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Wohneigentum für Familien – staatliche Förderung für Bau & Kauf

  • Was die Förderung beinhaltet
  • Förderhöhen und Förderbedingungen
  • Antrag richtig stellen

Das Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) fördert den Bau oder Kauf klimafreundlicher Immobilien. Eltern minderjähriger Kinder können die Neubauförderung seit dem 1. Juni 2023 beantragen. Wir erklären die Details und Neuerungen.

Was ist "Wohneigentum für Familien"?

Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ist der Nachfolger des KfW-Baukindergeldes. Viele Menschen in Deutschland wollen Wohneigentum schaffen, etwa um ihren Kindern eine lebenswerte Umgebung zum Aufwachsen zu ermöglichen. Doch das können sich Familien mit geringen oder mittleren Einkommen bei den stark gestiegenen Zinsen und Baukosten nur schwer leisten.

Deshalb hat die Bundesregierung des Förderprogramm "Wohneigentum für Familien" geschaffen. Dies entlastet Familien mit minderjährigen Kindern schon vor Beginn des Bauvorhabens und spürbar über einen langen Zeitraum. Durch die zinsverbilligten Kredite sind mit den verbesserten Konditionen deutliche Ersparnisse gegenüber nicht geförderten Krediten möglich. So werden die gestiegenen Baukosten gezielt abgefedert.

Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ist im Juni 2023 gestartet und wurde am 16. Oktober noch einmal verbessert.

Zwei Kinder spielen mit einer Schubkarre auf einer Baustelle
Über das neue Programm erhalten Familien ein vergünstigtes Darlehen für den Neubau. (Quelle: stock.adobe.com / Aliaksei Lasevich)

Wohneigentum für Familien (WEF): Was wird gefördert?

Die neue Förderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) wird antragsberechtigten Familien gewährt, die entweder selbst bauen oder sich für den Kauf eines neu gebauten Hauses oder einer neu gebauten Eigentumswohnung nach klimafreundlichen Bau-Standards entscheiden. Bestandsimmobilien werden nicht bezuschusst.

Für maximal eine Wohneinheit werden folgende Ausgaben mit einem vergünstigten Kredit gefördert:

  • Kosten für das Bauwerk wie allgemeine Bauarbeiten, Rohbau- und Ausbauarbeiten
  • Kosten für die fachliche Planung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
  • Materialkosten für Eigenleistungen

Wer kann die Förderung beantragen?

Paare und Alleinerziehende, in deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt, können vom Programm "Wohneigentum für Familien" profitieren – sofern sie nicht über der entsprechenden Einkommensgrenze liegen und weitere Bedingungen erfüllen:

  • Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf für Familien mit einem Kind nicht über 90.000 Euro liegen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um jeweils 10.000 Euro.
  • Die minderjährigen Kinder müssen zum Zeitpunkt des Antrags im Haushalt leben. Berücksichtigung bei der WEF-Neubauförderung finden sowohl der leibliche und adoptierte Nachwuchs als auch die Pflege- und Stiefkinder.  
  • Antragsteller müssen Eigentümer oder Miteigentümer der entsprechenden Immobilie sein. Bei Miteigentümern muss der Anteil bei mindestens 50 Prozent liegen.
  • Das Haus oder die Wohnung müssen Antragsteller selbst bewohnen. Sie dürfen nicht bereits über Wohneigentum verfügen, um die Förderung zu erhalten. 

Konditionen und Höhe der Neubau-Förderung für Familien

Vater mit Tochter, die auf seinen Schultern sitzt
Die Höhe der Förderung hängt auch von der Anzahl der Kinder ab. (Quelle: Getty Images / Maskot)

Zuständig für die Abwicklung der Förderung ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW kann Familien einen zinsgünstigen Kredit im Rahmen zwischen 170.000 und 270.000 Euro bewilligen. Wie hoch die Darlehenssumme ausfällt, hängt von der Art des Gebäudes und der Anzahl der minderjährigen Kinder ab.

Die Höhe des Zinssatzes lag Anfang März 2024 bei 2,90 Prozent für einen Kredit mit 35 Jahren Laufzeit und einer Zinsbindung von zwanzig Jahren (neu seit 1. März 2024). Die tagesaktuellen Konditionen finden Sie auf der Seite der KfW.

Die Wohneigentumsförderung für Familien sieht zwei Förderstufen vor, die sich an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) „Klimafreundlicher Neubau“ orientieren und durch die Zertifizierung unterscheiden:

  • 1. Klimafreundliches Wohngebäude: Das Haus beziehungsweise Ihre Wohnung muss dafür den Effizienzhausstandard 40 sowie die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus gemäß dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) erfüllen. Ein Zertifikat müssen Sie für diese Förderstufe nicht vorlegen.
  • 2. Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG: Für diese Förderstufe gelten dieselben Anforderungen wie im ersten Punkt. Zudem müssen Sie ein Nachhaltigkeitszertifikat von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorweisen. 


Folgende Tabelle verdeutlicht die Staffelung nach Anzahl Kinder und jeweiliger Förderstufe:

Minderjährige Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt leben Einkommensgrenzen (zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen) Kredithöchstbetrag
in der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“
Kredithöchstbetrag
in der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“
1 Kind 90.000 Euro 170.000 Euro 220.000 Euro
2 Kinder 100.000 Euro 170.000 Euro 220.000 Euro
3 Kinder  110.000 Euro 200.000 Euro 250.000 Euro
4 Kinder 120.000 Euro 200.000 Euro 250.000 Euro
ab 5. Kinder
130.000 Euro plus 10.000 Euro pro weiterem Kind 220.000 Euro 270.000 Euro

Förderung & Finanzierung – Bausteine fürs Eigenheim

Der Staat unterstützt mit weiteren Fördermöglichkeiten im Rahmen einer Baufinanzierung. Prüfen Sie diese Zuschüsse im Vorfeld, um die benötigte Kreditsumme möglichst gering zu halten. Ob Wohn-Riester, BAFA-Förderung oder KfW-Förderung für Sie infrage kommen, erläutern Ihnen die Schwäbisch Hall-Heimatexperten.

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Nachteile des neuen WEF-Programms

Der wohl entscheidendste Unterschied zwischen dem ausgelaufenen KfW-Baukindergeld und dem Nachfolger WEF besteht darin, dass Familien die Förderung bislang nicht zurückzahlen mussten. Für Antragsberechtigte gab es jährlich 1.200 Euro pro Kind vom Staat.

Das ist jetzt anders: Familien mit minderjährigen Kindern erhalten keinen Zuschuss mehr, sondern lediglich einen zinsvergünstigten Kredit. Dadurch sind laut Bundesbauministerium zwar Ersparnisse von bis zu 30.000 Euro (Familien mit bis zu zwei Kindern und dem Neubau eines klimafreundlichen Hauses) gegenüber einem nicht staatlich geförderten Kredit möglich, allerdings werden die Ersparnisse durch die Kosten für einen Energieberater und vor allem durch die Mehrkosten für den Bau eines klimafreundlichen Hauses geschmälert.

Weitere Nachteile des WEF-Programms gebenüber der vorherigen Förderung:

  • Ebenfalls neu ist, dass mit dem Kredit keine Bestandsimmobilien mehr gefördert werden. Nur wenn Sie selbst bauen oder einen Neubau erwerben, der bestimmte klimafreundliche Baustandards erfüllt, erhalten Sie ein Darlehen.
  • Desweiteren stehen deutlich weniger Fördermittel zur Verfügung: Der Budgettopf ist auf lediglich 350 Millionen Euro jährlich beschränkt.

Gerade die Höhe des zu versteuernden Höchsteinkommens stieß immer wieder auf Kritik. Deswegen erhöhte die Bundesregierung sowohl die Einkommens-Höchstgrenze als auch die Darlehenshöhe zum 16.10.2023 deutlich.


Förderung "Wohneigentum für Familien" beantragen

Wie bei vielen anderen Förderprogrammen ist auch hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend. Wichtig ist, dass Sie den Kredit beantragen, bevor Sie den Kaufvertrag abschließen oder mit Baumaßnahmen beginnen. Um die Bauförderung für Familien zu erhalten, muss das Bauvorhaben zudem von einem Energieeffizienz-Experten und – in der zweiten Förderstufe – von einem Nachhaltigkeitsberater begleitet werden. Und so sehen die Schritte im Einzelnen aus:

Schritt 1: Experten beauftragen

Sie starten am besten mit der Suche nach einem Energieeffizienz-Experten (zum Beispiel unter https://www.energie-effizienz-experten.de) und einem Berater für Nach­haltigkeit (mehr unter https://www.qng.info). Beide unterstützen Sie mit qualifi­zierter und unab­hängiger Beratung  auf dem Weg zum förderfähigen Eigenheim.  

Von diesen Fachleuten erhalten Sie auch die für den Förderkredit notwendige "Bestätigung zum Antrag" (vom Energieeffizienz-Experten) und das Nachhaltigkeitszertifikat für die zweite Förderstufe (vom Berater für Nachhaltigkeit).

Die Beratungsleistungen sind i. d. R. kostenpflichtig.

 

Schritt 2: Förderkredit beantragen

Bevor Sie ein Bauunternehmen mit der Erstellung Ihres Wohntraums beauftragen oder einen Kaufvertrag über einen Neubau unterzeichnen, sprechen Sie zunächst mit Ihrer Bank oder Bausparkasse. Bei Ihrem Finanzierungspartner beantragen Sie neben einem klassischen Immobilienkredit auch Ihren Förder­kredit.

Zu Ihrem Finanzierungsgespräch bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Die sogenannte „Bestätigung zum Antrag“ – diese stellt der Energieeffizienz-Experte für Sie aus.
  • Ihren Einkommensteuerbescheid des Vor- und Vorvorjahres (also für 2023er-Anträge die Bescheide von 2022 und 2021). Gleiches gilt für Ehe- und Lebenspartner.
  • Und die Geburtsurkunde Ihrer minderjährigen Kinder, die zum Zeitpunkt des Antrags mit im Haus­halt wohnen.
 

Schritt 3: Kreditvertrag abschließen

Sobald Ihnen die Zusage der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorliegt, ist die Förderung für Sie fix reserviert. Jetzt können Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungs­partner abschließen und mit Ihrem Bau­vorhaben starten beziehungsweise Ihre Wunschimmobilie erwerben.

 

Schritt 4: Bestätigung einreichen

Nach Abschluss Ihres Bauvorhabens reichen Sie bei Ihrem Kreditinstitut die sogenannte „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) ein. Diese Bestätigung stellt Ihnen der Energie­effizienz-Experte aus. Wenn Sie Ihre Immobilie käuflich erworben haben, erhalten Sie die "BnD" von Ihrem Bau­träger oder Fertighaus­hersteller.

 


 

Gibt es weitere Programme zur Wohneigentumsförderung?

Neben der Familienförderung für den Hauskauf und -bau gibt es das Programm "Jung kauft Alt". Auch hier werden einkommensschwächere Familien mit minderjährigen Kindern unterstützt. Und zwar, wenn Sie einen sanierungsbedürftigen Altbau (Energieeffizienzklasse F, G oder H) erwerben und mindestens auf das Niveau eines Effizienzhauses 70 EE bringen.   

Die Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (BEG KFN) kann beim Wunsch nach dem eigenen Familienheim ebenfalls hilfreich sein. Alle Informationen und Einzelheiten zur Neubauförderung lesen Sie in unserem Artikel "KfW-Förderung für Energieeffizienz im Neubau".

Tipp: Vergleichen Sie die unterschiedlichen Programme genau und lassen Sie sich beraten. Viele Bundesländer bieten zusätzlich eigene Förderungen an, um Familien auf dem Weg ins Eigenheim zu unterstützen.


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