Bausparvertrag: Wir zeigen, was geht!
Erfahren Sie mehr übers Bausparen.
- Gezielter Eigenkapitalaufbau
- 1,95 % effektiven Jahreszins* sichern
- Von staatlicher Förderung profitieren
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Weil die Bauzinsen aktuell immer weiter steigen, sorgen sich viele Menschen um ihren Traum vom Eigenheim. Sie auch?
Das muss nicht sein, wenn Sie sich mit einem Bausparvertrag Zinsen auf günstigstem Niveau sichern. Denn die Bausparzinsen stehen schon bei Vertragsabschluss fest und ändern sich nicht mehr über die gesamte Laufzeit. Wie hoch beim Bausparen die Zinsen aktuell für ein Bauspardarlehen liegen, erfahren Sie hier.
Später entscheiden Sie dann selbst, ob Sie die Geldmittel zum Bauen, Kaufen, Modernisieren oder für Ihre Anschlussfinanzierung nutzen.
Unsere Grafik zeigt Ihnen die Zinsentwicklung seit 2003 bei Immobilienkrediten an private Haushalte – mit Laufzeiten von bis 5, bis 10 und über 10 Jahre. Die Werte basieren auf Angaben der Deutschen Bundesbank.
Wohnungsbaukredite an private Haushalte
* Tarif XS 05 (Standardzuteilung); Bausparsumme 40.000 €; angespartes Guthaben ca. 18.000 €; Netto-Darlehensbetrag von ca. 22.000 €; 80 monatliche Zins- und Tilgungsraten für das Bauspardarlehen zu je 284 €; Tilgungsdauer 6 Jahre u. 8 Monate; jährlicher Sollzinssatz (gebunden) 0,95 %; effektiver Jahreszins (ab Zuteilung des Bausparvertrages) 1,44 %; Zu zahlender Gesamtbetrag 23.065 €, davon 1.065 € Gesamtkosten (inkl. anteiliger Abschlussgebühr einmalig 640 € und die Sollzinsen für das Bauspardarlehen); Jahresentgelt in der Sparphase 15 € pro Jahr. Die Sicherung durch eine Grundschuld setzen wir voraus, dafür anfallende Kosten sind nicht bekannt und hier nicht berücksichtigt. Stand: 01.07.2021.
Als Bausparer schließen Sie einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab und besparen diesen etwa bis zur Hälfte in regelmäßigen Raten. So bauen Sie gezielt Eigenkapital auf, erhalten darauf garantierte Bausparzinsen und die Chance auf staatliche Bausparförderung.
Ist der zuvor mit uns vereinbarte Teil der Bausparsumme angespart, haben Sie für die andere Hälfte die Option auf ein günstiges Bauspardarlehen. Die Konditionen dafür werden schon bei Vertragsabschluss festgelegt – so sichern Sie sich mit dem Bausparvertrag Zinsen für spätere Jahre. Und Ihren Bau, Umbau oder Kauf können Sie dank des festen Darlehenszinses nun sicher und entspannt planen.
In der sogenannten Tilgungsphase zahlen Sie den Bausparkredit regelmäßig in monatlichen Raten zurück. Dabei sind Sonderzahlungen jederzeit möglich. Sie begleichen damit mehr als den vereinbarten Betrag und zahlen somit Ihr Darlehen schneller ab.
Wie funktioniert ein Bausparvertrag? Hier finden Sie weitere Informationen.
*Repräsentatives Beispiel nach § 17 Abs. 4 PAngV:
Tarif XS 06 (Standardzuteilung); Bausparsumme 50.000 €; angespartes Guthaben ca. 22.500 €; Netto-Darlehensbetrag von ca. 27.500 €; 73 monatliche Zins- und Tilgungsraten für das Bauspardarlehen zu je 395 €; Tilgungsdauer 6 Jahre / 1 Monat; jährlicher Sollzinssatz (gebunden) 1,40 %; effektiver Jahreszins (ab Zuteilung des Bausparvertrags) 1,95 %; zu zahlender Gesamtbetrag 29.138 €, davon 1.638 € Gesamtkosten (inkl. anteiliger Abschlussgebühr von einmalig 800 € und die Sollzinsen für das Bauspardarlehen). Die Sicherung durch eine Grundschuld setzen wir voraus, dafür anfallende Kosten sind nicht bekannt und hier nicht berücksichtigt.
Stand: 10.10.2024
Hier finden Sie weitere Infos zur Rückzahlung eines Bauspardarlehens
Bauspar-Experte Matthias Zott hat folgenden Tipp für Sie zur Wahl einer Tarifvariante:
"Das Grundprinzip des Bausparens ist immer gleich: Ich spare Eigenkapital an und mit der Zuteilung – in der Regel, wenn ich etwa 50 Prozent der Bausparsumme erreicht habe – erhalte ich das Recht auf ein zinsgünstiges Darlehen. Unterschiedlich sind jedoch die Tarifvarianten und die verschiedenen Optionen, die ich nutzen kann, damit der Bausparvertrag zu mir und meinem Leben passt. Die Varianten unterscheiden sich insbesondere bei Sparzeit, Darlehenslaufzeit, Raten und Zinssätzen.
Bei Schwäbisch Hall beträgt zum Beispiel je nach Variante die Darlehenslaufzeit im aktuellen Angebot zwischen ca. 6 und fast 15 Jahren, dementsprechend verändert sich auch die Höhe der monatlichen Tilgung, passend zur Leistbarkeit und zur jeweiligen Immobilienfinanzierung, in die der Bausparvertrag eingebaut ist. Mit unserem FuchsEco-Tarif gibt es für energetische Sanierungen zusätzlich einen Zinsvorteil beim Bauspardarlehen. Kinder und junge Menschen profitieren im Tarif FuchsStart zusätzlich von unserem Junge-Leute-Bonus. So ist für jeden das Richtige dabei."
Unsere Tarif-Empfehlung | FuchsImmo | ||
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Tarifvarianten ohne/mit Wohn-Riester1 | XP/WP | XL/WL | XS/WS |
Gut geeignet für | Mieter zum Bauen/Kaufen | Eigentümer mit Anschlussfinanzierung | Eigentümer zur Modernisierungsvorsorge |
Guthabenzinssatz p. a. in % | 0,2 | 0,2 | 0,2 |
Sparzeit in Jahren / Monaten3 bei Regelbesparung bis Zuteilung bei Sofortaufzahlung4 | 11 / 7 6 / 7 | 10 / 0 5 / 1 | 10 / 0 5 / 5 |
Gebundener Sollzinssatz in % Effektiver Jahreszins in % (ohne Wahlzuteilung) | 2,45 2,72 | 1,99 2,40 | 1,40 1,95 |
Zins- und Tilgungsbeitrag mtl. in ‰ der Bausparsumme (ohne Wahlzuteilung) | 3,7 | 6,3 | 7,9 |
Tilgungsdauer in Jahren / Monaten6 | 14 / 10 | 8 / 8 | 6 / 1 |
Unsere Tarif-Empfehlung | FuchsEco XE7 |
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Gut geeignet für: | Energetische Modernisierungen |
Guthabenzinssatz p. a. in % | 0,2 + 0,25 Zinsplus5,8 |
Sparzeit in Jahren / Monaten3 bei Regelbesparung bis Zuteilung bei Sofortaufzahlung4 | 6 / 10 2 / 1 |
Gebundener Sollzinssatz in % effektiver Jahreszins in % (ohne Wahlzuteilung) | 2,50 2,97 |
Zins- und Tilgungsbeitrag mtl. in ‰ der Bausparsumme (ohne Wahlzuteilung) | 6 |
Tilgungsdauer in Jahren / Monaten6 | 7 / 8 |
Unsere Tarif-Empfehlung | FuchsStart (XX) |
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Gut geeignet für: | Bauspar-Einsteiger |
Guthabenzinssatz p. a. in % | 0,2 + 0,25 Zinsplus5,8 |
Junge Leute-Bonus2 | 200 Euro |
Sparzeit in Jahren / Monaten3 bei Regelbesparung bis Zuteilung bei Sofortaufzahlung4 | 6 / 10 2 / 1 |
Gebundener Sollzinssatz in % effektiver Jahreszins in % (ohne Wahlzuteilung) | 2,85 3,33 |
Zins- und Tilgungsbeitrag mtl. in ‰ der Bausparsumme (ohne Wahlzuteilung) | 6 |
Tilgungsdauer in Jahren / Monaten6 | 7 / 9 |
Unsere Tarif-Empfehlung | FuchsSpar (XR) |
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Gut geeignet für: | Bausparer, die sicher sparen wollen |
Guthabenzinssatz p. a. in % | 0,2 + 0,85 Zinsplus8 |
Sparzeit in Jahren / Monaten3 bei Regelbesparung bis Zuteilung bei Sofortaufzahlung4 | 8 / 1 3 / 11 |
Gebundener Sollzinssatz in % effektiver Jahreszins in % (ohne Wahlzuteilung) | 3,75 4,09 |
Zins- und Tilgungsbeitrag mtl. in ‰ der Bausparsumme (ohne Wahlzuteilung) | 4 |
Tilgungsdauer in Jahren / Monaten6 | 13 / 3 |
Die Mindestbausparsumme beträgt 10.000 €. In den Varianten mit Wohn-Riester gibt es eine maximale Bausparsumme von 100.000 Euro.
1) Bei Berechtigung und weiteren Voraussetzungen. Keine vL-Einzahlungen in die Varianten mit Wohn-Riester möglich, sondern nur AVWL-Einzahlungen. Beim Abschluss eines Wohn-Riester Vertrags sind Altersgrenzen zu beachten.
2) Einmalig. Nur für unter 28-Jährige. Weitere Voraussetzungen siehe § 3 ABB. Der Bonus wird bei der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme fällig und dem Bausparguthaben gutgeschrieben. Die Höhe des Bonus wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt und zudem unter www.schwaebisch-hall.de/vertragsbedingungen veröffentlicht.
3) Geschätzte Sparzeit unter der Annahme, dass die Abschlussgebühr mit dem Regelsparbeitrag verrechnet wird. Die Zuteilung des Bausparvertrages richtet sich nach den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB). Bausparkassen dürfen sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die genannten Sparzeiten sind deshalb stets unverbindlich.
4) Abhängig von der Zustimmung der Bausparkasse (siehe § 2, Abs. 2 ABB).
5) Bei Vertragsänderungen inklusive Variantenwechsel sind bauspartechnische Aspekte zu berücksichtigen. Daher sind diese von einer Zustimmung der Bausparkasse abhängig (gilt nicht für den Variantenwechsel von XS nach XP bzw. WS nach WP). Bei einem Wechsel von XX oder XE in die Varianten XP, XL oder XS entfällt der Anspruch auf das Zinsplus. Für Teilung, Ermäßigung, Wechsel der Tarifvariante und Vertragsübertragung erhebt die Bausparkasse ein Entgelt (siehe „Vereinbarung zu den Entgelten gemäß § 17 Abs. 2 ABB“).
6) Ohne Berücksichtigung der Prämie für die Risikolebensversicherung.
7) XE kann nur für Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur energetischen Sanierung verwendet werden (siehe Vereinbarung „Energetische Verwendungen gemäß § 1 Abs. 4 ABB“).
8) Sowohl bei Darlehensverzicht als auch bei Darlehensinanspruchnahme. Das Zinsplus wird bei der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme fällig und dem Bausparguthaben gutgeschrieben. Die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens 5 Jahre betragen.
9) Weitere Voraussetzungen.
10) Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
Die Muster-Produktinformationsblätter zu den Tarifen mit Wohn-Riester finden Sie unter www.schwaebisch-hall.de/av-pib.
Ein Bausparvertrag ist eine einfache und sichere Lösung für alle, die gezielt Eigenkapital aufbauen und später in die eigenen vier Wände investieren möchten. Wer sich für einen Bausparplan entscheidet, profitiert unter Umständen von verschiedenen Prämien und Zulagen, mit denen der Staat die Eigenkapitalbildung fördert:
Alleinstehend, Arbeitnehmer | Beispiel: Ehepaar, zwei Arbeitnehmer, ein Kind (vor 2008 geboren) | Beispiel: Ehepaar, zwei Arbeitnehmer, zwei Kinder (nach 2007 geboren) | |
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Riester-Förderung1 Grundzulage Kinderzulage | 175 € | 350 € 185 € | 350 € 600 € |
Wohnungsbauprämie2 | 70 € | 140 € | 140 € |
Arbeitnehmersparzulage2 | 43 € | 86 € | 86 € |
Jährliche Prämien-Chance gesamt | 288 € | 761 € | 1.176 € |
1 Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Für Kinderzulage Kindergeldberechtigung vorausgesetzt.
2 Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
Zunächst forden Sie einen Beratungstermin an. Hierzu nutzen Sie einfach das Online-Formular.
Danach rufen wir Sie an und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.
Im Gespräch klärt Ihr Heimatexperte Ihre offenen Fragen und füllt Ihren Bausparantrag aus.
Nach Eingang des Antrags legen wir Ihren Vertrag an und Sie beginnen Eigenkapital aufzubauen.
Mit einem Bausparvertrag bauen Sie gezielt Eigenkapital für den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie auf. Zudem sichern Sie sich die Option auf ein Bauspardarlehen mit festen Zinsen. Das Darlehen darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke zum Einsatz kommen. Als Bausparer haben Sie die Chance von verschiedenen Fördermöglichkeiten zu profitieren.
Unser Bausparrechner zeigt Ihnen, wie Ihr individueller Spar- und Finanzierungsplan aussehen könnte.
In vielen Lebenssituationen ist Bausparen eine sinnvolle Möglichkeit, um Ihren Immobilienwunsch in die Tat umzusetzen. Sowohl für Eigenheimbesitzer, Sanierer als auch Anschlussfinanzierer bietet Bausparen eine Vielzahl an passenden Lösungen. Vorsorge für die Zukunft oder fürs Alter? Auch hierfür ist ein Bausparvertrag gut geeignet. Das zeigen diese Beispiele:
Die Bausparsumme ist der Betrag, den Sie für die Verwirklichung Ihres Immobilienprojekts benötigen. Sie setzt sich aus dem Sparanteil (Bausparguthaben) und dem Darlehensanteil (Bauspardarlehen) zusammen.
Die Sparphase beginnt in der Regel schon Jahre vor der Realisierung des Immobilienprojektes. Falls die gewählte Summe später nicht mehr zum Kaufpreis des Objektes passt, erhöhen Sie diese oder ergänzen die Finanzierung durch anderweitige Darlehen oder Kredite.
Der Regelsparbeitrag wird bei Abschluss des Bausparvertrages als monatlicher Sparbeitrag vereinbart und dessen Höhe hängt von der Bausparsumme und der gewählten Tarifvariante ab.
Ihr Bausparvertrag ist zuteilungsreif, wenn das Mindestsparguthaben
sowie die erforderliche Bewertungszahl erreicht sind. Danach können Sie die Zuteilung per Erklärung annehmen. Erst dann werden die Bausparmittel ausgezahlt.
Die Zuteilungsreife fällt damit zwischen die beiden Phasen des Bausparens, die Sparphase und die Tilgungs- bzw. Darlehensphase.
Gut zu wissen: Als Bausparer müssen Sie die Summe nicht mit Erreichen der Zuteilungsreife abrufen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Berater
umfassend informieren.
Die Verwendung von Bausparguthaben und Bauspardarlehen ist laut Bausparkassengesetz an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden. Damit gemeint sind:
Eine Auszahlung des Bausparvertrages ist möglich. Allerdings macht es einen Unterschied, ob Sie sich Ihren Bausparvertrag in der Ansparphase oder in der Zuteilungsphase auszahlen lassen.
Das Ziel bei einem Bausparvertrag ist wie oben beschrieben, dass Sie rund die Hälfte der Bausparsumme ansparen und den anderen Teil als Bauspardarlehen erhalten können. Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, müssen Sie das Darlehen nicht zwangsläufig in Anspruch nehmen. Sie können sich das angesparte Geld inklusive Zinsen auch auszahlen lassen. Geschieht das in der Zuteilungsphase, entstehen dadurch keine Kosten.
In der Zuteilungsphase ist keine Kündigung erforderlich. Es kommt zur Auszahlung, egal ob Sie nur das Bausparguthaben oder auch das Darlehen beantragen.
Wollen Sie sich das Guthaben in der Ansparphase vor Erreichen des Mindestsparguthabens auszahlen lassen, ist dafür eine Kündigung des Bausparvertrages nötig. Hierbei gilt eine Frist von sechs Monaten. Allerdings entgehen Ihnen durch die Kündigung viele Vorteile. Wer zum Beispiel die Wohnungsbauprämie erhält, verliert diese in der Regel. Darüber hinaus gibt es für staatliche Förderungen – beispielsweise die Arbeitnehmersparzulage – Sperrfristen. Wird der Bausparvertrag vor Ablauf dieser Sperrfrist gekündigt, kann der Anspruch auf die staatliche Förderung verloren gehen. Und schlussendlich erlischt die Option auf das zinsgünstige Bauspardarlehen.
WICHTIG! Kurzfristiger Kapitalbedarf, eine neue Lebenssituation oder auch die Änderung der persönlichen Lebensplanung – die Gründe für die Kündigung des Bausparvertrages können vielfältig sein. Oft gibt es aber Alternativen. Sprechen Sie auf jeden Fall vor einer eventuellen Kündigung mit einem unserer Heimatexperten. Gemeinsam finden wir eine individuelle Lösung.
Schwäbisch Hall erneut Testsieger
Das Finanzmagazin "€uro" hat 2024 die "Beste Bausparkasse" gesucht – und gefunden: Schwäbisch Hall wurde erneut Testsieger. Und das zum zehnten Mal in Folge.
Die Digitalisierung ermöglicht fortlaufend neue Innovationen. Diese Chancen möchten wir, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, stärker dafür nutzen, unser Informations- und Serviceangebot noch kundenfreundlicher und individueller für Sie zu gestalten.
Damit wir Sie auch über die Durchführung unseres Vertrages hinausgehend bedarfsgerecht, individuell und effizient beraten, betreuen und informieren können, bitten wir Sie, der Verarbeitung, Zusammenführung und Analyse Ihrer Daten zuzustimmen.
Welche Daten umfasst diese Einwilligung?
Mit Ihrer Einwilligung können wir Ihre Daten verarbeiten, die wir aus unseren persönlichen Geschäftsbeziehungen und der Zusammenarbeit mit Ihnen gewonnen haben. Dazu gehören:
1. Stammdaten und Informationen zu Ihren persönlichen Verhältnissen wie Personalien (z. B. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Anzahl Kinder), Anschrift, Kontaktdaten, Wohnstatus (z. B. Miete oder Eigentum);
2. Daten zur Erwerbstätigkeit (z. B. Beruf, Einkommen, Branche) und Angaben zur Selbstständigkeit oder sonstigen Beschäftigung (z. B. zum eigenen Unternehmen oder Arbeitgeber; dies betrifft unter anderem Informationen aus dem Handelsregister und zu Bilanzen);
3. Informationen über Interessen an oder Inanspruchnahmen von Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Bausparprodukte, Immobilienvermittlung, sonstige Bank-, Versicherungs- und Fonds-Produkte);
4. Informationen zu Verträgen, die Sie mit uns oder vermittelt durch uns mit Dritten geschlossen haben (z. B. Details zur Laufzeit und Höhe von Krediten und (Tilgungs-)Raten sowie zu Salden und Umsätzen auf laufenden Konten);
5. Daten zur Immobilie, ihrer Sicherung und nachhaltigen Nutzung (z. B. Informationen zum Baujahr, Beleihungswert und Verkehrswert, Nutzungsart wie Miete oder Eigennutzung, eingereichte Bilder, Informationen zu Gebäudestatus und -beschaffenheit, Maßnahmen zur Herstellung, Aufrechterhaltung oder Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Immobilie, Daten zum Energieträger, zum Energiebedarf und -verbrauch, Daten rund um den Wasserverbrauch, nachverfolgbare Qualitätskontrollprozesse und deren Dokumentation wie etwa ein Energieausweis gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, Daten rund um Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Daten zur Ermittlung von insbesondere energetischen Modernisierungsbedarfen);
6. Aktionsdaten, darunter verstehen wir Informationen dazu, auf welche Art und Weise Sie mit uns in Kontakt stehen (z. B. allgemeine Kontakthistorie, empfangene Newsletter, erfolgte Beratungen, jeweils mit Angaben wie z. B. Art, Anzahl, Zeitpunkt und Inhalt).
Ihre Einwilligung erlaubt es uns, zu den vorstehenden Daten weitere Informationen hinzu zu speichern, die wir rechtmäßig erhoben haben. Dies sind insbesondere:
7. Daten zu Ihrer Bonität (z. B. von der Schufa);
8. Daten aus anderen Registern und öffentlichen Quellen (z. B. Daten zu Grundstücken und Gebäuden aus Kartendiensten wie Google Maps oder Daten, die von Katasterämtern oder anderen Ämtern öffentlich zur Verfügung gestellt werden);
9. Sogenannte „mikrogeographische Daten“, die wir von Dritten erhalten, z. B. zur vermuteten Soziodemographie oder typischen Affinitäten, die Personengruppen zugeordnet werden, die sich in Ihrer Lebenssituation befinden (z. B. das mögliche Interesse an bestimmten Produkten, die einer bestimmten Einkommensgruppe oder Wohnsituation zugeschrieben werden);
Wenn Sie damit einverstanden sind, können wir zu den vorstehenden Informationen auch Ihre rechtmäßig erhobenen Online-Nutzungsdaten (sofern Sie z. B. auf unserer Webseite der Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens zugestimmt haben) hinzu speichern:
10. Informationen über Ihre Nutzung von Webseiten und anderen Online-Angeboten der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (inklusive des Tochterunternehmens Schwäbisch Hall Wohnen GmbH und der Beteiligungsgesellschaft Impleco GmbH) einschließlich der Information, auf welchem Weg Sie zu diesen Angeboten gelangt sind (z. B. über Links, unsere Werbebanner und -anzeigen).
Auf welche Art und Weise und zu welchen Zwecken nutzen wir diese Daten?
Ihre Einwilligung erlaubt uns, Ihre Daten zusammenzuführen und zu analysieren, damit wir Sie und andere Kunden möglichst effizient und passgenau beraten, betreuen und informieren können. Hierbei analysieren wir Ihre Daten sowohl um Erkenntnisse (z. B. zu typischen Kundenprofilen und statistischen Zusammenhängen) zu gewinnen als auch um diese Erkenntnisse anzuwenden (z. B. indem wir für Sie wahrscheinlich relevante Produkte oder bevorzugte Ansprachezeitpunkte identifizieren).
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG steht selbst nur selten in unmittelbarem Kontakt zu Ihnen als Kunde. Deshalb gestattet uns Ihre Einwilligung, die Ergebnisse unserer Analysen und die hierfür wesentlichen Parameter an unsere für Sie zuständigen Vertriebspartner weiterzugeben, soweit diese die Informationen für die Zwecke der möglichst effizienten und passgenauen Beratung, Betreuung und Information benötigen.
Wir nutzen Ihr Kundenprofil für Zwecke der Direktwerbung (insbesondere per Telefon oder E-Mail) nur, sofern Sie in eine solche Direktwerbeansprache gesondert eingewilligt haben oder uns diese auf gesetzlicher Basis erlaubt ist.
Wie wirkt es sich aus, wenn Sie nicht einwilligen oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Ihre Einwilligung ist freiwillig. Auch wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen möchten, können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Sie beraten, betreuen und informieren. Allerdings kann es sein, dass wir Ihnen einige für Sie vorteilhafte Angebote nicht unterbreiten, da wir Ihre Situation dann weniger genau einschätzen können. Falls Sie die Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ja, ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten durch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in dem oben genannten Umfang einverstanden, damit diese und ihre für mich zuständigen Vertriebspartner mich und andere Kunden möglichst effizient und auf meine individuellen Kundeninteressen zugeschnitten beraten, betreuen und informieren. In diesem Umfang entbinde ich die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zugleich vom Bankgeheimnis.
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