Einliegerwohnung: Förderung, Planung, Finanzierung
- So wird die Einliegerwohnung gefördert
- Steuervorteile nutzen
- Tipps für die Planung
Lohnt es sich, beim Neubau gleich eine Einliegerwohnung mitzuplanen? Wir geben Tipps zur Förderung, dem Nutzen und für die vorausschauende Planung einer Einliegerwohnung.
Inhaltsverzeichnis
Ursprünglich kamen Einliegerwohnungen vor allem auf Bauernhöfen vor. Es handelte sich um separate Räume, in denen Landarbeiter (sogenannte Einlieger) zur Miete untergebracht wurden.
Was eine Einliegerwohnung heute ausmacht, ist rechtlich klar definiert. Entscheidend ist, dass es sich um eine in sich geschlossene Wohneinheit in einem Wohnhaus handelt. Ein separater Hauseingang ist nicht zwingend notwendig. Auch die gemeinsame Nutzung von Flur oder Treppenhaus ist zulässig.
Nicht zulässig ist hingegen die gemeinsame Nutzung von Küche oder Badezimmer. Denn eine Einliegerwohnung muss seinen Bewohnern die Möglichkeit bieten, einen selbstständigen Haushalt zu führen. Voll und ganz, unabhängig von den übrigen Räumen des Hauses.
Die Kosten für eine Einliegerwohnung hängen stark von der Lage, der Größe und der Ausstattung ab. Betrachtet man rein die Immobilienpreise, so kostet der Quadratmeter an Fläche bei Neubauten rund 4.300 Euro, bei Bestandsbauten sind es etwas um die 3.000 Euro.
Demnach verursacht eine Einliegerwohnung mit einer Größe von 30 Quadratmetern Mehrkosten in Höhe von mindestens 90.000 Euro. Über den Daumen lässt sich sagen: Separate Installationen (Gas, Wasser, Stromzähler) und Bauteile (Türen, Fenster, Wände) erhöhen die Gesamtkosten eines Neubaus um rund 30 Prozent.
Eine Einliegerwohnung im Einzelnen wird nicht gefördert. Wohl aber der Bau oder Kauf eines Hauses mit Einliegerwohnung. Auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus wird die Einliegerwohnung (indirekt) gefördert.
Die Förderung erfolgt dabei über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen folgender Programme:
Hier finden Sie alle Infos zur KfW-Förderung.
Bei beiden Programmen gibt es die Förderung jeweils pro je abgeschlossener Wohneinheit. Heißt konkret: Von der KfW-Förderung können Sie dank einer abgeschlossenen Einliegerwohnung in Ihrem Haus unter Umständen doppelt profitieren, dass Sie die Fördermittel sowohl für das Haus als auch für die Einliegerwohnung erhalten.
ACHTUNG: Beim Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF) gibt es das Geld NUR für die selbstgenutzte Wohneinheit und damit NICHT für die Einliegerwohnung! Gleiches gilt für einen Wohn-Riester-Vertrag, denn das Riester-Kapital dürfen Sie nur für die Finanzierung einer vollständig selbstgenutzten Immobilie verwenden.
Genau wie beim Bau oder Kauf gibt es auch beim Umbau keine direkten Fördermittel für die Einliegerwohnung. Wohl aber gibt es eine Förderung bei der Haussanierung.
Gefördert werden vor allem Einzelmaßnahmen wie:
In diesen Fällen gibt es die Förderung durch das BAFA (Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in Form von direkten Zuschüssen.
Aber auch die bereits erwähnte Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt für den Kauf, vor allem aber für die energetische Sanierung, Förderung bereit. Interessant sind hier vor allem die Zuschüsse bei der Heizungsförderung. Aber auch Förderkredite für die Nutzung von erneuerbaren Energien, den barrierefreien Umbau oder den Einbruchschutz können beim Umbau einer Einliegerwohnung interessant sein. Und auch der komplette Umbau wird gefördert. Hier finden Sie weitere Infos zur KfW-Förderung und zur Förderung von Bestandsimmobilien.
Hier noch einmal eine Übersicht der Förderung eines Hauses mit Einliegerwohnung:
Maßnahme | Fördermittel |
---|---|
Klimafreundlicher Neubau eines Hauses mit Einliegerwohnung | Kredit bis zu 150.000 Euro mit Zinsverbilligung |
Kauf oder Umbau zum KfW-Effizienzhaus | Kredit bis zu 150.000 Euro mit Tilgungszuschuss bis zu 45 Prozent |
Kauf einer Bestandsimmobilie (mit Einliegerwohnung) | Kredit bis zu 100.000 Euro |
Einbau erneuerbarer Energien | Kredit in Höhe von bis zu 100 % der Investitionskosten |
Barrierereduzierung und Einbruchschutz | Kredit bis zu 50.000 Euro und/oder Zuschuss von maximal 6.250 Euro |
Smart Home-Systeme verwenden | Kredit bis zu 50.000 Euro beziehungsweise 150.000 Euro |
Erneuerung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, Heizungsoptimierung | bis zu 20 Prozent von maximal 60.000 Euro an förderfähigen Kosten = 12.000 Euro |
Heizungstausch bei einer Bestandsimmobilie | bis zu 70 Prozent von maximal 30.000 Euro an förderfähigen Kosten = 23.500 Euro |
Tipp: Lassen Sie sich immer getrennte Rechnungen geben, wenn Reparaturen sowohl in der Einliegerwohnung als auch im Rest des Hauses durchgeführt werden. Alternativ muss Ihr Steuerberater dies auseinander rechnen. Darüber hinaus gilt: Eigenleistungen sind fast nie absetzbar.
Warum es sich lohnt, eine Einliegerwohnung im rechtlichen Sinne zu vermieten, wird bei Betrachtung der steuerlichen Vorzüge deutlich. Denn Ihre Immobilie wird steuerlich tendenziell schlechter bewertet, wenn zum Beispiel die Kochgelegenheit fehlt.
Beim Finanzamt gilt die Vermietung der Einliegerwohnung dann nämlich nur als Zimmervermietung und schränkt Ihre Möglichkeiten ein, Gebäudekosten von der Steuer abzusetzen. Gleiches gilt, wenn Sie selbst nicht dauerhaft im Gebäude wohnen und sich beispielsweise nur am Wochenende im Haus aufhalten.
Um sicherzugehen, sollten Sie Ihre Pläne für die Einliegerwohnung zusammen mit dem Grundriss sowohl dem Bauamt als auch Ihrem Steuerberater bzw. dem Finanzamt vorlegen. So erhalten Sie eine rechtlich und steuerlich zuverlässige Einschätzung, ob die Räume wirklich als Einliegerwohnung gelten. Das gilt besonders, wenn Sie den Dachboden zur Einliegerwohnung ausbauen möchten.
Tipp: Investieren Sie beim Bau oder Umbau Ihrer Einliegerwohnung in Schallschutz und Wärmedämmung. Und zwar so, dass die Wohnung alle Kriterien erfüllt, um eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erhalten. Diese stellt Ihnen die zuständige Baurechtsbehörde aus. Eine solche Bescheinigung lohnt sich besonders dann, wenn Sie Ihre Einliegerwohnung zu einem späteren Zeitpunkt eventuell separat verkaufen möchten. Ohne einen eigenen Zugang und hochwertige Isolierung ist dies aber nicht möglich. Genauere Informationen erhalten Sie von Ihrem Architekten oder Bauträger.
Neben den Steuervorteilen bietet Ihnen das Vermieten der Einliegerwohnung einen weiteren handfesten Vorteil: Während Ihr Hauskredit für den Bau oder den Kauf der Immobilie läuft, werden Sie durch die monatlichen Mieteinnahmen entlastet.
Später können Ihre Kinder oder Eltern in die Einliegerwohnung ziehen. Und wenn Sie sich mit zunehmendem Alter wohnlich verkleinern möchten, ziehen Sie dort ein. Der dann leerstehende Rest des Hauses kann wiederum vermietet werden.
Ziehen bei Ihnen Verwandte als Mieter ein, sollten Sie auch mit ihnen einen regulären schriftlichen Vertrag schließen. Fehlt er, vergeben Sie unter Umständen die oben genannten steuerlichen Vorteile der Einliegerwohnung. Ein weiteres wichtiges Kriterium bei Vermietung an Verwandte ist die sogenannte 66-Prozent-Regel.
„Sie besagt, dass Vermieter, die zum Beispiel von ihren Kindern, Eltern oder anderen Verwandten weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen, anfallende Kosten lediglich anteilig absetzen können“, erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Lebt beispielsweise eine Tochter in der Einliegerwohnung und zahlt dafür nur 30 Prozent der ortsüblichen Miete, sind bei der Steuer auch nur 30 Prozent der Kosten absetzbar. „Ab 66,1 Prozent können sie dagegen in vollem Umfang angerechnet werden“, so die VLH-Expertin.
Hier noch mal eine kurze Übersicht der Steuervorteile für eine Einliegerwohnung und die Bedingungen:
Steuervorteil | Bedingung für die Steuervorteile |
---|---|
Absetzbarkeit von Kosten: Die Kosten für Bau, Instandhaltung, Modernisierung und Reparaturen der Einliegerwohnung können Sie steuerlich absetzen, ebenso Finanzierungskosten wie zum Beispiel Darlehenszinsen. | Mindestmiete: Bei der Vermietung an Verwandte muss die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete betragen, damit Sie die vollen Steuervorteile erhalten. |
Abschreibungsmöglichkeiten: Die Baukosten der Einliegerwohnung können über die Jahre abgeschrieben werden. Das mindert das zu versteuernde Einkommen. | Trennung der Kosten: Es ist wichtig, die Kosten für den selbst genutzten Wohnraum und die Einliegerwohnung klar zu trennen. Empfehlenswert ist ein separates Konto für die Einliegerwohnung. |
Betriebskosten: Betriebskosten wie Wasser, Strom und Gas können Sie ebenfalls absetzen. Voraussetzung ist, dass diese Betriebskosten separat abgerechnet werden. | |
Mieteinnahmen versteuern: Zwar müssen die Mieteinnahmen versteuert werden. Durch die genannten Absetzmöglichkeiten lässt sich die Steuerlast aber reduzieren. |
Eine Einliegerwohnung lässt sich auf viele Arten in die Hausplanung integrieren. Abhängig von den Gegebenheiten des Grundstücks und der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche kann sie entweder direkt im Haus oder in einem Anbau untergebracht werden:
Ganz gleich für welche Variante Sie sich entscheiden, wenn Sie ein Haus mit Einliegerwohnung planen, sollten Sie stets bei der zuständigen Baubehörde mit Ihren Plänen vorstellig werden. Denn nur, wenn die zusätzliche Wohneinheit auch von offizieller Stelle als Einliegerwohnung definiert wird, können Sie von den steuerlichen und mietrechtlichen Vorteilen der Einliegerwohnung profitieren.
Und denken Sie bei der Planung einer Einliegerwohnung an Privatsphäre! Denn auch wenn ein separater Zugang nicht zwingend notwendig ist, um von den steuerlichen Vorteilen einer Einliegerwohnung zu profitieren, lohnt sich die Investition. Einliegerwohnungen mit separatem Eingang können nämlich leichter und zu einem höheren Preis vermietet werden.
Wenn Sie in einer touristisch interessanten Stadt oder Region leben, bietet sich auch die Möglichkeit, Ihre Einliegerwohnung als Ferienwohnung zu vermieten. Wenn Sie die Wohnung gut auslasten, verdienen Sie damit in der Regel mehr als mit einer dauerhaften Vermietung. Das kann Ihre Einliegerwohnung zu einer noch interessanteren Einnahmequelle machen.
Sie sollten jedoch auch bedenken, dass bei der Vermietung auf Zeit Ihre Kosten zunächst steigen. Denn eine Ferienwohnung muss möbliert und vollständig eingerichtet sein. Als Vermieter haben Sie zudem einen höheren Aufwand in Bezug auf Reinigung, Verwaltung und eventuelle Reparaturen.
Unter Umständen kann auch die Vermietung an Monteure infrage kommen. Diese zahlen zwar etwas weniger für die Unterkunft, haben dafür als Berufstätige und Wochenendheimfahrer in der Regel aber geringere Ansprüche als Urlauber. In beiden Fällen sollten Sie vorab aber unbedingt abklären, ob eine Vermietung der Einliegerwohnung als Ferienwohnung rechtlich in Ordnung ist.
Oft sind es auch die Verbrauchskosten, die für Unstimmigkeiten sorgen. Denn Vermieter einer Einliegerwohnung sind nicht verpflichtet, diese verbrauchsabhängig abzurechnen. Um Spannungen zu umgehen, sollten Sie deshalb mit separaten Zählern bei der Wasser- und Energieversorgung für Klarheit sorgen. Zusätzlich können auch getrennte Mülltonnen das Streitpotenzial reduzieren.
Als Vermieter einer Einliegerwohnung können Sie Ihrem Mieter bei Bedarf leichter kündigen als andere Wohnungseigentümer. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht. Dieses erlaubt Ihnen, das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen zu beenden. So muss in der Kündigung zum Beispiel kein Hinweis auf Eigenbedarf enthalten sein.
Mit dieser Regelung trägt der Gesetzgeber der besonderen Situation des Zusammenlebens auf relativ engem Raum Rechnung. Ihr Sonderkündigungsrecht greift nur dann nicht, wenn die Kündigung für den Mieter eine besondere Härte darstellt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr Mieter schwer krank ist.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen Sie natürlich einhalten. Hier hat der Gesetzgeber eine Regelung zu Gunsten der Mieter getroffen: Aufgrund Ihres Sonderkündigungsrechts für Einliegerwohnungen verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist um drei Monate. Diese ist wiederum von der bisherigen Dauer des Mietverhältnisses abhängig:
Übrigens: Alle Rechte und Pflichten gelten auch für Verwandte. „Bei Nichtzahlen der Miete zum Beispiel stehen dem Vater als Vermieter gegenüber dem Sohn als Mieter alle gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten offen“, erklärt Beate Heilmann, Mietrechtsexpertin im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Außerdem kann die Einliegerwohnung auch für berufliche Zwecke genutzt werden. Sie kann z. B. zum Firmensitz für Selbstständige werden, sofern es die Wohnraumnutzungsvorgaben der Kommune zulassen.
Auf den ersten Blick weisen ein Zweifamilienhaus und ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung einige Gemeinsamkeiten auf. Denn in beiden Haustypen können jeweils zwei Parteien, in voneinander abgetrennten Wohnungen, unter einem Dach leben. Betrachtet man jedoch die Größenverhältnisse der beiden Wohneinheiten, wird der Unterschied schnell deutlich.
Während die beiden Wohneinheiten eines Zweifamilienhauses meist in etwa gleich groß sind, ist die Einliegerwohnung im Vergleich zum Haupthaus i. d. R. deutlich kleiner. Doch nicht nur die Größe, sondern auch der Innenausbau bzw. die Ausstattung der Einliegerwohnung werden häufig nachrangig behandelt.
Bei einem Zweifamilienhaus handelt es sich also zumeist um zwei gleichberechtigte Wohneinheiten, die jeweils Platz für eine Familie bieten. Die Einliegerwohnung gilt hingegen eher als zusätzliche Wohnung mit untergeordneter Bedeutung.
Sie möchten ein Haus mit Einliegerwohnung bauen oder Ihre Bestandsimmobilie mit einer Einliegerwohnung ausstatten? Sie haben die Idee – wir die maßgeschneiderte Finanzierung. Unsere Heimatexperten beraten Sie umfassend und entwickeln den für Sie optimalen Finanzierungsplan. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und profitieren Sie von unserer individuellen Beratung.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
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2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
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