sich die Zuteilung allerdings nicht auf den Tag genau festlegen. Das liegt am Solidarprinzip, das dem Bausparen zugrunde liegt: Die Kredite werden aus den angesparten Beiträgen aller Sparer zugeteilt. Die Zuteilung hängt also auch davon ab, wie viele Sparer gleichzeitig ihre Sparziele erreichen.
Bei der Zuteilung entsteht ein Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen, vorausgesetzt, die Bonitätsprüfung und Beleihungswertermittlung sind positiv. Die Bonitätsprüfung stellt sicher, dass der künftige Kreditnehmer das Darlehen mit großer Wahrscheinlichkeit zurückzahlen kann. Die Beleihungswertermittlung taxiert den Wert des Finanzierungsobjekts; also, ob die zu kaufende Immobilie ausreichend Sicherheit für den Kredit bietet.
Fall Sie das zugeteilte Bauspardarlehen selbst nicht verwenden können, können Sie es an einen Angehörigen übertragen.
Das Bauspardarlehen ist durch die Eintragung eines Grundpfandrechts gesichert. Dafür wird im Grundbuch eine Grundschuld zugunsten der Bausparkasse eingetragen. Diese Grundschuld gibt dem Kreditgeber das Recht, die Immobilie zu verwerten, falls der Kreditnehmer das Darlehen nicht zurückzahlt.
Bei kleineren Bauspardarlehen – etwa bei Modernisierungskrediten – ist eine Sicherung mit einem Grundpfandrecht nicht zwingend notwendig. Sprechen Sie die Heimatexperten von Schwäbisch Hall gern darauf an.
Das Bausparen wird öffentlich gefördert, auch das macht es aus Sicht vieler Immobilienkäufer attraktiv. Diese Bausparförderungen gibt es:
Der Bausparvertrag kann für die Baufinanzierung genutzt werden, wenn die Sparphase bereits abgeschlossen ist. Viele Sparer haben in der Vergangenheit Bausparverträge abgeschlossen, die sie für ein konkretes Projekt nutzen können.
Auch wenn Sie kurzfristig eine Immobilienfinanzierung benötigen, können Sie als Immobilienkäufer oder Bauherr das Finanzierungsinstrument Bauspardarlehen nutzen. Bausparkassen bieten für solche Fälle Immobilienkredite an. Bei dieser Vertragsvariante wird die Bausparsumme sofort ausgezahlt. Die Bausparer zahlen ganz normal zunächst in einen Bausparvertrag ein. Ist die Zuteilungsreife erreicht, lösen sie mit diesem Guthaben und dem dann auszahlungsfähigen günstigen Bauspardarlehen das Sofortdarlehen ab.
Für alle Sparer, die kein konkretes Immobilienprojekt vor Augen haben, ist der Bausparvertrag die ideale Vorbereitung. Sie bauen Eigenkapital auf und erwerben nach einigen Jahren den Anspruch auf ein Bauspardarlehen. So können sie den Wunsch nach einem eigenen Haus oder einer Wohnung langfristig planen. Und das Bausparen wird von Anfang an finanziell gefördert.
Sie möchten in ein paar Jahren in Ihren eigenen vier Wänden wohnen? Oder haben Sie bereits einen Bausparvertrag und möchten bald ein Darlehen in Anspruch nehmen? Unsere Heimatexperten stehen Ihnen bei allen Fragen zur Immobilienfinanzierung zur Seite. Gemeinsam legen Sie Bausparsumme, Laufzeit und Höhe der Raten fest. Mit Ihrem individuellen Finanzierungsplan können Sie Ihren Traum vom Eigenheim Wirklichkeit werden lassen. Profitieren Sie jetzt von unserer umfassenden Beratung.
Schwäbisch Hall erneut Testsieger
Das Finanzmagazin "€uro" hat 2024 die "Beste Bausparkasse" gesucht – und gefunden: Schwäbisch Hall wurde erneut Testsieger. Und das zum zehnten Mal in Folge.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
Hinweis: Sie verwenden einen veralteten oder nicht unterstützten Browser. Gegebenenfalls kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung der Webseite kommen.