Wohneigentum für Familien – staatliche Förderung für Bau & Kauf
- Was die Förderung beinhaltet
- Förderhöhen und Förderbedingungen
- Antrag richtig stellen
Das Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) fördert den Bau oder Kauf klimafreundlicher Immobilien. Eltern minderjähriger Kinder können die Neubauförderung seit dem 1. Juni 2023 beantragen. Wir erklären die Details und Neuerungen.
Inhaltsverzeichnis
Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ist der Nachfolger des KfW-Baukindergeldes. Viele Menschen in Deutschland wollen Wohneigentum schaffen, etwa um ihren Kindern eine lebenswerte Umgebung zum Aufwachsen zu ermöglichen. Doch das können sich Familien mit geringen oder mittleren Einkommen bei den stark gestiegenen Zinsen und Baukosten nur schwer leisten.
Deshalb hat die Bundesregierung des Förderprogramm "Wohneigentum für Familien" geschaffen. Dies entlastet Familien mit minderjährigen Kindern schon vor Beginn des Bauvorhabens und spürbar über einen langen Zeitraum. Durch die zinsverbilligten Kredite sind mit den verbesserten Konditionen deutliche Ersparnisse gegenüber nicht geförderten Krediten möglich. So werden die gestiegenen Baukosten gezielt abgefedert.
Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ist im Juni 2023 gestartet und wurde am 16. Oktober noch einmal verbessert.
Die neue Förderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) wird antragsberechtigten Familien gewährt, die entweder selbst bauen oder sich für den Kauf eines neu gebauten Hauses oder einer neu gebauten Eigentumswohnung nach klimafreundlichen Bau-Standards entscheiden. Bestandsimmobilien werden nicht bezuschusst.
Für maximal eine Wohneinheit werden folgende Ausgaben mit einem vergünstigten Kredit gefördert:
Paare und Alleinerziehende, in deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt, können vom Programm "Wohneigentum für Familien" profitieren – sofern sie nicht über der entsprechenden Einkommensgrenze liegen und weitere Bedingungen erfüllen:
Zuständig für die Abwicklung der Förderung ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW kann Familien einen zinsgünstigen Kredit im Rahmen zwischen 170.000 und 270.000 Euro bewilligen. Wie hoch die Darlehenssumme ausfällt, hängt von der Art des Gebäudes und der Anzahl der minderjährigen Kinder ab.
Die Höhe des Zinssatzes lag Anfang März 2024 bei 2,90 Prozent für einen Kredit mit 35 Jahren Laufzeit und einer Zinsbindung von zwanzig Jahren (neu seit 1. März 2024). Die tagesaktuellen Konditionen finden Sie auf der Seite der KfW.
Die Wohneigentumsförderung für Familien sieht zwei Förderstufen vor, die sich an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) „Klimafreundlicher Neubau“ orientieren und durch die Zertifizierung unterscheiden:
Folgende Tabelle verdeutlicht die Staffelung nach Anzahl Kinder und jeweiliger Förderstufe:
Minderjährige Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt leben | Einkommensgrenzen (zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen) | Kredithöchstbetrag in der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ |
Kredithöchstbetrag in der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ |
---|---|---|---|
1 Kind | 90.000 Euro | 170.000 Euro | 220.000 Euro |
2 Kinder | 100.000 Euro | 170.000 Euro | 220.000 Euro |
3 Kinder | 110.000 Euro | 200.000 Euro | 250.000 Euro |
4 Kinder | 120.000 Euro | 200.000 Euro | 250.000 Euro |
ab 5. Kinder |
130.000 Euro plus 10.000 Euro pro weiterem Kind | 220.000 Euro | 270.000 Euro |
Der Staat unterstützt mit weiteren Fördermöglichkeiten im Rahmen einer Baufinanzierung. Prüfen Sie diese Zuschüsse im Vorfeld, um die benötigte Kreditsumme möglichst gering zu halten. Ob Wohn-Riester, BAFA-Förderung oder KfW-Förderung für Sie infrage kommen, erläutern Ihnen die Schwäbisch Hall-Heimatexperten.
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Der wohl entscheidendste Unterschied zwischen dem ausgelaufenen KfW-Baukindergeld und dem Nachfolger WEF besteht darin, dass Familien die Förderung bislang nicht zurückzahlen mussten. Für Antragsberechtigte gab es jährlich 1.200 Euro pro Kind vom Staat.
Das ist jetzt anders: Familien mit minderjährigen Kindern erhalten keinen Zuschuss mehr, sondern lediglich einen zinsvergünstigten Kredit. Dadurch sind laut Bundesbauministerium zwar Ersparnisse von bis zu 30.000 Euro (Familien mit bis zu zwei Kindern und dem Neubau eines klimafreundlichen Hauses) gegenüber einem nicht staatlich geförderten Kredit möglich, allerdings werden die Ersparnisse durch die Kosten für einen Energieberater und vor allem durch die Mehrkosten für den Bau eines klimafreundlichen Hauses geschmälert.
Weitere Nachteile des WEF-Programms gebenüber der vorherigen Förderung:
Gerade die Höhe des zu versteuernden Höchsteinkommens stieß immer wieder auf Kritik. Deswegen erhöhte die Bundesregierung sowohl die Einkommens-Höchstgrenze als auch die Darlehenshöhe zum 16.10.2023 deutlich.
Wie bei vielen anderen Förderprogrammen ist auch hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend. Wichtig ist, dass Sie den Kredit beantragen, bevor Sie den Kaufvertrag abschließen oder mit Baumaßnahmen beginnen. Um die Bauförderung für Familien zu erhalten, muss das Bauvorhaben zudem von einem Energieeffizienz-Experten und – in der zweiten Förderstufe – von einem Nachhaltigkeitsberater begleitet werden. Und so sehen die Schritte im Einzelnen aus:
Sie starten am besten mit der Suche nach einem Energieeffizienz-Experten (zum Beispiel unter https://www.energie-effizienz-experten.de) und einem Berater für Nachhaltigkeit (mehr unter https://www.qng.info). Beide unterstützen Sie mit qualifizierter und unabhängiger Beratung auf dem Weg zum förderfähigen Eigenheim.
Von diesen Fachleuten erhalten Sie auch die für den Förderkredit notwendige "Bestätigung zum Antrag" (vom Energieeffizienz-Experten) und das Nachhaltigkeitszertifikat für die zweite Förderstufe (vom Berater für Nachhaltigkeit).
Die Beratungsleistungen sind i. d. R. kostenpflichtig.
Bevor Sie ein Bauunternehmen mit der Erstellung Ihres Wohntraums beauftragen oder einen Kaufvertrag über einen Neubau unterzeichnen, sprechen Sie zunächst mit Ihrer Bank oder Bausparkasse. Bei Ihrem Finanzierungspartner beantragen Sie neben einem klassischen Immobilienkredit auch Ihren Förderkredit.
Zu Ihrem Finanzierungsgespräch bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Sobald Ihnen die Zusage der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorliegt, ist die Förderung für Sie fix reserviert. Jetzt können Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner abschließen und mit Ihrem Bauvorhaben starten beziehungsweise Ihre Wunschimmobilie erwerben.
Nach Abschluss Ihres Bauvorhabens reichen Sie bei Ihrem Kreditinstitut die sogenannte „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) ein. Diese Bestätigung stellt Ihnen der Energieeffizienz-Experte aus. Wenn Sie Ihre Immobilie käuflich erworben haben, erhalten Sie die "BnD" von Ihrem Bauträger oder Fertighaushersteller.
Neben der Familienförderung für den Hauskauf und -bau gibt es das Programm "Jung kauft Alt". Auch hier werden einkommensschwächere Familien mit minderjährigen Kindern unterstützt. Und zwar, wenn Sie einen sanierungsbedürftigen Altbau (Energieeffizienzklasse F, G oder H) erwerben und mindestens auf das Niveau eines Effizienzhauses 70 EE bringen.
Die Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (BEG KFN) kann beim Wunsch nach dem eigenen Familienheim ebenfalls hilfreich sein. Alle Informationen und Einzelheiten zur Neubauförderung lesen Sie in unserem Artikel "KfW-Förderung für Energieeffizienz im Neubau".
Tipp: Vergleichen Sie die unterschiedlichen Programme genau und lassen Sie sich beraten. Viele Bundesländer bieten zusätzlich eigene Förderungen an, um Familien auf dem Weg ins Eigenheim zu unterstützen.
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