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Einliegerwohnung: Förderung, Planung, Finanzierung

  • So wird die Einliegerwohnung gefördert
  • Steuervorteile nutzen
  • Tipps für die Planung

Lohnt es sich, beim Neubau gleich eine Einliegerwohnung mitzuplanen? Wir geben Tipps zur Förderung, dem Nutzen und für die vorausschauende Planung einer Einliegerwohnung.

                  

Das Wichtigste im Überblick

  • Eine Einliegerwohnung erhöht die Baukosten um rund 30 Prozent
  • Bau und Umbau von Einliegerwohnungen werden indirekt gefördert
  • Mit der Vermietung einer Einliegerwohnung lassen sich steuerliche Vergünstigungen erzielen

Was ist eine Einliegerwohnung?

Ursprünglich kamen Einliegerwohnungen vor allem auf Bauernhöfen vor. Es handelte sich um separate Räume, in denen Landarbeiter (sogenannte Einlieger) zur Miete untergebracht wurden. 

Was eine Einliegerwohnung heute ausmacht, ist rechtlich klar definiert. Entscheidend ist, dass es sich um eine in sich geschlossene Wohneinheit in einem Wohnhaus handelt. Ein separater Hauseingang ist nicht zwingend notwendig. Auch die gemeinsame Nutzung von Flur oder Treppenhaus ist zulässig.

Nicht zulässig ist hingegen die gemeinsame Nutzung von Küche oder Badezimmer. Denn eine Einliegerwohnung muss seinen Bewohnern die Möglichkeit bieten, einen selbstständigen Haushalt zu führen. Voll und ganz, unabhängig von den übrigen Räumen des Hauses.

Extravagantes Wohnhaus
Ein separater Eingang hat sowohl für den Mieter der Einliegerwohnung als auch für den Vermieter Vorteile. (Quelle: AdobeStock-94591158-Ralf Geithe)

Was kostet eine Einliegerwohnung?

Die Kosten für eine Einliegerwohnung hängen stark von der Lage, der Größe und der Ausstattung ab. Betrachtet man rein die Immobilienpreise, so kostet der Quadratmeter an Fläche bei Neubauten rund 4.300 Euro, bei Bestandsbauten sind es etwas um die 3.000 Euro.

Demnach verursacht eine Einliegerwohnung mit einer Größe von 30 Quadratmetern Mehrkosten in Höhe von mindestens 90.000 Euro. Über den Daumen lässt sich sagen: Separate Installationen (Gas, Wasser, Stromzähler) und Bauteile (Türen, Fenster, Wände) erhöhen die Gesamtkosten eines Neubaus um rund 30 Prozent.


Wie wird der Bau oder Kauf einer Einliegerwohnung gefördert?

Eine Einliegerwohnung im Einzelnen wird nicht gefördert. Wohl aber der Bau oder Kauf eines Hauses mit Einliegerwohnung. Auch bei der Sanierung zum Effizienzhaus wird die Einliegerwohnung (indirekt) gefördert. 

Die Förderung erfolgt dabei über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen folgender Programme:

  • Klimafreundlicher Neubau (KFN) / Kredit Nr. 297: Hier muss der Neubau samt Einliegerwohnung den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 und die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erfüllen. Als Förderung gibt es einen zinsvergünstigten Kredit mit einer maximalen Kredithöhe von 150.000 Euro.
  • Wohngebäude / Kredit Nr. 261 Gefördert wird über dieses Programm der Kauf eines KfW-Effizienzhaus oder die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus. Neben einem zinsvergünstigten Kredit in Höhe von maximal 150.000 Euro gibt es hier noch einen Tilgungszuschuss. Dessen Höhe richtet sich nach dem Wert der erreichten Effizienzhaus-Stufe.

Hier finden Sie alle Infos zur KfW-Förderung.

Bei beiden Programmen gibt es die Förderung jeweils pro je abgeschlossener Wohneinheit. Heißt konkret: Von der KfW-Förderung können Sie dank einer abgeschlossenen Einliegerwohnung in Ihrem Haus unter Umständen doppelt profitieren, dass Sie die Fördermittel sowohl für das Haus als auch für die Einliegerwohnung erhalten.

ACHTUNG: Beim Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF) gibt es das Geld NUR für die selbstgenutzte Wohneinheit und damit NICHT für die Einliegerwohnung! Gleiches gilt für einen Wohn-Riester-Vertrag, denn das Riester-Kapital dürfen Sie nur für die Finanzierung einer vollständig selbstgenutzten Immobilie verwenden.


Gibt es Förderungen für den Umbau einer Einliegerwohnung?

Genau wie beim Bau oder Kauf gibt es auch beim Umbau keine direkten Fördermittel für die Einliegerwohnung. Wohl aber gibt es eine Förderung bei der Haussanierung.

Gefördert werden vor allem Einzelmaßnahmen wie:

In diesen Fällen gibt es die Förderung durch das BAFA (Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in Form von direkten Zuschüssen.

Einliegerwohnung_
Für die Sanierung von Häusern (auch mit Einliegerwohnung) stellt der Staat diverse Fördermittel zur Verfügung. (Quelle: Fotolia-117246467-by-studio)

Aber auch die bereits erwähnte Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt für den Kauf, vor allem aber für die energetische Sanierung, Förderung bereit. Interessant sind hier vor allem die Zuschüsse bei der Heizungsförderung. Aber auch Förderkredite für die Nutzung von erneuerbaren Energien, den barrierefreien Umbau oder den Einbruchschutz können beim Umbau einer Einliegerwohnung interessant sein. Und auch der komplette Umbau wird gefördert. Hier finden Sie weitere Infos zur KfW-Förderung und zur Förderung von Bestandsimmobilien.

Hier noch einmal eine Übersicht der Förderung eines Hauses mit Einliegerwohnung:

Maßnahme Fördermittel
Klimafreundlicher Neubau eines Hauses mit Einliegerwohnung Kredit bis zu 150.000 Euro mit Zinsverbilligung
Kauf oder Umbau zum KfW-Effizienzhaus Kredit bis zu 150.000 Euro mit Tilgungszuschuss bis zu 45 Prozent
Kauf einer Bestandsimmobilie (mit Einliegerwohnung) Kredit bis zu 100.000 Euro
Einbau erneuerbarer Energien Kredit in Höhe von bis zu 100 % der Investitionskosten
Barrierereduzierung und Einbruchschutz Kredit bis zu 50.000 Euro und/oder Zuschuss von maximal 6.250 Euro
Smart Home-Systeme verwenden Kredit bis zu 50.000 Euro beziehungsweise 150.000 Euro
Erneuerung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, Heizungsoptimierung bis zu 20 Prozent von maximal 60.000 Euro an förderfähigen Kosten = 12.000 Euro
Heizungstausch bei einer Bestandsimmobilie bis zu 70 Prozent von maximal 30.000 Euro an förderfähigen Kosten = 23.500 Euro

Einliegerwohnung finanzieren – günstig & zinssicher

Sie möchten ein Haus mit Einliegerwohnung bauen oder kaufen? Vertrauen Sie auf Experten! Denn bei der Baufinanzierung eines Hauses mit Einliegerwohnung ist spezielles Know-how gefragt. Um die Darlehenszinsen Ihrer Einliegerwohnung steuerlich geltend zu machen, können beispielsweise zwei separate Darlehen sinnvoll sein. Außerdem können Sie staatliche Förderung und Zuschüsse bei der Realisierung Ihres Wohntraums unterstützen.
 
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Steuern sparen mit der Einliegerwohnung

Eine andere Form der Förderung einer Einliegerwohnung sind die Mieteinnahmen und die zu erzielende Steuerersparnis. „Mieteinnahmen sind der häufigste Grund, sich für eine Einliegerwohnung zu entscheiden“, so Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland gegenüber der Frankfurter Neuen Presse.
 
Doch nicht nur Mieteinnahmen, sondern auch steuerliche Vorteile sind ein überzeugendes Argument. Denn Ausgaben rund um die Einliegerwohnung können steuerlich geltend gemacht werden. „Voraussetzung für die Anerkennung der Kosten ist, dass sie klar abgrenzbar sind gegenüber den übrigen Kosten des Hauses“, erklärt Julia Wagner.
 
Sie empfiehlt außerdem, die beiden Wohneinheiten schon beim Bau- und Darlehensvertrag zu trennen. Eine solche Trennung kann auch beim Kauf einer Bestandsimmobilie mit Einliegerwohnung erfolgen: Dazu muss aus dem Kaufvertrag hervorgehen, wie sich der Gesamtpreis auf die beiden Wohneinheiten verteilt. Zudem sollten Sie generell ein gesondertes Konto für die Einnahmen und Ausgaben rund um die Einliegerwohnung nutzen.
 
Aufwendungen, die Sie beim Finanzamt geltend machen können, sind zum Beispiel:
  • Anteilige Darlehenszinsen, die für die Einliegerwohnung anfallen
  • Aufwendungen zum Erhalt des Mietobjekts (Instandhaltung, Reparaturen)
  • Kosten für Gartengestaltung und -pflege (wenn Ihr Mieter den Garten mitnutzt)
  • Maklerkosten, wenn Sie für die Vermietung deren Dienstleistungen in Anspruch nehmen

Tipp: Lassen Sie sich immer getrennte Rechnungen geben, wenn Reparaturen sowohl in der Einliegerwohnung als auch im Rest des Hauses durchgeführt werden. Alternativ muss Ihr Steuerberater dies auseinander rechnen. Darüber hinaus gilt: Eigenleistungen sind fast nie absetzbar.


Einliegerwohnung: Steuervorteile bei der Vermietung

Warum es sich lohnt, eine Einliegerwohnung im rechtlichen Sinne zu vermieten, wird bei Betrachtung der steuerlichen Vorzüge deutlich. Denn Ihre Immobilie wird steuerlich tendenziell schlechter bewertet, wenn zum Beispiel die Kochgelegenheit fehlt.

Beim Finanzamt gilt die Vermietung der Einliegerwohnung dann nämlich nur als Zimmervermietung und schränkt Ihre Möglichkeiten ein, Gebäudekosten von der Steuer abzusetzen. Gleiches gilt, wenn Sie selbst nicht dauerhaft im Gebäude wohnen und sich beispielsweise nur am Wochenende im Haus aufhalten.

Um sicherzugehen, sollten Sie Ihre Pläne für die Einliegerwohnung zusammen mit dem Grundriss sowohl dem Bauamt als auch Ihrem Steuerberater bzw. dem Finanzamt vorlegen. So erhalten Sie eine rechtlich und steuerlich zuverlässige Einschätzung, ob die Räume wirklich als Einliegerwohnung gelten. Das gilt besonders, wenn Sie den Dachboden zur Einliegerwohnung ausbauen möchten.

Modern eingerichtete Küche mit Esstisch
Mit Küche und sanitären Einrichtungen in der Einliegerwohnung Steuern sparen. (Quelle: AdobeStock-188191506-undrey)

Tipp: Investieren Sie beim Bau oder Umbau Ihrer Einliegerwohnung in Schallschutz und Wärmedämmung. Und zwar so, dass die Wohnung alle Kriterien erfüllt, um eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erhalten. Diese stellt Ihnen die zuständige Baurechtsbehörde aus. Eine solche Bescheinigung lohnt sich besonders dann, wenn Sie Ihre Einliegerwohnung zu einem späteren Zeitpunkt eventuell separat verkaufen möchten. Ohne einen eigenen Zugang und hochwertige Isolierung ist dies aber nicht möglich. Genauere Informationen erhalten Sie von Ihrem Architekten oder Bauträger.


Einliegerwohnung finanzieren: Verwandte als Mieter

Neben den Steuervorteilen bietet Ihnen das Vermieten der Einliegerwohnung einen weiteren handfesten Vorteil: Während Ihr Hauskredit für den Bau oder den Kauf der Immobilie läuft, werden Sie durch die monatlichen Mieteinnahmen entlastet.

Später können Ihre Kinder oder Eltern in die Einliegerwohnung ziehen. Und wenn Sie sich mit zunehmendem Alter wohnlich verkleinern möchten, ziehen Sie dort ein. Der dann leerstehende Rest des Hauses kann wiederum vermietet werden.

Ziehen bei Ihnen Verwandte als Mieter ein, sollten Sie auch mit ihnen einen regulären schriftlichen Vertrag schließen. Fehlt er, vergeben Sie unter Umständen die oben genannten steuerlichen Vorteile der Einliegerwohnung. Ein weiteres wichtiges Kriterium bei Vermietung an Verwandte ist die sogenannte 66-Prozent-Regel.

Ältere Frau im Rollstuhl mit Tochter, die zu Hause am Tisch sitzt und isst.
Eine Einliegerwohnung ermöglicht den Traum vom Mehrgenerationenhaus. (Quelle: AdobeStock-233168983-Halfpoint)

„Sie besagt, dass Vermieter, die zum Beispiel von ihren Kindern, Eltern oder anderen Verwandten weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen, anfallende Kosten lediglich anteilig absetzen können“, erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Lebt beispielsweise eine Tochter in der Einliegerwohnung und zahlt dafür nur 30 Prozent der ortsüblichen Miete, sind bei der Steuer auch nur 30 Prozent der Kosten absetzbar. „Ab 66,1 Prozent können sie dagegen in vollem Umfang angerechnet werden“, so die VLH-Expertin. 

Hier noch mal eine kurze Übersicht der Steuervorteile für eine Einliegerwohnung und die Bedingungen:

Steuervorteil Bedingung für die Steuervorteile
Absetzbarkeit von Kosten: Die Kosten für Bau, Instandhaltung, Modernisierung und Reparaturen der Einliegerwohnung können Sie steuerlich absetzen, ebenso Finanzierungskosten wie zum Beispiel Darlehenszinsen. Mindestmiete: Bei der Vermietung an Verwandte muss die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete betragen, damit Sie die vollen Steuervorteile erhalten.
Abschreibungsmöglichkeiten: Die Baukosten der Einliegerwohnung können über die Jahre abgeschrieben werden. Das mindert das zu versteuernde Einkommen. Trennung der Kosten: Es ist wichtig, die Kosten für den selbst genutzten Wohnraum und die Einliegerwohnung klar zu trennen. Empfehlenswert ist ein separates Konto für die Einliegerwohnung.
Betriebskosten: Betriebskosten wie Wasser, Strom und Gas können Sie ebenfalls absetzen. Voraussetzung ist, dass diese Betriebskosten separat abgerechnet werden.  
Mieteinnahmen versteuern: Zwar müssen die Mieteinnahmen versteuert werden. Durch die genannten Absetzmöglichkeiten lässt sich die Steuerlast aber reduzieren.  
Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.

Einliegerwohnung: Fragen und Antworten

Was sollte ich bei der Planung einer Einliegerwohnung beachten?

Eine Einliegerwohnung lässt sich auf viele Arten in die Hausplanung integrieren. Abhängig von den Gegebenheiten des Grundstücks und der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche kann sie entweder direkt im Haus oder in einem Anbau untergebracht werden:

  • Üblicherweise verfügt ein Haus mit Einliegerwohnung über eine separate Wohneinheit im Keller oder im Dachgeschoss. Dies bietet den großen Vorteil, dass künftigen Bewohnern eine eigene Etage zur Verfügung steht und dass ein hohes Maß an Privatsphäre gegeben ist.
  • Eine zusätzliche Wohnung im Parterre zeichnet sich vor allem durch Barrierefreiheit aus. Gerade für Mehrgenerationenwohnen eignet sich ein Haus mit Einliegerwohnung im Erdgeschoss also besonders gut. Da eine Einliegerwohnung im Parterre jedoch den Grundriss des gesamten Hauses stark vergrößert, ist die Verortung im Erdgeschoss erst ab einer Grundrissfläche von ca. 120 qm empfehlenswert.
  • Ein Haus mit Einliegerwohnung im Anbau ist genau dann das Richtige für Sie, wenn Sie ein wenig mehr Abstand von Mietern oder Haus-Mitbewohnern wahren möchten. Wenn Ihr Grundstück die nötige Fläche bietet, kann die zusätzliche Wohnung z. B. als Kubus an das Haupthaus angebaut werden.


Ganz gleich für welche Variante Sie sich entscheiden, wenn Sie ein Haus mit Einliegerwohnung planen, sollten Sie stets bei der zuständigen Baubehörde mit Ihren Plänen vorstellig werden. Denn nur, wenn die zusätzliche Wohneinheit auch von offizieller Stelle als Einliegerwohnung definiert wird, können Sie von den steuerlichen und mietrechtlichen Vorteilen der Einliegerwohnung profitieren. 

Und denken Sie bei der Planung einer Einliegerwohnung an Privatsphäre! Denn auch wenn ein separater Zugang nicht zwingend notwendig ist, um von den steuerlichen Vorteilen einer Einliegerwohnung zu profitieren, lohnt sich die Investition. Einliegerwohnungen mit separatem Eingang können nämlich leichter und zu einem höheren Preis vermietet werden.

Kann ich eine Einliegerwohnung als Ferienwohnung vermieten?

Wenn Sie in einer touristisch interessanten Stadt oder Region leben, bietet sich auch die Möglichkeit, Ihre Einliegerwohnung als Ferienwohnung zu vermieten. Wenn Sie die Wohnung gut auslasten, verdienen Sie damit in der Regel mehr als mit einer dauerhaften Vermietung. Das kann Ihre Einliegerwohnung zu einer noch interessanteren Einnahmequelle machen.

Sie sollten jedoch auch bedenken, dass bei der Vermietung auf Zeit Ihre Kosten zunächst steigen. Denn eine Ferienwohnung muss möbliert und vollständig eingerichtet sein. Als Vermieter haben Sie zudem einen höheren Aufwand in Bezug auf Reinigung, Verwaltung und eventuelle Reparaturen.

Unter Umständen kann auch die Vermietung an Monteure infrage kommen. Diese zahlen zwar etwas weniger für die Unterkunft, haben dafür als Berufstätige und Wochenendheimfahrer in der Regel aber geringere Ansprüche als Urlauber. In beiden Fällen sollten Sie vorab aber unbedingt abklären, ob eine Vermietung der Einliegerwohnung als Ferienwohnung rechtlich in Ordnung ist. 

Eine Frau schaut aus dem Fenster ihres Zimmers
Wer seine Einliegerwohnung an Feriengäste vermietet, hat oft höhere Einnahmen als bei einem dauerhaften Mietverhältnis. (Quelle: iStock-954103190-martin-dm)

Was sollte der Mietvertrag für eine Einliegerwohnung enthalten?

Wenn Sie Ihre Einliegerwohnung vermieten, wohnen Sie Tür an Tür mit Ihren Mietern und teilen sich ggf. sogar einen bestimmten Teil der Wohnfläche. Der Mietvertrag sollte daher genau definierte Regelungen enthalten.
 
In großen Teilen enthält der Mietvertrag einer Einliegerwohnung dieselben Angaben wie ein Vertrag für jede andere Mietwohnung. Darüber hinaus sollten aber einige weitere Punkte geregelt sein. Beispiel: Wenn Ihre Einliegerwohnung keinen Balkon hat, räumen Sie den Mietern wahrscheinlich ein Recht auf Gartennutzung ein. Doch wie ist es mit den Arbeiten, die dort anfallen? Wer mäht wann den Rasen, wann darf dort Ball gespielt werden, wer muss oder darf sich am Bepflanzen der Beete beteiligen? Wie mit der Gartenpflege verhält es sich auch beim Schneeräumen, der Kellernutzung und der Tierhaltung. Alles, was Ihnen in diesem Zusammenhang wichtig ist, sollten Sie im Vertrag oder in einer Hausordnung festschreiben, um Nachbarschaftsstreit vorzubeugen.
 
Mann schippt Schnee
Es ist ratsam, auch das Schneeräumen eindeutig im Mietvertrag zu regeln. (Quelle: AdobeStock-243952247-Hoda Bogdan)

Oft sind es auch die Verbrauchskosten, die für Unstimmigkeiten sorgen. Denn Vermieter einer Einliegerwohnung sind nicht verpflichtet, diese verbrauchsabhängig abzurechnen. Um Spannungen zu umgehen, sollten Sie deshalb mit separaten Zählern bei der Wasser- und Energieversorgung für Klarheit sorgen. Zusätzlich können auch getrennte Mülltonnen das Streitpotenzial reduzieren.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei einer Einliegerwohnung?

Als Vermieter einer Einliegerwohnung können Sie Ihrem Mieter bei Bedarf leichter kündigen als andere Wohnungseigentümer. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht. Dieses erlaubt Ihnen, das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen zu beenden. So muss in der Kündigung zum Beispiel kein Hinweis auf Eigenbedarf enthalten sein.

Mit dieser Regelung trägt der Gesetzgeber der besonderen Situation des Zusammenlebens auf relativ engem Raum Rechnung. Ihr Sonderkündigungsrecht greift nur dann nicht, wenn die Kündigung für den Mieter eine besondere Härte darstellt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr Mieter schwer krank ist.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen Sie natürlich einhalten. Hier hat der Gesetzgeber eine Regelung zu Gunsten der Mieter getroffen: Aufgrund Ihres Sonderkündigungsrechts für Einliegerwohnungen verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist um drei Monate. Diese ist wiederum von der bisherigen Dauer des Mietverhältnisses abhängig:

  • Bei einer Mietdauer von weniger als fünf Jahren werden aus der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten bei der Einliegerwohnung sechs Monate.
  • Bei einer Mietdauer von bis zu acht Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist von sechs auf neun Monate.
  • Und bei mehr als acht Jahren Mietzeit beträgt die Kündigungsfrist sogar zwölf Monate.

Übrigens: Alle Rechte und Pflichten gelten auch für Verwandte. „Bei Nichtzahlen der Miete zum Beispiel stehen dem Vater als Vermieter gegenüber dem Sohn als Mieter alle gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten offen“, erklärt Beate Heilmann, Mietrechtsexpertin im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Was spricht für ein Haus mit Einliegerwohnung?

Das Konzept der Einliegerwohnung ist im Wohnungsbau- und Familienheimgesetz aus den 1950er-Jahren festgeschrieben. Damals sollten Häuser mit Einliegerwohnung der Wohnungsnot entgegenwirken. Und auch heute sprechen viele Argumente für den Neubau eines Hauses mit Einliegerwohnung oder den entsprechenden Umbau einer Bestandsimmobilie:
  • Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung bringt Flexibilität mit sich.
    So kann die Einliegerwohnung in den ersten Jahren vermietet werden, um mit den Mieteinnahmen die Tilgung des Darlehens zu beschleunigen.
    Später können Kinder oder die Großeltern in die Wohnung ziehen.
  • Ein Haus mit Einliegerwohnung bietet also auch die besten Voraussetzungen für ein Mehrgenerationenhaus.
  • Darüber hinaus eignet sich eine Einliegerwohnung auch ideal für Menschen, die in Ihrem Haushalt arbeiten, sei es als Haushaltshilfe, Au-pair oder Betreuungsperson im Alter.
Haus mit Einliegerwohnung bauen Hanglage
In ein Haus mit Hanglage kann eine Einliegerwohnung besonders gut eingeplant werden. (Quelle: Thinkstock-453662719-iStock-mb-fotos)
  • Für viele Hauseigentümer bietet ein Haus mit Einliegerwohnung noch einen weiteren Vorteil: Sollte das Haus nach der Familienphase zu groß sein, können Sie in die kleinere Einliegerwohnung ziehen und das Haupthaus vermieten.

Außerdem kann die Einliegerwohnung auch für berufliche Zwecke genutzt werden. Sie kann z. B. zum Firmensitz für Selbstständige werden, sofern es die Wohnraumnutzungsvorgaben der Kommune zulassen.

Kann ich mit einer Einliegerwohung mein Baudarlehen finanzieren?

Ein großer Mehrwert eines Hauses mit Einliegerwohnung ist die Möglichkeit, die zusätzliche Wohneinheit zu vermieten und die Mieteinnahmen für die Darlehenstilgung zu verwenden. Zwar sind die Kosten für den Neubau oder Kauf eines Massiv- oder Fertighauses mit Einliegerwohnung höher, wird die Einliegerwohnung vermietet, tragen die Einnahmen aber deutlich zur Tilgung der Baufinanzierung bei. Darüber hinaus bieten Mieteinnahmen, die regelmäßig zum persönlichen Einkommen hinzukommen, eine zusätzliche Sicherheit.
 
Bei der Kalkulation der Mieteinnahmen sollten Sie sich am allgemeinen Mietniveau vor Ort orientieren, beispielsweise anhand des Mietspiegels. Rechnen Sie realistisch und kalkulieren Sie die monatlichen Beiträge zur Darlehenstilgung so, dass Sie auch einen zeitweisen Leerstand verkraften können.
Frauenhand mit Stift und Taschenrechner
Wer die Mieteinnahmen aus der Einliegerwohnung in die Finanzierung einplanen möchte, sollte realistisch kalkulieren. (Quelle: iStock-1188384275-PeopleImages)

Was ist besser: ein Zweifamilienhaus oder ein Haus mit Einliegerwohnung?

Modernes Doppelhaus im Abendlicht
Ein Zweifamilienhaus verfügt über zwei separate Wohneinheiten mit annähernd gleicher Größe. (Quelle: AdobeStock-220426381-KB3)

Auf den ersten Blick weisen ein Zweifamilienhaus und ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung einige Gemeinsamkeiten auf. Denn in beiden Haustypen können jeweils zwei Parteien, in voneinander abgetrennten Wohnungen, unter einem Dach leben. Betrachtet man jedoch die Größenverhältnisse der beiden Wohneinheiten, wird der Unterschied schnell deutlich.

Während die beiden Wohneinheiten eines Zweifamilienhauses meist in etwa gleich groß sind, ist die Einliegerwohnung im Vergleich zum Haupthaus i. d. R. deutlich kleiner. Doch nicht nur die Größe, sondern auch der Innenausbau bzw. die Ausstattung der Einliegerwohnung werden häufig nachrangig behandelt.

Bei einem Zweifamilienhaus handelt es sich also zumeist um zwei gleichberechtigte Wohneinheiten, die jeweils Platz für eine Familie bieten. Die Einliegerwohnung gilt hingegen eher als zusätzliche Wohnung mit untergeordneter Bedeutung.

                  

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